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Unter den Gefängnissen in Baden-Württemberg nimmt die ehemalige Festung Hohenasperg seit Jahrhunderten eine Sonderstellung ein. Seit die Anlage als Gefängnis
genutzt wurde, galt sie geradezu als Symbol für verschärfte Haftstrafen, als »höchster
Berg Württembergs«, auf den man leicht hinaufkam, aber nur schwer wieder herunter. Das Interesse an ihrer Geschichte verdankte die Festung auch den »merkwürdigen« Gefangenen, die dort während verschiedener Epochen inhaftiert waren. Die
»Staatsgefangenen« in der Regierungszeit des Herzogs Karl Eugen von Württemberg,
unter ihnen die Opernsängerin Marianne Pirker (1717–1782) und der Dichter Christian Friedrich Daniel Schubart (1739–1791), erregten wegen ihrer herausgehobenen
sozialen Stellung Aufmerksamkeit. Ihre Haftstrafen dienten außerdem als Beleg für
die »Tyrannenherrschaft« des Herzogs, dessen schillernde Persönlichkeit mit derjenigen der beiden prominenten Gefangenen zu korrespondieren scheint. Um die Mitte
des 19. Jahrhunderts wurden im Umfeld der Revolution von 1848 wiederum zahlreiche »Staatsgefangene«, darunter führende Protagonisten der revolutionären Bewegung, auf die Festung gebracht.
Geschichte vor Gericht?
(2018)
Die jüngsten Anklagen zu Verbrechen des Nationalsozialismus haben die Staatsanwaltschaften in Dortmund und Frankfurt vor wenigen Monaten bekannt gegeben. Das jüngste Urteil zu Verbrechen des Nationalsozialismus stammt aus dem Jahr 2016: Das Landgericht Detmold verurteilt im Juni den früheren SS-Wachmann Hanning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170 000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz. 70 Jahre zuvor, im Herbst 1946, sprach der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg sein Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher. Der Prozess war einer der ersten, mit denen Verbrechen der Nationalsozialisten mit den Mitteln des Strafrechts geahndet wurden. In den Jahrzehnten dazwischen antworten die Besatzungsmächte in den vier Zonen, ausländische Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die DDR auf unterschiedliche Weise auf die Gewaltverbrechen der Nationalsozialisten und ihrer Helfer.
Die Stadt Neuenburg am Rhein, in dem äußersten Südwesten des heutigen Landkreises „Freiburg/Hochschwarzwald“ gelegen, besitzt keinen einzigen steinernen Überrest mehr, der von ihrer mittelalterlichen Geschichte Zeugnis ablegt. Ihre
strategisch günstige Lage an einem Übergang über den Oberrhein war einerseits Anlass für den Herzog Berthold IV. von Zähringen, dort ein novum castrum errichten zu lassen, das urkundlich erstmals 1185 greifbar wird, andererseits war die strategisch exponierte Lage der Grund für die völlige Zerstörung der Stadt nicht erst 1940 und 1945, vielmehr bereits während des Spanischen Erbfolgekrieges am Beginn des 18. Jahrhunderts und des Dreißigjährigen Krieges von 1618 bis 1648. Doch ging das Mittelalter, das traditionell mit dem Aufkommendes Buchdruckes um 1450, der Entdeckung Amerikas 1492 und der Glaubensspaltung 1517 abgegrenzt wird, für Neuenburg 1496 zu Ende, als ein Rheinhochwasser das lockere Hochufer unterspülte und weitere bis 1525 etwa ein Drittel der darauf errichteten Altstadt hinwegschwemmten. Rat-, Salz- und Schulhaus als wichtige Orte der Bürgergemeinde mitsamt der westlichen Stadtmauer und der dort gelegenen Häuser verschwanden völlig und die Stadtpfarrkirche, als geistlicher Mittelpunkt der Stadt auch Liebfrauenmünster genannt, nahm so schweren Schaden, dass 1527 die Kirche der Franziskaner zu der offiziellen Pfarrkirche umgewidmet werden musste. Nur noch der hochaufragende Turm des gotischen Liebfrauenmünsters erinnerte bis in das 17. Jahrhundert hinein an die große Katastrophe, die aber nicht die letzte bleiben sollte.
Im Jahre 1683 wurde der Freiburger Stadtregierung ein Fall von Inzest in Zarten bekannt: Der Witwer Barthel Kühnlin sollte mit seiner unmündigen, 12 Jahre alten Tochter Maria Unzucht getrieben haben. Der Fall kam vor den Rat der Stadt Freiburg; der begann, von Amts wegen (ex officio) in dieser Sache eine Untersuchung durchzuführen. Der in Freiburg ansässige Bürger unterstand, wenn er nicht Geistlicher oder Student war, allein der Freiburger Gerichtsbarkeit, da die Stadt vom Landgericht eximiert war und mit ihrer nächsten Umgebung seit ihrer Gründung einen eigenen Gerichtsbezirk bildete. Es gab zwei Gerichte in Freiburg, das Gericht von Bürgermeister und Rat, und das Stadtgericht. Letzteres war, wie es im neuen Stadtrecht von 1520 festgehalten wurde, für alle Zivilangelegenheiten zuständig. Nach mehrmaligen Änderungen gehörten seit 1464 zur Blutgerichtsbarkeit 24 Ratsherren, drei geheime Räte als Ankläger und zwei Turmherren, die das Gefängniswesen verwalteten und Untersuchungsrichter waren.
Das Stadtarchiv Freiburg und das Staatsarchiv Basel-Stadt bewahren eine Reihe so genannter Eheberedungen aus dem Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit auf. Das sind Verträge, mit denen die vermögens- und erbrechtlichen Modalitäten eines geplanten Eheschlusses nach dem lokal geltenden Recht geregelt wurden. Solche Dokumente verweisen, wie hier vorauszuschicken ist, auf die Sphäre des wohlhabenden Bürgertums der Kaufleute beziehungsweise der handwerklichen Oberschicht. Die Mehrheit der Stadtbevölkerung hingegen - seien es die Stadtarmut, die Kreise der Tagelöhner und Dienstboten oder jener zahlreichen Handwerker, die lediglich mittleren und unteren Einkommensklassen zuzurechnen waren - konnte wegen fehlender Kapitalgrundlage auf solche vertragliche Absicherungen verzichten, lebten die Ehepaare doch von ihrer beider Erwerbsarbeit, ohne dass sie wesentliche Ersparnisse bilden konnten.
Hornberg geht auf eine Gründung des freiherrlichen Adelsgeschlechtes derer von Hornberg zurück, [1] als Stadt wurde es erstmals im Jahre 1275 erwähnt.[2] Im Historischen Atlas von Baden-Württemberg wird Homberg auf
der Karte Vla bei den Stadtgründungen zwischen 1200 und 1300 aufgeführt.
Nach einer mehr als dreihundertjährigen Herrschaft verkauften die Herren von Hornberg, zuerst Brun Wernher am 25. November 1423 [3] und am
28. Dezember 1442 Conrad von Homberg [4] ihre Burgen und Anteile an der
Stadt Homberg und in den Stäben Reichenbach, Gutach und Kirnbach.
Weil sich die Herren von Hornberg nach ihrem Stammsitz nannten, war
der Bestand der Herrschaft so sehr an ihren Sitz auf dem Schlossberg gekettet, dass der Yerlu t ihre Herrschaft sitzes nach 1449 mit der endgültigen Auflösung der Herrschaft Hornberg gleichbedeutend war.
Wie die Kaufbriefe der Herren von Hornberg ausweisen, bestand ihre
Herrschaft aus einer Vielfalt von Rechten an ihrem Grundbesitz, die Rechte an den Menschen, die darauf lebten, eingeschlossen. Das belegt der äußerst umfangreiche Kaufbrief Brun Wernhers von Hornberg.
Das Dorfbuch von Oberachern
(2002)
Da Dorfbuch von Oberachern - älteste Archivalie de ehem. Gemeindearchiv von Oberachern - wurde bereits im 81. Jahre band von „Die Ortenau" des vergangenen Jahres behandelt, als die verschiedenen regional- und ortsgeschichtlichen Bestandteile des Buches vorgestellt wurden.
In den folgenden Ausführungen sollen nun die großen Ordnungen und
sonstigen Anweisungen usw. erläutert werden, welche vom Heimburger
mit einem Bauernzwölfer, vom Vogt oder auch vom Landvogt erlassen
wurden und mit denen sie mitunter starken Einfluss auf das Leben der Bevölkerung in der Achertalgemeinde hatten. Sie stellen ein Spiegelbild des
dörflichen Lebens und der gesellschaftlichen Verhältnisse dar. Außerdem
sind sie bedeutende Quellen zur Erforschung des dörflichen Lebens am
Übergang vom Spätmittelalter in die frühe Neuzeit.
Auf die Gliederung de Dorfbuche und die Geschichte der Gemeinde
wird nicht näher eingegangen, weil dies bereits im letztjährigen Band ausführlich beschrieben wurde. [1]
Die Rodung und Besiedelung im oberen Schuttertal im 11. und 12. Jahrhundert erfolgte zunächst talaufwärts der Schotter, dem Loh- und Geisbergbach entlang. Schließlich erreichten die Rodungsbauern den Gebirgskamm Hünersedel-Geisberg-Hessenberg und begannen dann im 14. und 15. Jahrhundert jenseits der Wasserscheide im Harmersbächle und im Hinteren Geisberg zu roden und Hofstätten zu errichten. Vermutlich war es in der Zeit des frühen 15. Jahrhunderts, als die ersten
Siedler mit Unterstützung der Klosterherrschaft damit anfingen, die gerodeten Waldstücke im Hinteren Geisberg urbar zu machen. Da die Ertragsfähigkeit des Bodens gering war, sahen sich die siedlungswilligen Bauernfamilien genötigt, die landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Existenzsicherung soweit wie möglich auszudehnen und dies - wissentlich oder unwissentlich - auch über die Herrschaftsgrenze hinaus. Begünstigt wurde die extensive Rodung und Urbarmachung durch die
Morphologie des Geländes, die im Hinteren Geisberg keinen eindeutigen, natürlichen Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Fürstenberg und dem Kloster Ettenheimmünster erkennen ließ.
Im Jahr 1985 kaufte der Lahrer Turnverein das so genannte „Henkerhiisli"
in Lahr und baute es um. Durch den Umbau wurde das kleine Wohnhaus
der Familie Vinther mit dem großen Gewölbekeller grundlegend verändert.
Ein Wappenbild dieser Familie aus dem Jahre 1561 ist heute noch über
dem Tor zum Gewölbekeller zu sehen. Das kleine Haus dient heute dem
Lahrer Turnverein als Geschäftsstelle, das Obergeschoss als Versammlungsraum und das schöne Kellergewölbe ist der Jugend vorbehalten. Das
,,Henkerhiisli" soll einst der Lahrer Scharfrichterfamilie als Wohnung gedient haben.
Scharfrichter in der Ortenau
(2002)
Stumme Zeitzeugen, wie die Galgen bei Triberg und in Lahr, Richtschwerter in Achern, Gengenbach und Triberg, früher auch in Memprechtshofen, Gewannbezeichnungen, wie Galgenbühl in Haslach, Galgenbosch in Bühl, Schindanger in Kork oder Galgengrün in Wolfach, das
Stöckerhaus oder Meisterhus in Hausach, das Henkerhüsli in Lahr oder
das Scharfrichterhaus in Ettenheim, um nur eine Auswahl zu nennen,
auch Kirchenbucheintragungen und Ratsprotokolle weisen auf einen
Berufsstand hin, den es in der heutigen Zeit in Deutschland gottlob nicht mehr gibt, den Scharfrichter, Henker oder Nachrichter, lateinisch carnifex
(wörtlich übersetzt: Fleischmacher) oder iugulus, d. h. Halsabschneider,
auch Züchtiger genannt.
Die Grundherrschaft hatte die Gewalt über Leben und Tod ihrer Untertanen. Ein Sinnbild dieser Gerichtshoheit der Grafen von Hessen-Hanau-Lichtenberg war das Hochgericht mit dem Galgen auf dem „Galgenfeld"
bei Odelshofen. Das Holz für den Galgen wurde von den Untertanen in
Fronarbeit geschlagen und an die Richtstätte gefahren. Die Zimmerleute
erhielten für den Aufbau des Galgens einen Tageslohn.
Bis ins 19. Jahrhundert war die Rechtssprechung äußerst hart, es kam häufig zur Anwendung der Todesstrafe. Die Mörder wurden meist enthauptet,
die Diebe gehängt, die Hexen verbrannt.
1976 veröffentlichte Hubert Kewitz im Jahrbuch „Die Ortenau" einen regionalgeschichtlich äußerst wertvollen, wegweisenden Aufsatz über die
Grenzbeschreibung der Ettenheimer Waldmark von „926". [1]
,, Terminalia silvulae ", so beginnt die alte Beschreibung der Ettenheimer Wa1dmark.[2] Die Schrift gehört in einen Überlieferungskomplex aus
der Frühgeschichte des Klosters Ettenheimmünster, angehängt an die auf
926 datierte Notitia Burchards I. über eine Streitbeilegung mit dem St.-
Margarethen-Stift in Waldkirch.
Waldkircher Gotteshausleute, so die Überlieferung, waren gewaltsam in
die Besitzungen von Ettenheimmünster eingedrungen, schädigten die dortigen Bewohner, indem sie auf deren Gütern unreife Früchte ernteten und
mitnahmen. Geschlichtet wurde der Streit von Burchard I., Herzog von
Alemannien.
Auf der Wiese des Franz Karl Storz im Gewann Unter Öschle steht die Birlis-Kapelle. Sie hat ihren Namen von einem Hof im Dorf. Das kleine Gotteshaus war in seiner heutigen Gestalt 1834 vom Birlishof-Bauer Benedikt Rottier und dessen Ehefrau Maria errichtet worden. Davon berichtet ein bündig mit der Mauer in die Wand eingelassenes Stifterkreuz. Seither hatte die Kapelle unter dem Zahn der Zeit gelitten. Um die Mitte der 1990er Jahre machten sich der jetzige Birlishof-Besitzer Marein Blum und F. K. Storz daran, sie umfassend zu sanieren und ihr Inneres zu restaurieren. Der mit der Neufassung des Altars beschäftigte Restaurator sagte ihm, es handle sich um ein sogenanntes Sühnekreuz. Solche Kreuze haben eine jahrhundertelange Tradition, und man findet sie vom 13. bis zum 16. Jahrhundert. Sie heißen deswegen so, weil sie als Folge der gewaltsamen Tötung eines Menschen in Erfüllung der Bedingungen eines Sühnevertrages errichtet wurden.
Der „Große Dingrodel" von St. Peter auf dem Schwarzwald ist aus heutiger Sicht eine der wichtigsten
Quellen zur Erforschung mittelalterlicher Rechtsgrundlagen am Oberrhein. Hans-Otto
Mühleisen gesteht dem Dingrodel überregionale Bedeutung zu, da er „eines der vollständigsten
Bauernrechte de späten Mittelalters" sei.*1 Die Einleitung sowie der Schlussabsatz des
"Großen Dingrodels" enthalten wichtige Auskünfte über die Verfahrensweise bei der Entstehung
des Weistums sowie über das Verhältnis zwischen Klosterherrschaft und bäuerlicher
Genossenschaft. Diesen Themen soll in diesem Aufsatz nachgegangen werden. Neue Forschungserkenntnisse,
insbesondere zum angeblichen Entstehungsdatum 1456, werden vorgestellt.
Am 21. August 1843, also vor bald genau 175 Jahren, stimmte man sich in Mannheim auf die für den folgenden Tag geplante Feier zum 25. Jubiläum der badischen Verfassung ein: Am Abend verkündeten Kanonendonner und Glockengeläute das Fest; auf dem Paradeplatze war der große Brunnen erleuchtet, Feuerwerke wurden abgebrannt, bengalische Flammen stiegen aus den Marmorbassins hervor, zeigten die Büste des Großherzogs Karl in magischem Lichte. Die Militärmusik spielte in Uniform; eine zahllose Menschenmenge wogte auf dem Platze und in den Straßen, wie es in einem Festbericht heißt. Der eigentliche Festtag, der 22. August, begann mit erneutem Kanonendonner und Choralmusik vom Rathausturm. Gegen zehn Uhr begann der Zug, gewi[ss] der größte der noch je bei freudigen Anlässen aus frei eigenem Antriebe der Bürger unsere Straßen durchzog. Die Spitze bildeten die Schüler der oberen Klassen der Volksschulen mit ihren Lehrern, ihnen folgten die Mitglieder der Liedertafel mit einer prachtvollen, von einem Verein von Jungfrauen gestickten Fahne, dann der Träger der Verfassungsurkunde in Begleitung von vier Mitgliedern des Festkomitees und zwei Fahnenträgern.
,,Der Wolfersbach ist eine dem Gotteshaus Ettenheimmünster eigentümliche Waldung, eine Stund lang und bei einer halben Stund breit, und liegt einerseits an der Schuttertäler Allmend, oben herum an dem herrschaftlichen geroldseckischem Wald, unterhalb aber stoßt er an den Wittelbacher Bann und den Schmetterhof, so teils Güter in dem Wittelbacher, teils Schuttertäler Bann hat. Wegen diesem Wald sind schon bei 300 Jahre sehr viele Spänn und Streitigkeiten vorgefallen, die noch nicht beendigt sind." Mit dieser Lagebeschreibung beginnt der Chronist des Klosters Ettenheimmünster, Gervasius Bulffer, seine gründliche Untersuchung über den Ursprung der Besitzungen und die Rechte des Klosters im Wolfersbach. Die schon seit Jahrhunderten andauernden Spänn und Streitigkeiten mit den Herren von Geroldseck und ihren Rechtsnachfolgern sollten einmal endgültig geklärt werden.
Vom Ende der Völkerwanderung im 6. Jahrhundert bis zum Jahre 1386 standen die späteren Windecksehen Waldungen im Eigentum der Markgenossenschaften. Sie entstanden zum erstgenannten Zeitpunkt und bildeten einen Zusammenschluss von Dörfern. Sie benutzten das bislang herrenlose Wald- und Weideland. Ab der Christianisierung entstanden an den Hauptorten der Markgenossenschaften die Missionsstationen. Im Falle des Landkapitels von Ottersweier war das die Mutterkirche von Sasbach. Sie war auch der Hauptsitz des Kirchspiels. Zum Kirchspiel Sasbach gehörten neben Sasbach Sasbachried, Obersasbachtal, Sasbachwalden und Lauf. Eine Besonderheit tellten die Kirchspiele Ottersweier und Kappelwindeck dar. Sie waren sowohl am Waldhägenich als auch am Windecker Genossenschaftswald beteiligt. Der Grund lag darin, dass allein die doppelte Beteiligung ihren Holzbedarf deckte. Ab dem 12. Jahrhundert gab es bei der Neugründung von Pfarreien keine Markteilung mehr. Folglich blieben die Kirchspielleute der neuen Pfarrei auch Angehörige der alten Mark
Überlieferungsgeschichtliche und inhaltliche Bemerkungen zum Ulmer Waldbrief von 1410 (Ulmhardt)
(2007)
Bei der Durchsicht von Forst- und Waldakten im Stadtarchiv Renchen stieß Hans Wolfram Hedemann auf eine Abschrift des sogenannten Ulmer Waldbriefs von 1410, der damals die Kirchspiele (Pfarreien) Ulm, Renchen und Waldulm betraf. Neugierig geworden, machte ich mich auf die Suche und die Spur des genannten Waldbriefs von 1410, der dem Alter nach mit zu den ältesten im Gebiet der Ortenau gehört, der Erwähnung und der Bedeutung nach aber kaum in der ortsgeschichtlichen Literatur sichtbar wird.
Am 16. Dezember 1389 - es war ein Donnerstag - ,,um die erste Stunde oder nahe bey" bat eine Gruppe Bauern aus dem Kirchspiel Zimmern in der Ortenau den kaiserlich und kirchlich anerkannten Notar am bischöflichen Gerichtshof in Straßburg Johannes Scherer um eine Beratung. Das Kirchspiel Zimmern setzte sich damals zusammen aus den Orten Urloffen,
Riechelnheim und Zimmern - hier stand auch das Gotteshaus, das St. Martin gewidmet war. Der Begriff Kirchspiel hatte zu jener Zeit nicht nur eine religiöse Bedeutung, sondern umfasste auch die rechtliche und politische Gemeinschaft. So erscheinen die drei genannten Dörfer immer wieder unter dieser Bezeichnung als eine Prozesspartei mit einer gemeinsamen Vertretung. Über die Konsultation am 16. Dezember ließ der Straßburger Notar eine Niederschrift aufsetzen, dessen lateinisches Original und deutsche Übersetzungen unter dem Namen „Zimmerer Waldbrief" in die regionale Geschichtsschreibung eingeführt wurden. Erfunden hat ihn, soweit wir sehen, der Dekan und bedeutende Lokalhistoriker Wilhelm Weiß aus Urloffen. Einmal wählt er auch „Urloffer Waldbrief" wie übrigens auch hundert Jahre nach ihm Kurrus und Kauß.
Nicht nur die Bürger, sondern auch die Historiker freuen sich über ein „echtes" Jubiläum. Runde Daten der Stadtgeschichte knüpfen sich oft an Ersterwähnungen - in der Regel sind es zufällige Nennungen in einer Urkunde oder einem Güterverzeichnis, isolierte Marken in der Entwicklung eines Gemeinwesens, dessen Anfänge trotzdem im Dunkeln bleiben. Beim Steinbacher Jubiläum ist es anders. Auch hier reicht die Geschichte der Siedlung viel weiter zurück, aber mit der Erhebung zur Stadt 1258 beginnt ein wirklich neues Kapitel in der städtischen Verfassung und - wie wir sehen werden - in der Sozialordnung nach innen und außen. Und auch für die Geschichte der Markgrafschaft Baden hat dieses Datum 1258 seine besondere Bedeutung. Keine andere Stadt unter der Herrschaft der Markgrafen erhielt im Mittelalter eine solche königliche „Geburtsurkunde". Städte gab es wohl, auch ältere, aus der staufischen Zeit. Aber schon das Steinbacher Stadtsiegel gibt uns Auskunft über die Besonderheit dieser neuen, anderen Qualität eines königlichen Stadtrechtsprivilegs. Es zeigt nicht wie die Siegel der anderen badischen Städte, Durlach, Ettlingen oder Pforzheim, das Wappen des markgräflichen Stadtherren, den Schrägbalken, sondern die heraldische Figur der Stadt „an sich", die bekrönte Mauer, wie wir
sie von der Reichsstadt Offenburg und von der selbstbewussten Zähringerstadt Freiburg kennen; dem Offenburger Siegel scheint das Steinbacher direkt nachgebildet. Lassen wir uns nicht irritieren von der Größe dieser anderen Städte und von ihrer wirtschaftlichen oder politischen Rolle, die sie noch zu spielen hatten - Steinbach sollte in seiner Geschichte nicht in diese Klasse gehören. Aber die Frage nach der „Wichtigkeit" einer Stadt ist keine wirklich historische. Wir fragen nicht nach Größe, nach Erfolg oder Misserfolg, sondern nach Entwicklung und Wandel. Wir wollen das Funktionieren von Gemeinwesen rekonstruieren und das Verhältnis von Stadt und Stadtherren beschreiben.