340 Recht
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Die Badische Verfassungsurkunde von 1818 galt 100 Jahre. Nach dem Ersten Weltkrieg kam
es in Baden sehr schnell zu einer neuen Verfassung, der Badischen Verfassung vom 21. März
1919, die in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Diese demokratische
Verfassung löste die monarchisch geprägte Verfassung von 1818 ab. Die damaligen Grundrechte
erschienen in der Verfassung von 1919, sie wurden aber weiter ausgebaut, z. B. durch
den Gleichheitsgrundsatz: Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Durch die nationalsozialistische
Herrschaft wurde die Badische Verfassung von 1919 nach fast 14 Jahren »aus
dem Verkehr gezogen«. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand im südlichen Baden ein neuer
Staat mit Namen Baden, der sich eine neue Verfassung, die Verfassung des Landes Baden vom
19. Mai 1947 gab. Dieses Land Baden bestand nur fünf Jahre, weil seit 1953 das Land Baden-
Württemberg aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 19. November 1953 entstanden ist.
Seither gibt es kein eigenständiges Land Baden mehr.
Am 22.8.1818, vor 200 Jahren, unterschrieb Großherzog Karl die badische Verfassungsurkunde.
Es war ein Werk des aufgeklärten Absolutismus, das das monarchische Prinzip herausstellte.
Trotzdem war die badische Bevölkerung durch die Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer
an der staatlichen Willensbildung beteiligt, denn die Zweite Kammer der badischen
Ständeversammlung gewährte den Bürgern indirekte Kompetenzen bei der Gesetzgebung, der
Steuerbewilligung und der Budgetprüfung. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurden die
Rechte der Badener erweitert, aber die Staatsform blieb weiterhin eine Monarchie, in der der
Großherzog die Macht auf sich vereinigte. Erst 1919 nach dem ersten Weltkrieg und einer Revolution
bekam das Land Baden mit der Verfassung vom 21. März 1919 eine neue Staatsform,
die der Demokratie. Und alle Bürger Badens hatten nun die gleichen Rechte und Pflichten,
egal ob Männer oder Frauen, Arme oder Reiche, Christen oder Juden.