340 Recht
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Bedeutung und Auswertungsmöglichkeiten der Konstanzer Investiturprotokolle des 16. Jahrhunderts
(2011)
Ende Juni 2010 konnte nach Abschluss der Redaktions- und Registerarbeiten der Kommentarband zu der schon 2008 im Druck erschienenen, von Franz Hundsnurscher bearbeiteten Regestenedition der Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert ausgeliefert werden. Damit liegt eine fast das gesamte 16. Jahrhundert abdeckende historische Quelle vor, die das Zeitalter der Reformation und Konfessinalisierung aus der verwaltungstechnisch-fiskalischen Perspektive der Konstanzer Kurie beleuchtet. Die Investiturprotokolle des Bistums Konstanz, eines der größten Bistümer nördlich der Alpen, und damit eine bis ins 16. Jahrhundert und darüber hinaus zentrale Instanz für Teile des heutigen Baden Württemberg, der Schweiz und des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg, sind eine wichtige Quelle für unterschiedlichste Fragestellungen. Das in den Protokollen dokumentierte bischöfliche Recht zur Investitur der von den Patronatsherrschaften präsentierten Kleriker lässt sich auf die Trennung geistlicher und weltlicher Anteile an der Pfründenbesetzung in der Folge des Investiturstreits zurückführen. Die Anlage von Investiturprotokollen seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts steht in Zusammenhang mit Verwaltungsrationalisierungen. Wichtige quellenkritische Aspekte ergeben sich durch die Untersuchung der verschiedenen Schritte des Pfründenbesetzungsvorgangs und der dabei entstandenen Schriftdokumente. Wie die Quelle prosopografisch genutzt werden kann, soll exemplarisch anhand von Belegen für Kirchenmusiker des 16. Jahrhunderts gezeigt werden.
Hornberg geht auf eine Gründung des freiherrlichen Adelsgeschlechtes derer von Hornberg zurück, [1] als Stadt wurde es erstmals im Jahre 1275 erwähnt.[2] Im Historischen Atlas von Baden-Württemberg wird Homberg auf
der Karte Vla bei den Stadtgründungen zwischen 1200 und 1300 aufgeführt.
Nach einer mehr als dreihundertjährigen Herrschaft verkauften die Herren von Hornberg, zuerst Brun Wernher am 25. November 1423 [3] und am
28. Dezember 1442 Conrad von Homberg [4] ihre Burgen und Anteile an der
Stadt Homberg und in den Stäben Reichenbach, Gutach und Kirnbach.
Weil sich die Herren von Hornberg nach ihrem Stammsitz nannten, war
der Bestand der Herrschaft so sehr an ihren Sitz auf dem Schlossberg gekettet, dass der Yerlu t ihre Herrschaft sitzes nach 1449 mit der endgültigen Auflösung der Herrschaft Hornberg gleichbedeutend war.
Wie die Kaufbriefe der Herren von Hornberg ausweisen, bestand ihre
Herrschaft aus einer Vielfalt von Rechten an ihrem Grundbesitz, die Rechte an den Menschen, die darauf lebten, eingeschlossen. Das belegt der äußerst umfangreiche Kaufbrief Brun Wernhers von Hornberg.