340 Recht
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Am 10. Dezember 1520, genau nach Ablauf jener 60 Tage, die der Papst in seiner Bannandrohungsbulle Luther und seinen Anhängern als Widerrufsfrist nach Bekanntgabe der Bannandrohungsbulle gesetzt hatte, als im Westen des Reiches und den Niederlanden bereits die Scheiterhaufen loderten, auf denen die Schriften Luthers und seiner Anhänger zu Asche wurden, verbrannten Studenten der Universität Wittenberg vor dem direkt neben dem Augustinerkloster liegenden Elstertor mehrere Exemplare des kirchlich-kanonischen Rechtes, während Luther selbst die Bannandrohungsbulle ins Feuer warf. Wir können das, was damit geschah, in seiner revolutionären Bedeutung nur ermessen, wenn wir uns daran erinnern, dass nach eben diesem geistlich-päpstlichen Recht und seinen Ordnungen die westlich-katholische Kirche seit dem Hochmittelalter strukturiert wurde und die römisch-katholische Kirche bis zum Jahr 1917 und dem Erlass des Codex iuris canonici nach diesem Recht gelebt hat.
Die Stadt Konstanz und ihre Umgebung wurden im Laufe des Zweiten Weltkriegs
zu einem bevorzugten Ziel von Privatpersonen, Firmen, Behörden, militärischen Dienststellen und Lazaretten, die in dieser Region Schutz suchten, da sie, abgesehen von Friedrichshafen, vom Kriegsgeschehen weitgehend verschont blieb. Ein offizielles Evakuierungsprogramm bestand zwischen dem bombengefährdeten Gau Westfalen-Süd und
dem Gau Baden. Auf Grund dieser Vereinbarung wurden im Rahmen einer »Kinderlandverschickung« Schüler aus Dortmund und die Oberschule Witten an der Ruhr im Juli
1943 nach Konstanz verlegt. Sie wurden dort bis Dezember 1944 betreut und unterrichtet, anschließend wurden sie nach Oberbayern weitergeschleust.
Nicht nur die Bürger, sondern auch die Historiker freuen sich über ein „echtes" Jubiläum. Runde Daten der Stadtgeschichte knüpfen sich oft an Ersterwähnungen - in der Regel sind es zufällige Nennungen in einer Urkunde oder einem Güterverzeichnis, isolierte Marken in der Entwicklung eines Gemeinwesens, dessen Anfänge trotzdem im Dunkeln bleiben. Beim Steinbacher Jubiläum ist es anders. Auch hier reicht die Geschichte der Siedlung viel weiter zurück, aber mit der Erhebung zur Stadt 1258 beginnt ein wirklich neues Kapitel in der städtischen Verfassung und - wie wir sehen werden - in der Sozialordnung nach innen und außen. Und auch für die Geschichte der Markgrafschaft Baden hat dieses Datum 1258 seine besondere Bedeutung. Keine andere Stadt unter der Herrschaft der Markgrafen erhielt im Mittelalter eine solche königliche „Geburtsurkunde". Städte gab es wohl, auch ältere, aus der staufischen Zeit. Aber schon das Steinbacher Stadtsiegel gibt uns Auskunft über die Besonderheit dieser neuen, anderen Qualität eines königlichen Stadtrechtsprivilegs. Es zeigt nicht wie die Siegel der anderen badischen Städte, Durlach, Ettlingen oder Pforzheim, das Wappen des markgräflichen Stadtherren, den Schrägbalken, sondern die heraldische Figur der Stadt „an sich", die bekrönte Mauer, wie wir
sie von der Reichsstadt Offenburg und von der selbstbewussten Zähringerstadt Freiburg kennen; dem Offenburger Siegel scheint das Steinbacher direkt nachgebildet. Lassen wir uns nicht irritieren von der Größe dieser anderen Städte und von ihrer wirtschaftlichen oder politischen Rolle, die sie noch zu spielen hatten - Steinbach sollte in seiner Geschichte nicht in diese Klasse gehören. Aber die Frage nach der „Wichtigkeit" einer Stadt ist keine wirklich historische. Wir fragen nicht nach Größe, nach Erfolg oder Misserfolg, sondern nach Entwicklung und Wandel. Wir wollen das Funktionieren von Gemeinwesen rekonstruieren und das Verhältnis von Stadt und Stadtherren beschreiben.