350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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Das Ottenheimer Bürgerrecht
(2010)
Am 10. Februar 1967 hat der damalige Ottenheimer Bürgermeister Alfred Fertig das 1781 begonnene Nutzbürgerbuch gemäß dem Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 10. Januar 1967 für Neuaufnahmen geschlossen. Während Kurt Westermann als letzter Bürger eingetragen ist, der am 19. November 1965 sein „Bürgerrecht“ angetreten hat, ist als letzter „Gabholzberechtigter“ Helmut Reitter vermerkt. Mit der Auflösung des Bürgerrechts und des damit verbundenen Bürgernutzens ging in Ottenheim ein fast 200jähriges Kapitel dörflicher Sozialgeschichte zu Ende. Denn ein Blick in dessen Geschichte zeigt, dass das Bürgerrecht nicht nur ein wesentlicher Pfeiler der Existenzsicherung war, sondern es stellte darüber hinaus in den Zeiten, in welchen es weder Sozial- noch Rentenversicherungen gab, für den Bürger und dessen Ehefrau auch eine wichtige und unverzichtbare Altersversorgung dar. So wurde das Gemeindevermögen zum Nutzen und zum Wohle aller Bürger.
Zwischen den Städten und den umliegenden Dörfern bestehen bis heute vielfältige Beziehungen, die stark vom Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot der Stadt abhängen können. Ein wichtiger Anziehungspunkt für die Landbewohner war der städtische Markt und ein Warenangebot, das es auf dem Lande nicht gab. Die Menschen kamen in die Stadt, um ihre Produkte zu verkaufen oder selbst wieder andere Güter einzukaufen. Daneben waren es aber auch die staatlichen Behörden, welche vor allem seit dem 19. Jahrhundert immer wieder Menschen vom Lande in die Amtsstadt führten. In der Stadt Lahr befanden sich beispielsweise mit Arbeitsamt, Ortskrankenkasse, Finanzamt, Forstamt, Amtsgericht, Landratsamt, Gesundheitsamt und Hauptzollamt acht staatliche Verwaltungsorgane. Insofern spielten Staatsbehörden eine wichtige Rolle für die Stadt-Land Beziehungen. Dies soll im folgenden Aufsatz am Beispiel des Bezirksamts bzw. Landratsamtes Lahr untersucht werden.
Kontinuität und Neubeginn
(2021)
Mit der Eingliederung in die Stadt Ditzingen am 1. Juli bzw. 1. Dezember 1971 endete die kommunale Eigenständigkeit der Strohgäu-Gemeinden Schöckingen und Heimerdingen. Dieser Schritt, beschlossen durch die beiden Gemeinderäte unter großer Zustimmung der Bürgerschaft, war Teil
der umfassendsten Verwaltungsreform der Nachkriegszeit in Baden-Württemberg. Für die betroffenen Kommunen war es eine historische Zäsur. Es sei »ein großes Anliegen, dass auch nach vollzogener Eingliederung in die Stadt Ditzingen die besondere Eigenart dieses Gemeinwesens mit großer Tradition beibehalten und gepflegt wird. Dafür hatte und hat man in Ditzingen größtes Verständnis und es wird eine unserer vornehmsten Aufgaben sein, dies im Rahmen des Ganzen auch ständig sicherzustellen«, versprach der Ditzinger Bürgermeister Hans Scholder in einer Grußbotschaft im Mitteilungsblatt für den Stadtteil Heimerdingen – und tatsächlich haben sich Heimerdingen und Schöckingen bis heute ein hohes Maß an Unabhängigkeit und eine eigene Identität bewahrt. Dennoch fiel die Aufgabe der rechtlichen Eigenständigkeit und der ausschließlichen Bestimmung über die eigenen Angelegenheiten vielen Bürgern nicht leicht. Was die Beweggründe für das entscheidende Votum waren, welche Alternativen sich boten und welche unmittelbaren Folgen sich für die betroffenen Ortschaften ergaben: Mit diesen und anderen Fragen soll sich der nachfolgende Aufsatz beschäftigen.
Verfassungsfragen sind Machtfragen. Die Finanzverfassung Württembergs war seit dem 16. Jahrhundert geprägt durch einen Dualismus von herzoglicher und landständischer Finanzverwaltung, der von König Friedrich mit der Erhebung Württembergs zum Königreich 1805 beseitigt wurde. Bis 1819 kam es zu einem zähen Ringen zwischen dem König und den ständischen Vertretern darum, welche finanzpolitischen Befugnisse beide Seiten in der neuen konstitutionellen Monarchie haben sollten. Dabei prallten altständische Vorstellungen von einer Wiederherstellung des „Alten Rechts“ auf absolutistische Ansätze sowie auf Vorstellungen von einer neuen konstitutionellen Kontrolle der Exekutive durch die Stände. Sabine Koch beleuchtet in ihrer Studie detailliert und präzise den Verlauf der Diskussionen und Verhandlungen, erörtert die Konzepte und Vorstellungen der beiden Seiten über eine neue Finanzverfassung und fragt danach, ob sich die württembergische Entwicklung eher durch Kontinuität oder durch Diskontinuität auszeichnete.
Spätmittelalterliche Kanzleien stellte sich die ältere Forschung gerne so vor, wie Behörden, die sie aus ihrer eigenen Zeit kannte – Rückprojektionen der Zustände aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Am Beispiel der Kurpfalz, mit vergleichenden Blicken auf Kurmainz, Kurtrier, das Bistum Speyer und weitere Herrschaften widerlegt Ellen Widder diese älteren Ansichten und zeigt, dass spätmittelalterliche Kanzleien in Deutschland eben keine institutionalisierten, fest gefügten, hierarchisch strukturierten und ortsfesten Behörden waren. Mit ihrem multiperspektivischen Ansatz der Histoire croisée, der Verflechtungsgeschichte, weist sie nach, dass man sich vielmehr über lange Zeit hinweg der vor Ort verfügbaren öffentlichen Notare bediente, um die Kanzleiaufgaben erledigen zu lassen. Erst nach und nach wurden hierfür universitär ausgebildete Juristen angestellt und erst allmählich verstetigte sich das Personal und verfestigte sich der Ort der Kanzlei. Starke Impulse für eine Entwicklung des Kanzleiwesens in der Pfalzgrafschaft waren der Aufstieg der Pfalzgrafen zur Kurwürde (1356), das Königtum Ruprechts (1400–1410) und die Herrschaft Friedrichs des Siegreichen (1451–1476), allesamt verbunden mit einem erhöhten Bedürfnis an Repräsentation und Legitimation, das auf die Strukturen der Kanzlei zurückwirkte.
Die nach den napoleonischen Kriegen und dem „Jahr ohne Sommer“ 1816 ausbrechende Hungersnot machte die Defizite in der Landwirtschaft im jungen Königreich Württemberg offenbar. Um die Ernährung einer wachsenden Bevölkerung sicher zu stellen, bedurfte es der Entwicklung neuer Anbaumethoden, der Einführung neuer Feldfrüchte etc. Zur Förderung derartiger Innovationen wurde unter König Wilhelm I. der Landwirtschaftliche Verein mit seinem administrativen Zentrum, der Centralstelle, gegründet. Er sollte neue landwirtschaftliche Kenntnisse sammeln, selbst entwickeln und für deren Verbreitung sorgen. Trotz einiger Erfolge blieb Verein und Centralstelle eine durchschlagende Wirkung der eigenen Bemühungen jedoch versagt. Dies lag nicht zuletzt an der starken Konzentration des Vereins auf ein akademisch gebildetes Publikum, während man die einfachen Bauern mit ihrem Fachwissen, aber auch mit ihren Problemen lange Zeit ignorierte. Der vorliegende Band veranschaulicht die breit gefächerten Initiativen dieses vom monarchischen Obrigkeitsstaat gelenkten Vereins, geht aber auch auf „demokratische“ landwirtschaftliche Gegenbewegungen ein.
Alltag unter der Lupe
(2012)
Seit rund zehn Jahren trifft sich in Lahr regelmäßig ein Kreis von Geschichtsinteressierten und Heimatfreunden, um zwanglos über Stadtgeschichte und auch allgemeine historische Themen zu reden. Das Treffen findet jeden ersten Dienstagabend im Monat statt und wird von der Regionalgruppe Geroldsecker Land des Historischen Vereins für Mittelbaden organisiert. Vor einigen Jahren entdeckte der Kreis im Lahrer Stadtarchiv eine Quelle, deren Reichtum bis heute nicht ausgeschöpft wurde: die kompletten Gemeinderatsprotokolle der Stadt Lahr aus den Jahren 1701 bis 1704 (Lahr I 46). In mühevoller Kleinarbeit erstellte Annelore Hey eine Grobtranskription der über 700 eng beschrieben Seiten, so dass sich verschiedene Mitglieder daran machen konnten, einzelne Details des Buches genauer zu beleuchten. Zur Zeit arbeitet Annelore Hey an einer wissenschaftlichen Transkription, die es ermöglichen wird, das Werk auch zu veröffentlichen.
Zwei Karrieren
(2017)
Wie wirkten sich die politische Entwicklung Deutschlands von 1930 bis 1950 und die Umbrüche von 1933 und 1945 auf die Mitarbeiter der Heidelberger Stadtverwaltung aus? In dieser Zeit veränderte sich die personelle Zusammensetzung der Stadtverwaltung mehrfach einschneidend wie sonst kaum in einer anderen Epoche. Die folgende Untersuchung stellt zunächst die allgemeinen, vor allem die quantitativen Veränderungen in der Personalstruktur dar und beschreibt dann exemplarisch den wechselvollen beruflichen Werdegang zweier städtischer Beamten.
Ein Polizist ist in der Regel ein Sinnbild für dienstlichen Gehorsam und die Verkörperung der Interessen des Staates. Aber ein Polizist ist keine Maschine, sondern ein Mensch, der durchaus seine eigene Meinung über die Ereignisse hat, mit denen er sich beruflich auseinandersetzen muss. Meistens behält er die Meinung für sich und folgt seinen Befehlen. In ganz seltenen Fällen folgt allerdings ein Polizist seinen eigenen Prinzipien und nicht dem Automatismus des vorgeschriebenen Verhaltens. Einen solchen Fall gab es vor 40 Jahren in Lahr. Und diese Prinzipientreue hatte nachhaltige Folgen - nicht nur für den Polizisten selbst, sondern für sehr, sehr viele Menschen. Das waren auf der einen Seite die Polizeikollegen und auf der anderen Seite die Demonstranten. Sie standen sich 1975 in Wyhl gegenüber, wo der Bau eines Atomkraftwerkes geplant war.
Im Großherzogtum Baden war es üblich, dass eine Sitzungsperiode des Landtags, Badische Ständeversammlung genannt, feierlich beendet wurde. So geschah es am 26. Juni 1874 für den Zeitraum 1873/74. Um 11.30 Uhr versammelten sich die Mitglieder der beiden Häuser im Sitzungssaal der Zweiten Kammer. Am Portal des Ständehauses empfingen Deputationen der beiden Kammern Großherzog Friedrich I. (1826-1907) in Begleitung der Prinzen des Großherzoglichen Hauses und Allerhöchst Ihrer Flügeladjutanten. Mit mehrfachem Hoch wurden die „königlichen Hoheiten" beim Eintritt in den Saal begrüßt. In seiner Rede führte der Großherzog unter anderem aus: Dankbar erkenne ich das Zustandekommen einer Städteordnung, welche der in den größeren Städten des Landes tatsächlich schon bestehenden Einwohnergemeinde eine rechtliche Organisation gibt, die allen vorhandenen bürgerlichen Kräften freie Bewegung gestattet, zugleich die nöthigen Garantien für die Wahrung der verschiedenen gesellschaftlichen Interessen bietet und geeignet ist, den von so zahlreichen und wichtigen Aufgaben in Anspruch genommenen städtischen Behörden eine erhöhte Leistungsfohigkeit zu sichern. Nach der Rede wurde der Landtag für geschlossen erklärt. Als der Großherzog den Saal verließ, ertönte ein dreimaliges begeistertes Hoch.