350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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„Die stete Sorgfalt für eifrige Handhabung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Inneren des Großherzogthums hat Uns daher bewogen, zu diesem Zwecke ein eigenes bewaffnetes militärisch organisirtes Corps unter der Benennung ,Gendarmerie-Corps‘ zu errichten. " Ein kurzes Zitat aus dem „höchsten Edikt" vom 3. Oktober 1829 über die Gründung der Gendarmerie im Großherzogtum Baden. Die Gründungsurkunde war von Ludwig von Gottes Gnaden, Großherzog von
Baden, Herzog von Zähringen, Landgraf von Nellenburg, Graf von Salem, Petershausen und Hanau etc. unterzeichnet.
Mit diesem Gesetz erfolgte die Vereinheitlichung vielfältiger polizeilicher Einrichtungen vom Main bis zum Bodensee. Bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts war der Schutz vor Rechtsbrechern und Kriegsnöten weitgehend Privatsache. Die öffentliche Ordnung und Sicherheit versuchten Gemeinden, Grundherrschaften, Bistümer, Klöster, Landvogteien und Reichsstädte u. a. m. innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu garantieren. Die zu diesem Zweck beauftragten und beschäftigten Hatschiere, Büttel, Gerichtsdiener, Landsknechte, Bettelvögte und Nachtwächter stellten im weitesten Sinne das dar, was wir heute unter dem Begriff Polizeivollzugsdienst kennen.
Am Ende des Jahres 2001 zählte der Landkreis Karlsruhe - als viertgrößter Landkreis Baden-Württembergs - über 416 000 Einwohner, die in insgesamt 32 Städten und Gemeinden leben. Als größte Kommune innerhalb des Landkreises, mit rund 41 500 Bürgerinnen und Bürgern, liegt Bruchsal rund 15 Kilometer nördlich der ehemaligen Landeshauptstadt Karlsruhe.
Zu einer geschichtlichen Betrachtung kann auch gehören, statt
nur von Siegern und Gewinnern zu berichten, ebenso Unterlegene und Verlierer in den Blick zu nehmen. Selten ist die Quellenlage so günstig wie im Fall der Bewerbungen um das Amt
des Obervogts in Triberg nach dem Tod des Johann Baptist
Essig (26. Dezember 1736), als sechs Kandidaten dieses Amt
anstrebten. Gewinner wurde Johann Franz Meinrad von
Pflummern. Ihre Namen: Veit Sigmund von Reischach, Joseph
von Kornritter, Laurenz Nabholz, Severin von Bender, Ignaz
von Rottenberg. Alle hatten sie sichere, höhere Positionen inne,
übten vergleichsweise ruhige Tätigkeiten aus, am Hungertuch
nagte keiner, nur Rottenberg bezeichnete sich ausdrücklich als
„ziemlich mittellos“. Sie hatten Erfahrungen in der Verwaltung
und kehrten dies auch hervor. Gerade deshalb reizte sie das
Amt des Obervogts von Triberg, dem insgesamt 10 Vogteien
unterstellt waren, die sich über Berge und Täler hinzogen, bewohnt von einer Bevölkerung, die, gelinde gesagt, schwierig
war, was die Bewerber möglicherweise nicht so genau wussten.
Die Berufung in dieses Amt muss als Beförderung und Ehre
verstanden worden sein, ein weiterer Aufstieg in der Beamtenhierarchie ist von keinem Triberger Obervogt bekannt.
Allenthalben entstanden zu Ende des 17. und Beginn des 18. Jahrhunderts in Europa auf fürstlichen oder königlichen Wunsch hin neue Schlösser: Versailles, Potsdam,
Bruchsal, Rastatt und Karlsruhe. So war 1704 die Grundsteinlegung zur heutigen
»Ludwigsburg« auch nichts Außergewöhnliches. Der württembergische Herzog Eberhard Ludwig »kümmerte« sich um den benötigten Baugrund - als »summus episcopus« konnte er den ehemals zum Kloster Bebenhausen gehörigen Grund und Boden
leicht an sich ziehen-, und die Untertanen trugen mit Amtsumlagen (Steuern) und
herrschaftlichen Fronen ihren Teil zum Bau des Schlosses und später auch zu dem
der Stadt bei. Diese Frondienste kamen zu den bereits geforderten Arbeitseinsätzen
beim Bau und Unterhalt herrschaftlicher Gebäude, beim Wege- und Straßenbau
sowie bei Jagden hinzu.
Schicksalhaft war für Stadt und Amt Markgröningen die Bildung eines neuen
Amtes für die »Ludwigsburg«, publiziert als fürstliche Resolution am 3. September
1718, verbunden mit deren Erhebung zur Stadt. Dies löste sozusagen ein verwaltungspolitisches Erdbeben aus, dessen Erschütterungen in der weitesten Nord-Süd-Entfernung (Illingen im Nordwesten und Feuerbach im Süden) über eine Strecke von
16,5 km zu spüren waren, von West nach Ost (Illingen bis Endersbach im Osten)
sogar über 36 km. Zwar mussten im Laufe des 18. Jahrhunderts auch andere benachbart gelegene Ämter wie Marbach, Waiblingen und Cannstatt für Ludwigsburg
Federn lassen, und teilweise nicht wenig. Im Fall Markgröningens kam es jedoch zu
einer sich über rund 90 Jahre hinziehenden schrittweisen Ausradierung des kompletten Amtes.
Zu Beginn bin ich mir durchaus bewusst, dass der Begriff „Nachwendezeit" ein heutiger, ein moderner ist und schlichtweg die Zeit nach der Wiedervereinigung von DDR und BRD nach den Jahren 1989/1990 bedeutet. Es war also eine Nachwendezeit nach einem Wiedervereinigungsvertrag und nicht nach einem Krieg. ,,Nachwendezeit" 1802 bis 1820 bedeutete in diesem Sinne weit mehr. Es war eine Zeit, in der politische Werte und die Philosophie sich grundlegend gewandelt haben. Die sogenannte Aufklärung strebte eine geistige Freiheit an und die Französische Revolution in ihrer Folge erstrebte die Abschaffung der Feudallasten und die Säkularisation (die Umwandlung der geistlichen, kirchlichen Güter in weltlich-staatliche). Napoleon war der Repräsentant dieser beiden Strömungen. Die europäischen anderen Länder wandten sich gegen ihn in mehreren Koalitionskriegen, in denen sich verschiedene Kriegspartner zusammen gegen Napoleon stellten.
Sie verloren aber diese Kriege nacheinander, so dass plötzlich und insbesondere seit dem Frieden von Luneville Napoleon und seine geistig-politische Welt an der Spitze Europas standen. Er wollte dies nutzen und insbesondere die Grenzen Frankreichs nach Osten an den Rhein vorschieben. Dies waren die immer wiederkehrenden Forderungen seiner Friedensschlüsse.
Das Gebiet des heutigen Landkreises ist
zum überwiegenden Teil aus dem Territorium
der alten Markgrafschaft Baden-Baden und aus
der ehemaligen Grafschaft Eberstein entstanden. Als Baden im Jahr 1803 von der
Markgrafschaft zum Kurfürstentum und 1806
zum Großherzogtum aufstieg, erforderte der
damit verbundene, erhebliche Gebietszuwachs
organisatorische Maßnahmen. Die vorherrschende Verwaltungseinheit in den altbadischen Landen am Ende des Alten Reiches
war das verhältnismäßig große Oberamt. Die
Übertragung dieses Systems der altbadischen
Verwaltung auf die neu erworbenen Gebiete
wurde 1803 die Aufgabe des Geheimen Rates
Brauer. Der Kurstaat Baden gliederte sich nun
in drei Provinzen: im Norden die „Badische
Pfalzgrafschaft“, in der Mitte die „Badische
Markgrafschaft“ und im Süden das „Obere
Fürstentum am Bodensee“.