350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (43)
Gehört zur Bibliographie
- nein (43)
Schlagworte
- Geschichte (7)
- Gebietsreform (4)
- Kreisverwaltung (4)
- Verwaltung (4)
- Forstbehörde (3)
- Offenburg (3)
- Stadtentwicklung (3)
- Villingen im Schwarzwald (3)
- Baden (2)
- Bezirksamt (2)
Im November 1984 trat der Autor das Forstrevier Achern als Forstrevierleiter an und wurde im folgenden Jahr von der Forsteinrichtung aufgefordert, den Auewald des Reviers für die Forstinventur zu kartieren. Über das Luftbild wurde jede starke Eiche (Überhälter) ermittelt (die Baumkronen ausgewachsener Eichen können über 15 Meter Durchmesser haben) und in Karten als x eingetragen. Bei mittelalten und jüngeren Baumbeständen, vor allem bei flächenhaftem Auftreten der Eiche wurde eine einfachere Darstellung angewendet. Der Kartierende muss durch das Begehen des Waldbestandes Karte, Luft- und Waldbild miteinander vergleichen. Es konnten große homogene und kleinere Eichenbestände ausgemacht werden. Dass kleinere Eicheninseln oftmals eine annähernd runde Form aufweisen konnten, fiel erst mit der Zeit auf. Das Relief der Bodenstruktur im Auewald ist durch Schlute und Gräben und geringe Höhenunterschiede geformt. Auf diesen oft nur 20 Zentimeter höheren Böden muss der Waldbauer oder Forstmann oft ganz andere Baumarten anpflanzen als in den grundwassernahen, also tieferen Böden. Diese Baumarten sind dann oft Edellaubholzarten oder eben Eichen, die noch den Vorzug haben, nur dauernasse Standorte zu meiden.
Zu Beginn bin ich mir durchaus bewusst, dass der Begriff „Nachwendezeit" ein heutiger, ein moderner ist und schlichtweg die Zeit nach der Wiedervereinigung von DDR und BRD nach den Jahren 1989/1990 bedeutet. Es war also eine Nachwendezeit nach einem Wiedervereinigungsvertrag und nicht nach einem Krieg. ,,Nachwendezeit" 1802 bis 1820 bedeutete in diesem Sinne weit mehr. Es war eine Zeit, in der politische Werte und die Philosophie sich grundlegend gewandelt haben. Die sogenannte Aufklärung strebte eine geistige Freiheit an und die Französische Revolution in ihrer Folge erstrebte die Abschaffung der Feudallasten und die Säkularisation (die Umwandlung der geistlichen, kirchlichen Güter in weltlich-staatliche). Napoleon war der Repräsentant dieser beiden Strömungen. Die europäischen anderen Länder wandten sich gegen ihn in mehreren Koalitionskriegen, in denen sich verschiedene Kriegspartner zusammen gegen Napoleon stellten.
Sie verloren aber diese Kriege nacheinander, so dass plötzlich und insbesondere seit dem Frieden von Luneville Napoleon und seine geistig-politische Welt an der Spitze Europas standen. Er wollte dies nutzen und insbesondere die Grenzen Frankreichs nach Osten an den Rhein vorschieben. Dies waren die immer wiederkehrenden Forderungen seiner Friedensschlüsse.
Aufzeichnungen über die Bekanntmachung amtlicher Mitteilungen beginnen im Archiv der Gemeinde Sulzfeld im Jahr 1840. Am 5. Juni 1840 wurde in einem Ratsprotokoll festgestellt, dass bei der Größe der Gemeinde und den vielen Aufgaben des Gemeindedieners der Dienst durch eine einzige Person nicht mehr versehenwerden kann. Deshalb wurde beschlossen, statt bislang nur einen für die Zukunft zwei Bürger anzustellen, die den Rats- und Polizeidienst gemeinschaftlich ausüben sollten. Die Bewerber wurden nach einem Probejahr für einen längeren Zeitraum verpflichtet. Beide unterstanden den unmittelbaren Befehlen des Bürgermeisters und des Ratschreibers, bei dem sie sich täglich zu melden hatten und ihre Aufträge abholen mussten. Die ersten beiden Bürger, die für den Dienst verpflichtet wurden,
waren Wilhelm Dorsche und Karl Moser. Wegen Dienstnachlässigkeit kam es im Laufe der Zeit aber immer wieder zu einem vorzeitigen Ende der Anstellung. Gründe waren u. a. die Vernachlässigung der Amtspflicht, häufige Trunkenheit im
Dienst, Unterschlagung usw.
„Aus dem Abstand kommt vor…”
(2016)
2015 stand das Thema „Bürgerbeteiligung” stark in der öffentlichen Diskussion. Die Menschen sollten stärker in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Wie konnten Bürger in früheren Zeiten ihre Meinung gegenüber den Gremien kundtun? Mit Formulierungen wie „Aus dem Abstand wird bekannt” oder
„Aus dem Abstand kommt vor” werden in den Villinger Ratsprotokollen derartige Äußerungen eingeleitet. Dem Bürgermeister oder einem Ratsherrn waren ein Gerücht, eine Anregung, Wünsche oder Beschwerden zugetragen worden, die er dann im Rat vorbrachte. Viele Aspekte kamen so zur Sprache und Entscheidung. Neben Beschwerden über
Personen oder Ereignisse gab es auch Anzeigen, die die allgemeine Sicherheit und Ordnung betrafen. Auch die soziale Kontrolle in der Stadt wird in den eingebrachten Fällen sehr augenscheinlich. Für den modernen Leser bleiben die anzeigenden Personen anonym. Bei der Überschaubarkeit der
Stadt im 18. Jahrhundert kann aber durchaus vermutet werden, dass jeder im Rat wusste, woher der „Tipp” kam.
Zwangsehe statt Liebesheirat
(2015)
Am 19. Dezember 1975 schrieb Oberregierungsrat Oskar Behr, der langjährige Leiter
des Kommunalamts im Landratsamt Ludwigsburg, auf das Deckblatt einer dicken
Akte: »Mit der Wahl von Bürgermeister Fetzer am 7. Dezember 1975 in Eberdingen
ist im Landkreis Ludwigsburg die Gemeindereform abgeschlossen.« Und vermutlich
mit einem tiefen Seufzer der Erleichterung fügte er noch dazu: »Der ganze Vorgang
kann nun – endlich – zur Ablage in die Registratur.«
Im Gebiet des heutigen Landkreises Ludwigsburg wurde durch die Gemeindereform die Zahl der selbständigen Kommunen von 78 auf 39 halbiert. Die Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse erfolgten in der Regel auf freiwilliger Basis,
d.h. nach entsprechendem Beschluss durch die Gemeinderäte der betroffenen Kommunen. Lediglich in zwei Fällen hat der Landtag den Vollzug der Gemeindereform
gesetzlich bestimmt: Dies betraf zum einen den Zusammenschluss von Korntal und
Münchingen zur neuen Stadt Korntal-Münchingen und zum anderen den Zusammenschluss von Eberdingen, Hochdorf an der Enz und Nussdorf zur neuen Gemeinde Eberdingen.
Die Gemeindereform löste seinerzeit heftige Emotionen querbeet durch Orte und
Parteien aus. Diese Emotionen sind auch heute noch nachvollziehbar. Schließlich
ging es nicht nur um den Austausch von Ortsschildern, sondern zur Entscheidung
stand nichts weniger als die Frage, ob die Gemeinde ihre Aufgaben auch in Zukunft
eigenständig und aus eigener Kraft erfüllen soll und erfüllen kann oder ob dies nur
in Zusammenarbeit und in der Konsequenz im Zusammenschluss mit einer anderen
Gemeinde gelingen konnte.
Das Gebiet des heutigen Landkreises ist
zum überwiegenden Teil aus dem Territorium
der alten Markgrafschaft Baden-Baden und aus
der ehemaligen Grafschaft Eberstein entstanden. Als Baden im Jahr 1803 von der
Markgrafschaft zum Kurfürstentum und 1806
zum Großherzogtum aufstieg, erforderte der
damit verbundene, erhebliche Gebietszuwachs
organisatorische Maßnahmen. Die vorherrschende Verwaltungseinheit in den altbadischen Landen am Ende des Alten Reiches
war das verhältnismäßig große Oberamt. Die
Übertragung dieses Systems der altbadischen
Verwaltung auf die neu erworbenen Gebiete
wurde 1803 die Aufgabe des Geheimen Rates
Brauer. Der Kurstaat Baden gliederte sich nun
in drei Provinzen: im Norden die „Badische
Pfalzgrafschaft“, in der Mitte die „Badische
Markgrafschaft“ und im Süden das „Obere
Fürstentum am Bodensee“.
Wir gedenken der Gründung des staatlichen Forstamts Ottenhöfen, das 1843 als Großherzogliche Bezirksforstei in Offenhöfen eingerichtet wurde. Es war eine von rund 90 Bezirksforsteien, den späteren Forstämtern. Sie hießen so, weil sie für den Bereich eines großherzoglichen badischen Amtsbezirks geschaffen wurden, also hier für den Bereich des damaligen
Amtsbezirks Achern, der bis 1935 bestand und dann im Amtsbezirk Bühl aufging. Heute gibt es keine Bezirksforstbehörden mehr, das Forstamt Ottenhöfen ist eines von mehreren Forstämtern im Ortenaukreis und untersteht der Forstdirektion Freiburg. Wie kam es, dass eine Bezirksforstei, die in der Regel am Sitz eines badischen Bezirksamtes saß, ausgerechnet in der kleinen Gemeinde Ottenhöfen gegründet wurde, in der damals Armut und zeitweise Hungersnot herrschten, in einer Gemeinde, bestehend aus Bauernhöfen und einem winzigen Ortszentrum, erst vor wenigen Jahren gegründet, ohne gemeindliche Tradition, in einem für damalige Verhältnisse abgelegenen Schwarzwaldtal? Die Geschichte des Forstamtes, eine für Nichtforstleute etwas trockene Materie, beginnt natürlich früher als 1843, sie nimmt ihren Anfang eigentlich mit der Geschichte des Waldes, der schon vorher da war, eigentlich mit der bekannten Erzählung vom Esel, dem Eselsbrunnen und der Stiftung des Klosters Allerheiligen. Dieses hatte den Allerheiligenwald von der Herzogin Uta von Schauenburg geschenkt bekommen, der im 19. Jahrhundert den Grundstock des heutigen Staatswaldes bildete, der im Übrigen heute gar nicht mehr zum Forstamt Ottenhöfen gehört.
„Die stete Sorgfalt für eifrige Handhabung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Inneren des Großherzogthums hat Uns daher bewogen, zu diesem Zwecke ein eigenes bewaffnetes militärisch organisirtes Corps unter der Benennung ,Gendarmerie-Corps‘ zu errichten. " Ein kurzes Zitat aus dem „höchsten Edikt" vom 3. Oktober 1829 über die Gründung der Gendarmerie im Großherzogtum Baden. Die Gründungsurkunde war von Ludwig von Gottes Gnaden, Großherzog von
Baden, Herzog von Zähringen, Landgraf von Nellenburg, Graf von Salem, Petershausen und Hanau etc. unterzeichnet.
Mit diesem Gesetz erfolgte die Vereinheitlichung vielfältiger polizeilicher Einrichtungen vom Main bis zum Bodensee. Bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts war der Schutz vor Rechtsbrechern und Kriegsnöten weitgehend Privatsache. Die öffentliche Ordnung und Sicherheit versuchten Gemeinden, Grundherrschaften, Bistümer, Klöster, Landvogteien und Reichsstädte u. a. m. innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu garantieren. Die zu diesem Zweck beauftragten und beschäftigten Hatschiere, Büttel, Gerichtsdiener, Landsknechte, Bettelvögte und Nachtwächter stellten im weitesten Sinne das dar, was wir heute unter dem Begriff Polizeivollzugsdienst kennen.
Freiburg ist eine der am schnellsten und stärksten wachsenden Großstädte in Deutschland. Die Bevölkerungsprognosen belegen, dass die bisherigen Annahmen der Statistiker überholt sind, sondern die Einwohnerzahlen voraussichtlich noch bis 2030 wachsen werden. Einen Spitzenplatz belegt Freiburg deshalb auch auf dem Wohnungsmarkt: Mietwohnungen sind rar und teuer, und die Nachfrage wächst. Das Stadtplanungsamt rechnet mit mindestens 6000 zusätzlichen Wohnungen, die bis 2030 über die Festsetzungen des Flächennutzungsplans von 2007 hinaus benötigt werden. Wie lässt sich diese Entwicklung politisch und administrativ steuern? Das Bürgermeisteramt hat ein "Kommunales Handlungsprogramm Wohnen" erarbeitet. Es schlägt als wichtigste Option die Erschließung eines neuen Stadtteils auf der grünen Wiese vor: "Dietenbach" im nördlichen Rieselfeld soll nach dem Rieselfeld und Vauban die dritte große Stadterweiterung innerhalb einer Generation werden.
Wald im Wandel
(2007)
Seit dem frühen 19. Jahrhundert wurden die Wälder des Vorderen Renchtales von der Großherzoglich Badischen Bezirksforstei Renchen betreut, die nach der Aufhebung der Monarchie die Bezeichnung „Badisches Forstamt Renchen" führte. Der Zuständigkeitsbereich umfasste alle Gemeinden, die heute zu den kommunalen Einheiten Oberkirch, Renchen und Lautenbach gehören, sowie einige Gemeinden der heutigen Stadt Achern wie Wagshurst, Gamshurst, Önsbach und Mösbach. Dies blieb so bis zum 1. Juli 1937, als der Dienstsitz von Renchen nach Oberkirch verlegt wurde. Damals kam es zur Aufhebung des „Badischen Bezirksamtes Oberkirch", einer funktional einem heutigen Landratsamt entsprechenden Behörde, und einer Vereinigung mit dem damaligen Bezirksamt Offenburg. Somit suchte man eine neue Verwendung für das freiwerdende stattliche Gebäude in der Oberkircher Hauptstraße, das erst in den 1920er-Jahren unter dem bekannten Regierungsbaumeister Vögele für die Dienststellen des Bezirksamts und die Dienstwohnung des Bezirksamtmanns Gädecke errichtet worden war. In Anbetracht der geografischen Verteilung der Waldflächen und der bisherigen exzentrischen Lage des Dienstsitzes Renchen lag es nahe, diese Chance zu nutzen und das Forstamt nach Oberkirch zu verlegen. Zum genannten Zeitpunkt zog daraufhin Forstmeister Fritsch mit seinem Stab hierher um und bezog auch die freigewordene Dienstwohnung.