350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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40 Jahre Remseck am Neckar
(2015)
Was sollte aus Ludwigsburg werden? Enttäuschung und Bitternis klang aus der Rede
von Oberbürgermeister Dr. Ulshöfer zur Feier der Stadtgründung am Abend des
17. Mai 1974. Die Gemeindereform ging ihrem Ende entgegen, und was hatte sie
Ludwigsburg gebracht? Von der ursprünglich geplanten Großstadt mit 133 000 Einwohnern war nur mehr ein »Sammelsurium von Halbheiten« übrig geblieben. Mit
Poppenweiler und Neckarweihingen war die einstige Residenzstadt schnöde abgespeist worden, weder Möglingen noch Tamm, noch Asperg waren ihr vergönnt. Und
jetzt schwand auch die Hoffnung auf Aldingen und Hochdorf. Dabei hatten doch
diese beiden Nachbarkommunen aus freien Stücken einen Eingemeindungsvertrag
unterzeichnet. Ulm, Heilbronn, Pforzheim waren zu Großstädten geworden; Sindelfingen und Böblingen würden noch folgen, falls sie fusionierten. »Ludwigsburg aber
wird zu einer mittleren Provinzstadt absinken«, warnte der Oberbürgermeister. Wenn
erst einmal die Phase dieser »sogenannten Reformen« vorüber sei, werde man die
Scherben des Vertrauens wegräumen und einen neuen Anfang in nachbarschaftlicher
Zusammenarbeit suchen müssen.
Zwangsehe statt Liebesheirat
(2015)
Am 19. Dezember 1975 schrieb Oberregierungsrat Oskar Behr, der langjährige Leiter
des Kommunalamts im Landratsamt Ludwigsburg, auf das Deckblatt einer dicken
Akte: »Mit der Wahl von Bürgermeister Fetzer am 7. Dezember 1975 in Eberdingen
ist im Landkreis Ludwigsburg die Gemeindereform abgeschlossen.« Und vermutlich
mit einem tiefen Seufzer der Erleichterung fügte er noch dazu: »Der ganze Vorgang
kann nun – endlich – zur Ablage in die Registratur.«
Im Gebiet des heutigen Landkreises Ludwigsburg wurde durch die Gemeindereform die Zahl der selbständigen Kommunen von 78 auf 39 halbiert. Die Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse erfolgten in der Regel auf freiwilliger Basis,
d.h. nach entsprechendem Beschluss durch die Gemeinderäte der betroffenen Kommunen. Lediglich in zwei Fällen hat der Landtag den Vollzug der Gemeindereform
gesetzlich bestimmt: Dies betraf zum einen den Zusammenschluss von Korntal und
Münchingen zur neuen Stadt Korntal-Münchingen und zum anderen den Zusammenschluss von Eberdingen, Hochdorf an der Enz und Nussdorf zur neuen Gemeinde Eberdingen.
Die Gemeindereform löste seinerzeit heftige Emotionen querbeet durch Orte und
Parteien aus. Diese Emotionen sind auch heute noch nachvollziehbar. Schließlich
ging es nicht nur um den Austausch von Ortsschildern, sondern zur Entscheidung
stand nichts weniger als die Frage, ob die Gemeinde ihre Aufgaben auch in Zukunft
eigenständig und aus eigener Kraft erfüllen soll und erfüllen kann oder ob dies nur
in Zusammenarbeit und in der Konsequenz im Zusammenschluss mit einer anderen
Gemeinde gelingen konnte.
"Los von Karlsruhe!"
(2014)
Ende 1949 ließ die Bürger-Kommission des Karlsruher Stadtteils Knielingen ein Flugblatt drucken und verbreiten, in dem sie die Ausgemeindung Knielingens von Karlsruhe forderte. Mit Argumenten, die sich bei näherer Betrachtung nahezu allesamt als unzutreffend herausstellten, versuchte sie die Knielinger Bevölkerung davon zu überzeugen, dass eine Loslösung Knielingens von Karlsruhe ihnen mehr Vorteile einbringen würde als ein Verbleib in der Fächerstadt. Der Aufsatz gibt zum einen den Inhalt des Flugblattes bzw. die Argumente der Knielinger Bürger-Kommission für die Ausgemeindung wieder und zeigt zum anderen die Antwort bzw. Reaktion der Karlsruher Stadtverwaltung, die die Vorwürfe sachlich entkräften konnte, sodass der Ausgemeindungsversuch über ein Strohfeuer nicht hinauskam.
Vor 40 Jahren, am 1. Januar 1973, traten in Baden-Württemberg an die Stelle von
ehemals 63 Landkreisen 35 neue Landkreise. Nur drei der alten Landkreise – die Kreise
Emmendingen, Göppingen und Heidenheim – blieben nahezu unverändert. Diese
Kreisreform war jahrelang das landespolitische Thema Nummer eins. Sie stieß vielerorts auf strikte Ablehnung und konnte folglich nur gegen erhebliche Widerstände
realisiert werden. Für den Raum des heutigen Landkreises Ludwigsburg bedeutete die
Kreisreform die Auflösung der Kreise Vaihingen, Leonberg und Backnang, Aufteilung
ihrer Gebiete und Vergrößerung des Kreises Ludwigsburg um einige dieser Teile sowie
um einen kleinen Teil des Landkreises Heilbronn. Dabei hat der Landkreis Ludwigsburg einen Zuwachs von 29 Städten und Gemeinden mit insgesamt 97 000 Einwohnern
erhalten.
Die Vorgeschichte der Kreisreform sowie der erfolglose und eigentlich von Anfang
an aussichtslose Kampf der Kreise Leonberg und Vaihingen um ihren Erhalt sind in
den Ludwigsburger Geschichtsblättern (Band 56/2002) bereits ausführlich dargestellt
worden. Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher ausschließlich darauf,
die Diskussionen, Überlegungen und Ergebnisse der Kreisreform im Nordosten und
Osten des heutigen Landkreises Ludwigsburg vorzustellen.
Zwanzig Jahre lang (1982–2002) hat Dr. Rolf Böhme als Oberbürgermeister die Entwicklung von Freiburg geprägt, im Einvernehmen mit den Dezernenten und mit wechselnden Mehrheiten im Stadtrat. Zusammen mit dem 1. Bürgermeister Dr. von Ungern-Sternberg sorgte er für ein starkes städtebauliches Wachstum, besonders nach Westen (mit den neuen Stadtteilen Rieselfeld und Vauban). Mit dem Neubau des Hauptbahnhofes und des Konzerthauses entstanden herausragende Highlights im Stadtbild. Große Verkehrsprojekte wie der Bau der neuen B 31 und neuer Straßenbahnlinien sowie der Ausbau von Industriezonen förderten die Wirtschaftskraft der Stadt. In Böhmes Amtszeit wurde das Stadttheater saniert, das Museum für Stadtgeschichte (Wentzingerhaus) eingerichtet, die dreibändige "Geschichte der Stadt Freiburg" geschaffen, die 15. Fakultät der Universität entwickelt. Freiburg gewann in der "Ära Böhme" ein modernes, kraft volles Profil.
Freiburg ist eine der am schnellsten und stärksten wachsenden Großstädte in Deutschland. Die Bevölkerungsprognosen belegen, dass die bisherigen Annahmen der Statistiker überholt sind, sondern die Einwohnerzahlen voraussichtlich noch bis 2030 wachsen werden. Einen Spitzenplatz belegt Freiburg deshalb auch auf dem Wohnungsmarkt: Mietwohnungen sind rar und teuer, und die Nachfrage wächst. Das Stadtplanungsamt rechnet mit mindestens 6000 zusätzlichen Wohnungen, die bis 2030 über die Festsetzungen des Flächennutzungsplans von 2007 hinaus benötigt werden. Wie lässt sich diese Entwicklung politisch und administrativ steuern? Das Bürgermeisteramt hat ein "Kommunales Handlungsprogramm Wohnen" erarbeitet. Es schlägt als wichtigste Option die Erschließung eines neuen Stadtteils auf der grünen Wiese vor: "Dietenbach" im nördlichen Rieselfeld soll nach dem Rieselfeld und Vauban die dritte große Stadterweiterung innerhalb einer Generation werden.
Das Thema Hundesteuer erhitzt immer wieder die Gemüter. Dass dies schon seit 200
Jahren so ist, zeigt ein Blick in die Vergangenheit.
Begonnen hatte es 1796 in England -
einem Land, das in Sachen Hund tonangebend war. Der Finanzminister von König
Georg III. kam damals auf die Idee, Hunde,
die keinem bestimmten Zweck dienten, mit
einer Luxusabgabe zu belegen. Sämtliche
bellenden Vierbeiner, die nicht in die Kategorie Wach-, Hüte-, Treib-, Jagd- oder sonstige 'Arbeitshunde' fielen, stufte man als
Luxus, als unnütz ein, und für diese hatte
der Besitzer tief in die Tasche zu greifen.
Vor 72 Jahren, am 30. September 1938, hörte das Oberamt Besigheim zu bestehen
auf. Seine Auflösung war – wie auch die von 26 weiteren württembergischen Oberämtern – durch das »Gesetz über die Landeseinteilung« vom 25. April 1938 diktiert
worden. Damit hatte die nationalsozialistische Landesregierung mit einem Federstrich das Ende einer Institution besiegelt, der ein fester Platz in der Besigheimer
Stadtgeschichte zukommt und die auch heute noch im Stadtbild präsent ist, etwa im
Schriftzug »Königliches Oberamt« über dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Schlossgasse 6 oder im Straßennamen Oberamteigasse.
Bevor im Folgenden einige Aspekte aus der Geschichte des Oberamts Besigheim
vorgestellt werden, sei zunächst erläutert, was unter dem Begriff »Oberamt« überhaupt zu verstehen ist.
Ein württembergisches »Oberamt« im eigentlichen Sinn war eine Behörde, genauer
gesagt: eine dem Geschäftsbereich des Innenministeriums zugeordnete Behörde der
staatlichen Bezirksverwaltung – so wie das Landratsamt auch heute noch Aufgaben
als untere staatliche Verwaltungsbehörde wahrnimmt. An der Spitze des Oberamts
stand der Oberamtmann, der dann 1928 nach preußischem Vorbild die Amtsbezeichnung »Landrat« erhielt. Anders als die heutigen Landräte und ihre Vorgänger
seit 1946 wurde der Oberamtmann jedoch nicht gewählt, sondern als Staatsbeamter
vom Innenministerium ernannt und eingesetzt.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entnazifizierung der Offenburger Bediensteten, die 1933 bis 1945 bei der Stadt in einem Beschäftigungsverhältnis standen. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt, begibt sich auf ein gefährliches Minenfeld. Bei keinem Thema stoßen solch konträre Extrempositionen aufeinander, zurück bleiben oftmals Grautöne. Bei fast jeder Schlussfolgerung bleibt ein Stück Zweifel zurück. Gehörte eine untersuchte Person zu den Nazi-Tätern oder versteckte er
sich hinter einer loyalen Nazi-Maske oder umgekehrt. Große Verunsicherung bringen die zahlreichen sog. Persilscheine, die von Nazi-Opfern für Personen ausgestellt wurden, die laut Aktenlage eigentlich zum Täterkreis gehörten.
Am 9. November 1918 gab Reichskanzler
Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine
formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II.
[1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung
bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte
auf den Reichstagsabgeordneten
Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag
rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom
Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus.
Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine
provisorische Landesregierung in Karlsruhe
unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton
Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung
einer neuen Landesverfassung nahm die
vorläufige badische Landesregierung zügig in
Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen
Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies
einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende
Ausarbeitung der neuen Verfassung
sollte durch eine verfassungsgebende
badische Nationalversammlung erfolgen, deren
Wahl am 22. November 1918 angeordnet
und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.