355 Militär
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Mit den Festsetzungen des Versailler Vertrags von 1919 war es Deutschland verboten, links des
Rheins sowie in einer Zone, die sich in einer Breite von 50 km auf der rechten Rheinseite erstreckte, Truppen zu stationieren und üben zu lassen. Ferner war es in diesem Bereich verboten,
Befestigungen zu unterhalten und zu errichten. Dies führte dazu, dass alle kaiserlichen Befestigungen, die bis 1918 dort entstanden waren, geschleift werden mussten – als Beispiele seien
hier die Feste Istein nördlich von Weil am Rhein oder die Festung Köln genannt. Die Trümmer
und Reste dieser Befestigungsanlagen sind teilweise bis heute im Gelände erhalten und kehren
erst langsam wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung zurück. Doch sie sind nicht Teil dieser
Betrachtung unterschiedlicher Wahrnehmungen der einige Jahre später entstandenen Westbefestigungen.
Die Belagerung Villingens durch die Armee des französischen Marschalls Tallard im Juli 1704, also vor 300 Jahren, gehörte zu den wichtigsten Ereignissen im Programm des Geschichts- und Heimatvereins Villingen im abgelaufenen Vereinsjahr. Das Thema fand breiten Raum und großes Interesse. In diesem, Ihnen jetzt vorliegenden Jahresheft, war ein größerer Beitrag unseres langjährigen Vorsitzenden und Ehrenmitglieds Werner Huger vorgesehen, der aber aus aktuellen Anlass in einer Sonderveröffentlichung in Form einer Broschüre schon vor dem Jubiläum zum 300. Jahrestag der Belagerung erschienen ist. Das Heft ist allen Mitgliedern zugegangen und es erübrigt sich somit, hier noch einmal diese „Episode im Spanischen Erbfolgekrieg“ wie Werner Huger dieses wichtige Ereignis der Villinger Stadtgeschichte bezeichnete, noch einmal zu veröffentlichen.