360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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In der Nacht auf den 1. Juli 1897 traf den gesamten Amtsbezirk Eppingen mit
einem verheerenden Hagelunwetter die seit Menschengedenken schlimmste
Naturkatastrophe. Begleitet von orkanartigen Sturmböen zog von Westen her kurz
nach Mitternacht eine riesenhafte Gewitterfront herauf, die sich in Hunderten von
Blitzen, wolkenbruchartigem Regen und zerstörendem Hagelschlag mit vernichtender
Gewalt austobte.
Das Unwetter hatte bereits bei Karlsruhe und im Raum Bruchsal gewütet, bevor
es das Eppinger Umland verwüstete und weiter nach Osten zog. Auch im
Heilbronner Kraichgau und in über neunzig Gemeinden des württembergischen
Unterlandes hinterließ es seine zerstörerischen Spuren.
Die BADISCHE HEIMAT erscheint in einem vierteljährlichen Rhythmus, deshalb ist es der Schriftleitung erst im Heft 4/2006
möglich, zu dem zunächst von der Landesregierung geplanten Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe Stellung zu nehmen. Im nachhinein schien es der Schriftleitung sinnvoll und notwendig, ad usum et memoriam
Lectoris zumindest eine Chronologie der Diskussion um die Handschriftenaffäre an Hand der Presseberichte und -kommentare zu erstellen. Der Handschriftenstreit betrifft ja nicht nur die Badische Landesbibliothek, sondern auch die Stadt Karlsruhe, den
Badischen Landesteil und die BADISCHE HEIMAT, sondern letztlich auch das kulturelle Erbe des ganzen Bundeslandes. Sehr schnell stellte sich heraus, dass der Streit um die Handschriften eine kulturpolitische Dimension annahm, die weit über die Grenzen des Bundeslandes hinausging.
Die Diskussion um die Nutzung des Hohenaspergs ist keine Angelegenheit der jüngsten Gegenwart. Vor fast 130 Jahren, am 5. Juni 1882, führte Justizminister Eduard
von Faber (1822–1907) vor dem Abgeordnetenhaus in Stuttgart aus: »Bekanntlich ist
für die derzeit auf Hohenasperg befindliche Garnison eine neue Kaserne in Heilbronn erbaut worden. Nach den Mitteilungen, die ich besitze, wird die Übersiedlung
voraussichtlich im nächsten Frühjahr, keineswegs übrigens vor Georgii, stattfinden.
[…] Unter den verschiedenen möglichen Verwendungen für erhebliche Staatszwecke,
welche nach dem Abzug der Garnison in Betracht kommen können, wird vielleicht
auch mitinbegriffen sein die Verwendung des Aspergs oder eines Theiles desselben
zu einer Filialstrafanstalt für Zuchthaussträflinge oder Landesgefängnissträflinge, was
einigermaßen nahe gelegt ist durch die bedauerliche Überfüllung unserer sämtlichen
Strafanstalten. Allein, meine Herren, in dieser Hinsicht ist sehr große Vorsicht geboten. Der Asperg ist, das wird sich nicht bestreiten lassen, für die Zwecke einer Strafanstalt sehr wenig geeignet. Ich erinnere nur an die große Schwierigkeit der Beschaffung des Trinkwassers, welches gegenwärtig täglich per Fuhre vom Thal zu Berg
heraufbefördert werden muß. Und an die ständigen Kosten, welche hiemit verknüpft
sind. Ich erinnere ferner an die Erschwerung und an die Hindernisse, welche einer
Strafanstalt für ihren Gewerbebetrieb erwachsen, wenn die Strafanstalt auf einem isolierten Bergkegel liegt.«
Trotz aller Bedenken fiel die Entscheidung zugunsten des Strafvollzugs. Am 3. Juni
1883 bewilligten die Standesherren den Nachtrag von 91 440 Mark zur »Errichtung
einer Filialstrafanstalt des Zuchthauses in Ludwigsburg auf Hohenasperg« ohne Debatte.
Der Kehr
(2003)
Das 19. Jahrhundert ist, vor allem in seiner ersten Hälfte, durch ein starkes Anwachsen der Unterschichten, der abhängig Beschäftigten und der Armut gekennzeichnet. Armut wurde ab etwa 1830 ein Massenphänomen. Das Überhandnehmen der Armen bezeichneten die Zeitgenossen als Pauperismus. Ursache war die Bevölkerungsvermehrung bei stagnierender Wirtschaft und einem ebenfalls stagnierendem Arbeitskräftebedarf. In den 1840er Jahren war die Not dort am größten, wo die Industrie fehlte. Das Ende des Pauperismus in den 1850er Jahren ist auf die Industrialisierung und die von ihr geschaffenen neuen Arbeitsplätze zurückzuführen. Die Mehrheit der Unterschichten laborierte am Rande eines niedrig angesetzten Existenzminimums aufgrund unsteter Beschäftigungsverhältnisse und chronischer Unterbeschäftigung. Unterschichten stellten keine Einheit dar. So gab es Unterschiede zwischen Leuten aus der Stadt und vom Land, zwischen Gesellen, Taglöhnern und Dienstmägden. Welche Auswirkungen diese Lage konkret auf einzelne Menschen, einzelne Familien hatte und welche Rolle
die Mobilität dabei spielte, soll im Folgenden näher untersucht werden.
Der Salmen in Offenburg
(2004)
„Wir leben in einer Zeit, in der nicht nur die jungen Menschen, sondern auch wir Älteren diese Demokratie hinnehmen, als sei sie eine Selbstverständlichkeit. Erst wenn wir uns vergewissern, dass Menschen dafür ihr Leben gegeben haben, erst dann wird uns deutlich, was auf dem Spiel steht, wenn die Demokratie gefährdet ist, und darum meine ich, ein solcher Ort wie der Salmen kann uns das deutlich machen." Diese Sätze entstammen dem Grußwort, das Bundespräsident Johannes Rau am 20. September 2002 anlässlich der Eröffnung des „Salmen" als Kultur- und Veranstaltungszentrum in Offenburg sprach. Schon im Januar 2002 hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien den Salmen zum ,,Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung" erklärt. Das sind Denkmäler, die „Zeugnis ablegen über kulturelle, politische, geschichtliche, architektonische, städtebauliche oder wissenschaftliche Leistungen, die zur Entwicklung oder Darstellung des Gesamtstaates als Kulturnation maßgeblich beigetragen haben oder die für die kulturelle oder historische Entwicklung einer Kulturlandschaft von herausragender Bedeutung sind."
Am Abend des 27. März 1872 versammelten sich in der Weinhandlung Spener (später Schrempp, Fasanengasse 4) in Straßburg 22 (reichsdeutsche) Freimaurerbrüder, welche das Schicksal als zivile oder militärische Beamte nach der Rückeroberung des Elsass und damit auch Straßburgs durch deutsche Truppen zusammengebracht hatte. Ihr Ziel war es, ein freimaurerisches Kränzchen zu gründen in der Stadt, welche bereits der Freimaurerbruder Friedrich der Große im Jahre 1740 inkognito aufgesucht hatte. Und in welcher die Freimaurerei, hier in ihren französischen Ursprüngen, eine sehr alte und reiche Tradition, aber auch lebendige Gegenwart hat.
Die "zweite Sündfluth"
(2006)
Die vorliegende Studie verfolgt in erste Linie ein regionalgeschichtliches Anliegen, auch wenn sie vielleicht der naturwissenschaftlichen Hochwässerforschung
verwertbares Material an die Hand geben mag. In meinem Aufsatz »Der Bodensee im
16. lahrhundert« konnten einige Aspekte, insbesondere auch die Naturkatastrophen,
aus Platzgründen nicht näher ausgeführt werden. Diese Lücke soll, wenn auch vorerst
nur exemplarisch, mit diesem Blick auf das Hochwasser von 1566 geschlossen werden.
Dabei soll insbesondere gezeigt werden, dass es sich bei dem Hochwasser von 1566 um
ein »überdurchschnittliches überregionales Hochwasser katastrophalen Ausmaßes«
gehandelt hat, das schwere Schäden an wasserbezogenen Bauten (Dämmen, Wuhren,
Stegen, Brücken, Gebäuden, Mühlen) anrichtete und durch länger andauernde Überflutung schwere Schäden an ufernahen Feldern und Gärten sowie große Verluste an
Menschenleben und Vieh sowie auch Veränderungen der Oberflächenstruktur (Versandung, Verschlammung, Einbruch von Land in den See) mit sich brachte, nicht zuletzt
aber auch durch die Verseuchung des Trinkwassers der Ausbreitung der Pest Vorschub
leistete. Für zahlreiche Städte und Gemeinden am Bodensee hat sich daher das Hochwasser von 1566 als eine echte Katastrophe dargestellt, auch wenn nahezu alle Geschichtsbücher bisher darüber schweigen.
Im Zusammenhang mit dem Problem der Mitgliederstruktur und der Werbung zukünftiger prospektiver Mitglieder wird der Vorschlag des »Wechsels der Perspektive« gemacht. Heimatvereine sind danach gefordert, sich nicht mehr allein von innen her zu bestimmen, sondern sich auf Mentalitäten. und Anforderungsprofile von Mitgliedern bei der Gestaltung des Vereins
einzulassen. Der »Wechsel der Perspektive« ist ein neues Phänomen in der Vereinsgeschichte. Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der noch bürgerlich strukturierten Vereine führt zu der Frage, ob eine andere Klientel in Zukunft nicht auch zu einer anderen Form der
Organisation von zivilgesellschaftlichem Handeln führen muss.
Der Ingenieur Max Buhle, einer der Planer des Freiburger Kanalisation, schrieb 1898 rückblickend
über die hiesige Abwasserentsorgung: ,,Die Bachläufe, welche Freiburg in großer Zahl durchschneiden, dienten ehemals zugleich der Ableitung des Regenwassers und häuslicher Abwasser.
Wo solche Wasserläufe fehlten, hatte man Senkgruben angelegt, durch welche die Flüssigkeiten
dem in Freiburg fast überall durchlässigen Untergrunde zugeführt wurden. Aborte mündeten
im Allgemeinen in Gruben, bei den an den Gewerbebächen belegenen[!] Häusern zum Theil
in die Bäche selbst." Die offenen „Bächle" und Kanäle dienten also vor allem der Abführung
des Regen- und Brauchwassers, während Fäkalien fast ausschließlich, nach Zwischenlagerung
in Abtrittgruben, auf dem „Landweg" entsorgt wurden. Lange Zeit waren diese Gruben aus
durchlässigem Trockenmauerwerk gebaut, sodass die flüssigen Inhaltsstoffe versickerten und
nur die festen Rückstände in Abständen von mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten ausgehoben und abgeführt wurden. Da in Freiburg aufgrund des sehr tiefen Grundwasserspiegels die
Wasserversorgung nicht durch Tiefbrunnen, sondern durch Wasserleitungen aus dem „Mösle"
erfolgte, musste auf die zwangsläufige Verseuchung des Untergrunds durch die versickernden
Fäkalstoffe keine Rücksicht genommen werden. Jedoch wurden wohl spätestens mit dem rapiden Anwachsen der Stadt im 19. Jahrhundert undurchlässige Gruben mit Zementverputz polizeilich vorgeschrieben. Trotzdem war in den 1870er-Jahren nur etwa ein Viertel der Gruben
zementiert, vor allem solche in den neueren Baugebieten.
Im Mittelalter bis weit in das 16. Jahrhundert hinein war es Rechtsbrauch, dass an der Stelle einer Bluttat, eines Mordes oder
Totschlages, ein Sühnekreuz errichtet werden musste. Es gehörte zur Rechtstradition, dass sich die Angehörigen des Täters und die Hinterbliebenen des Getöteten nach einem Totschlag durch einen Vergleich einigten, der neben der Zahlung von Schadensersatz auch eine öffentliche Sühne des Täters festsetzte. Zu den Sühneleistungen, die ein Übeltäter zur Erlangung der Absolution erbringen musste, zählten besondere Opfergänge, ein Gottesdienst mit Bußprozession oder eine Jahrtagsstiftung, Wachsspenden an die Kirche und Wallfahrten, aber vor allem die Aufstellung eines steinernen Sühnekreuzes. Hätte diese mittelalterliche Rechtsgewohnheit auch noch im 19. Jahrhundert Gültigkeit gehabt, dann stünde heute am Höhenweg vom Pflingsteck zum Hünersedel ein Sühnekreuz. Denn dort auf der Höhe, zwischen dem Heuberg und dem Hünersedel, oberhalb des „Hohbergs", auf der „Hohrüti", an dem alten Passübergang von Schweighausen nach Freiamt, von der Ortenau in den Breisgau, hat sich im Jahre 1828 ein versuchter Totschlag ereignet.
Die Betreuung und Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern außerhalb des Elternhauses in Kinderkrippen ist nicht erst ein Thema der letzte Jahrzehnte. Mit der Einrichtung derartiger Betreuungseinrichtungen wurde in Deutschland schon Mitte des 19. Jahrhunderts begonnen. 1849 öffnete die erste Kinderkrippe in Wien ihre Türen. Bis 1851 stieg die Zahl der dortigen Krippen auf acht an. Im selben Jahr 1852 wurden Krippen in Dresden und Leipzig gegründet. 1852 folgten Berlin, Hamburg und Sachsenhausen bei Frankfurt. Obwohl selbst die 1867 in Paris veranstaltete Weltausstellung über eine Musterkrippe verfügte, fand die neue Form der Kinderbetreuung im Großherzogtum Baden zunächst keine Beachtung. Erst 1877 wurde die erste Kinderkrippe in der badischen Residenzstadt Karlsruhe eröffnet, der 1897 eine zweite folgte.
Bei der Besetzung des Landes Baden durch 1. Französische Armee - im April 1945 - kam im Gefolge der französischen Truppen die „Gendarmerie Nationale" als Feldgendarmerie (Prévóté) nach Deutschland. Das Wort Besetzung ist an sich ein falscher Begriff, der sich im Laufe der Jahre eingebürgert hat. Tatsächlich war das damalige Geschehen die Befreiung von
der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft des 3. Reiches. Als die Besatzungszonen festgelegt wurden, erhielten die Franzosen Rheinland-Pfalz, Südbaden, Südwürttemberg, Hohenzollern und einen Teil der ehemaligen Reichshauptstadt Berlin (Reinickendorf, Wedding und der Flugplatz Tegel) zugewiesen. Das Oberkommando der französischen Streitkräfte wurde in
Baden-Baden etabliert. Diesem war das „Commandement de la Gendarmerie" unterstellt.
Der Schwarzwald ist mit 365 000 Hektar Waldfläche die waldreichste Landschaft in Baden-Württemberg. Trotz der großen Bedeutung der Holzwirtschaft für die Region, gerade auch im Hochschwarzwald, war der Rohstoff Holz in der Vergangenheit bei den Verbrauchern nicht sonderlich beliebt. Der Verein Holzkette Schwarzwald e. V. (früher »Holzkette Hochschwarzwald«) engagiert sich deshalb dafür, die Verwendung von heimischem Holz zu fördern und damit die Holzwirtschaft zu stärken. Dies soll mit der Verbesserung der Zusammenarbeit der verschiedenen Produktionsstufen im Holzsektor sowie durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen erreicht werden. Bei der Umsetzung dieser Ziele stützt sich der Verein auch auf sein großes Netzwerk. Der folgende Beitrag ist aus einem Interview entstanden, für das sich drei Vereinsmitglieder mit herausgehobenen Funktionen zur Verfügung gestellt haben: Dipl.-Ing. Peter Bläsi, der erste Vorsitzende des Vereins, Geschäftsstellenleiter Carl-Walter Roth und Fridolin Schwehr, Beirat für den Bereich Holzhandel. Die Fragen der Autorin sind kursiv, die Antworten der drei Interviewpartner in normalem Schriftgrad wiedergegeben.
Am 19.1.2011 wurde das vielen Offenburger Familien an das Herz gewachsene Landschulheim Käfersberg in neuem Glanz eröffnet. Zur Generalsanierung des Landschulheimes wurden die Lehrer, Schüler und die Eltern aufgefordert ihren Beitrag durch Spendensammlungen zur Sanierung zu leisten. Durch die Zusage der Stiftung, jeden gesammelten Euro bis zur Höhe von 50 000 € zu verdoppeln wurde ein außergewöhnliches Engagement bei Schülern, Lehrern und Eltern ausgelöst.
Vor den Toren der Reichsstadt Gengenbach lagert um die Mittagszeit des 12. August 1783 eine kleine Gruppe von Fußreisenden. Zu dem älteren Ehepaar gehört ein 24-jähriger Mann, der einen neu ausgestellten, aber gefälschten Pass bei sich trägt. Dieser weist ihn als den verabschiedeten Regimentshenker Peter Niklas Koch aus. Bei der Reisegruppe befinden sich auch zwei Frauen, deren Röcke merkwürdig aufgeplustert sind. In diesen befinden sich Säcke mit gestohlenem Diebsgut. Es
stammt aus einem Einbruch bei einem Krämer in Durbach. Der angebliche Regimentshenker, der eine Kiste mit Ölen und Pulver bei sich trägt, um sich als Hausierer zu tarnen, hatte diesen Einbruch begangen. Mit dem Erlös wollte er einem Kumpan,
den er auf den Schottenhöfen zwischen dem Harmersbach- und Nordrachtal getroffen hatte und der heiraten wollte, in Gaunermanier bei der Beschaffung des Hausrats helfen.
»Kaum ein Zeitalter der deutschen Geschichte, so ist immer wieder geurteilt worden, war in sich bedeutender, brachte tiefergehende Umstürze mit sich und hatte weiterreichende Folgen und Auswirkungen als das Zeitalter der Reformation.« So
schrieb Gerhard Bott 1983 im Ausstellungskatalog anlässlich des 500. Geburtstags von Martin Luther. Denn über Jahrhunderte hinweg war die Kirche der Träger der geistigen Kultur ebenso wie des Sozialwesens, da beides bei ihr angesiedelt
war. Ein sehr weites, immer wieder spannendes Forschungsfeld, das zahlreiche Veranstaltungen im Jubiläumsjahr der Reformation unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchteten. Vorliegender Beitrag spannt den Zeitbogen von ca. 1500 bis
zur beginnenden Einführung der Reformation in Württemberg 1534.
Wer zu einer Rückblende auf die Polizei im heutigen Regierungsbezirk Freiburg seit ihrer Errichtung im 19. Jahrhundert beitragen will, muss unvermeidlich vorab das zu ihrer Entwicklungs- und Ereignisgeschichte in Beziehung stehende Territorium abstecken. Wir haben es so gesehen mit
– den Divisionen I, II und III der Großherzoglichen
Badischen Gendarmerie mit den
Sitzen Konstanz (für den Seekreis), Freiburg
(für den Dreisamkreis) und Offenburg
(für den Kinzigkreis) – später teilweise
geändert in Oberrheinkreis und Mittelrheinkreis
(mit Sitz in Rastatt),
– der Gendarmerie und Polizei in den 1864
ins Leben getretenen Landeskommissärsbezirken
Konstanz und Freiburg bzw. den
Kreisen Konstanz, Villingen, Waldshut,
Lörrach, Freiburg, Offenburg und Baden,
wobei 1869 die Bezeichnung „Division“ in
„Distrikt“ umbenannt wurde,
– den kurzzeitigen Schutzbezirken Freiburg
und Konstanz (als vorbeugende Polizeimaßregel
für die kasernierte Polizei Ende
der 20er Jahre eingerichtet)
– der Polizei im Lande Baden (nach der Verreichlichung)
– der Polizei im Lande Baden in der französischen
Besatzungszone (1945–1952)
und ab da
– mit der Landespolizei im Regierungsbezirk
Südbaden und seit 1973 im neugegliederten
Regierungsbezirk Freiburg des Landes
Baden-Württemberg
zu tun. Diese Lokalisierung führt dann
direkt zu den vielfältigsten Polizeistrukturen,
die mindestens eine zeitlang typisch für den
badischen Verwaltungsaufbau waren.
Die beiden Stadtteile Haslach
und Wöschhalde sind im Norden des Stadtbezirks Villingen in etwa 3 km Entfernung von der
Stadtmitte in drei Phasen („Haslach“ ab Ende
der 50er Jahre, „Wöschhalde-Nord“ ab Anfang
der 70er Jahre und „Wöschhalde-Süd“ ab Ende
der 80er Jahre) als reine Wohngebiete realisiert
worden.
Die beiden, durch einen Grüngürtel getrennten
Stadtteile, wurden eher als „Wohn- und Schlafstadtteile“ konzipiert.
Die Bebauung ist gemischt. Neben Einfamilienhäusern, Bungalows und Reihenhäusern prägen große Mehrfamilienhäuser insbesondere das
Bild der „Wöschhalde-Nord“, die ausschließlich
als Flachdachbauten gebaut wurden. Im „Haslach“ und der „Wöschhalde-Süd“ befinden sich
jeweils mit einem Satteldach bebaute Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser und geringgeschossige Mehrfamilienhäuser. In der Folge siedelte sich in den Stadtteilen nur
wenig Infrastruktur, wie Läden, Gaststätten, Firmen
und Services an.
In der Frühneuzeitforschung, zumal der sozialwissenschaftlich orientierten, werden Ereignisse, Institutionen und Vorgänge der Vergangenheit gerne darauf hin untersucht, welchen Beitrag sie zur »Modernisierung« der abendländischen Welt leisteten. Nun sind die sozialwissenschaftlichen Modernisierungskonzepte nicht ohne weiteres auch für die geschichtswissenschaftliche Analyse geeignet. Augenfällig ist dies bei der Definition R. Bendix’, wonach »Modernisierung« überhaupt erst im 18. Jahrhundert eingesetzt habe; andere sozialwissenschaftliche Ansätze redefinieren den fraglichen Begriff mittels so fragwürdiger Kategorien wie der des »Fortschrittes«. Dabei wird häufig ein Bezugspunkt der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Entwicklung konstruiert, auf welchen der Modernisierungsvorgang hinauslaufe. Unausgesprochen - oder auch ausgesprochen - sind es recht häufig die sozialen Zustände der Vereinigten Staaten von Amerika, die als vorbildlich »modern« angesehen werden und nun als Ziel einer gelungenen »Modernisierung« gelten. Problematisch hieran ist die unterschwellig positive Bewertung der Modernisierung, die zu einer Blindheit gegenüber dem Eigenwert und der geschichtlichen Relevanz vermeintlich »unmoderner« Phänomene führen kann.