360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Das Jahr 1886 war für die Logenbrüder der deutschen Freimaurerlogen am Oberrhein ein ganz besonderes Jahr: Im Hause der
Loge „Zum treuen Herzen", welche gemeinsam mit der Loge „An Erwins Dom" Gastgeber der Feierlichkeiten war, erwartete
man am Sonntag, den 12. September 1886 niemand Geringeren als Seine Majestät, Kaiser Wilhelm I., und seine Kaiserliche Hoheit, den Kronprinzen Friedrich Wilhelm, welcher im Jahr 1888 seinem Vater für neunundneunzig Tage auf dem Thron der
Hohenzollern und dem Deutschen Kaiserthron folgen sollte. Friedrich Wilhelm, Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen, bestieg den Thron bekanntlich, gesundheitlich bereits schwer gezeichnet und dem Tode geweiht, unter dem
Namen Kaiser Friedrich.
Am Abend des 27. März 1872 versammelten sich in der Weinhandlung Spener (später Schrempp, Fasanengasse 4) in Straßburg 22 (reichsdeutsche) Freimaurerbrüder, welche das Schicksal als zivile oder militärische Beamte nach der Rückeroberung des Elsass und damit auch Straßburgs durch deutsche Truppen zusammengebracht hatte. Ihr Ziel war es, ein freimaurerisches Kränzchen zu gründen in der Stadt, welche bereits der Freimaurerbruder Friedrich der Große im Jahre 1740 inkognito aufgesucht hatte. Und in welcher die Freimaurerei, hier in ihren französischen Ursprüngen, eine sehr alte und reiche Tradition, aber auch lebendige Gegenwart hat.
Der Scharfrichter, der mit der Schärfe des Schwertes richtet, wird, da er nach dem Spruch des „Hohen Gerichts“ richtet, auch als Nachrichter bezeichnet. Die lateinische Bezeichnung für ihn ist: „carnifex“. Für das „Römische Reich deutscher Nation“ gilt als früheste Nennung eines „professionellen Scharfrichters“ das Jahr 1276 für die Stadt Augsburg. Just in diese Zeit fällt auch die Loslösung der Straßburger Bürger von der bischöflichen Herrschaft des Straßburger Bischofs Walther von Geroldseck, ausgelöst durch die Schlacht bei Hausbergen im Jahre 1262. Damit kann man davon ausgehen, dass in der Folge mit diesem Jahr nicht nur die Reichsunmittelbarkeit, sondern auch der Blutbann verliehen worden ist. Wer die „Hohe Gerichtsbarkeit“ innehat, ist rechtlich befugt, einen Scharf- oder Nachrichter in seinen Dienst zu stellen. Der Straßburger Scharfrichter tritt im Jahre 1286 ans Licht der Geschichte.