360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Die "zweite Sündfluth"
(2006)
Die vorliegende Studie verfolgt in erste Linie ein regionalgeschichtliches Anliegen, auch wenn sie vielleicht der naturwissenschaftlichen Hochwässerforschung
verwertbares Material an die Hand geben mag. In meinem Aufsatz »Der Bodensee im
16. lahrhundert« konnten einige Aspekte, insbesondere auch die Naturkatastrophen,
aus Platzgründen nicht näher ausgeführt werden. Diese Lücke soll, wenn auch vorerst
nur exemplarisch, mit diesem Blick auf das Hochwasser von 1566 geschlossen werden.
Dabei soll insbesondere gezeigt werden, dass es sich bei dem Hochwasser von 1566 um
ein »überdurchschnittliches überregionales Hochwasser katastrophalen Ausmaßes«
gehandelt hat, das schwere Schäden an wasserbezogenen Bauten (Dämmen, Wuhren,
Stegen, Brücken, Gebäuden, Mühlen) anrichtete und durch länger andauernde Überflutung schwere Schäden an ufernahen Feldern und Gärten sowie große Verluste an
Menschenleben und Vieh sowie auch Veränderungen der Oberflächenstruktur (Versandung, Verschlammung, Einbruch von Land in den See) mit sich brachte, nicht zuletzt
aber auch durch die Verseuchung des Trinkwassers der Ausbreitung der Pest Vorschub
leistete. Für zahlreiche Städte und Gemeinden am Bodensee hat sich daher das Hochwasser von 1566 als eine echte Katastrophe dargestellt, auch wenn nahezu alle Geschichtsbücher bisher darüber schweigen.
Richtstätten sind Bodenurkunden, die zusammen mit archivarischen Quellen Zeugnisse der Rechtsarchäologie darstellen und einen Einblick in die Rechtsauffassung und Alltagsgeschichte vergangener Zeiten ermöglichen. Die Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit, also das Recht, über Leben und Tod zu richten, war ein Ausdruck landesherrlicher Gewalt und damit war die Richtstätte auch ein Herrschaftssymbol und Zeichen obrigkeitlicher Macht. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts blieb der Galgen neben dem Pranger das wichtigste Strafwerkzeug. Deshalb wurden die Galgen an weithin sichtbaren Stellen aufgerichtet, meist in der Nähe wichtiger Landstraßen, an Wegkreuzungen oder an den Gemarkungsgrenzen einer Herrschaft, bevorzugt auf Anhöhen. Es galt das Prinzip der Abschreckung, denn die Richtstätte sollte jedem in einem Herrschaftsbereich Ankommendem oder Eindringendem mahnend vor Augen halten: Das ist dein Schicksal, wenn du eine Straftat begehst!
Als Freiburg im Jahr 1120 das Marktrecht erhielt, war ein Aufschwung des städtischen Lebens gewjss zu erwarten. Neben dem wirtschaftlichen Erstarken bedeutete das vor allem auch die
Zuwanderung von Bürgern, die Errichtung von Häusern und anderen Bauwerken und eine
allgemeine Verdichtung des sozialen Lebens. Im 14. Jahrhundert hatte die Stadt Freiburg die
maximale Einwohnerzahl von 9.000 errejcht, die dann bis zum Ende des 15. Jahrhunderts auf
ca. 6.000 Einwohner absank. 1 Das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum und unter
schlechten hygienischen Bedingungen, wie es in einer mittelalterlichen Stadt der Fall war,
begünstigte die Entwicklung von Krankheiten und Seuchen. Der Aussatz z.B. ist nach der Ansicht
von Ernst Theodor Nauck in Freiburg seit 1252 überliefert.2 Hinzu kamen gebärende
Frauen, Verletzte, altersschwache Menschen und elternlose Kinder. Man darf davon ausgehen,
dass es im mittelalterlichen Freiburg eine beträchtliche Zahl an hilfsbedürftigen Personen gegeben
hat, die auf die öffentliche und kirchliche Fürsorge angewiesen waren.
Stiftungen boten seit jeher Begüterten die Möglichkeit, sich wohltätig in ihrem Gemeinwesen zu engagieren. Dahinter mochten religiöse Motive stehen oder der Wunsch, den erreichten gesellschaftlichen Status öffentlich zur Schau zu stellen, oder ein den eigenen Tod überdauerndes Renommee für die Nachwelt zu schaffen. Allgemein gab es in der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts einen Stiftungsboom, und Offenburg war keine Ausnahme. Die Anna-von-Heimburg-Stiftung fällt somit in eine Zeit, in der die mittelbadische Stadt einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebte. Bedingt durch die Industrialisierung wuchs die Bevölkerung von 3.831 Einwohnern im Jahre 1855 auf 7.274 Einwohner im Jahre 1880 an. Dieser Aufschwung hatte jedoch auch seine Schattenseiten. Die Versorgung der Armen und Kranken erwies sich zunehmend als schwieriger, denn in Folge der Landflucht als Grundbedingung für das beschriebene Wachstum waren
frühere feudale Versorgungssysteme gänzlich außer Kraft getreten, während gleichzeitig noch keine neuen Absicherungen existierten, etwa in Form der ab 1883 von Bismarck zur innenpolitischen Befriedung eingeführten Sozialversicherungen gegen Krankheit und Unfall, Invalidität und Alter. So konnte z.B. das St. Andreas-Hospital die Armenpflege nur noch schwer bewältigen, da das Geld nicht mehr reichte. Immer wieder ergingen an die Bürgerschaft Aufrufe zu stiften. Genau genommen wurden die Menschen zu einer Schenkung aufgefordert, denn es ging nicht ausschließlich darum, an einen Kapitalstock zu gelangen, dessen Erträge dem Spital hätten zufließen können, sondern darum, entweder das bereits vorhandene Vermögen über „Zustiftungen" aufzustocken oder Geldbeträge einzusammeln, welche direkt in die Armenpflege fließen sollten.
Hilfsbedürftige Personen und Mitbürger hat es zu jeder Zeit und sicherlich in jeder Gemeinde gegeben. Was heute die Städte und Gemeinden unter den vielfältigen Gesetzen der Sozialhilfe, dem Sozialgesetzbuch (SGB) mit Wohngeldgesetz, Pflege-Versicherungs-Gesetz, Bundesversorgungsgesetz (BVG), Hartz IV u.a.m. ihren Bürgern an Unterstützung zukommen lassen (müssen), wurde noch vor wenigen Jahrzehnten aus diversen Unterstützungskassen, Stiftungen, Spenden, aber auch durch direkte Unterstützung der jeweiligen Stabs- oder Gemeindekasse finanziert. Was Armut bei uns noch vor ca. 70 bis 80 Jahren bedeutete, das können sich die meisten heutigen Bürger kaum noch vorstellen. Hunger, Krankheit, Obdachlosigkeit, das waren schon immer die drei wichtigsten Kriterien, die das Einschreiten der Gemeinde oder einer sonstigen Hilfsorganisation erforderten. Die aus der alten „Herrschaft Staufenberg" hervorgegangene ehemalige ,,Stabsgemeinde" Durbach, auch „Samtgemeinde" genannt, hatte verschiedene Möglichkeiten, um hilfebedürftige Mitbürger zu unterstützen.
Die BADISCHE HEIMAT erscheint in einem vierteljährlichen Rhythmus, deshalb ist es der Schriftleitung erst im Heft 4/2006
möglich, zu dem zunächst von der Landesregierung geplanten Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe Stellung zu nehmen. Im nachhinein schien es der Schriftleitung sinnvoll und notwendig, ad usum et memoriam
Lectoris zumindest eine Chronologie der Diskussion um die Handschriftenaffäre an Hand der Presseberichte und -kommentare zu erstellen. Der Handschriftenstreit betrifft ja nicht nur die Badische Landesbibliothek, sondern auch die Stadt Karlsruhe, den
Badischen Landesteil und die BADISCHE HEIMAT, sondern letztlich auch das kulturelle Erbe des ganzen Bundeslandes. Sehr schnell stellte sich heraus, dass der Streit um die Handschriften eine kulturpolitische Dimension annahm, die weit über die Grenzen des Bundeslandes hinausging.