360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Vor 37 Jahren schrieb der Göttinger Wirtschafts- und Sozialhistoriker Wilhelm Abel die folgenden Sätze: „Es zeigt sich, dass auch die Geschichte des Abendlandes auf weite Strecken hin
eine Geschichte der Not, des Hungers und des Elends war. Das ist in unser Geschichtsbewusstsein noch kaum eingedrungen. [...] Zwar darf feudale Willkür nicht übersehen werden, doch
mehr noch, wenn auch vielleicht verflochten mit ihr, zogen die natürlichen Ressourcen der Versorgung mit Nahrungsmitteln Schranken. Freilich gilt dies nur für die ‚Armen‘. Doch sehr viele
waren arm in einem Zeitalter, da schon in guten Jahren nicht selten mehr als die Hälfte der Einkommen für Lebensmittel gebraucht wurde und in Notjahren die Preise der wichtigsten Brotfrucht auf das Doppelte, Dreifache und noch höher stiegen.“
Am 3. Oktober 1805 treffen Napoleon, der Kaiser der Franzosen, und Kurfürst
Friedrich von Württemberg in der Nähe des Ludwigsburger Schlosses zusammen.
Es ist keine freundschaftliche Begegnung. Stadlinger beschreibt in seiner »Geschichte
des württembergischen Kriegswesens« die politische Situation: »Die französischen
Heerscharen, ihren damaligen Kaiser als obersten Feldherrn an der Spitze, zogen
nämlich Ende September d. J. mit Blitzesschnelle über den Rhein nach Schwaben
gegen die schon in Bayern stehende kaiserlich österreichische Heeresmacht.
Napoleon, seine Garden voraus, kam den 3. Oct. am späten Abend in Ludwigsburg
an. Der Kurfürst von Württemberg empfing diesen unerwarteten Gast in dem
Residenzschlosse zu Ludwigsburg. Die erbetene Neutralität ward nicht gestattet.
Unter diesem Drang der Umstände konnte auch der Entschluss des Kurfürsten nicht
zweifelhaft sein, an welchen Heerestheil er seine Truppen anschließen lassen werde.
Ein Vertrag mit dem Kaiser von Frankreich hatte die Folge, dass Württemberg zu der
französischen Armee ein Contingent von 6300 Mann mit 800 Pferden und
16 Geschützen zu stellen hatte. Theils zur Ergänzung der schon bestehenden
Abtheilungen auf den Kriegsstand, hauptsächlich aber zu Formation neuer
Regimenter und Bataillone wurden Auswahlen zu Stellung von 3500 Recruten
ausgeschrieben.« Und weiter: »Zum Ausmarsche ins Feld wurden bestimmt: das
Chevaulegers-Regiment, eine Batterie reitende und eine Batterie Fußartillerie mit
16 Geschützen, und außer dem Leibgrenadier-, dem Garnisons-Bataillon und dem
Bataillon v. Romig alle übrigen 9 Infanterie-Bataillone. Am 6. und 22. Oct. und am
18. Nov. marschierten diese Abtheilungen aus dem Vaterlande ab nach Bayern,
schlossen sich an das französische Heer an und zogen mit diesem nach Österreich.«
Über Sozialfälle in der Biedermeierzeit kann man nur reden, wenn zunächst einmal die Begriffe klar sind. Ein Sozialfall, so sagt ein vor kurzem erschienenes Wörterbuch, ist jemand, der auf Sozialhilfe angewiesen ist. Sozialhilfe ist die Gesamtheit der Hilfen, die einem Menschen in einer Notlage von öffentlicher Seite
gewährt werden und ihm die materielle Grundlage für eine menschenwürdige
Lebensführung geben sollen. Das Wort gibt es erst seit dem Bundessozialhilfegesetz von 1961, wo es als Bezeichnung für alle bis dahin unter den Begriff der
öffentlichen Fürsorge fallenden Leistungen eingeführt wurde.
Mit dem Jahr 1500 kennzeichnet man landläufig den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Marbach war damals bereits mehrere Jahrhunderte lang im Besitz der Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg und als Amtsstadt der politische und
juristische Mittelpunkt des Marbacher Amtsbezirkes. Somit galten die Grundgesetze des Herzogtums Württemberg, nach denen leichtere Vergehen mit Geld- und Haftstrafen, hingegen schwerere Verbrechen mit Landesverweisung, ja oft auch mit Leibes- und Todesstrafen vergolten wurden. Grundlage für die Urteile war ab 1555 die neue württembergische Landesordnung, aber auch Reichsgesetze, wie beispielsweise die 1530 vom Reichstag in Augsburg beschlossene Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V, galt es zu beachten.
Richtstätten sind Bodenurkunden, die zusammen mit archivarischen Quellen Zeugnisse der Rechtsarchäologie darstellen und einen Einblick in die Rechtsauffassung und Alltagsgeschichte vergangener Zeiten ermöglichen. Die Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit, also das Recht, über Leben und Tod zu richten, war ein Ausdruck landesherrlicher Gewalt und damit war die Richtstätte auch ein Herrschaftssymbol und Zeichen obrigkeitlicher Macht. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts blieb der Galgen neben dem Pranger das wichtigste Strafwerkzeug. Deshalb wurden die Galgen an weithin sichtbaren Stellen aufgerichtet, meist in der Nähe wichtiger Landstraßen, an Wegkreuzungen oder an den Gemarkungsgrenzen einer Herrschaft, bevorzugt auf Anhöhen. Es galt das Prinzip der Abschreckung, denn die Richtstätte sollte jedem in einem Herrschaftsbereich Ankommendem oder Eindringendem mahnend vor Augen halten: Das ist dein Schicksal, wenn du eine Straftat begehst!
400 Jahre Marbacher Apotheke
(2008)
1241 erließ der Stauferkaiser Friedrich II. (1194-1250) eine Medizinalordnung, die erstmals eine Trennung der Berufe von Arzt und Apotheker gesetzlich vorschrieb. Bis in die Neuzeit hinein regelten die Städte das Apothekenwesen. In Norddeutschland wurden Apotheken teilweise in städtischer Regie geführt, während in Süddeutschland die privat betriebene, privilegierte Apotheke überwog. Anfangs waren die Apotheker fahrende Händler, ließen sich jedoch vor allem seit dem 14. Jahrhundert fest nieder. Daher war das Privileg zunächst an den Apotheker, nicht an eine bestimmte Apotheke gebunden. In Marbach wird erstmals im Jahr 1609 ein Apotheker mit dem Namen David Krönlein genannt. Er ist bereits in der Marbacher Musterungsliste von 1608 verzeichnet. Da im Regelfall in diesen Listen keine Berufe angegeben sind, können wir davon ausgehen, dass Krönlein schon damals mit seinem Apothekerprivileg eine Apotheke in Marbach betrieb, die demnach 2008 die 400. Wiederkehr ihrer Erstnennung feiern darf. Krönlein starb 1612 und hat einen gemeinsamen Grabstein mit seinem Schwiegervater Johannes Kopp in der Alexanderkirche.
Die Diskussion um die Nutzung des Hohenaspergs ist keine Angelegenheit der jüngsten Gegenwart. Vor fast 130 Jahren, am 5. Juni 1882, führte Justizminister Eduard
von Faber (1822–1907) vor dem Abgeordnetenhaus in Stuttgart aus: »Bekanntlich ist
für die derzeit auf Hohenasperg befindliche Garnison eine neue Kaserne in Heilbronn erbaut worden. Nach den Mitteilungen, die ich besitze, wird die Übersiedlung
voraussichtlich im nächsten Frühjahr, keineswegs übrigens vor Georgii, stattfinden.
[…] Unter den verschiedenen möglichen Verwendungen für erhebliche Staatszwecke,
welche nach dem Abzug der Garnison in Betracht kommen können, wird vielleicht
auch mitinbegriffen sein die Verwendung des Aspergs oder eines Theiles desselben
zu einer Filialstrafanstalt für Zuchthaussträflinge oder Landesgefängnissträflinge, was
einigermaßen nahe gelegt ist durch die bedauerliche Überfüllung unserer sämtlichen
Strafanstalten. Allein, meine Herren, in dieser Hinsicht ist sehr große Vorsicht geboten. Der Asperg ist, das wird sich nicht bestreiten lassen, für die Zwecke einer Strafanstalt sehr wenig geeignet. Ich erinnere nur an die große Schwierigkeit der Beschaffung des Trinkwassers, welches gegenwärtig täglich per Fuhre vom Thal zu Berg
heraufbefördert werden muß. Und an die ständigen Kosten, welche hiemit verknüpft
sind. Ich erinnere ferner an die Erschwerung und an die Hindernisse, welche einer
Strafanstalt für ihren Gewerbebetrieb erwachsen, wenn die Strafanstalt auf einem isolierten Bergkegel liegt.«
Trotz aller Bedenken fiel die Entscheidung zugunsten des Strafvollzugs. Am 3. Juni
1883 bewilligten die Standesherren den Nachtrag von 91 440 Mark zur »Errichtung
einer Filialstrafanstalt des Zuchthauses in Ludwigsburg auf Hohenasperg« ohne Debatte.
Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts, insbesondere die Zeit nach dem Wiener Kongress 1815, wird gern und oft als »gute alte Zeit« bezeichnet. Mit ihr verbinden sich
die Bilder kleinbürgerlicher Idyllen der Biedermeierzeit, wie sie uns beispielhaft von
den Gemälden Carl Spitzwegs oder Ludwig Richters bekannt und vertraut sind. Aber
war die Zeit wirklich gut?
Es war eine Zeit des Umbruchs und des Aufbruchs. Auf der einen Seite wehte seit
dem Tod König Friedrichs I. ein liberalerer Geist durch das Land Württemberg. Das
Bürgertum erstarkte, entdeckte sich selbst, traf sich in Vereinen. Neue Handwerksbetriebe wurden gegründet, zögerlich begann das Zeitalter der Industrialisierung. Auf
der anderen Seite hatten die gerade überstandenen napoleonischen Kriege die Bevölkerung durch Truppendurchzüge, Einquartierungen, Kriegsdienste, Requirierungen
und zusätzliche Steuerlasten ausgeblutet. Die langsam spürbare Erholung wurde
1816 von katastrophalen Missernten und einer in dieser Höhe noch nie gekannten
Teuerung jäh unterbrochen. Erwerbslosigkeit und Bettel, tiefste Armut, Hungersnöte
sowie Verwahrlosung waren die Folge und lasteten auf dem gerade zehn Jahre jungen
Königreich Württemberg.
In dieser Situation übernahm König Wilhelm I. Ende Oktober 1816 die Regierung
des Landes. Angesichts der bedrückenden Verhältnisse entwickelte die junge Königin
Katharina Ende 1816 einen Plan zur Bekämpfung der allgemeinen Not durch Gründung
eines Wohltätigkeitsvereins mit einer Zentralleitung in Stuttgart und der Aufgabe,
die öffentliche Staatsfürsorge und die freiwillige Privatfürsorge auf dem Gebiet der
Wohlfahrtspflege anzuregen, zu fördern und zu koordinieren.
Den Zauberspruch aus Goethes Gedicht »Der Zauberlehrling« hätten die Ludwigsburger gut gebrauchen können, als sie Mitte des 19. Jahrhunderts daran gingen, in
ihrer Stadt eine moderne Wasserversorgung einzurichten. Floss bei Goethe das Wasser
sofort nach dem Aufsagen des Zauberspruchs zur anfänglichen Freude des Lehrlings
reichlich und unerschöpflich ins Bad, so dauerte es in Ludwigsburg von der ersten
Anregung im Juni 1858 bis zu dem Zeitpunkt, als das Wasser wirklich aus dem Hahn
ins Bad fließen konnte, genau acht Jahre. Gründe dafür, warum alles so lange gedauert
hatte, gab es viele, stichhaltig und einzusehen sind aus heutiger Sicht nur die wenigsten.
Zugegeben, Bau und Betrieb des neuen städtischen Gaswerks belasteten ab Dezember
1858 die Stadtkasse erheblich und die Schulden der Anfang der 1840er Jahre durchgeführten Brunnensanierungen waren noch nicht vollständig bezahlt. Aber wen wundert
es, dass nach Einführung der neuen komfortablen Gasbeleuchtung weitere Begehrlichkeiten geweckt wurden. Engagierte Vertreter der Bürgerschaft wiesen wiederholt auf die
unzureichende und unsichere Wasserversorgung der Stadt hin und forderten Abhilfe.
Sie leisteten in Eigeninitiative wichtige Vorarbeiten zur Erschließung neuer Quellen,
doch Bürgermeister Dr. Karl Friedrich Bunz, nicht gerade als einer der innovativen
und engagierten Bürgermeister der Stadt bekannt – »schwung- und energielos« (Zitat
Belschner), zumindest was die städtischen, nicht aber die eigenen Belange anging –, saß
die »Wasserangelegenheit« bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers Heinrich von Abel
Ende Juni 1864 zum Leidwesen der Stadt erfolgreich aus.
Am Brunnen vor dem Tore
(2013)
Als Franz Schubert das Lied vom Lindenbaum am Brunnen vor dem Tore Anfang
des 19. Jahrhunderts durch seine Vertonung in den Rang eines deutschen Volksliedes
erhob, waren Brunnen aus dem dörflichen und städtischen Alltagsleben noch lange
nicht wegzudenken: der einfache Dorfbrunnen, aus dessen Rohr das Wasser in einen
einfachen Steintrog floss, daneben die Viehtränke oder der repräsentative städtische
Marktbrunnen, als Demonstration herrschaftlicher Macht, mit dem Landesherrn in
seiner Mitte, mal gewappnet auf einer Säule, wie in Bietigheim zu Renaissance-Zeiten,
oder elegant auf einem Postament, wie in Ludwigsburg zu Zeiten des Barock.
Aber gleichgültig wie der Brunnen aussah, er versorgte Menschen und Tiere nicht
nur mit dem zum Leben notwendigen Wasser, sondern auch mit Arbeit. Der Beruf
eines herrschaftlichen oder städtischen Brunnenmachers war angesehen und verantwortungsvoll. Ihm zur Seite stand der Brunnenknecht, der für den Betrieb und die
Reinigung der Brunnen zuständig war. Die Reparatur- und Wartungsarbeiten schließlich beschäftigten Handwerker fast aller Zünfte.
Unter den Gefängnissen in Baden-Württemberg nimmt die ehemalige Festung Hohenasperg seit Jahrhunderten eine Sonderstellung ein. Seit die Anlage als Gefängnis
genutzt wurde, galt sie geradezu als Symbol für verschärfte Haftstrafen, als »höchster
Berg Württembergs«, auf den man leicht hinaufkam, aber nur schwer wieder herunter. Das Interesse an ihrer Geschichte verdankte die Festung auch den »merkwürdigen« Gefangenen, die dort während verschiedener Epochen inhaftiert waren. Die
»Staatsgefangenen« in der Regierungszeit des Herzogs Karl Eugen von Württemberg,
unter ihnen die Opernsängerin Marianne Pirker (1717–1782) und der Dichter Christian Friedrich Daniel Schubart (1739–1791), erregten wegen ihrer herausgehobenen
sozialen Stellung Aufmerksamkeit. Ihre Haftstrafen dienten außerdem als Beleg für
die »Tyrannenherrschaft« des Herzogs, dessen schillernde Persönlichkeit mit derjenigen der beiden prominenten Gefangenen zu korrespondieren scheint. Um die Mitte
des 19. Jahrhunderts wurden im Umfeld der Revolution von 1848 wiederum zahlreiche »Staatsgefangene«, darunter führende Protagonisten der revolutionären Bewegung, auf die Festung gebracht.
In der Stuttgarter Zeitung vom 27. Juli 2016 schrieb Ingmar Volkmann: »Eine
Flüchtlingskrise hat Europa fest im Griff. Eine riesige Zahl von Wirtschaftsflüchtlingen macht sich auf eine äußerst ungewisse Reise in der Hoffnung auf
eine bessere Zukunft. Die einen wagen die beschwerliche Etappe zu Fuß, andere
mit dem Schiff. Auf den Booten brechen Krankheiten aus und fordern viele
Opfer. Im Flüchtlingslager von Ismajil an der Donau angekommen, müssen sich
die Auswanderer direkt in Quarantäne begeben. Im Lager herrschen erschreckende
hygienische Zustände, zahlreiche Epidemien wüten. Ein Teil der Flüchtlinge
wird ihr gelobtes Land nie erreichen. Die, die es aber schaffen, schicken denen,
die diesen Schritt noch nicht gewagt haben, beinahe enthusiastische Nachrichten
aus der neuen Heimat.«
Diese Schilderung könnte eine Zustandsbeschreibung der aktuellen Flüchtlingslage sein. Es ist jedoch ein Bericht über die Situation vor 200 Jahren. 1816 und 1817
führte der Fluchtweg jedoch im Gegensatz zu heute in andere Richtungen,
nämlich vor allem nach Osten. Zentraleuropa steckte damals mitten in einer
dramatischen Wirtschaftskrise. Württemberg war besonders schlimm betroffen
und wurde zeitweilig als das Armenhaus Europas bezeichnet. Schuld daran waren
die jahrelangen Kriege der napoleonischen Zeit sowie mehrere Missernten.
Seit 1812 waren die Sommer nass und kalt. Am schlimmsten war das Jahr
1816, das bekanntermaßen als »Jahr ohne Sommer« in die Geschichte einging.
Man spricht heute sogar von einer sogenannten Kleinen Eiszeit, wie sie zuvor
um 1400 stattgefunden hatte. Dies hatte zur Folge, dass ganze Bevölkerungsschichten verarmten und ein Massenexodus einsetzte. In den ersten vier Monaten
des Jahres 1817 sollen, so der Historiker Daniel Krämer, 17 000 Menschen legal
aus dem Königreich Württemberg ausgewandert sein.
Als sich am 19. Januar 1805 ein kleiner Kreis von wissenschaftlich gebildeten
und interessierten Herren in Schreckensteins Donaueschinger Heim traf, um
letzte Hand an das Gründungsdokument der künftigen Gesellschaft zu legen
und es dann mit den Unterschriften der Gründungsmitglieder versehen in Kraft
zu setzen, war dies nur äußerlich der Startschuss für ein spannendes Unternehmen.
Bereits mehr als zehn Jahre lang hatte der Immendinger Reichsfreiherr
Friedrich Roth von Schreckenstein geworben, geschrieben und gekämpft, um
eine Vereinigung auf die Beine zu stellen, die auf geographisch begrenztem
Raum in angemessener Zeit und unter vertretbarem Aufwand der Beteiligten
eine systematische und vollständige Bestandsaufnahme des Lebensraumes vornehmen
könnte.
Geschichte vor Gericht?
(2018)
Die jüngsten Anklagen zu Verbrechen des Nationalsozialismus haben die Staatsanwaltschaften in Dortmund und Frankfurt vor wenigen Monaten bekannt gegeben. Das jüngste Urteil zu Verbrechen des Nationalsozialismus stammt aus dem Jahr 2016: Das Landgericht Detmold verurteilt im Juni den früheren SS-Wachmann Hanning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170 000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz. 70 Jahre zuvor, im Herbst 1946, sprach der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg sein Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher. Der Prozess war einer der ersten, mit denen Verbrechen der Nationalsozialisten mit den Mitteln des Strafrechts geahndet wurden. In den Jahrzehnten dazwischen antworten die Besatzungsmächte in den vier Zonen, ausländische Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die DDR auf unterschiedliche Weise auf die Gewaltverbrechen der Nationalsozialisten und ihrer Helfer.
Verschwunden – vergessen
(2018)
Sie werden sicher fragen, warum über so unterschiedliche Themen wie öffentliche Toiletten und Kioske in ein und demselben Aufsatz berichtet wird, zu verschieden sind doch die beiden Objekte in ihrer Bedeutung und Nutzung. Gibt es bei solchen Unterschieden überhaupt Gemeinsamkeiten? Öffentliche Toiletten wie auch Kioske sind meist kleine, eher unscheinbare und städtebaulich unbedeutende Gebäude. In einer prächtigen Barockanlage wie der Stadt Ludwigsburg werden sie durch die zahlreichen Palais und die alles dominierenden Schlossbauten in den Hintergrund gedrängt. Obwohl sie wichtige Funktionen zu erfüllen haben, stehen sie, klein wie sie sind, zwangsläufig im Schatten der Großen, man sieht
nur die im Licht, »die im Dunkeln sieht man nicht«. Ganz überraschend ist dieser Effekt des Übersehen-Werdens allerdings nicht. Während die öffentlichen Toiletten wegen einer möglichen Störung des Stadtbildes gar nicht auffallen durften, war dies bei den Kiosken eigentlich umgekehrt. Sie standen dort, wo sie bemerkt werden sollten, an Brennpunkten des
städtischen Lebens. Oft waren sie aber zu unscheinbar, manchmal nur geduldet und deshalb schon nach kurzer Zeit wieder verschwunden. Sie teilten damit das Schicksal der Toiletten, nicht beachtet bzw. vergessen zu werden. Es wundert deshalb auch nicht, dass Motive mit diesen beiden Objekten auf den zahllosen Ansichtskarten von Ludwigsburg nur eher zufällig vorkommen. Darüber hinaus sind die Funde in den Archiven in vielen Fällen eher bescheiden, oft nur Bauakten oder Gemeinderatsprotokolle. Kontakte mit ehemaligen Betreibern von Kiosken waren nur noch in zwei Fällen möglich.
»Kaum ein Zeitalter der deutschen Geschichte, so ist immer wieder geurteilt worden, war in sich bedeutender, brachte tiefergehende Umstürze mit sich und hatte weiterreichende Folgen und Auswirkungen als das Zeitalter der Reformation.« So
schrieb Gerhard Bott 1983 im Ausstellungskatalog anlässlich des 500. Geburtstags von Martin Luther. Denn über Jahrhunderte hinweg war die Kirche der Träger der geistigen Kultur ebenso wie des Sozialwesens, da beides bei ihr angesiedelt
war. Ein sehr weites, immer wieder spannendes Forschungsfeld, das zahlreiche Veranstaltungen im Jubiläumsjahr der Reformation unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchteten. Vorliegender Beitrag spannt den Zeitbogen von ca. 1500 bis
zur beginnenden Einführung der Reformation in Württemberg 1534.
Herzog Eberhard Ludwig verlieh seiner »Ludwigsburg« am 3. September 1718 die
Stadtrechte und erhob die junge Stadt gleichzeitig in den Rang der 2. Residenz- und 3. Hauptstadt seines Landes. Der Herzog hatte es offensichtlich eilig, Stuttgart
zu verlassen, obwohl die jüngste Stadt Württembergs zu diesem Zeitpunkt weder
ein Rathaus noch einen Marktplatz, auch keine Stadtkirche besaß, von einem
Friedhof ganz zu schweigen. Der Friedhof war wohl das Allernötigste, was gebraucht wurde, denn bereits ein Jahr später wurde er angelegt, während das Abstecken des Marktplatzes, der Bau der Stadtkirche und vor allem die Einrichtung
eines eigenen Rathauses wesentlich länger auf sich warten ließen.
In der einschlägigen Ludwigsburg-Literatur wird die Geschichte des Marktplatzes,
der Stadtkirche und des Rathauses eingehend gewürdigt, während der Friedhof
nur mit knappen Notizen eher am Rande erwähnt wird. Eigentlich verwunderlich, verbergen sich hinter Friedhöfen doch nicht nur geheimnisvolle Geschichten,
die die Phantasie beflügeln oder dem abendlichen Besucher leise Schauer über
den Rücken jagen, sondern auch ganz reelle geschichtliche Ereignisse, die eng
mit der Geschichte der Stadt verbunden sind. Über allen historischen Fakten
sollte aber nicht vergessen werden, dass hinter der Geschichte eines Friedhofs,
mehr als hinter allen anderen Stadtgeschichten, vor allem schmerzvolle, unglückliche oder tragische Geschichten von Menschen stehen, die nicht dokumentiert
und archiviert wurden und deshalb unerwähnt bleiben müssen. Friedhöfe sind
ein Spiegelbild der Kultur und des Geistes einer Stadt. 300 Jahre Ludwigsburger
Friedhofsgeschichte sind es deshalb wert, genauer betrachtet und gewürdigt zu
werden.
Der Wechsel der Konfession in der Frühen Neuzeit hat bislang vor allem im Phänomen der Fürstenkonversionen des 17. und 18. Jahrhunderts das Interesse der Forschung gefunden. Im Mittelpunkt des Interesses standen einerseits die Beweggründe
der Konvertiten, unterschieden nach religiösen oder politisch-dynastischen Motiven. Zum anderen fanden die Auswirkungen des Konfessionswechsels eines Landesherrn auf seine Untertanen Aufmerksamkeit. Seit dem Augsburger Religionsfrieden von
1555 galt das Prinzip, daß die Untertanen der Konfession des Landesherrn angehören sollten. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hatte die Fürstenkonversion somit zumeist den Religionswechsel der Einwohnerschaft eines ganzen Territoriums
zur Folge. Am Oberrhein bietet die Markgrafschaft Baden-Baden ein Paradebeispiel für die erzwungene Konversion der Untertanen nach dem Konfessionswechsel ihres Landesherrn bzw. dem Regierungsantritt eines neuen Landesherrn mit anderer Konfession als sein Vorgänger. Bis 1634 wechselte das Territorium - und damit stets die Mehrheit der Untertanen - sechsmal das Bekenntnis.
Im Mittelalter waren Spitäler Stätten der Nächstenliebe und des Gottesdienstes zugleich. Spitalsaal und Kapelle blieben lange räumlich verbunden, damit auch bettlägerige Kranke und Sterbende am Gottesdienst teilnehmen konnten. Das mittelalterliche
Spital war jedoch nicht in erster Linie Krankenhaus! Es stand für alle Arten von Leid und Hilfsbedürftigkeit offen, für Armut, Alter und Krankheit, es nahm auch Findelkinder, Waisen und durchziehende Pilger auf. Nur lepröse und venerische Kranke, überhaupt von infektiöser Krankheit Befallene fanden in eigenen Spitälern Aufnahme, während Geisteskranke, soweit sie nicht aggressiv waren, und Blinde meist im Schoße ihrer Familie blieben.
Die Polen, deren Staat nach den drei Teilungen zwischen Russland, Preußen und Österreich am Ende des 18. Jahrhunderts seine Unabhängigkeit verlor, haben diese Tatsache niemals akzeptiert und versuchten, sowohl mit diplomatischen als auch
militärischen Mitteln politische Souveränität wiederzugewinnen. Zu der nationalen Freiheit sollte sie zuerst Tadeusz Kosciuszko führen, dann Napoleon. Auf dem Wiener Kongress 1815, mit dem die Restaurationszeit in Europa einsetzte, wurde auch das Königreich Polen restauriert, diesmal unter der königlichen Obhut des Zaren und der Verfassung. Das erweckte manche Hoffnungen auf Erlangung des Selbstbestimmungsrechts. Diese erwiesen sich jedoch als illusorisch. Das eigenartige Gebilde, die konstitutionelle Monarchie mit dem alleinherrschenden Zaren-König an der Spitze, stürzte ein. Die absolutistische Regierungspraxis des Zarenreiches, zu deren Mitteln nicht selten das Spitzelsystem der Geheimpolizei und Missachtung der
Verfassung gehörten, ließ sich mit dem Streben der Polen nach ihren in der Verfassung garantierten Rechten und mit der wiederbelebten Idee der völligen Unabhängigkeit von Russland nicht vereinbaren.
Im Jahre 1683 wurde der Freiburger Stadtregierung ein Fall von Inzest in Zarten bekannt: Der Witwer Barthel Kühnlin sollte mit seiner unmündigen, 12 Jahre alten Tochter Maria Unzucht getrieben haben. Der Fall kam vor den Rat der Stadt Freiburg; der begann, von Amts wegen (ex officio) in dieser Sache eine Untersuchung durchzuführen. Der in Freiburg ansässige Bürger unterstand, wenn er nicht Geistlicher oder Student war, allein der Freiburger Gerichtsbarkeit, da die Stadt vom Landgericht eximiert war und mit ihrer nächsten Umgebung seit ihrer Gründung einen eigenen Gerichtsbezirk bildete. Es gab zwei Gerichte in Freiburg, das Gericht von Bürgermeister und Rat, und das Stadtgericht. Letzteres war, wie es im neuen Stadtrecht von 1520 festgehalten wurde, für alle Zivilangelegenheiten zuständig. Nach mehrmaligen Änderungen gehörten seit 1464 zur Blutgerichtsbarkeit 24 Ratsherren, drei geheime Räte als Ankläger und zwei Turmherren, die das Gefängniswesen verwalteten und Untersuchungsrichter waren.
Der Existenz von Gerichtsakten liegt ihr pragmatischer Zweck zugrunde. Weder sind sie einer lückenlosen Wiedergabe eines Falles verpflichtet, noch lässt sich aus ihnen zwangsläufig der Hintergrund einer Tat erschließen. Sie dienen einzig dem Ziel, normabweichendes Verhalten zu beurteilen. Für den Historiker, der sich mit Gerichtsakten der Frühen Neuzeit befasst, stellt die Beschäftigung mit dieser Quellengattung eine zweifelsohne reizvolle, jedoch zugleich schwierige Herausforderung dar. Für ihn gilt es nachzuvollziehen, was warum als deviant angesehen wird, und anhand seiner Befunde schließlich das deviante Verhalten zu erklären.
Die historische Kriminalitätsforschung in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren ihren Rückstand zu den Nachbarländern teilweise aufholen können. Die Zahl der Forschungsüberblicke ist bereits recht groß, mittlerweile liegt auch die erste kompakte Einführung in dieses Forschungsfeld vor. Die Beschäftigung mit Devianz, mit abweichendem menschlichen Verhalten, hat sich als geeignet herausgestellt, neben Herrschaftsstrukturen auch das Alltagsleben unserer Vorfahren zu erforschen. Diese Arbeit will über die Analyse der Gerichtsakten eines Falles einen Beitrag zur Kriminalitätsgeschichte Freiburgs leisten. Die Grundlage der Untersuchung bilden dabei die Verhörprotokolle, die sich im reichen Criminalia-Bestand des Freiburger Stadtarchivs (StadtAF) befinden. Zudem wurden die Ratsprotokolle des betreffenden Zeitraumes und das Freiburger Vergichtbuch herangezogen. Aus dem Studium dieser Akten soll der Fall zuerst in seinen wesentlichen Zügen rekonstruiert werden. Es handelt sich dabei um einen Einbruchsdiebstahl, der aber einige ungewöhnliche Begleitumstände aufweist und bisher kaum umfassend gewürdigt wurde.
In der Stadt Freiburg existierten bis zur Wende des 19. zum 20. Jahrhundert die zwei Freimaurerlogen „Freunde der edlen Aussicht" als Tochter der sogenannten humanitären Großloge ,,Zur Sonne" mit Sitz in Bayreuth sowie „Friedrich zur Treue" als Tochter der sogenannten altpreußischen Großen National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln" mit Sitz in Berlin. Unter
der Großen Landesloge von Österreich hatte sich die Erstgenannte im April/Juni 1784 zunächst mit dem Namen „Zur edlen Aussicht" konstituiert, war im Jahre darauf der (englischen) Provinzialloge zu Frankfurt a. M. beigetreten und wirkte zwischen 1808 und 1813 im neuen Großorient des Großherzogtums Baden. Von 1793/94 bis 1808, von 1813 bis 1847/48 und von
1852 bis 1857 musste sie ihre Tätigkeit unter den jeweils herrschenden landespolitischen Vorgaben oder lokal bedingten Umständen einstellen. In der zweiten Schließungsphase (bis zur Bayreuther Eingliederung 1848, als sie die Bezeichnung „Freunde der edlen Aussicht" erhielt) konnten die Mitglieder im elsässischen Exil in Mülhausen arbeiten. Die Gründung der Zweitgenannten als zunächst freimaurerische Vereinigung erfolgte dagegen erst 1894. Der Berliner Obedienz (Großlogenkörperschaft) schloss sie sich erst 1897 an, bei endgültiger Aufnahme ihrer Arbeiten im Jahre 1898. Beide Bauhütten waren sogenannte reguläre, d. h. unter einer freimaurerisch regulären Patenschaft eingesetzte Logen; die eine ,humanitärer' Provenienz, in der die Aufnahme auch von Juden möglich war, die andere ,altpreußischer' Provenienz, in
welcher nur Christen auf genommen werden konnten.
Der Kehr
(2003)
Das 19. Jahrhundert ist, vor allem in seiner ersten Hälfte, durch ein starkes Anwachsen der Unterschichten, der abhängig Beschäftigten und der Armut gekennzeichnet. Armut wurde ab etwa 1830 ein Massenphänomen. Das Überhandnehmen der Armen bezeichneten die Zeitgenossen als Pauperismus. Ursache war die Bevölkerungsvermehrung bei stagnierender Wirtschaft und einem ebenfalls stagnierendem Arbeitskräftebedarf. In den 1840er Jahren war die Not dort am größten, wo die Industrie fehlte. Das Ende des Pauperismus in den 1850er Jahren ist auf die Industrialisierung und die von ihr geschaffenen neuen Arbeitsplätze zurückzuführen. Die Mehrheit der Unterschichten laborierte am Rande eines niedrig angesetzten Existenzminimums aufgrund unsteter Beschäftigungsverhältnisse und chronischer Unterbeschäftigung. Unterschichten stellten keine Einheit dar. So gab es Unterschiede zwischen Leuten aus der Stadt und vom Land, zwischen Gesellen, Taglöhnern und Dienstmägden. Welche Auswirkungen diese Lage konkret auf einzelne Menschen, einzelne Familien hatte und welche Rolle
die Mobilität dabei spielte, soll im Folgenden näher untersucht werden.
Das südbadische Freiburg war für das Logenwesen in Deutschland durch seine humanitär ausgerichtete, heute erneut unter der Bezeichnung „Zur edlen Aussicht" arbeitende Bauhütte bereits im 19. Jahrhundert progressiv wegweisend. Darüber hinaus bis heute aufgrund seiner geographischen Lage mit einfachem freimaurerischen Zugang nach der Schweiz und Frankreich
Anlaufpunkt reisender Angehöriger der verschiedensten Obedienzen.
Polenvereine und Polenkomitees wurden in den Jahren 1831/32 zum festen Bestandteil der bürgerlichen Öffentlichkeit in Baden. Im Sommer 1831 leisteten sie wohltätige Hilfe für die polnischen Freiheitskämpfer, als diese sich gegen die russische Teilungsmacht auflehnten. Nach der Niederlage des Aufstandes im September 1831 suchten polnische Offiziere und Soldaten
politisches Asyl in Frankreich. Auf ihrem Marsch durch deutsche Länder Anfang 1832 sorgten zahlreiche Polenvereine für die Aufnahme der Geschlagenen Helden. Dabei lagen Wohltätigkeit und politische Demonstration, nämlich freisinnige und nationale Gesinnung, die sich vor allem in einer freiwilligen Vereinsgründung äußerte, dicht beieinander. Diese Verbindung
muss auch für bürgerliche Frauen sehr reizvoll gewesen sein. Ihr besonderes Engagement in der Polenhilfe wurde von den Zeitgenossen zwar ganz unterschiedlich kommentiert, aber unbemerkt blieb es nicht.
Das heute noch existierende Gebäude der früheren jüdischen Lungenheilanstalt in Nordrach ist einer der bemerkenswertesten Orte südbadischer
Geschichte im 20. Jahrhundert. An kaum einem anderen Ort traten zwei
der Hauptziele des nationalsozialistischen Staates in so konzentrierter
Weise auf: die Vertreibung und Vernichtung jüdischen Lebens, sowie der
Versuch, die „arische Rasse" zu vermehren. In dem stattlichen Haus in der
Nordracher Ortsmitte war vor der NS-Zeit fast vier Jahrzehnte lang die einzige jüdische Krankenheilanstalt in der Ortenau ansässig. Der regionalgeschichtlichen Bedeutung des Gebäudes steht das geringe Interesse von
Seiten der historischen Forschung gegenüber. Bislang ist die Geschichte
des Hauses und seiner Bewohner/-innen nur in Ansätzen bekannt. [1]
Die beiden Stadtteile Haslach
und Wöschhalde sind im Norden des Stadtbezirks Villingen in etwa 3 km Entfernung von der
Stadtmitte in drei Phasen („Haslach“ ab Ende
der 50er Jahre, „Wöschhalde-Nord“ ab Anfang
der 70er Jahre und „Wöschhalde-Süd“ ab Ende
der 80er Jahre) als reine Wohngebiete realisiert
worden.
Die beiden, durch einen Grüngürtel getrennten
Stadtteile, wurden eher als „Wohn- und Schlafstadtteile“ konzipiert.
Die Bebauung ist gemischt. Neben Einfamilienhäusern, Bungalows und Reihenhäusern prägen große Mehrfamilienhäuser insbesondere das
Bild der „Wöschhalde-Nord“, die ausschließlich
als Flachdachbauten gebaut wurden. Im „Haslach“ und der „Wöschhalde-Süd“ befinden sich
jeweils mit einem Satteldach bebaute Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser und geringgeschossige Mehrfamilienhäuser. In der Folge siedelte sich in den Stadtteilen nur
wenig Infrastruktur, wie Läden, Gaststätten, Firmen
und Services an.
Freimaurer in der Ortenau
(2004)
Wenn hier aus der Geschichte nicht nur der Lahrer Freimaurerloge „Allvater zum freien Gedanken" berichtet werden soll, so gilt es zuerst über das Wesen der Freimaurerei richtigstellende Aufklärung zu geben. Intolerante Ignoranz, meist noch immer nachwirkendes Gift der Blutsaat aus den Gedankenbildern Hitlers, Ludendorffs, Streichers und Goebbels prägt noch heute viel zu oft das Zerrbild der Freimaurerei. Bei vielen ein Gedankenepos, das eigentlich auch den Begriff des Zerrbildes nicht verdient, weil es aus Bruchstücken, aus Legenden, aus Informationen vom „Hörensagen" besteht. Objektive und sachliche Informationen, obwohl frei zugänglich, werden in den seltensten Fällen zu Rate gezogen. So bleibt Freimaurerei die große Unbekannte, beargwöhnt und belächelt, still verehrt und laut verfemt, oft bestaunt und mindestens genauso oft verkannt.
Die Grundlage der humanitären Freimaurerei sind die „Alten Pflichten" des englischen Geistlichen Reverend James Anderson, welcher sie am 25. März 1722 erstmals veröffentlichte. Sie verpflichten den Freimaurer auf einen sittlichen Lebenswandel. Die christliche Freimaurerei verlangt dazu ein individuelles Gottesbekenntnis ohne Konfessionsgebundenheit. Beide Richtungen stehen noch heute nebeneinander, sind sich jedoch eng verbunden und sehen sich insgesamt als Einheit.
Die Grabdenkmäler auf dem im Jahre 1572 auf Kappler Gemarkung neu angelegten Bühler Friedhof sind nicht nur Zeugnisse frommen Gedenkens für die Verstorbenen, sondern haben auch seit langem als wertvolle steinerne Urkunden das Interesse der Historiker und Kunstgeschichtler geweckt. Im Jahre 1900 ließ der Mooser Pfarrer und Bühler Historiker Karl Reinfried im Acher- und Bühler Boten eine Artikelserie unter dem Titel „Der Bühler Friedhof und die Friedhofkapelle" in den Nummern 248-253 erscheinen. Fast ein Jahrhundert später im Jahre 1995 verfasste Sascha Falk im Auftrag des Stadtgeschichtlichen Instituts eine umfangreiche Bestandsaufnahme der kunsthistorisch bedeutsamen Zeugnisse: ,,Grab- und Gedenksteine des Bühler Friedhofs". Eine Dokumentation der Grabinschriften bis zum Jahr 1650 wird zur Zeit von der Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften erstellt.
Als Freiburg im Jahr 1120 das Marktrecht erhielt, war ein Aufschwung des städtischen Lebens gewjss zu erwarten. Neben dem wirtschaftlichen Erstarken bedeutete das vor allem auch die
Zuwanderung von Bürgern, die Errichtung von Häusern und anderen Bauwerken und eine
allgemeine Verdichtung des sozialen Lebens. Im 14. Jahrhundert hatte die Stadt Freiburg die
maximale Einwohnerzahl von 9.000 errejcht, die dann bis zum Ende des 15. Jahrhunderts auf
ca. 6.000 Einwohner absank. 1 Das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum und unter
schlechten hygienischen Bedingungen, wie es in einer mittelalterlichen Stadt der Fall war,
begünstigte die Entwicklung von Krankheiten und Seuchen. Der Aussatz z.B. ist nach der Ansicht
von Ernst Theodor Nauck in Freiburg seit 1252 überliefert.2 Hinzu kamen gebärende
Frauen, Verletzte, altersschwache Menschen und elternlose Kinder. Man darf davon ausgehen,
dass es im mittelalterlichen Freiburg eine beträchtliche Zahl an hilfsbedürftigen Personen gegeben
hat, die auf die öffentliche und kirchliche Fürsorge angewiesen waren.
Die Geschichte der Friedhöfe spiegele die wandelnden Einstellungen der Gesellschaft zum Tod: Friedhöfe sind ebenso Zeitdokumente wie schriftliche Quellen, Bauten und Kunstwerke, die uns Aufschluss über vergangene, vorhergegangene Einstellungen und Vorstellungen unserer Vorfahren geben können. Kaum eine Epoche hat sich so intensiv und bildhaft mit Sterben und Tod auseinandergesetzt wie das Mittelalter.
Interniert in Kislau
(2019)
Weder die deutsche Öffentlichkeit noch die Geschichtswissenschaft beschäftigte sich nach Ende des „Dritten Reiches“ mit dem Schicksal der Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ verfolgt wurden. Noch weniger bekannt ist, dass sich deren Stigmatisierung und Ausgrenzung nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 begrenzte, sondern bereits im Kaiserreich praktiziert wurde und auch in der Bundesrepublik weiter anhielt. Die Betroffenen – insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz – waren noch Jahrzehnte nach Kriegsende mit Ressentiments und Kriminalitätszuschreibungen konfrontiert. Da sie nicht als Opfer „rassischer Verfolgung“ anerkannt wurden, hatten sie keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für das erlebte Leid. Die Forschung lenkte ihren Blick erstmals und auch nur vereinzelt in den 1980er-Jahren auf das Schicksal der als „asozial“ Stigmatisierten. Dies geschah im Zuge der generellen Entdeckung sogenannter „vergessener Opfer“, die sich nach Kriegsende nicht in Opferverbänden zusammengeschlossen hatten und daher kaum öffentlich wahrgenommen wurden. Mittlerweile sind viele der „vergessenen Opfer“ anerkannt worden, wie die Homosexuellen, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte oder sowjetische Zwangsarbeiter, allerdings fehlen bis heute die „Asozialen“. Als „asozial“ abgestempelte Personen wurden in nationalsozialistische Konzentrationslager eingewiesen – meist versehen mit dem schwarzen oder grünen Winkel – und dort zu Tausenden ermordet, aber auch in reichsweit existierenden Arbeitshäusern interniert. Darunter befand sich ein badisches Arbeitshaus, das auf dem Gelände des Schlosses Kislau bei Mingolsheim (heute Bad Schönborn) untergebracht war.
Kislau ist heute ein Begriff geworden. Was Dachau für Bayern und Oranienburg für Norddeutschland bedeutet, bedeutet Kislau für Baden. Dies wurde im Januar 1936 in einer Sonderausgabe des ‚Stürmer‘ behauptet. Dass sich im ehemaligen
Bischofsschloss Kislau im heutigen Bad Schönborn von 1933 bis 1939 ein Konzentrations- und Bewahrungslager befand, ist heute kaum bekannt. Während die später eingerichteten Konzentrations- und Vernichtungslager im kulturellen Gedächtnis stark verankert sind, wissen bislang nur wenige, dass bereits 1933 etwa 100 Konzentrationslager im Reichsgebiet errichtet wurden. Auch die Geschichte des badischen Konzentrationslagers Kislau ist noch nicht detailliert erforscht. Der 2012 gegründete Lernort Zivilcourage & Widerstand e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf dem Areal des ehemaligen Konzentrationslagers einen Lernort zu schaffen. Als frühes Lager steht Kislau an der Schnittstelle von Weimarer Republik und NS-Regime und damit von Demokratie und Diktatur. Am Beispiel Kislaus sollen in der Vermittlungsarbeit des Lernorts die Unterschiede beider Systeme herausgearbeitet und diskutiert werden. Hierfür bedarf es grundlegender Kenntnisse über die Geschichte des Ortes. In diesem Zusammenhang sind die Verfasserin und ihre Kollegin auch forscherisch tätig und versuchen, bestehende Forschungslücken sukzessive zu schließen.
Am Abend des 29. Dezember 1936 notierte Marie Luise Kaschnitz, die das Jahresende auf dem
elterlichen Schloss in Bollschweil verbrachte, in ihr Tagebuch: 'Gespräch über das Kinderheim.
Mama bedauert, dass es nicht möglich ist, die Kinder vor dem Ablauf des Mietkontraktes zu
vertreiben. Es sei eine Schande für eine Gemeinde. Diese Äußerung erschütterte mich sehr. Vor
2 Jahren noch hätte sie den Fall, einer natürlichen Gutmütigkeit folgend, ganz anders beurteilt.'
Die Erinnerung an das hier angesprochene Kinderheim, da jüdische Kinderheim „Sonnenhalde", ist heute fast ganz untergegangen - nur wenige der älteren Bollschweiler wissen noch
davon-, und auch die Herausgeber der Kaschnitz-Tagebücher konnten es nicht verifizieren, im
Anmerkungsapparat fehlt, obwohl die Textstelle au ich heraus nicht recht verständlich wird,
jeder erläuternde Hinweis. Erst spät, und für manche Fragen zu spät, ist auch der Verfasser
durch eine Anfrage au Jerusalem auf da Kinderheim aufmerksam geworden, dessen kurze
Geschichte durchaus allgemeine Interesse beanspruchen kann, allein schon weil es eines jener zahlreichen lokalen Beispiele dafür ist wie ich jüdische Bürgerinnen und Bürger in der
NS-Zeit trotz aller Repressalien neue Lebens- und Berufschancen zu schaffen suchten.
Stiftungen boten seit jeher Begüterten die Möglichkeit, sich wohltätig in ihrem Gemeinwesen zu engagieren. Dahinter mochten religiöse Motive stehen oder der Wunsch, den erreichten gesellschaftlichen Status öffentlich zur Schau zu stellen, oder ein den eigenen Tod überdauerndes Renommee für die Nachwelt zu schaffen. Allgemein gab es in der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts einen Stiftungsboom, und Offenburg war keine Ausnahme. Die Anna-von-Heimburg-Stiftung fällt somit in eine Zeit, in der die mittelbadische Stadt einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebte. Bedingt durch die Industrialisierung wuchs die Bevölkerung von 3.831 Einwohnern im Jahre 1855 auf 7.274 Einwohner im Jahre 1880 an. Dieser Aufschwung hatte jedoch auch seine Schattenseiten. Die Versorgung der Armen und Kranken erwies sich zunehmend als schwieriger, denn in Folge der Landflucht als Grundbedingung für das beschriebene Wachstum waren
frühere feudale Versorgungssysteme gänzlich außer Kraft getreten, während gleichzeitig noch keine neuen Absicherungen existierten, etwa in Form der ab 1883 von Bismarck zur innenpolitischen Befriedung eingeführten Sozialversicherungen gegen Krankheit und Unfall, Invalidität und Alter. So konnte z.B. das St. Andreas-Hospital die Armenpflege nur noch schwer bewältigen, da das Geld nicht mehr reichte. Immer wieder ergingen an die Bürgerschaft Aufrufe zu stiften. Genau genommen wurden die Menschen zu einer Schenkung aufgefordert, denn es ging nicht ausschließlich darum, an einen Kapitalstock zu gelangen, dessen Erträge dem Spital hätten zufließen können, sondern darum, entweder das bereits vorhandene Vermögen über „Zustiftungen" aufzustocken oder Geldbeträge einzusammeln, welche direkt in die Armenpflege fließen sollten.
Hilfsbedürftige Personen und Mitbürger hat es zu jeder Zeit und sicherlich in jeder Gemeinde gegeben. Was heute die Städte und Gemeinden unter den vielfältigen Gesetzen der Sozialhilfe, dem Sozialgesetzbuch (SGB) mit Wohngeldgesetz, Pflege-Versicherungs-Gesetz, Bundesversorgungsgesetz (BVG), Hartz IV u.a.m. ihren Bürgern an Unterstützung zukommen lassen (müssen), wurde noch vor wenigen Jahrzehnten aus diversen Unterstützungskassen, Stiftungen, Spenden, aber auch durch direkte Unterstützung der jeweiligen Stabs- oder Gemeindekasse finanziert. Was Armut bei uns noch vor ca. 70 bis 80 Jahren bedeutete, das können sich die meisten heutigen Bürger kaum noch vorstellen. Hunger, Krankheit, Obdachlosigkeit, das waren schon immer die drei wichtigsten Kriterien, die das Einschreiten der Gemeinde oder einer sonstigen Hilfsorganisation erforderten. Die aus der alten „Herrschaft Staufenberg" hervorgegangene ehemalige ,,Stabsgemeinde" Durbach, auch „Samtgemeinde" genannt, hatte verschiedene Möglichkeiten, um hilfebedürftige Mitbürger zu unterstützen.
Geschichte ist bereits das, was gestern geschehen ist. Und es gibt nicht nur eine Geschichte der Menschheit, sondern auch die Geschichte der Erde, der Natur und die von Tier und Pflanze. Der nachstehende Aufsatz soll einen Rückblick über die dramatischen Ereignisse in der Natur innerhalb der letzten 50 Jahre in unserem eng begrenzten Raum in der nördlichen Ortenau geben mit Schwerpunkt zwischen Hornisgrinde - Schliffkopf und Rhein. Ausgeklammert sind die gewaltigen Veränderungen durch die Rheinstaustufen, die Kiesgewinnung und fast die ganze Wasser- und Vogelwelt. Nichts in der Natur bleibt auf Dauer unverändert. Es waren zumeist die Klimaveränderungen, die die Pflanzenwelt und in deren Gefolge die Tierwelt veränderten. Ein Beispiel hierfür ist die letzte Eiszeit, bei der fast alles was damals bei uns gelebt hatte, ausgestorben ist oder über die Alpen nach Süden abgedrängt wurde. Der Vorgang der Rückwanderung dauerte Jahrtausende, da die Barriere der Alpen ein fast unüberwindliches Hindernis bildet.
Meist völlig unbekannt, in manchen Fällen durchaus auch mit kritischem Fragezeichen zu versehen, sind die Wechselbeziehungen zwischen Staat, Politik und Freimaurerei in Baden. Markgraf Karl Friedrich von Baden (1782-1811), der später (1806) erste Großherzog von Baden, wurde während seines Besuches in London im Jahre 1746 in den Bruderbund der Freimaurer aufgenommen. Er, der zugleich Ehrenmitglied der Loge „Karl zur Eintracht" in Mannheim war, anerkannte die
Freimaurerei zwar nie offiziell - wie dies z.B. Friedrich der Große in Preußen getan hatte-, war als Herrscher jedoch ein sehr aufgeklärter Absolutist. Während seiner Regierungszeit von 73 Jahren war er ein sehr fortschrittlicher Landesvater, der
sowohl die Folter (1767) als auch die Leibeigenschaft (1783) abschaffte. Unter seiner Herrschaft wurde das neue, badische
Landrecht, entworfen und entwickelt durch Johann Nikolaus Friedrich Brauer und den Grundzügen des Code Napoleon
folgend, geschaffen und in Kraft gesetzt.
Das vielberichtete Auftreten des leibhaftigen Teufels 1533 in Schiltach, gefolgt von einem katastrophalen Stadtbrand und
der Hinrichtung einer „Hexe", beschäftigte die Menschen über das 16. Jahrhundert hinaus. Nicht nur, dass der „Teufel von
Schiltach" redensartlich wurde, den man zitierte, ,,so man von einer erschrockenlichen Tat sagen will". Auch verschiedenste
Autoren griffen den Fall auf: Verfasser von „Neuen Zeitungen" und Wunderzeichenbüchern, Chronisten, Theologen, nicht
zuletzt Dämonologen, die Befürworter der Hexenlehre, für die er ein gut verbürgtes Exempel des Wirkens des Bösen war. Im
19. Jahrhundert historisiert, wurde er zur Spukgeschichte aus alter Zeit, der sich Sagensammler, Literaten, Künstler, Schöpfer
von Fasnachtsmasken, schließlich auch Geschichts- und Hexenforscher annahmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ein Festredner hat es selten leicht. Und auch ich habe in den
zurückliegenden Minuten ganz schön gezittert. Schließlich bestand bei der Fülle der Grußwortredner die Gefahr, dass der Festredner, der zum Schluss an die Reihe kommt und dessen Vortragsthema schon öffentlich bekannt ist, seinen Festvortrag beginnen kann mit dem wunderbaren Bonmot von Karl Valentin:
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir!
Doch ich bin beruhigt und darf den Damen und Herren Vorrednern dafür danken, dass ich meinen Vortrag nicht über den
Haufen schmeißen muss. Ich bin also nicht gezwungen zu extemporieren - was häufig ja nichts anderes ist, als heiße Luft zu produzieren, sondern kann mich weitgehend an mein Manuskript halten, ohne Ihnen allerdings garantieren zu können, dass die
Temperatur sich nicht bisweilen auch in höhere Sphären verirrt.
Das Jahr 1886 war für die Logenbrüder der deutschen Freimaurerlogen am Oberrhein ein ganz besonderes Jahr: Im Hause der
Loge „Zum treuen Herzen", welche gemeinsam mit der Loge „An Erwins Dom" Gastgeber der Feierlichkeiten war, erwartete
man am Sonntag, den 12. September 1886 niemand Geringeren als Seine Majestät, Kaiser Wilhelm I., und seine Kaiserliche Hoheit, den Kronprinzen Friedrich Wilhelm, welcher im Jahr 1888 seinem Vater für neunundneunzig Tage auf dem Thron der
Hohenzollern und dem Deutschen Kaiserthron folgen sollte. Friedrich Wilhelm, Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen, bestieg den Thron bekanntlich, gesundheitlich bereits schwer gezeichnet und dem Tode geweiht, unter dem
Namen Kaiser Friedrich.
Ich, Stadtschreiber, so nennt sich Rudolf Wagenseil, wenn er an einer Amtshandlung des Rates der Stadt Lahr mitwirkt, aber auch, wenn er einen Fall protokolliert, in dem er selbst Partei ist. Seine Protokolle der Ratssitzungen vom 20. Januar 1701 bis zum 30. Dezember 1704 sind erhalten. Annelore Hey hat die teilweise schwer lesbaren Texte für den Historischen Arbeitskreis Lahr transscribiert und so deren Auswertung erleichtert. Dankenswerterweise kann ich für die Daten und wörtlichen Zitate dieses Aufsatzes weitgehend auf Frau Heys Arbeit zurückgreifen.
Es war am Dienstag, dem 4. August 1981. Kurz nach 22 Uhr. Den alles auslösenden Telefonanruf nimmt der Freistetter Arzt
Dr. Karl-Heinz Welsche selbst entgegen. Er müsse noch rasch auf ein Schiff zu einer Frau mit Nierenkolik, unterrichtet er
seine Frau und eilt zu seinem Fahrzeug. Beim rund fünf Minuten entfernt gelegenen Gasthof „Ratz" wollte sich der Mediziner mit dem Anrufer treffen, um von diesem zum Schiff gebracht zu werden. Der Arzt hegte keinen Verdacht. Von dem zu
Helmlingen gehörenden Wirtshaus sind es höchstens zwei bis drei Kilometer zum Rhein. Für einen echten Notruf hatte sich
diese Stelle geradezu angeboten. Was dann geschah, liegt bis heute im Dunkel.
Wohl selten kann jemand für sich in Anspruch nehmen, dass er Zeiten seiner Jugend im Gefängnis zugebracht hat, allerdings nicht als Insasse, sondern als Sohn eines Justizbeamten. Daher habe ich in meiner Erinnerung gekramt, was von damals
noch gegenwärtig ist. Der Beruf meines Vaters brachte es mit sich, er war Beamter im Strafvollzugsdienst, dass wir im Jahre
1959 in die Dienstwohnung des Amtsgerichtsgefängnisses Bühl eingezogen sind. Wir, das sind meine Eltern, meine beiden jüngeren Schwestern und natürlich, ich. Wohnungsmäßig bedeutete es für uns Kinder einen Fortschritt, erhielten wir im
Gegensatz zu vorher doch jetzt zwei Kinderzimmer und ein Bad, wenn auch nur am Freitag mit warmem Wasser, weil an
diesem Tag das Wasser zum Duschen für die Gefangenen angeheizt wurde. Sonst gab es kein fließend warmes Wasser. Nun
wohnten wir tatsächlich mit den Gefangenen quasi Tür an Tür. Die Diensträume und auch Zellen waren nur durch einen Glasabschluss (das war eine Holztür, im oberen Teil mit Sprossen und Glasscheiben) von unserer Wohnung getrennt, oder befanden sich im Stockwerk über uns. Aufgrund dieser räumlichen Nähe erlebten wir den Gefängnisalltag, fast als ob wir
selbst eingesessen wären. Wohlgemerkt, ich erzähle aus der Mitte der fünfziger Jahre bis Mitte der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Und das meiste lässt sich nur erzählen, wenn man auch einen privaten Einblick in die Familie gewährt. Vermutlich ging es beschaulicher zu als heute, wenn auch die damals dienstlich handelnden Personen dies anders beurteilen würden.
Mord in Freistett
(2012)
Am 17. Juli 1931 verstarb Katharina Schütt geb. Palmer in Freistett. Nach ihrem Tod kamen Gerüchte auf, sie sei vergiftet
worden, wobei man sich auf Äußerungen der Schwiegertochter bezog. Die Leiche wurde exhumiert und es wurde festgestellt,
dass der Tod durch Ersticken eingetreten war. Die chemische Untersuchung der Magen- und Darmteile ergab das Vorhandensein von Brom, einem Stoff, der in „Adalintabletten" enthalten ist. In der Wohnung wurde ein Taschentuch beschlagnahmt, das mit Speichelflüssigkeit und Zellen der Mundschleimhaut sowie Menschenblut durchtränkt war.
Im Sommer 1546 hatte Kaiser Karl V. (1519-1556) den Krieg gegen den Schmalkaldischen Bund, eine Vereinigung protestantischer Landesfürsten und Städte, eröffnet. Bei Giengen an der Brenz brachen im kaiserlichen Lager Mitte Oktober Krankheiten aus. Für den kalten Winter waren die südländischen Truppen des Kaisers nicht gerüstet. Das traf vermutlich auch auf die fünf welschen Soldaten aus Hochburgund zu, von denen im Folgenden die Rede sein wird.
Vor den Toren der Reichsstadt Gengenbach lagert um die Mittagszeit des 12. August 1783 eine kleine Gruppe von Fußreisenden. Zu dem älteren Ehepaar gehört ein 24-jähriger Mann, der einen neu ausgestellten, aber gefälschten Pass bei sich trägt. Dieser weist ihn als den verabschiedeten Regimentshenker Peter Niklas Koch aus. Bei der Reisegruppe befinden sich auch zwei Frauen, deren Röcke merkwürdig aufgeplustert sind. In diesen befinden sich Säcke mit gestohlenem Diebsgut. Es
stammt aus einem Einbruch bei einem Krämer in Durbach. Der angebliche Regimentshenker, der eine Kiste mit Ölen und Pulver bei sich trägt, um sich als Hausierer zu tarnen, hatte diesen Einbruch begangen. Mit dem Erlös wollte er einem Kumpan,
den er auf den Schottenhöfen zwischen dem Harmersbach- und Nordrachtal getroffen hatte und der heiraten wollte, in Gaunermanier bei der Beschaffung des Hausrats helfen.