360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Unter den Gefängnissen in Baden-Württemberg nimmt die ehemalige Festung Hohenasperg seit Jahrhunderten eine Sonderstellung ein. Seit die Anlage als Gefängnis
genutzt wurde, galt sie geradezu als Symbol für verschärfte Haftstrafen, als »höchster
Berg Württembergs«, auf den man leicht hinaufkam, aber nur schwer wieder herunter. Das Interesse an ihrer Geschichte verdankte die Festung auch den »merkwürdigen« Gefangenen, die dort während verschiedener Epochen inhaftiert waren. Die
»Staatsgefangenen« in der Regierungszeit des Herzogs Karl Eugen von Württemberg,
unter ihnen die Opernsängerin Marianne Pirker (1717–1782) und der Dichter Christian Friedrich Daniel Schubart (1739–1791), erregten wegen ihrer herausgehobenen
sozialen Stellung Aufmerksamkeit. Ihre Haftstrafen dienten außerdem als Beleg für
die »Tyrannenherrschaft« des Herzogs, dessen schillernde Persönlichkeit mit derjenigen der beiden prominenten Gefangenen zu korrespondieren scheint. Um die Mitte
des 19. Jahrhunderts wurden im Umfeld der Revolution von 1848 wiederum zahlreiche »Staatsgefangene«, darunter führende Protagonisten der revolutionären Bewegung, auf die Festung gebracht.
In der Stuttgarter Zeitung vom 27. Juli 2016 schrieb Ingmar Volkmann: »Eine
Flüchtlingskrise hat Europa fest im Griff. Eine riesige Zahl von Wirtschaftsflüchtlingen macht sich auf eine äußerst ungewisse Reise in der Hoffnung auf
eine bessere Zukunft. Die einen wagen die beschwerliche Etappe zu Fuß, andere
mit dem Schiff. Auf den Booten brechen Krankheiten aus und fordern viele
Opfer. Im Flüchtlingslager von Ismajil an der Donau angekommen, müssen sich
die Auswanderer direkt in Quarantäne begeben. Im Lager herrschen erschreckende
hygienische Zustände, zahlreiche Epidemien wüten. Ein Teil der Flüchtlinge
wird ihr gelobtes Land nie erreichen. Die, die es aber schaffen, schicken denen,
die diesen Schritt noch nicht gewagt haben, beinahe enthusiastische Nachrichten
aus der neuen Heimat.«
Diese Schilderung könnte eine Zustandsbeschreibung der aktuellen Flüchtlingslage sein. Es ist jedoch ein Bericht über die Situation vor 200 Jahren. 1816 und 1817
führte der Fluchtweg jedoch im Gegensatz zu heute in andere Richtungen,
nämlich vor allem nach Osten. Zentraleuropa steckte damals mitten in einer
dramatischen Wirtschaftskrise. Württemberg war besonders schlimm betroffen
und wurde zeitweilig als das Armenhaus Europas bezeichnet. Schuld daran waren
die jahrelangen Kriege der napoleonischen Zeit sowie mehrere Missernten.
Seit 1812 waren die Sommer nass und kalt. Am schlimmsten war das Jahr
1816, das bekanntermaßen als »Jahr ohne Sommer« in die Geschichte einging.
Man spricht heute sogar von einer sogenannten Kleinen Eiszeit, wie sie zuvor
um 1400 stattgefunden hatte. Dies hatte zur Folge, dass ganze Bevölkerungsschichten verarmten und ein Massenexodus einsetzte. In den ersten vier Monaten
des Jahres 1817 sollen, so der Historiker Daniel Krämer, 17 000 Menschen legal
aus dem Königreich Württemberg ausgewandert sein.
Als sich am 19. Januar 1805 ein kleiner Kreis von wissenschaftlich gebildeten
und interessierten Herren in Schreckensteins Donaueschinger Heim traf, um
letzte Hand an das Gründungsdokument der künftigen Gesellschaft zu legen
und es dann mit den Unterschriften der Gründungsmitglieder versehen in Kraft
zu setzen, war dies nur äußerlich der Startschuss für ein spannendes Unternehmen.
Bereits mehr als zehn Jahre lang hatte der Immendinger Reichsfreiherr
Friedrich Roth von Schreckenstein geworben, geschrieben und gekämpft, um
eine Vereinigung auf die Beine zu stellen, die auf geographisch begrenztem
Raum in angemessener Zeit und unter vertretbarem Aufwand der Beteiligten
eine systematische und vollständige Bestandsaufnahme des Lebensraumes vornehmen
könnte.
Geschichte vor Gericht?
(2018)
Die jüngsten Anklagen zu Verbrechen des Nationalsozialismus haben die Staatsanwaltschaften in Dortmund und Frankfurt vor wenigen Monaten bekannt gegeben. Das jüngste Urteil zu Verbrechen des Nationalsozialismus stammt aus dem Jahr 2016: Das Landgericht Detmold verurteilt im Juni den früheren SS-Wachmann Hanning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170 000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz. 70 Jahre zuvor, im Herbst 1946, sprach der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg sein Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher. Der Prozess war einer der ersten, mit denen Verbrechen der Nationalsozialisten mit den Mitteln des Strafrechts geahndet wurden. In den Jahrzehnten dazwischen antworten die Besatzungsmächte in den vier Zonen, ausländische Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die DDR auf unterschiedliche Weise auf die Gewaltverbrechen der Nationalsozialisten und ihrer Helfer.
Verschwunden – vergessen
(2018)
Sie werden sicher fragen, warum über so unterschiedliche Themen wie öffentliche Toiletten und Kioske in ein und demselben Aufsatz berichtet wird, zu verschieden sind doch die beiden Objekte in ihrer Bedeutung und Nutzung. Gibt es bei solchen Unterschieden überhaupt Gemeinsamkeiten? Öffentliche Toiletten wie auch Kioske sind meist kleine, eher unscheinbare und städtebaulich unbedeutende Gebäude. In einer prächtigen Barockanlage wie der Stadt Ludwigsburg werden sie durch die zahlreichen Palais und die alles dominierenden Schlossbauten in den Hintergrund gedrängt. Obwohl sie wichtige Funktionen zu erfüllen haben, stehen sie, klein wie sie sind, zwangsläufig im Schatten der Großen, man sieht
nur die im Licht, »die im Dunkeln sieht man nicht«. Ganz überraschend ist dieser Effekt des Übersehen-Werdens allerdings nicht. Während die öffentlichen Toiletten wegen einer möglichen Störung des Stadtbildes gar nicht auffallen durften, war dies bei den Kiosken eigentlich umgekehrt. Sie standen dort, wo sie bemerkt werden sollten, an Brennpunkten des
städtischen Lebens. Oft waren sie aber zu unscheinbar, manchmal nur geduldet und deshalb schon nach kurzer Zeit wieder verschwunden. Sie teilten damit das Schicksal der Toiletten, nicht beachtet bzw. vergessen zu werden. Es wundert deshalb auch nicht, dass Motive mit diesen beiden Objekten auf den zahllosen Ansichtskarten von Ludwigsburg nur eher zufällig vorkommen. Darüber hinaus sind die Funde in den Archiven in vielen Fällen eher bescheiden, oft nur Bauakten oder Gemeinderatsprotokolle. Kontakte mit ehemaligen Betreibern von Kiosken waren nur noch in zwei Fällen möglich.
»Kaum ein Zeitalter der deutschen Geschichte, so ist immer wieder geurteilt worden, war in sich bedeutender, brachte tiefergehende Umstürze mit sich und hatte weiterreichende Folgen und Auswirkungen als das Zeitalter der Reformation.« So
schrieb Gerhard Bott 1983 im Ausstellungskatalog anlässlich des 500. Geburtstags von Martin Luther. Denn über Jahrhunderte hinweg war die Kirche der Träger der geistigen Kultur ebenso wie des Sozialwesens, da beides bei ihr angesiedelt
war. Ein sehr weites, immer wieder spannendes Forschungsfeld, das zahlreiche Veranstaltungen im Jubiläumsjahr der Reformation unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchteten. Vorliegender Beitrag spannt den Zeitbogen von ca. 1500 bis
zur beginnenden Einführung der Reformation in Württemberg 1534.
Herzog Eberhard Ludwig verlieh seiner »Ludwigsburg« am 3. September 1718 die
Stadtrechte und erhob die junge Stadt gleichzeitig in den Rang der 2. Residenz- und 3. Hauptstadt seines Landes. Der Herzog hatte es offensichtlich eilig, Stuttgart
zu verlassen, obwohl die jüngste Stadt Württembergs zu diesem Zeitpunkt weder
ein Rathaus noch einen Marktplatz, auch keine Stadtkirche besaß, von einem
Friedhof ganz zu schweigen. Der Friedhof war wohl das Allernötigste, was gebraucht wurde, denn bereits ein Jahr später wurde er angelegt, während das Abstecken des Marktplatzes, der Bau der Stadtkirche und vor allem die Einrichtung
eines eigenen Rathauses wesentlich länger auf sich warten ließen.
In der einschlägigen Ludwigsburg-Literatur wird die Geschichte des Marktplatzes,
der Stadtkirche und des Rathauses eingehend gewürdigt, während der Friedhof
nur mit knappen Notizen eher am Rande erwähnt wird. Eigentlich verwunderlich, verbergen sich hinter Friedhöfen doch nicht nur geheimnisvolle Geschichten,
die die Phantasie beflügeln oder dem abendlichen Besucher leise Schauer über
den Rücken jagen, sondern auch ganz reelle geschichtliche Ereignisse, die eng
mit der Geschichte der Stadt verbunden sind. Über allen historischen Fakten
sollte aber nicht vergessen werden, dass hinter der Geschichte eines Friedhofs,
mehr als hinter allen anderen Stadtgeschichten, vor allem schmerzvolle, unglückliche oder tragische Geschichten von Menschen stehen, die nicht dokumentiert
und archiviert wurden und deshalb unerwähnt bleiben müssen. Friedhöfe sind
ein Spiegelbild der Kultur und des Geistes einer Stadt. 300 Jahre Ludwigsburger
Friedhofsgeschichte sind es deshalb wert, genauer betrachtet und gewürdigt zu
werden.
Der Wechsel der Konfession in der Frühen Neuzeit hat bislang vor allem im Phänomen der Fürstenkonversionen des 17. und 18. Jahrhunderts das Interesse der Forschung gefunden. Im Mittelpunkt des Interesses standen einerseits die Beweggründe
der Konvertiten, unterschieden nach religiösen oder politisch-dynastischen Motiven. Zum anderen fanden die Auswirkungen des Konfessionswechsels eines Landesherrn auf seine Untertanen Aufmerksamkeit. Seit dem Augsburger Religionsfrieden von
1555 galt das Prinzip, daß die Untertanen der Konfession des Landesherrn angehören sollten. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hatte die Fürstenkonversion somit zumeist den Religionswechsel der Einwohnerschaft eines ganzen Territoriums
zur Folge. Am Oberrhein bietet die Markgrafschaft Baden-Baden ein Paradebeispiel für die erzwungene Konversion der Untertanen nach dem Konfessionswechsel ihres Landesherrn bzw. dem Regierungsantritt eines neuen Landesherrn mit anderer Konfession als sein Vorgänger. Bis 1634 wechselte das Territorium - und damit stets die Mehrheit der Untertanen - sechsmal das Bekenntnis.
Im Mittelalter waren Spitäler Stätten der Nächstenliebe und des Gottesdienstes zugleich. Spitalsaal und Kapelle blieben lange räumlich verbunden, damit auch bettlägerige Kranke und Sterbende am Gottesdienst teilnehmen konnten. Das mittelalterliche
Spital war jedoch nicht in erster Linie Krankenhaus! Es stand für alle Arten von Leid und Hilfsbedürftigkeit offen, für Armut, Alter und Krankheit, es nahm auch Findelkinder, Waisen und durchziehende Pilger auf. Nur lepröse und venerische Kranke, überhaupt von infektiöser Krankheit Befallene fanden in eigenen Spitälern Aufnahme, während Geisteskranke, soweit sie nicht aggressiv waren, und Blinde meist im Schoße ihrer Familie blieben.
Die Polen, deren Staat nach den drei Teilungen zwischen Russland, Preußen und Österreich am Ende des 18. Jahrhunderts seine Unabhängigkeit verlor, haben diese Tatsache niemals akzeptiert und versuchten, sowohl mit diplomatischen als auch
militärischen Mitteln politische Souveränität wiederzugewinnen. Zu der nationalen Freiheit sollte sie zuerst Tadeusz Kosciuszko führen, dann Napoleon. Auf dem Wiener Kongress 1815, mit dem die Restaurationszeit in Europa einsetzte, wurde auch das Königreich Polen restauriert, diesmal unter der königlichen Obhut des Zaren und der Verfassung. Das erweckte manche Hoffnungen auf Erlangung des Selbstbestimmungsrechts. Diese erwiesen sich jedoch als illusorisch. Das eigenartige Gebilde, die konstitutionelle Monarchie mit dem alleinherrschenden Zaren-König an der Spitze, stürzte ein. Die absolutistische Regierungspraxis des Zarenreiches, zu deren Mitteln nicht selten das Spitzelsystem der Geheimpolizei und Missachtung der
Verfassung gehörten, ließ sich mit dem Streben der Polen nach ihren in der Verfassung garantierten Rechten und mit der wiederbelebten Idee der völligen Unabhängigkeit von Russland nicht vereinbaren.
Im Jahre 1683 wurde der Freiburger Stadtregierung ein Fall von Inzest in Zarten bekannt: Der Witwer Barthel Kühnlin sollte mit seiner unmündigen, 12 Jahre alten Tochter Maria Unzucht getrieben haben. Der Fall kam vor den Rat der Stadt Freiburg; der begann, von Amts wegen (ex officio) in dieser Sache eine Untersuchung durchzuführen. Der in Freiburg ansässige Bürger unterstand, wenn er nicht Geistlicher oder Student war, allein der Freiburger Gerichtsbarkeit, da die Stadt vom Landgericht eximiert war und mit ihrer nächsten Umgebung seit ihrer Gründung einen eigenen Gerichtsbezirk bildete. Es gab zwei Gerichte in Freiburg, das Gericht von Bürgermeister und Rat, und das Stadtgericht. Letzteres war, wie es im neuen Stadtrecht von 1520 festgehalten wurde, für alle Zivilangelegenheiten zuständig. Nach mehrmaligen Änderungen gehörten seit 1464 zur Blutgerichtsbarkeit 24 Ratsherren, drei geheime Räte als Ankläger und zwei Turmherren, die das Gefängniswesen verwalteten und Untersuchungsrichter waren.
Der Existenz von Gerichtsakten liegt ihr pragmatischer Zweck zugrunde. Weder sind sie einer lückenlosen Wiedergabe eines Falles verpflichtet, noch lässt sich aus ihnen zwangsläufig der Hintergrund einer Tat erschließen. Sie dienen einzig dem Ziel, normabweichendes Verhalten zu beurteilen. Für den Historiker, der sich mit Gerichtsakten der Frühen Neuzeit befasst, stellt die Beschäftigung mit dieser Quellengattung eine zweifelsohne reizvolle, jedoch zugleich schwierige Herausforderung dar. Für ihn gilt es nachzuvollziehen, was warum als deviant angesehen wird, und anhand seiner Befunde schließlich das deviante Verhalten zu erklären.
Die historische Kriminalitätsforschung in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren ihren Rückstand zu den Nachbarländern teilweise aufholen können. Die Zahl der Forschungsüberblicke ist bereits recht groß, mittlerweile liegt auch die erste kompakte Einführung in dieses Forschungsfeld vor. Die Beschäftigung mit Devianz, mit abweichendem menschlichen Verhalten, hat sich als geeignet herausgestellt, neben Herrschaftsstrukturen auch das Alltagsleben unserer Vorfahren zu erforschen. Diese Arbeit will über die Analyse der Gerichtsakten eines Falles einen Beitrag zur Kriminalitätsgeschichte Freiburgs leisten. Die Grundlage der Untersuchung bilden dabei die Verhörprotokolle, die sich im reichen Criminalia-Bestand des Freiburger Stadtarchivs (StadtAF) befinden. Zudem wurden die Ratsprotokolle des betreffenden Zeitraumes und das Freiburger Vergichtbuch herangezogen. Aus dem Studium dieser Akten soll der Fall zuerst in seinen wesentlichen Zügen rekonstruiert werden. Es handelt sich dabei um einen Einbruchsdiebstahl, der aber einige ungewöhnliche Begleitumstände aufweist und bisher kaum umfassend gewürdigt wurde.
In der Stadt Freiburg existierten bis zur Wende des 19. zum 20. Jahrhundert die zwei Freimaurerlogen „Freunde der edlen Aussicht" als Tochter der sogenannten humanitären Großloge ,,Zur Sonne" mit Sitz in Bayreuth sowie „Friedrich zur Treue" als Tochter der sogenannten altpreußischen Großen National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln" mit Sitz in Berlin. Unter
der Großen Landesloge von Österreich hatte sich die Erstgenannte im April/Juni 1784 zunächst mit dem Namen „Zur edlen Aussicht" konstituiert, war im Jahre darauf der (englischen) Provinzialloge zu Frankfurt a. M. beigetreten und wirkte zwischen 1808 und 1813 im neuen Großorient des Großherzogtums Baden. Von 1793/94 bis 1808, von 1813 bis 1847/48 und von
1852 bis 1857 musste sie ihre Tätigkeit unter den jeweils herrschenden landespolitischen Vorgaben oder lokal bedingten Umständen einstellen. In der zweiten Schließungsphase (bis zur Bayreuther Eingliederung 1848, als sie die Bezeichnung „Freunde der edlen Aussicht" erhielt) konnten die Mitglieder im elsässischen Exil in Mülhausen arbeiten. Die Gründung der Zweitgenannten als zunächst freimaurerische Vereinigung erfolgte dagegen erst 1894. Der Berliner Obedienz (Großlogenkörperschaft) schloss sie sich erst 1897 an, bei endgültiger Aufnahme ihrer Arbeiten im Jahre 1898. Beide Bauhütten waren sogenannte reguläre, d. h. unter einer freimaurerisch regulären Patenschaft eingesetzte Logen; die eine ,humanitärer' Provenienz, in der die Aufnahme auch von Juden möglich war, die andere ,altpreußischer' Provenienz, in
welcher nur Christen auf genommen werden konnten.
Der Kehr
(2003)
Das 19. Jahrhundert ist, vor allem in seiner ersten Hälfte, durch ein starkes Anwachsen der Unterschichten, der abhängig Beschäftigten und der Armut gekennzeichnet. Armut wurde ab etwa 1830 ein Massenphänomen. Das Überhandnehmen der Armen bezeichneten die Zeitgenossen als Pauperismus. Ursache war die Bevölkerungsvermehrung bei stagnierender Wirtschaft und einem ebenfalls stagnierendem Arbeitskräftebedarf. In den 1840er Jahren war die Not dort am größten, wo die Industrie fehlte. Das Ende des Pauperismus in den 1850er Jahren ist auf die Industrialisierung und die von ihr geschaffenen neuen Arbeitsplätze zurückzuführen. Die Mehrheit der Unterschichten laborierte am Rande eines niedrig angesetzten Existenzminimums aufgrund unsteter Beschäftigungsverhältnisse und chronischer Unterbeschäftigung. Unterschichten stellten keine Einheit dar. So gab es Unterschiede zwischen Leuten aus der Stadt und vom Land, zwischen Gesellen, Taglöhnern und Dienstmägden. Welche Auswirkungen diese Lage konkret auf einzelne Menschen, einzelne Familien hatte und welche Rolle
die Mobilität dabei spielte, soll im Folgenden näher untersucht werden.
Das südbadische Freiburg war für das Logenwesen in Deutschland durch seine humanitär ausgerichtete, heute erneut unter der Bezeichnung „Zur edlen Aussicht" arbeitende Bauhütte bereits im 19. Jahrhundert progressiv wegweisend. Darüber hinaus bis heute aufgrund seiner geographischen Lage mit einfachem freimaurerischen Zugang nach der Schweiz und Frankreich
Anlaufpunkt reisender Angehöriger der verschiedensten Obedienzen.
Polenvereine und Polenkomitees wurden in den Jahren 1831/32 zum festen Bestandteil der bürgerlichen Öffentlichkeit in Baden. Im Sommer 1831 leisteten sie wohltätige Hilfe für die polnischen Freiheitskämpfer, als diese sich gegen die russische Teilungsmacht auflehnten. Nach der Niederlage des Aufstandes im September 1831 suchten polnische Offiziere und Soldaten
politisches Asyl in Frankreich. Auf ihrem Marsch durch deutsche Länder Anfang 1832 sorgten zahlreiche Polenvereine für die Aufnahme der Geschlagenen Helden. Dabei lagen Wohltätigkeit und politische Demonstration, nämlich freisinnige und nationale Gesinnung, die sich vor allem in einer freiwilligen Vereinsgründung äußerte, dicht beieinander. Diese Verbindung
muss auch für bürgerliche Frauen sehr reizvoll gewesen sein. Ihr besonderes Engagement in der Polenhilfe wurde von den Zeitgenossen zwar ganz unterschiedlich kommentiert, aber unbemerkt blieb es nicht.
Das heute noch existierende Gebäude der früheren jüdischen Lungenheilanstalt in Nordrach ist einer der bemerkenswertesten Orte südbadischer
Geschichte im 20. Jahrhundert. An kaum einem anderen Ort traten zwei
der Hauptziele des nationalsozialistischen Staates in so konzentrierter
Weise auf: die Vertreibung und Vernichtung jüdischen Lebens, sowie der
Versuch, die „arische Rasse" zu vermehren. In dem stattlichen Haus in der
Nordracher Ortsmitte war vor der NS-Zeit fast vier Jahrzehnte lang die einzige jüdische Krankenheilanstalt in der Ortenau ansässig. Der regionalgeschichtlichen Bedeutung des Gebäudes steht das geringe Interesse von
Seiten der historischen Forschung gegenüber. Bislang ist die Geschichte
des Hauses und seiner Bewohner/-innen nur in Ansätzen bekannt. [1]
Die beiden Stadtteile Haslach
und Wöschhalde sind im Norden des Stadtbezirks Villingen in etwa 3 km Entfernung von der
Stadtmitte in drei Phasen („Haslach“ ab Ende
der 50er Jahre, „Wöschhalde-Nord“ ab Anfang
der 70er Jahre und „Wöschhalde-Süd“ ab Ende
der 80er Jahre) als reine Wohngebiete realisiert
worden.
Die beiden, durch einen Grüngürtel getrennten
Stadtteile, wurden eher als „Wohn- und Schlafstadtteile“ konzipiert.
Die Bebauung ist gemischt. Neben Einfamilienhäusern, Bungalows und Reihenhäusern prägen große Mehrfamilienhäuser insbesondere das
Bild der „Wöschhalde-Nord“, die ausschließlich
als Flachdachbauten gebaut wurden. Im „Haslach“ und der „Wöschhalde-Süd“ befinden sich
jeweils mit einem Satteldach bebaute Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser und geringgeschossige Mehrfamilienhäuser. In der Folge siedelte sich in den Stadtteilen nur
wenig Infrastruktur, wie Läden, Gaststätten, Firmen
und Services an.
Freimaurer in der Ortenau
(2004)
Wenn hier aus der Geschichte nicht nur der Lahrer Freimaurerloge „Allvater zum freien Gedanken" berichtet werden soll, so gilt es zuerst über das Wesen der Freimaurerei richtigstellende Aufklärung zu geben. Intolerante Ignoranz, meist noch immer nachwirkendes Gift der Blutsaat aus den Gedankenbildern Hitlers, Ludendorffs, Streichers und Goebbels prägt noch heute viel zu oft das Zerrbild der Freimaurerei. Bei vielen ein Gedankenepos, das eigentlich auch den Begriff des Zerrbildes nicht verdient, weil es aus Bruchstücken, aus Legenden, aus Informationen vom „Hörensagen" besteht. Objektive und sachliche Informationen, obwohl frei zugänglich, werden in den seltensten Fällen zu Rate gezogen. So bleibt Freimaurerei die große Unbekannte, beargwöhnt und belächelt, still verehrt und laut verfemt, oft bestaunt und mindestens genauso oft verkannt.
Die Grundlage der humanitären Freimaurerei sind die „Alten Pflichten" des englischen Geistlichen Reverend James Anderson, welcher sie am 25. März 1722 erstmals veröffentlichte. Sie verpflichten den Freimaurer auf einen sittlichen Lebenswandel. Die christliche Freimaurerei verlangt dazu ein individuelles Gottesbekenntnis ohne Konfessionsgebundenheit. Beide Richtungen stehen noch heute nebeneinander, sind sich jedoch eng verbunden und sehen sich insgesamt als Einheit.