360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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„Die stete Sorgfalt für eifrige Handhabung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Inneren des Großherzogthums hat Uns daher bewogen, zu diesem Zwecke ein eigenes bewaffnetes militärisch organisirtes Corps unter der Benennung ,Gendarmerie-Corps‘ zu errichten. " Ein kurzes Zitat aus dem „höchsten Edikt" vom 3. Oktober 1829 über die Gründung der Gendarmerie im Großherzogtum Baden. Die Gründungsurkunde war von Ludwig von Gottes Gnaden, Großherzog von
Baden, Herzog von Zähringen, Landgraf von Nellenburg, Graf von Salem, Petershausen und Hanau etc. unterzeichnet.
Mit diesem Gesetz erfolgte die Vereinheitlichung vielfältiger polizeilicher Einrichtungen vom Main bis zum Bodensee. Bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts war der Schutz vor Rechtsbrechern und Kriegsnöten weitgehend Privatsache. Die öffentliche Ordnung und Sicherheit versuchten Gemeinden, Grundherrschaften, Bistümer, Klöster, Landvogteien und Reichsstädte u. a. m. innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu garantieren. Die zu diesem Zweck beauftragten und beschäftigten Hatschiere, Büttel, Gerichtsdiener, Landsknechte, Bettelvögte und Nachtwächter stellten im weitesten Sinne das dar, was wir heute unter dem Begriff Polizeivollzugsdienst kennen.
Bei der Besetzung des Landes Baden durch 1. Französische Armee - im April 1945 - kam im Gefolge der französischen Truppen die „Gendarmerie Nationale" als Feldgendarmerie (Prévóté) nach Deutschland. Das Wort Besetzung ist an sich ein falscher Begriff, der sich im Laufe der Jahre eingebürgert hat. Tatsächlich war das damalige Geschehen die Befreiung von
der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft des 3. Reiches. Als die Besatzungszonen festgelegt wurden, erhielten die Franzosen Rheinland-Pfalz, Südbaden, Südwürttemberg, Hohenzollern und einen Teil der ehemaligen Reichshauptstadt Berlin (Reinickendorf, Wedding und der Flugplatz Tegel) zugewiesen. Das Oberkommando der französischen Streitkräfte wurde in
Baden-Baden etabliert. Diesem war das „Commandement de la Gendarmerie" unterstellt.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen Mensch und Wasser in der
Stadt Freiburg im Breisgau vom 13. bis 16. Jahrhundert. Dieser Aufsatz bildet den ersten Teil
eines Forschungsprojektes zur Nutzung und Verwaltung des Elements Wasser und der mit ihm
in Verbindung gebrachten ideellen Vorstellungen in Sizilien und im Oberrheingebiet im Spätmittelalter und am Beginn der Neuzeit. Bei dieser Vergleichsstudie werden die Städte Freiburg
und Catania berücksichtigt. Obwohl geografisch sehr unterschiedlich gelegen (Freiburg liegt
am Westrand Mitteleuropas, Catania dagegen im Herzen des Mittelmeerbeckens), weisen beide
Städte gemeinsame Charakteristika der Gesellschaftsentwicklung im spätmittelalterlichen
Europa auf. Um dies anzudeuten genügt es, die Entwicklung einer starken lokalen Identität als
Entgegensetzung zur Politik der großen Herrscherhäuser, die Prägung durch die römisch-katholische Kirche oder die Entwicklung eines ökonomischen Systems basierend auf dem
Warenaustausch mit den angrenzenden Gebieten als Beispiele anzuführen.
Zugleich erzeugen jedoch die unterschiedlichen geografischen und klimatischen Bedingungen gemeinsam mit den verschiedenen Unternehmungen der Habsburger in Zentraleuropa
einerseits und der Aragonesen im insularen Europa andererseits ein sich grundlegend unterscheidendes Verhältnis zum Wasser, sowohl in Anbetracht der theoretischen Darstellung, als
auch im praktischen Gebrauch.
Über Jahrhunderte, spätestens seit der frühen Neuzeit, gab es nach allgemeiner Auffassung
zwei Gruppen von hilfsbedürftigen Menschen. Auf der einen Seite standen die ‚unwürdigen‘
Armen: Sie konnten theoretisch arbeiten, taten dies aber nicht, was ihnen den Vorwurf der Faulheit
und Arbeitsscheu einbrachte. Hilfsleistungen wurden ihnen daher in der Regel verwehrt.
Auf der anderen Seite befanden sich die ‚würdigen‘ Armen, die unfähig waren, ihren Lebensunterhalt
selbst zu bestreiten. Diese Menschen, die aus Sicht ihrer Zeitgenossen unverschuldet in
Not geraten waren, bekamen Mitleid und Unterstützung.
Als mich Herr Franke im Juli ansprach, ob ich beim 100-jährigen Jubiläum des Kur- und Verkehrsvereins KVV die Festrede halten würde, meinte ich, dass ich kein geeigneter Festredner sei. Ich könnte mir eher vorstellen, dass ich versuche mich zu erinnern an Ereignisse, Persönlichkeiten und Aktivitäten des Vereins in den letzten 50 Jahren und damit die Bedeutung des Vereins für Bad Rappenau nachweise.
Der 200. Geburtstag des Vereins für Geschichte
und Naturgeschichte der Baar im Jahre 20051 gibt
den Anlass, die Rolle von Villinger Forschern und
Mitgliedern des Vereins einmal näher zu untersuchen. Welchen Stellenwert hatten die Vereinsmitglieder aus Villingen im Baarverein in den vergangenen zwei Jahrhunderten? War der Baarverein
ein allein auf Donaueschingen bezogener Verein?
Seit wann gab es in Villingen Geschichtsvereine
und welche Stellung nahmen diese gegenüber dem
Baarverein ein. Diese Fragestellungen sollen bei der
Untersuchung des Themas behilflich sein. Auch
soll auf die Forscherpersönlichkeiten selbst, ihre
Herkunft und ihre Arbeitsgebiete, eingegangen
werden. Die Untersuchung erstreckt sich bis zum
Ende der 1980er Jahre.
Der folgende Artikel entstand im Zusammenhang
mit den Aktivitäten des Stadtarchivs zum
Tag des offenen Denkmals am 8. September 2013.
Der Tag stand unter dem Thema „Jenseits des
Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale”. Zu
den „unbequemen” Denkmalen zählten die Veranstalter
des deutschlandweiten Denkmaltags auch
Gefängnisse, von denen es heute auch eines in Villingen-
Schwenningen gibt, das Villinger Gefängnis
im Romäusring 22. Es steht als Sachgesamtheit
zusammen mit dem Amtsgericht seit 1983 gemäß
§ 2 Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz.
Das Villinger Gefängnis, im Volksmund auch
Café Viereck genannt, gehört seit 1978 als Außenstelle
zur Justizvollzugsanstalt (JVA) Rottweil.
Seit der Großen Strafrechtsreform von 1970 heißt
es offiziell auch nicht mehr Gefängnis, sondern
Justizvollzugsanstalt.
Das südbadische Freiburg war für das Logenwesen in Deutschland durch seine humanitär ausgerichtete, heute erneut unter der Bezeichnung „Zur edlen Aussicht" arbeitende Bauhütte bereits im 19. Jahrhundert progressiv wegweisend. Darüber hinaus bis heute aufgrund seiner geographischen Lage mit einfachem freimaurerischen Zugang nach der Schweiz und Frankreich
Anlaufpunkt reisender Angehöriger der verschiedensten Obedienzen.
In der Stadt Freiburg existierten bis zur Wende des 19. zum 20. Jahrhundert die zwei Freimaurerlogen „Freunde der edlen Aussicht" als Tochter der sogenannten humanitären Großloge ,,Zur Sonne" mit Sitz in Bayreuth sowie „Friedrich zur Treue" als Tochter der sogenannten altpreußischen Großen National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln" mit Sitz in Berlin. Unter
der Großen Landesloge von Österreich hatte sich die Erstgenannte im April/Juni 1784 zunächst mit dem Namen „Zur edlen Aussicht" konstituiert, war im Jahre darauf der (englischen) Provinzialloge zu Frankfurt a. M. beigetreten und wirkte zwischen 1808 und 1813 im neuen Großorient des Großherzogtums Baden. Von 1793/94 bis 1808, von 1813 bis 1847/48 und von
1852 bis 1857 musste sie ihre Tätigkeit unter den jeweils herrschenden landespolitischen Vorgaben oder lokal bedingten Umständen einstellen. In der zweiten Schließungsphase (bis zur Bayreuther Eingliederung 1848, als sie die Bezeichnung „Freunde der edlen Aussicht" erhielt) konnten die Mitglieder im elsässischen Exil in Mülhausen arbeiten. Die Gründung der Zweitgenannten als zunächst freimaurerische Vereinigung erfolgte dagegen erst 1894. Der Berliner Obedienz (Großlogenkörperschaft) schloss sie sich erst 1897 an, bei endgültiger Aufnahme ihrer Arbeiten im Jahre 1898. Beide Bauhütten waren sogenannte reguläre, d. h. unter einer freimaurerisch regulären Patenschaft eingesetzte Logen; die eine ,humanitärer' Provenienz, in der die Aufnahme auch von Juden möglich war, die andere ,altpreußischer' Provenienz, in
welcher nur Christen auf genommen werden konnten.
Das Thema beschäftigt sich mit einem Gegensatz: Armut-Ernährung. Auf der einen Seite der Arme - Mann, Frau oder Kind - , der kaum je ausreichend zu essen hatte. Auf der anderen Seite der Begriff der Ernährung, der weit über die Grundversorgung hinausreicht. Der Arme führte ein kärgliches Leben, in kärglichen Umständen und aß kärglich. Wohlgemerkt, gemessen am Lebensstandard seiner Zeit - nach der heutigen Definition von Armut. Der Lebensstandard des 19. Jh.: Bedeutete er gesicherte Ernährung bzw. Grundversorgung für viele, für alle außer den Armen? Wer war der Arme, der „arme Mann"? Der Begriff der Armut kann recht weitläufig gefaßt werden, er reicht vom Bettler bis zum Arbeitslosen, vom Tagelöhner bis zum unverschuldet Kranken. Ich beziehe mich auf die in den Quellen des 19. Jh. immer wieder genannten „ärmeren Klassen" . Im Verlauf der Zeit gehörten Menschen unterschiedlichster Herkunft und Tätigkeiten dazu. Gut 20 Jahre lang - 1796 bis 1818 - können in Waldshut fast die Hälfte der Familien/ Einwohner dazugezählt werden. Das belegen Tabellen und Listen über den Bedarf an Früchten, Brot und Fleisch. Was erfahren wir aus den Quellen über die Versorgung der Menschen?