360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Meist völlig unbekannt, in manchen Fällen durchaus auch mit kritischem Fragezeichen zu versehen, sind die Wechselbeziehungen zwischen Staat, Politik und Freimaurerei in Baden. Markgraf Karl Friedrich von Baden (1782-1811), der später (1806) erste Großherzog von Baden, wurde während seines Besuches in London im Jahre 1746 in den Bruderbund der Freimaurer aufgenommen. Er, der zugleich Ehrenmitglied der Loge „Karl zur Eintracht" in Mannheim war, anerkannte die
Freimaurerei zwar nie offiziell - wie dies z.B. Friedrich der Große in Preußen getan hatte-, war als Herrscher jedoch ein sehr aufgeklärter Absolutist. Während seiner Regierungszeit von 73 Jahren war er ein sehr fortschrittlicher Landesvater, der
sowohl die Folter (1767) als auch die Leibeigenschaft (1783) abschaffte. Unter seiner Herrschaft wurde das neue, badische
Landrecht, entworfen und entwickelt durch Johann Nikolaus Friedrich Brauer und den Grundzügen des Code Napoleon
folgend, geschaffen und in Kraft gesetzt.
Freimaurer in der Ortenau
(2004)
Wenn hier aus der Geschichte nicht nur der Lahrer Freimaurerloge „Allvater zum freien Gedanken" berichtet werden soll, so gilt es zuerst über das Wesen der Freimaurerei richtigstellende Aufklärung zu geben. Intolerante Ignoranz, meist noch immer nachwirkendes Gift der Blutsaat aus den Gedankenbildern Hitlers, Ludendorffs, Streichers und Goebbels prägt noch heute viel zu oft das Zerrbild der Freimaurerei. Bei vielen ein Gedankenepos, das eigentlich auch den Begriff des Zerrbildes nicht verdient, weil es aus Bruchstücken, aus Legenden, aus Informationen vom „Hörensagen" besteht. Objektive und sachliche Informationen, obwohl frei zugänglich, werden in den seltensten Fällen zu Rate gezogen. So bleibt Freimaurerei die große Unbekannte, beargwöhnt und belächelt, still verehrt und laut verfemt, oft bestaunt und mindestens genauso oft verkannt.
Die Grundlage der humanitären Freimaurerei sind die „Alten Pflichten" des englischen Geistlichen Reverend James Anderson, welcher sie am 25. März 1722 erstmals veröffentlichte. Sie verpflichten den Freimaurer auf einen sittlichen Lebenswandel. Die christliche Freimaurerei verlangt dazu ein individuelles Gottesbekenntnis ohne Konfessionsgebundenheit. Beide Richtungen stehen noch heute nebeneinander, sind sich jedoch eng verbunden und sehen sich insgesamt als Einheit.
Im mittelbadischen Raum sowie im angrenzenden Elsass, vor allem in Straßburg, und im angrenzenden Württemberg, hier
sei vor allem Freudenstadt genannt, bestanden bzw. bestehen zahlreiche, traditionsreiche Freimaurerlogen. Sie sind sich meist seit Jahrzehnten über Landesgrenzen hinweg treu verbunden. So pflegt zum Beispiel die Lahrer Freimaurerloge „Allvater zum freien Gedanken“, welche in diesem Jahr ihr 150-jähriges Stiftungsfest feiert, (seit einigen Jahren wieder) regelmäßigen Austausch mit den Logenbrüdern von Zürich. Traditionell sind im badischen Raum die Logen in Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe und Lahr, aber auch Freudenstadt, stets in lebhaftem Austausch.
Am Abend des 27. März 1872 versammelten sich in der Weinhandlung Spener (später Schrempp, Fasanengasse 4) in Straßburg 22 (reichsdeutsche) Freimaurerbrüder, welche das Schicksal als zivile oder militärische Beamte nach der Rückeroberung des Elsass und damit auch Straßburgs durch deutsche Truppen zusammengebracht hatte. Ihr Ziel war es, ein freimaurerisches Kränzchen zu gründen in der Stadt, welche bereits der Freimaurerbruder Friedrich der Große im Jahre 1740 inkognito aufgesucht hatte. Und in welcher die Freimaurerei, hier in ihren französischen Ursprüngen, eine sehr alte und reiche Tradition, aber auch lebendige Gegenwart hat.
Die BADISCHE HEIMAT erscheint in einem vierteljährlichen Rhythmus, deshalb ist es der Schriftleitung erst im Heft 4/2006
möglich, zu dem zunächst von der Landesregierung geplanten Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe Stellung zu nehmen. Im nachhinein schien es der Schriftleitung sinnvoll und notwendig, ad usum et memoriam
Lectoris zumindest eine Chronologie der Diskussion um die Handschriftenaffäre an Hand der Presseberichte und -kommentare zu erstellen. Der Handschriftenstreit betrifft ja nicht nur die Badische Landesbibliothek, sondern auch die Stadt Karlsruhe, den
Badischen Landesteil und die BADISCHE HEIMAT, sondern letztlich auch das kulturelle Erbe des ganzen Bundeslandes. Sehr schnell stellte sich heraus, dass der Streit um die Handschriften eine kulturpolitische Dimension annahm, die weit über die Grenzen des Bundeslandes hinausging.
Im Zusammenhang mit dem Problem der Mitgliederstruktur und der Werbung zukünftiger prospektiver Mitglieder wird der Vorschlag des »Wechsels der Perspektive« gemacht. Heimatvereine sind danach gefordert, sich nicht mehr allein von innen her zu bestimmen, sondern sich auf Mentalitäten. und Anforderungsprofile von Mitgliedern bei der Gestaltung des Vereins
einzulassen. Der »Wechsel der Perspektive« ist ein neues Phänomen in der Vereinsgeschichte. Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der noch bürgerlich strukturierten Vereine führt zu der Frage, ob eine andere Klientel in Zukunft nicht auch zu einer anderen Form der
Organisation von zivilgesellschaftlichem Handeln führen muss.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Gestaltung eines Prospektes habe ich im Jahre 2003 für die Regionalgruppe Karlsruhe Statements des Landesvorsitzenden zu Profil und Politik der BADISCHEN HEIMAT (Heftjahrgänge 1998-2002) gesichtet und nach Schwerpunkten zu ordnen versucht. Die Zeitschrift BADISCHE HEIMAT versteht sich als Organ für
Landes- und Volkskunde, Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz. Das sind große und differenzierte Themenfelder und Arbeitsbereiche, die aber allein noch nichts aussagen, über Methode und Politik diesen Zielen zu dienen. Meist blieb es auch, so will mir scheinen, bei der Bekräftigung, diesen Vorhaben dienen zu wollen. Wer Interessen vertritt, muss sie auch ausformulieren, Kontroversen wagen und sie mit Zähigkeit durchzusetzen versuchen. Da der seit 1998 amtierende Vorsitzende sich mehrfach zu grundsätzlichen Positionen seines Verständnisses von „badischer Heimat" geäußert hat, scheint mir eine zusammenhängende Darstellung der Schwerpunkte seiner Politik für den Verein sinnvoll. Gleichzeitig mag der Aufsatz als
eine Hommage zu seinem 70. Geburtstag gelten.
Das vielberichtete Auftreten des leibhaftigen Teufels 1533 in Schiltach, gefolgt von einem katastrophalen Stadtbrand und
der Hinrichtung einer „Hexe", beschäftigte die Menschen über das 16. Jahrhundert hinaus. Nicht nur, dass der „Teufel von
Schiltach" redensartlich wurde, den man zitierte, ,,so man von einer erschrockenlichen Tat sagen will". Auch verschiedenste
Autoren griffen den Fall auf: Verfasser von „Neuen Zeitungen" und Wunderzeichenbüchern, Chronisten, Theologen, nicht
zuletzt Dämonologen, die Befürworter der Hexenlehre, für die er ein gut verbürgtes Exempel des Wirkens des Bösen war. Im
19. Jahrhundert historisiert, wurde er zur Spukgeschichte aus alter Zeit, der sich Sagensammler, Literaten, Künstler, Schöpfer
von Fasnachtsmasken, schließlich auch Geschichts- und Hexenforscher annahmen.
Der Schiltacher Lehrer Johann Höflin (t1892) hatte häufig Gelegenheit, ,,am Wirtstisch, im Familienkreis, bei Lichtgängen" von zwei Gaunern erzählen zu hören: ,,Welche Gespanntheit bemerkt man da an den Gesichtern der Zuhörer! Mit welcher
Aufmerksamkeit hängen ihre Augen an den Lippen des Erzählers!" 1881 sammelte er, was er dazu auf dem Rathaus an Akten
finden konnte, in seinen „Beiträgen zur Geschichte der Stadt Schiltach". Dabei war ihm ein Anliegen, ,,die Unsicherheit der
damaligen Zeit" mit dem „hohen Wert der heutigen Zustände" zu vergleichen, in denen „Humanität, Sicherheit des Eigentums, Arbeitsamkeit der Bevölkerung, geordnetes Staatswesen" solche Vorkommnisse unmöglich machten.