360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Wohl selten kann jemand für sich in Anspruch nehmen, dass er Zeiten seiner Jugend im Gefängnis zugebracht hat, allerdings nicht als Insasse, sondern als Sohn eines Justizbeamten. Daher habe ich in meiner Erinnerung gekramt, was von damals
noch gegenwärtig ist. Der Beruf meines Vaters brachte es mit sich, er war Beamter im Strafvollzugsdienst, dass wir im Jahre
1959 in die Dienstwohnung des Amtsgerichtsgefängnisses Bühl eingezogen sind. Wir, das sind meine Eltern, meine beiden jüngeren Schwestern und natürlich, ich. Wohnungsmäßig bedeutete es für uns Kinder einen Fortschritt, erhielten wir im
Gegensatz zu vorher doch jetzt zwei Kinderzimmer und ein Bad, wenn auch nur am Freitag mit warmem Wasser, weil an
diesem Tag das Wasser zum Duschen für die Gefangenen angeheizt wurde. Sonst gab es kein fließend warmes Wasser. Nun
wohnten wir tatsächlich mit den Gefangenen quasi Tür an Tür. Die Diensträume und auch Zellen waren nur durch einen Glasabschluss (das war eine Holztür, im oberen Teil mit Sprossen und Glasscheiben) von unserer Wohnung getrennt, oder befanden sich im Stockwerk über uns. Aufgrund dieser räumlichen Nähe erlebten wir den Gefängnisalltag, fast als ob wir
selbst eingesessen wären. Wohlgemerkt, ich erzähle aus der Mitte der fünfziger Jahre bis Mitte der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Und das meiste lässt sich nur erzählen, wenn man auch einen privaten Einblick in die Familie gewährt. Vermutlich ging es beschaulicher zu als heute, wenn auch die damals dienstlich handelnden Personen dies anders beurteilen würden.
Geschichte vor Gericht?
(2018)
Die jüngsten Anklagen zu Verbrechen des Nationalsozialismus haben die Staatsanwaltschaften in Dortmund und Frankfurt vor wenigen Monaten bekannt gegeben. Das jüngste Urteil zu Verbrechen des Nationalsozialismus stammt aus dem Jahr 2016: Das Landgericht Detmold verurteilt im Juni den früheren SS-Wachmann Hanning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170 000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz. 70 Jahre zuvor, im Herbst 1946, sprach der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg sein Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher. Der Prozess war einer der ersten, mit denen Verbrechen der Nationalsozialisten mit den Mitteln des Strafrechts geahndet wurden. In den Jahrzehnten dazwischen antworten die Besatzungsmächte in den vier Zonen, ausländische Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die DDR auf unterschiedliche Weise auf die Gewaltverbrechen der Nationalsozialisten und ihrer Helfer.
Im Jahre 1804 wurde die Stelle des Stabsphysikus (Amtsarzt) im neu gegründeten
Stabsamts Eppingen mit dem „Doktor der
Heilkunde“ Ignaz Bauer besetzt. Dieser fertigte 1807 eine hoch interessante „Physikalisch- topografische Beschreibung des
Stabsphysikats Eppingen“ an, in der wir
Hinweise über das damalige Gesundheitswesen in Eppingen finden. Ignaz Bauer
schreibt: „Verwahrungshäuser für Kranke
und andere Personen haben wir leider
keine, indem die vormals städtischen Häuser vor einigen Jahren verkauft worden,
und in dem Fall epidemischer Krankheiten
und schnell um sich greifender Seuchen
würde man genötigt sein, einige vor der
Stadt sich befindende Wohnungen der Bürger, die geräumig sind, zu benutzen...".
Fort mir der 5. Kolonne! Raus mit den deutschen Nazis" hieß es Anfang Juni 1945 auf öffentlichen Kundgebungen der Schweizer Sozialdemokraten und Kommunisten (PdA) in Arbon und Kreuzlingen. Massiv wurden die Thurgauer Behörden wegen ihrer Langsamkeit bei der Ausweisung deutscher Nationalsozialisten kritisiert. Das Thurgauer Kantonsparlament forderte die Kantonsregierung auf, streng durchzugreifen. Es befasste sich zudem mit der Forderung, wie man deutsche Wehrmachtssoldaten, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten, an der Rückkehr in die Schweiz hindern könnte. In den Ausweisungen sah man hier wie auch in der übrigen Schweiz die Chance, das heikle Thema „Nationalsozialismus und Schweiz" rasch zu bewältigen und abzuschließen. Bestraft wurden auch aktive Schweizer Nationalsozialisten, die sich für den Anschluss der Schweiz an Deutschland ausgesprochen hatten. Wenn sie sich nach Deutschland abgesetzt hatten, wurden sie ausgebürgert.
Vor 20 Jahren, am 15. Februar 1990, wurde auch die Baar von einem verheerenden Hochwasser heimgesucht. Ganz ähnlich war die Situation im Frühjahr 1995.
Das Auffangbecken bei Wolterdingen, an dem seit Jahren gebaut wird, die Flutmulde und di e aktuell en Arbeiten im Gewann Marquartswiesen in Bräunlingen oder
die Dammaufschüttungen in Hüfingen sollen helfen, in Zukunft solche Katastrophen zu verhindern oder zu mildern. Drei verschiedene Schilderungen von Hochwassern in Bräunlingen und Hüfingen aus dem 17., 18. und 19. Jahrhundert
zeigen, wie sich die Wahrnehmung geändert hat, was als Formalität galt und was
als Katastrophe.
Interniert in Kislau
(2019)
Weder die deutsche Öffentlichkeit noch die Geschichtswissenschaft beschäftigte sich nach Ende des „Dritten Reiches“ mit dem Schicksal der Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ verfolgt wurden. Noch weniger bekannt ist, dass sich deren Stigmatisierung und Ausgrenzung nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 begrenzte, sondern bereits im Kaiserreich praktiziert wurde und auch in der Bundesrepublik weiter anhielt. Die Betroffenen – insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz – waren noch Jahrzehnte nach Kriegsende mit Ressentiments und Kriminalitätszuschreibungen konfrontiert. Da sie nicht als Opfer „rassischer Verfolgung“ anerkannt wurden, hatten sie keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für das erlebte Leid. Die Forschung lenkte ihren Blick erstmals und auch nur vereinzelt in den 1980er-Jahren auf das Schicksal der als „asozial“ Stigmatisierten. Dies geschah im Zuge der generellen Entdeckung sogenannter „vergessener Opfer“, die sich nach Kriegsende nicht in Opferverbänden zusammengeschlossen hatten und daher kaum öffentlich wahrgenommen wurden. Mittlerweile sind viele der „vergessenen Opfer“ anerkannt worden, wie die Homosexuellen, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte oder sowjetische Zwangsarbeiter, allerdings fehlen bis heute die „Asozialen“. Als „asozial“ abgestempelte Personen wurden in nationalsozialistische Konzentrationslager eingewiesen – meist versehen mit dem schwarzen oder grünen Winkel – und dort zu Tausenden ermordet, aber auch in reichsweit existierenden Arbeitshäusern interniert. Darunter befand sich ein badisches Arbeitshaus, das auf dem Gelände des Schlosses Kislau bei Mingolsheim (heute Bad Schönborn) untergebracht war.
Dies ist einer der Kernsätze des Leitbildes der Stadt Offenburg,
welches im Rahmen eines beteiligungsorientierten, moderierten Stadtentwicklungsprozesses von rund 200 Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2001 erarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Sie knüpften an ein vom damaligen Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Bruder 1989 initiiertes, zentrales, ämterübergreifende Programm »Kinder- und familienfreundliches Offenburg« an. Nun ist die bedarfsgerechte Versorgung einer Stadt mit sozialer und kultureller Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und deren Familien ein seit 2011 anerkannter und wichtiger weicher Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Kommune.
Literarisch, aber auch in den Erinnerungen alter Menschen war Kinderarbeit ganz selbstverständlich. Aber was heißt Kinderarbeit eigentlich? Normalerweise wurde im 19. und 20. Jahrhundert
unter Kinderarbeit die berufliche Tätigkeit von schulpflichtigen Kindern unter 14 Jahren verstanden. Die Altersgruppe zwischen 14 und 16 Jahren zählte zu den jugendlichen Arbeitern.
Der Wechsel der Konfession in der Frühen Neuzeit hat bislang vor allem im Phänomen der Fürstenkonversionen des 17. und 18. Jahrhunderts das Interesse der Forschung gefunden. Im Mittelpunkt des Interesses standen einerseits die Beweggründe
der Konvertiten, unterschieden nach religiösen oder politisch-dynastischen Motiven. Zum anderen fanden die Auswirkungen des Konfessionswechsels eines Landesherrn auf seine Untertanen Aufmerksamkeit. Seit dem Augsburger Religionsfrieden von
1555 galt das Prinzip, daß die Untertanen der Konfession des Landesherrn angehören sollten. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hatte die Fürstenkonversion somit zumeist den Religionswechsel der Einwohnerschaft eines ganzen Territoriums
zur Folge. Am Oberrhein bietet die Markgrafschaft Baden-Baden ein Paradebeispiel für die erzwungene Konversion der Untertanen nach dem Konfessionswechsel ihres Landesherrn bzw. dem Regierungsantritt eines neuen Landesherrn mit anderer Konfession als sein Vorgänger. Bis 1634 wechselte das Territorium - und damit stets die Mehrheit der Untertanen - sechsmal das Bekenntnis.
Krise oder »Renaissance«?
(2016)
Heimatbünde und Heimatvereine repräsentieren eine in Deutschland seit dem späten 19. Jahrhundert bestehende kulturelle Bewegung, die sich von Beginn an in eine staatlich-akademische und eine populäre Richtung aufteilte. Beide Ausprägungen der Heimatbewegung standen und stehen dabei kaum miteinander in Verbindung. Etwa seit 1960 befinden sich beide Ebenen in einem latenten Krisenmodus, der durch die zunehmende Stadt-Land-Diffusion und die Pluralisierung der Lebensstile bedingt ist und sich angesichts neuer konkurrierender Anbieter (Kulturämter, Geschichtswerkstätten) verfestigt hat. Der von Bayern ausgehende »dynamische Heimatbegriff« bot nach 1970 die Chance einer konzeptionellen Neuausrichtung; nun begannen die Heimatvereine, auf die Veränderungen der Nachkriegsentwicklung zu reagieren und die technische Moderne als Teil des Heimatdiskurses zu akzeptieren. Das Vereinswesen insgesamt tendiert heute zu weiterer Spezialisierung (bundesweit mehr Vereine, aber weniger Mitglieder). Auch hier zeigen sich die bekannten Muster des sozialen Wandels: Individualisierung,
»Überalterung« und nachlassendes soziales Engagement. Heimatbünde und
-vereine sollten darauf mit Angeboten reagieren, die ihre »Übersetzungsfunktion« zwischen staatlichen Kulturdienstleistern (Wissenschaft , Denkmalpflege) und interessierter Öffentlichkeit
betonen und die Belange des ländlichen Raumes stärker in den Mittelpunkt rücken.