363 Andere soziale Probleme und Sozialdienste
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In einem Aufsatz mit dem Titel „Über Restauration von Kunstwerken" in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Propyläen" schrieb Johann Wolfgang von Goethe 1799 folgenden Satz nieder: „Alle Kunstwerke gehören als solche der gesammten gebildeten Menschheit an und der Besitz derselben ist mit der Pflicht verbunden Sorge für ihre Erhaltung zu tragen." Es ist schon bemerkenswert, was der Jurist und hohe Staatsbeamte, der Goethe ja auch war, hier über die Verpflichtung des Besitzenden gegenüber der Allgemeinheit, ja gegenüber der ganzen Menschheit aussagt in einer Zeit, die man doch gemeinhin noch als diejenige der Fürstenwillkür und der unbeschränkten Rechte Weniger ansieht. Vielleicht wäre es auch in unserem demokratischen Staat für denjenigen, der besitzt oder über Besitz zu richten hat, nicht ganz abwegig, einmal wieder seinen Goethe zu lesen.
125 Jahre sind es her, da die Landschaft um St. Blasien von einem Unglück getroffen wurde, das die Menschen der damaligen Zeit erschütterte. Am kalten Morgen des 7. Februar 1874 brannten der gewaltige Blasiusdom und ein großer Teil der Klosteranlage nieder. Schon immer waren des Brände, die die Geschichte der Abtei im Schwarzwald durch Jahrhunderte bestimmten. Jedesmal wurden Kloster und Kirche größer und schöner wieder aufgebaut. Jetzt aber, im Jahre 1874, 67 Jahre nachdem das Kloster aufgehoben war und die Mönche das Tal verlassen mussten, wer sollte die Kirche wieder aufbauen?
Die Geschichte schreibt von einem Brand im Jahre 1322, der den gesamten Klosterbau zerstörte und auch die Urkunden und Schriften aus den ersten Jahren der Benediktinerniederlassung an der Alb.