610 Medizin und Gesundheit
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Die Pestgeschichte des Breisgaues soll mit diesem Beitrag über den Kaiserstuhl nach Westen erweitert werden. Erste aussagefähige Quellen zum Vorkommen der Pest im Abendland stehen ab der Mitte des 14. Jahrhunderts zur Verfügung. Die aus der Antike im römischen Reich belegten verheerenden Pestwellen können bislang am Oberrhein nicht nachgewiesen werden, sodass es Spekulation bleibt, ob auch die hiesige provinzialrömische Bevölkerung von der Krankheit dezimiert wurde. Zweifelsfrei grassierte am Kaiserstuhl die Seuche in den Jahren 1473, 1477, 1480, 1492, 1501, 1518, 1519, 1526, 1532, 1564, 1575, 1583, 1586, 1594, 1610, 1611 und 1633. Jeder der Kaiserstühler Orte kann in einem der Jahre davon betroffen gewesen sein. Was aber für (fast) alle diese Gemeinden gilt, ist, dass in den Pfarrkirchen und Kapellen ein „Pestheiliger“ verehrt wird.
Im Dezember 1935 gründete Heinrich Himmler den Lebensborn e. V., dessen Zielsetzung auf NS-rassenideologischen und
bevölkerungspolitischen Faktoren basierte. Mit dem Status eines eingetragenen Vereines, organisatorisch in die SS eingegliedert, konnte der Lebensborn damit als juristische Person Eigentümer von Grundstücken, Häusern und anderen Besitztümern werden. Entsprechend der Satzung wurden Zweck und Organisation dahingehend festgelegt, „rassisch und erbbiologisch wertvolle, werdende Mütter“ zu betreuen und für ihre Kinder zu sorgen. Diese Unterstützung galt, obwohl die Heime auch verheirateten Frauen offenstanden, insbesondere ledigen Müttern, um so die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren und die Geburtenrate zu erhöhen. Im Rahmen der Antrags- und Aufnahmeformalitäten erfolgte eine umfangreiche Überprüfung der „rassischen und erbbiologischen“ Faktoren. Mittels ärztlicher Atteste und Formulare musste belegt werden, dass Mutter und Vater den Auslesekriterien der SS entsprachen. Da uneheliche Schwangerschaften seinerzeit noch in hohem Maße stigmatisiert wurden, richtete man für die Lebensbornheime eigene, geheime Standes- und Meldeämter ein. Gleichzeitig übernahm der Lebensborn für alle ledigen Kinder die gesetzliche Vormundschaft, womit die staatlichen Jugendämter ausgeschaltet wurden. Ebenso setzte der Verein Vaterschaftsanerkennungen juristisch durch und machte im Namen der Kindesmutter Unterhaltsansprüche geltend. Sofern nötig, war der Lebensborn nach der Entbindung auch bei einer Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche behilflich. Mütter, die ihre Kinder nicht mit nach Hause nehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Säuglinge zunächst entweder noch einige Monate im Entbindungsheim zurückzulassen oder später in lebensborneigenen Kinderheimen unterzubringen. Die vermeintliche Fürsorge beschränkte sich jedoch nur auf gesunde Kinder. Körperlich oder geistig behinderten Kindern, die trotz dieser vermeintlichen biologischen Auslese geboren wurden, entzog der Lebensborn unmittelbar seine Vormundschaft. Schwerbehinderte Säuglinge wurden in sogenannte Kinderfachabteilungen überwiesen, wo sie, von der NS-Rassenideologie als „unwertes Leben“ klassifiziert, getötet wurden.
Die Pest in Durlach
(2017)
Seuchen mit epidemischen oder gar pandemischen Ausmaßen sind heutzutage in Europa nur aus Medienberichten oder vom Hörensagen bekannt. In der Frühen Neuzeit verursachte jedoch vor allem die Pest relativ zyklisch wiederkehrende, katastrophale Ereignisse, die das Leben der Menschen nachhaltig beeinflussten. Über die Mortalitätskrise hinaus gingen sie mit administrativen, wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und religiösen Folgen für den Alltag einher. Die historische Aufarbeitung gerade der frühneuzeitlichen Epidemien erfuhr in den letzten Jahren verstärkte Zuwendung, weshalb es sich nicht weiter um ein dringendes Desiderat der Forschung handelt. Ein Blick auf die jüngeren Arbeiten zeigt aber auch, dass hinsichtlich der Pestabwehr und des Umgangs mit Epidemien in den süddeutschen Territorien bislang noch keine angemessene Aufarbeitung erfolgt ist.