630 Landwirtschaft und verwandte Bereiche
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Während über die Fischerzünfte in Altenheim, Auenheim und Straßburg mehrfach publiziert worden ist, wissen wir über die frühere Fischerei im Kehler Gebiet bisher nur wenig. Dass aber auch in Kehl (sowie Sundheim und dem einstigen Iringheim/ Hundsfelden) Fischfang berufsmäßig betrieben worden ist, kann man sich unschwer vorstellen. Denn Fisch war in der
Vergangenheit überall am Rhein ein gleichermaßen wichtiges und unverzichtbares Nahrungsmittel. Eine Fischerzunft scheint im engeren Kehler Gebiet (Dorf und Stadt Kehl) zwar nie bestanden zu haben, doch müssen es schon eine größere Zahl von Fischern gewesen sein, dass die Straßburger Fischerzunft - sie hatte weit über 100 Zunftmitglieder - sich mit ihnen
wiederholt auseinandersetzte. Solche Auseinandersetzungen mit Straßburger Beteiligung über die gegenseitigen Fischereirechte, bei denen es auch zu handfestem Streit, Gefangennahmen bis hin zu vereinzelten Schießereien kam, dokumentieren die Fischereiakten rheinauf und rheinab.
Bei dem Landgut handelt es sich um die kurpfälzische Domäne Kirschgartshausen, unweit nördlich von Mannheim-Sandhofen am Rhein gelegen. Adlige, kirchliche und stadtbürgerliche Eigengüter sind im Südwesten Deutschlands bei der Auflösung der alten Fronhofsverfassung der Karolingerzeit nur in wenigen Residuen erhalten geblieben. Denn die südwestdeutsche Grundherrschaft war
als einer der fünf regionalen Haupttypen der Agrarverfassungen in „den Altsiedellandschaften im Westen und Süden Deutschlands“ vom „Zins- und Rentensystem“ dominiert. Und wie die im Vergleich zur norddeutschen Gutsherrschaft verhältnismäßig wenigen Forschungen zur südwestdeutschen Domänenwirtschaft der letzten Jahre zeigen, entsprach die organisatorische, soziale und wirtschaftliche Struktur jener Güter auch der regionalen Agrarverfassung – freilich nur im Allgemeinen.
Im frühen 19. Jahrhundert erlebte Ludwigsburg nach dem Regierungsantritt des Herzogs Friedrich II. von Württemberg eine neue Blüte. Der Herrscher erkor die Stadt
mit ihrem weitläufigen Barockschloss zu seiner Sommerresidenz. Er ließ Teile des
Schlosses im Empirestil umgestalten und nutzte auch das Lustschloss Favorite und
das kleine Seeschloss. Während im Favoriteschloss ebenfalls einige Räume modernisiert wurden, musste das unfertig dastehende Schlösschen am Eglosheimer See zuerst ausgebaut und für Wohnzwecke hergerichtet werden. Durch den Bau eines Theater- und Festingebäudes konnte man am Seeschloss Theater- und Opernaufführungen
sowie Bankette abhalten. Auch den Park gestaltete man im englischen Stil um, indem
man das quadratische barocke Bassin abbaute und an seiner Stelle einen unregelmäßigen See mit zwei künstlichen Inseln anlegte. Das Seeschlösschen erschien für eine
repräsentative Hofhaltung besonders attraktiv, denn es war sowohl für größere Veranstaltungen im Grünen als auch als Rückzugsort für eine kleinere Hofgesellschaft
geeignet. Gleichzeitig boten sich in unmittelbarer Nachbarschaft, im riesigen Roten
Tiergarten, ideale Jagdmöglichkeiten. Im Jahr 1804 gab der nunmehr zum Kurfürsten aufgestiegene Friedrich von Württemberg dem Schlösschen den Namen »Monrepos«. Immer wieder zeigte er die Anlage stolz seinen Gästen, oder er zog sich mit
seinem Gefolge einige Tage lang zur Erholung dorthin zurück.
Da bereits einige Arbeiten zur Geschichte des Schlosses Monrepos vorliegen, soll
das Seeschloss selbst im Rahmen dieses Aufsatzes unberücksichtigt bleiben. Im Mittelpunkt steht die Nutzung des Geländes um Monrepos als Tiergarten und als Domäne.
Die folgende Geschichte spielte sich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Raum Freistett ab. Es ging dabei um Holz, Geld und Recht und liefert den Stoff zu einem spannenden Historiendrama. Im Mittelpunkt steht der neureiche, skrupellose, aber geniale Kaufmann Georg Daniel Kückh mit seiner wohlhabenden Gattin Anna Barbara, geb. Saltzmann. Ausgestattet mit der satten Mitgift Anna Barbaras kauft der reiche Kückh um 1730 halb Freistett auf. Das genügt ihm nicht. Er kauft einem Baron einen Wald ab und lockt drei adelige Herren mit einem tollkühnen Plan. Er will aus Holz bares Geld zu machen, die Wälder der Region abholzen und das Holz über einen Kanal in die von ihm neu gegründete Stadt Neufreistett schaffen. Die drei adeligen Landesherrn sind der französische Bischof Kardinal von Rohan, der badische Markgraf Ludwig Georg von Baden und der Erbprinz Ludwig von Hessen-Darmstadt. Ungefragte Opfer sind die Dorfbewohner der Umgebung. Die einfachen Bauern, Handwerker und Tagelöhner reagieren auf die Pläne verständlicherweise erbost, werden grob und greifen zur Gewalt. Schließlich springt die gütige Kaiserin Maria Theresia dem getäuschten Volke bei und lässt den Kanal wieder zuschütten. Die Geschichte endet mit einem unerwarteten Happy End. Nicht genug! Der verhasste Bösewicht Kückh springt verzweifelt in die Fluten des Rhein. Welch ein tragikomisches Ende! Und ein dichtender Freistetter hält das Ganze für die nachfolgenden Generationen lyrisch fest. Was lernen wir daraus? Es gibt sie also doch, die Gerechtigkeit, die das gute Volk vor bösen Schurken in Schutz nimmt. Soweit im Zeitraffer die Überlieferung der Vorgänge um den Kaufmann Kückh und seinen Kanal.
Wir gedenken der Gründung des staatlichen Forstamts Ottenhöfen, das 1843 als Großherzogliche Bezirksforstei in Offenhöfen eingerichtet wurde. Es war eine von rund 90 Bezirksforsteien, den späteren Forstämtern. Sie hießen so, weil sie für den Bereich eines großherzoglichen badischen Amtsbezirks geschaffen wurden, also hier für den Bereich des damaligen
Amtsbezirks Achern, der bis 1935 bestand und dann im Amtsbezirk Bühl aufging. Heute gibt es keine Bezirksforstbehörden mehr, das Forstamt Ottenhöfen ist eines von mehreren Forstämtern im Ortenaukreis und untersteht der Forstdirektion Freiburg. Wie kam es, dass eine Bezirksforstei, die in der Regel am Sitz eines badischen Bezirksamtes saß, ausgerechnet in der kleinen Gemeinde Ottenhöfen gegründet wurde, in der damals Armut und zeitweise Hungersnot herrschten, in einer Gemeinde, bestehend aus Bauernhöfen und einem winzigen Ortszentrum, erst vor wenigen Jahren gegründet, ohne gemeindliche Tradition, in einem für damalige Verhältnisse abgelegenen Schwarzwaldtal? Die Geschichte des Forstamtes, eine für Nichtforstleute etwas trockene Materie, beginnt natürlich früher als 1843, sie nimmt ihren Anfang eigentlich mit der Geschichte des Waldes, der schon vorher da war, eigentlich mit der bekannten Erzählung vom Esel, dem Eselsbrunnen und der Stiftung des Klosters Allerheiligen. Dieses hatte den Allerheiligenwald von der Herzogin Uta von Schauenburg geschenkt bekommen, der im 19. Jahrhundert den Grundstock des heutigen Staatswaldes bildete, der im Übrigen heute gar nicht mehr zum Forstamt Ottenhöfen gehört.
Die Anfänge des Ortenberger Schlosses dürften im 12. Jahrhundert zu suchen sein. Der Schloßberg gehörte ursprünglich zum Besitz der Zähringer und gelangte nach deren Aussterben 1218 zunächst an die Staufer, später an den Straßburger Bischof. Im Jahre 1233 ist von einem „castrum Ortenberg" urkundlich die Rede. Aus der anfänglichen Sicherungsanlage am
Eingang zum Kinzigtal entwickelte sich allmählich eine starke Festung, die zum Herrschaftsmittelpunkt und Verwaltungssitz der Ortenau „zwischen Bleich und Oos" werden sollte. Die Burg wurde Sitz des Landvogtes, der auf dem „Stein von Ortenberg" residierte und dort auch Gericht hielt. Nach einigen Herrscherwechseln wurde Schloß Ortenberg 1554 endgültig habsburgerisch und zugleich Hauptsitz der Landvogtei Ortenau. Der Landvogt von Ortenberg übernahm nicht nur Aufgaben der Polizei und der Gerichtsbarkeit, sondern erfüllte als habsburgerische Zollbehörde eine weitere wichtige Funktion. Neben dem Ortenauer Landvogt hatte hier auch das Hofgericht seinen Sitz bis zur Zerstörung des Schlosses im Jahre 1697. Danach verlegte der Landvogt seinen Sitz nach Offenburg und residierte dort im späteren Bezirksamt (heute Polizeirevier). Die Ruine Ortenberg diente danach nur noch als Steinbruch.
An anderer Stelle dieses Jahrbuches war bereits von den Waldgenossenschaften die Rede. Der Wald war seit dem Mittelalter ein wichtiger Bestandteil der Allmende und stand den Bewohnern der umliegenden Dörfer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gleichwohl konnte aber niemand im Allmendwald beliebig schalten und walten. Denn eine unbeschränkte Rodung, Bejagung oder Beweidung der Waldflächen konnte dem Forst schweren Schaden zufügen, der letztlich alle Waldgenossen treffen würde. Deshalb hatte man schon früh in den entsprechenden Forstordnungen und Waldbriefen die Rechte und Pflichten der Waldgenossen festgelegt. Dabei benötigte man aber auch Personen, die über die Einhaltung der
Waldgesetze wachten und Verstöße vor das Waldgericht brachten. Oberste Exekutivorgane des Waldgerichts waren die sogenannten ,,Waldvögte" (auch „Schultheißen" oder „Waldmeister" bezeichnet). Diesen standen einer oder mehrere Unterbeamte zur Seite, welche die eigentliche Waldaufsicht besorgten und Waldfrevlern das Handwerk legten. Diese
Waldaufseher wurden in den ältesten historischen Quellen unter anderem als „Forstknechte", ,,Weidgesellen", ,,Waldmeier", ,,Bannwarte" oder ,,Waldschützen" bezeichnet. Später nannte man sie einheitlich „Gemeindewaldhüter". Ihnen soll dieser Aufsatz gewidmet sein.
Im nördlichsten Teil der Gemarkung Windschläg bestimmen Wald- und Wiesengelände das Landschaftsbild. Die Gemeindewälder „Burgerwald“ und „Hädry“ sind beliebte Ausflugsziele der einheimischen Bevölkerung für ausgedehnte Spaziergänge und Fahrradtouren. Nördlich der Bahnstrecke Kehl–Appenweier erstreckt sich ein kleines Waldstück, welches von den Dorfbewohnern als „Musikwald“ bezeichnet wird.
Es geht im folgenden um den Zusammenhang zwischen der differenzierten
Sozialstruktur der oberschwäbischen Siedlungen mit der Vereinödung, die den Zweck hatte, die Gemengelage der Parzellen durch größtmögliche
Arrondierung der Wirtschaftsflächen zu beseitigen, und die häufig mit dem
,,Ausbau", d .h. der Aussiedlung eines Teils der Anwesen, verbunden wurde.
Diese Innovation, die um die Mitte des 16. Jh. im Gebiet der Fürstabtei Kempten
ihren Ursprung hatte, breitete sich ja von dort in mehreren Schüben bis ins nördliche
Oberschwaben und den östlichen Hegau hinein aus, bis sie nach einem
Höhepunkt der Diffusion um die Wende vom 18. zum 19. Jh. gegen die Mitte des
19. Jh. südlich von Biberach und Saulgau sowie östlich von Meßkirch und
Stockach zum Stehen kam.
„Bald fahr ih zue Wasser …“
(2020)
Im Besitz des Schiltacher Heimatforschers Julius Hauth (1899–1988) befand sich die Fotokopie eines handschriftlichen Blattes, überschrieben mit „Flößer-Schnadahüpfel“, über dessen Herkunft er keine Angaben hatte. Auf seiner maschinenschriftlichen Transkription vermerkte Hauth „Verfasser unbekannt“, auch zur Datierung machte er keine Angaben.