630 Landwirtschaft und verwandte Bereiche
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Hanf, die edle Pflanze, in landwirtschaftlichen und ökonomischen Werken,
Enzyklopädien und Lexika vom späten 16. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
,,Dessen Consumierung und Nutzen erstrecket sich beynahe auf alle Nothwendigkeit der Handlung
und des nöthi gen Unterhalts. Es ist kein Staat, kein Stand, worinne man dessen entrathen
könnte ... Der Ackersmann ist der erste, dem es nützet und der sich damit bekleidet, und es ist
dieses öfters der einzige Nutzen, den er von seiner Arbeit erhält . .. Bey diesem Producte herrschet
eine Art von einem sonderlichen Umtriebe, den man bey keinem andern Erdgewächse
antrifft." So charakterisierte Monsieur Marcandier, ,,conseiller en l'election de Bourges et
negociant [(Groß-)Händler], [membre] de la Societe d'agriculture de Bourges, et de la Societe
reconomique de Beme[Bem]", in seinem 1758 in Paris gedruckten „Traite du chanvre" (Abhandlung
vom Hanf) den Gegenstand seiner Darstellung.2
Im ersten Teil dieses Beitrags wurde nach einer Tour d'Horizon zur Fachliteratur über Hanf
vom 16. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, zunächst Kenzingen als frühneuzeitliche Ackerbürgerstadt mit reichlichem Hanfanbau vorgestellt. Dem folgten ein Blick auf die verschiedenen, aus Hanf gewonnenen Produkte und deren vielfältigen Verwendungsbereiche sowie, nach
Behandlung des Hanfbaus, eine Darstellung des ersten Arbeitsschrittes zur Gewinnung der
Hanffaser: die Wässerung oder Röste (Rötze) de Hanfs, die für die Ablösung de die Fasern
enthaltenden Rindenbasts vom holzigen Stängelkern der Pflanze unerlässlich ist. Dabei wurde
die 1492 erstmals verabschiedete Wasser Ordnung im Breyßgaw vorgeteilt, die bezeichnenderweise erst in ihrer 1547 erneuerten und 1576 gedruckten Fassung einen Passus über das
Hanfrötzen und die damit verbundenen Gewässerbelastungen enthält. Daraus und aus den Veränderungen in den die Hanfrötzen betreffenden Passagen der Dorfordnungen von Ober- und
Unterachern ergab sich der Schluss, dass es in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine markante Zunahme des Hanfbaus im Breisgau und in anderen Gegenden am Oberrhein gegeben
haben muss. Am Beginn des zweiten Teil soll zunächst die Frage nach möglichen Ursachen
und Gründen für diese Zunahme beantwortet werden, bevor Aspekte de Handels mit Hanf am
Oberrhein in der frühen Neuzeit, dann die weiteren vielfältigen Arbeitsgänge zur Gewinnung
der Hanffaser und schließlich der Arbeitskampf der Kenzinger Hanfhechler zur Darstellung gelangen.
Menschen veränderten die Landschaft der Baar und des Schwarzwaldes Jahrtausende früher als bisher angenommen wurde. Früh und nachhaltig gestalteten
sie die Natur um: Auf der Baar seit 5000 Jahren, im Schwarzwald seit 3000 Jahren. Seither wurden die Urwälder mit natürlichen Waldgesellschaften verlassen,
und die Menschen bauten die Kulturlandschaft mit Kulturwäldern auf. Schon in
der Keltenzeit (600–50 v. Chr.) war die Baar ein landwirtschaftlich genutztes Gebiet. In den Wäldern dominierte die Landwirtschaft mit Viehherden. Die Bevölkerungsdichte muss deutlich höher gewesen sein, als bisher angenommen wurde.
Als die Römer kamen, waren bereits großflächige Strukturen der Kulturlandschaft geschaffen. In der Römerzeit wurden intensive Formen der Landwirtschaft
mit starken Waldverlusten verbreitet. Darauf baute das Mittelalter auf und verringerte und veränderte die Kulturwälder wiederum nachhaltig. Die Neuzeit ab
1500 bis 1800 ist eine Periode der Entwaldung und der Landschaftsgestaltung
für die Landwirtschaft. Um 1800 sind nur minimale Waldanteile in der Landschaft vorhanden. Nach 1770 werden Wälder großflächig als Kulturwälder in
großer Vielfalt neu aufgebaut. Die heutige hohe Biodiversität der Wälder entsteht
durch Waldgestaltung. Am Aufbau des Wald-Naturschutzerbes der Baar und des
Wutachgebietes war die ganze Bevölkerung beteiligt.
Nach einer allgemeinen Einleitung über die Arten und den Umfang der Überlieferung und über
die Urteile von außen über den Odenwald, zu dem man früher auch das Bauland rechnete,
bearbeitet der Autor die verschiedenen Bewirtschaftungsformen, die aus der Naturlandschaft
eine Kulturlandschaf gemacht haben. Dabei ging es darum, Zustände und Einrichtungen,
die es andernorts gab, auch für die behandelte Region nachzuweisen bzw. zu differenzieren.
Die Begriffe »Hubenstruktur« und »Dreifelderwirtschaft« werden erläutert und auf einzelne
Odenwalddörfer angewendet. Als Kulturpflanzen wird auf die Kartoffel, den Wein und das
Obst näher eingegangen. Wiesen, Ortsettern und Gärten sind eigene Kapitel gewidmet.
Vor 500 Jahren prägten die Weinberge das
Landschaftsbild am Hochrhein. Allein bei Waldshut
wurde damals weit mehr Weinbau als
Ackerbau betrieben. Denn überall wo es der
Boden und die Lage zuließ, standen Rebstöcke.
Danach verschlechterte sich das Klima allmählich
und die beginnenden Bauernunruhen
bewirkten miteinander einen Rückzug der
Anbauflächen.
Am 8. September fand in Freiburg im Historischen Kaufhaus im Kaisersaal die Eröffnungsveranstaltung zum Tag des offenen Denkmals 2018 statt. Den Festvortrag zum Thema »Die Kulturlandschaft Oberrhein als gemeinsames kulturelles Erbe« hielt der aus Baden-Württemberg stammende Kunsthistoriker Prof. Dr. Marc C. Schurr von der Universität Straßburg, der auch
Präsident des Straßburger Münsterbauvereins ist. Der Text seines Vortrags ist hier abgedruckt.
Bei dem Landgut handelt es sich um die kurpfälzische Domäne Kirschgartshausen, unweit nördlich von Mannheim-Sandhofen am Rhein gelegen. Adlige, kirchliche und stadtbürgerliche Eigengüter sind im Südwesten Deutschlands bei der Auflösung der alten Fronhofsverfassung der Karolingerzeit nur in wenigen Residuen erhalten geblieben. Denn die südwestdeutsche Grundherrschaft war
als einer der fünf regionalen Haupttypen der Agrarverfassungen in „den Altsiedellandschaften im Westen und Süden Deutschlands“ vom „Zins- und Rentensystem“ dominiert. Und wie die im Vergleich zur norddeutschen Gutsherrschaft verhältnismäßig wenigen Forschungen zur südwestdeutschen Domänenwirtschaft der letzten Jahre zeigen, entsprach die organisatorische, soziale und wirtschaftliche Struktur jener Güter auch der regionalen Agrarverfassung – freilich nur im Allgemeinen.