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Die Anfänge des Ortenberger Schlosses dürften im 12. Jahrhundert zu suchen sein. Der Schloßberg gehörte ursprünglich zum Besitz der Zähringer und gelangte nach deren Aussterben 1218 zunächst an die Staufer, später an den Straßburger Bischof. Im Jahre 1233 ist von einem „castrum Ortenberg" urkundlich die Rede. Aus der anfänglichen Sicherungsanlage am
Eingang zum Kinzigtal entwickelte sich allmählich eine starke Festung, die zum Herrschaftsmittelpunkt und Verwaltungssitz der Ortenau „zwischen Bleich und Oos" werden sollte. Die Burg wurde Sitz des Landvogtes, der auf dem „Stein von Ortenberg" residierte und dort auch Gericht hielt. Nach einigen Herrscherwechseln wurde Schloß Ortenberg 1554 endgültig habsburgerisch und zugleich Hauptsitz der Landvogtei Ortenau. Der Landvogt von Ortenberg übernahm nicht nur Aufgaben der Polizei und der Gerichtsbarkeit, sondern erfüllte als habsburgerische Zollbehörde eine weitere wichtige Funktion. Neben dem Ortenauer Landvogt hatte hier auch das Hofgericht seinen Sitz bis zur Zerstörung des Schlosses im Jahre 1697. Danach verlegte der Landvogt seinen Sitz nach Offenburg und residierte dort im späteren Bezirksamt (heute Polizeirevier). Die Ruine Ortenberg diente danach nur noch als Steinbruch.
An anderer Stelle dieses Jahrbuches war bereits von den Waldgenossenschaften die Rede. Der Wald war seit dem Mittelalter ein wichtiger Bestandteil der Allmende und stand den Bewohnern der umliegenden Dörfer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gleichwohl konnte aber niemand im Allmendwald beliebig schalten und walten. Denn eine unbeschränkte Rodung, Bejagung oder Beweidung der Waldflächen konnte dem Forst schweren Schaden zufügen, der letztlich alle Waldgenossen treffen würde. Deshalb hatte man schon früh in den entsprechenden Forstordnungen und Waldbriefen die Rechte und Pflichten der Waldgenossen festgelegt. Dabei benötigte man aber auch Personen, die über die Einhaltung der
Waldgesetze wachten und Verstöße vor das Waldgericht brachten. Oberste Exekutivorgane des Waldgerichts waren die sogenannten ,,Waldvögte" (auch „Schultheißen" oder „Waldmeister" bezeichnet). Diesen standen einer oder mehrere Unterbeamte zur Seite, welche die eigentliche Waldaufsicht besorgten und Waldfrevlern das Handwerk legten. Diese
Waldaufseher wurden in den ältesten historischen Quellen unter anderem als „Forstknechte", ,,Weidgesellen", ,,Waldmeier", ,,Bannwarte" oder ,,Waldschützen" bezeichnet. Später nannte man sie einheitlich „Gemeindewaldhüter". Ihnen soll dieser Aufsatz gewidmet sein.
Im nördlichsten Teil der Gemarkung Windschläg bestimmen Wald- und Wiesengelände das Landschaftsbild. Die Gemeindewälder „Burgerwald“ und „Hädry“ sind beliebte Ausflugsziele der einheimischen Bevölkerung für ausgedehnte Spaziergänge und Fahrradtouren. Nördlich der Bahnstrecke Kehl–Appenweier erstreckt sich ein kleines Waldstück, welches von den Dorfbewohnern als „Musikwald“ bezeichnet wird.
Es geht im folgenden um den Zusammenhang zwischen der differenzierten
Sozialstruktur der oberschwäbischen Siedlungen mit der Vereinödung, die den Zweck hatte, die Gemengelage der Parzellen durch größtmögliche
Arrondierung der Wirtschaftsflächen zu beseitigen, und die häufig mit dem
,,Ausbau", d .h. der Aussiedlung eines Teils der Anwesen, verbunden wurde.
Diese Innovation, die um die Mitte des 16. Jh. im Gebiet der Fürstabtei Kempten
ihren Ursprung hatte, breitete sich ja von dort in mehreren Schüben bis ins nördliche
Oberschwaben und den östlichen Hegau hinein aus, bis sie nach einem
Höhepunkt der Diffusion um die Wende vom 18. zum 19. Jh. gegen die Mitte des
19. Jh. südlich von Biberach und Saulgau sowie östlich von Meßkirch und
Stockach zum Stehen kam.
„Bald fahr ih zue Wasser …“
(2020)
Im Besitz des Schiltacher Heimatforschers Julius Hauth (1899–1988) befand sich die Fotokopie eines handschriftlichen Blattes, überschrieben mit „Flößer-Schnadahüpfel“, über dessen Herkunft er keine Angaben hatte. Auf seiner maschinenschriftlichen Transkription vermerkte Hauth „Verfasser unbekannt“, auch zur Datierung machte er keine Angaben.
Während auf allen größeren Zuflüssen der oberen Kinzig - der Wolf, der Schiltach, der Kleinen Kinzig und sogar dem Heubach - seit der frühen Neuzeit eifrig geflößt wurde, ist die Gutach in Sachen Flößerei bisher nicht in Erscheinung getreten. Von ihr, immerhin der Kinzigzufluss mit dem zweitgrößten Einzugsbereich, heißt es lapidar, dass auf ihr „die Flößerei nicht möglich war." Dieser Sachstand erscheint wenig befriedigend, zumal bereits 1509 das „flossen" mit „denen von Homberg" in Verbindung gebracht wird: Damals schrieb Andreas Kötz, fürstenbergischer Vogt im Kinzigtal, seinem württembergischen Kollegen Ulrich Eckhart in Hornberg: Den Hornbergern würde auch nach dem Ende der offiziellen Floßzeit an Martini „kain flossen" durch das fürstenbergische Kinzigtal „abgeschlagen", zumal sie bei der damaligen Wasserknappheit lange genug „uff das wasser verziehen und gotzberait (hätten) warten" müssen. Belegt diese Nachricht Flößerei auf der Gutach für die Zeit um 1500, so scheint sie danach tatsächlich in Abgang gekommen zu sein. 1626 berichtete Untervogt Georg Schmidt von Hornberg dem Herzog Johann Friedrich von Württemberg, dass im Vergleich zu den Hornbergern die Schiltacher „ihr meist und größte Nahrung uff dem Holtzgewerb ligen haben"; diese seien „ wohl habhafft und vermöglich, darunder 3 oder 4 der vonehmbsten Bürger gewißlich habhaffter alß die ganze Hornberger Bürgerschafft." In Homberg stützte man sich wirtschaftlich vor allem auf den Fuhrverkehr durchs Gutachtal, der nicht so viel wie der Holzhandel und die Flößerei einbrachte, was die Schiltacher den Hornbergern mit der verächtlichen Bemerkung, sie seien „Barfüessische Bettler" auch deutlich zu verstehen gaben. So blickten Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Homberg 1627 durchaus neidisch auf den „großen und starckhen Holtz- und Flotzhandel" der Schiltacher, ,,dergleichen sich die Hornberger nichzit zuegeniessen haben." Auf der anderen Seite nahm man in Schiltach in Anspruch, dass dieser Reichtum nicht von selber gekommen war, sondern „von den hartschaffend Holzgewerben herrührt", die ihr „fürnembster Nährpfennig" seien.
Als „Aufbruch ins Badnerland“ wird die Wende des jungen Malers Wilhelm Hasemann bezeichnet, die er 1880 seinem Leben gab: 1850 in Mühlberg an der Elbe geboren und dort aufgewachsen, wurde er 1866 zum Studium an der Königlichen
Akademie der Künste in Berlin zugelassen, deren Abgangszeugnis mit „Prämie“ er 1872 erhielt. Er wechselte an die Großherzoglich-Sächsische Kunstschule in Weimar (bis 1879), um dann als Illustrator nach München zu gehen. Dort erreichte ihn eine Anfrage für die Bebilderung einer Prachtausgabe der Novelle „Die Frau Professorin“ des viel gelesenen Schriftstellers Berthold Auerbach (1812–1882), Begründer des literarischen Genres der Dorfgeschichte. Nach Übersendung der Probearbeiten empfahl Auerbach zum Kennenlernen der Landschaft und der Menschen Hasemann einen Aufenthalt „in dem an der Eisenbahn gelegenen Schwarzwald-Dorf Guttach (bei Hornberg)“: „Auf Schritt und Tritt werden Sie Malerisches finden“. Im April 1880 traf er hier ein und begann gleich, die Landschaft und die trachtentragenden Bewohner zu skizzieren und sich wohlzufühlen: „Es ist aber auch wunderschön hier im Schwarzwalde […] Habe ich in den Bauernstuben gezeichnet […] Ebenso interessant ist die hiesige Tracht“.
Die Furcht vor Holzmangel hat die Forstwirtschaft notwendig gemacht. Das Holz als
wichtigstes Baumaterial, als Werkstoff
sowie als Brennmaterial war örtlich mit dem
Anstieg der Bevölkerung knapp geworden,
auch wenn es Gewerbe gab, die dem
Brennstoff Holz nachgewandert sind wie
die Köhler und Glasmacher. Das Holz war
früher auf größere Strecken kaum zu transportieren, es sei denn, dass Bäche oder
Flüsse zum Flößen zur Verfügung standen.
Vor allem die transportgünstigen Waldteile
waren übernutzt und die ortsnahen Wälder
durch Waldweide und Streunutzung verarmt. Und dabei hatte Eppingen, am Rande
des fruchtbaren, aber waldarmen Kraichgaus gelegen, das Glück, einen relativ großen Wald zu besitzen. Diesen galt es zu
verteidigen und zu erhalten, denn Wünsche, noch mehr zu roden, wurden immer
wieder an die Stadtväter herangetragen.
Im November 1984 trat der Autor das Forstrevier Achern als Forstrevierleiter an und wurde im folgenden Jahr von der Forsteinrichtung aufgefordert, den Auewald des Reviers für die Forstinventur zu kartieren. Über das Luftbild wurde jede starke Eiche (Überhälter) ermittelt (die Baumkronen ausgewachsener Eichen können über 15 Meter Durchmesser haben) und in Karten als x eingetragen. Bei mittelalten und jüngeren Baumbeständen, vor allem bei flächenhaftem Auftreten der Eiche wurde eine einfachere Darstellung angewendet. Der Kartierende muss durch das Begehen des Waldbestandes Karte, Luft- und Waldbild miteinander vergleichen. Es konnten große homogene und kleinere Eichenbestände ausgemacht werden. Dass kleinere Eicheninseln oftmals eine annähernd runde Form aufweisen konnten, fiel erst mit der Zeit auf. Das Relief der Bodenstruktur im Auewald ist durch Schlute und Gräben und geringe Höhenunterschiede geformt. Auf diesen oft nur 20 Zentimeter höheren Böden muss der Waldbauer oder Forstmann oft ganz andere Baumarten anpflanzen als in den grundwassernahen, also tieferen Böden. Diese Baumarten sind dann oft Edellaubholzarten oder eben Eichen, die noch den Vorzug haben, nur dauernasse Standorte zu meiden.
Hanf, die edle Pflanze, in landwirtschaftlichen und ökonomischen Werken,
Enzyklopädien und Lexika vom späten 16. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
,,Dessen Consumierung und Nutzen erstrecket sich beynahe auf alle Nothwendigkeit der Handlung
und des nöthi gen Unterhalts. Es ist kein Staat, kein Stand, worinne man dessen entrathen
könnte ... Der Ackersmann ist der erste, dem es nützet und der sich damit bekleidet, und es ist
dieses öfters der einzige Nutzen, den er von seiner Arbeit erhält . .. Bey diesem Producte herrschet
eine Art von einem sonderlichen Umtriebe, den man bey keinem andern Erdgewächse
antrifft." So charakterisierte Monsieur Marcandier, ,,conseiller en l'election de Bourges et
negociant [(Groß-)Händler], [membre] de la Societe d'agriculture de Bourges, et de la Societe
reconomique de Beme[Bem]", in seinem 1758 in Paris gedruckten „Traite du chanvre" (Abhandlung
vom Hanf) den Gegenstand seiner Darstellung.2