700 Künste; Bildende und angewandte Kunst
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Das gotische Kreuz aus dem Benediktinerkloster St. Trudpert und das Benediktinerkloster Mariastein
(2004)
Vom 18. Oktober bis 9. November 2003 wurden im Augustiner-Museum zu Freiburg im Breisgau die zwei mittelalterlichen Kreuze, beides hochwertige Goldschmiedearbeiten, die einst der breisgauischen Benediktinerabtei St. Trudpert in Münstertal Schwarzwald gehört hatten, ausgestellt. Das ältere, das so genannte Niello-Kreuz aus dem 12. Jahrhundert, befindet sich noch heute am ursprünglichen Ort als Eigentum der Pfarrgemeinde von St. Trudpert in Münstertal. Das andere, — es stammt aus dem 13. Jahrhundert, — kam über Umwege in die staatliche Ermitage St. Petersburg. Von diesem Kreuz ist aber auch bekannt, dass es eine Zeitlang im Besitze des Benediktinerklosters Mariastein war. Allerdings sind die Umstände des Erwerbs unklar. Über den Verkauf dieses gotischen Kreuzes blieb jedoch im Kloster Mariastein die Überlieferung erhalten, dass es in der Zeit des Aufenthaltes der aus Mariastein vertriebenen Mönche in Delle (1875-1901) verkauft wurde. Im Folgenden soll diesen verwickelten Spuren etwas nachgegangen werden, um etwas Klarheit zu schaffen, auch wenn einige Fragen offen bleiben müssen.
Als Ende August 1797 Johann Wolfgang von Goethe auf seiner Reise in die Schweiz
durch Ludwigsburg kam, notierte er über das Schloss: »Das bekannte geräumige
Schloss [ist] sehr wohnbar, aber sowohl das alte als das neue in verhältnismäßig
bösem Geschmack ausgeziert und möbliert.« Dieses für Schloss Ludwigsburg wenig
schmeichelhafte Urteil ist aus einer Zeit heraus zu verstehen, die ihr Ideal im Klassizismus sah. Die Kunst des Barock war damals unmodern geworden und die Menschen wussten mit der bewegten Schmuckfülle an Stuckaturen und Deckenfresken
nur noch wenig anzufangen. Dies belegt auch die wenig später unter König Friedrich
erfolgte durchgreifende Umgestaltung eines Großteils der Innenräume des Schlosses, die sich heute zu einem großen Teil in klassizistischem Gewand präsentieren.
Gleichwohl ist Schloss Ludwigsburg unzweifelhaft das bedeutendste Bauwerk des
Barock im württembergischen Kernland. Und dies bezieht sich keineswegs nur auf
die Größe der Anlage. Es wurde zu seiner Zeit als Fremdkörper im Herzogtum Württemberg errichtet, denn es war im Stil ein ganz neues, in keiner Weise den hiesigen
Traditionen entsprechendes Gebäude, das jedoch eine starke Ausstrahlung auf die
weitere Kunstentwicklung des Landes besaß. Das Ludwigsburger Schloss vereinigt
in seinen Baukörpern, Fassaden und Innendekorationen böhmisch-österreichische,
italienische und französische, jedoch so gut wie keine württembergischen Einflüsse.
So überrascht es nicht, dass die Architekten, die Künstler und Kunsthandwerker aus
Böhmen und vor allem aus Oberitalien nach Württemberg kamen, um hier in den
ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts diese prachtvolle Anlage für Herzog Eberhard Ludwig zu errichten. Im Land selbst gab es keine hierfür geeigneten Architekten, Stuckatoren oder Maler, da Württemberg damals künstlerisch rückständig war
und in die Baukunst noch kaum barocke Formen Eingang gefunden hatten.
Eberhard Ludwig (1676-1733) war neun Monate alt, als sein Vater Herzog Wilhelm
Ludwig (1647-1677) starb. Die Vormundschaft für ihn übernahm sein Onkel Friedrich
Carl (1652-1698) aus der Linie Württemberg-Winnental als Herzog-Administrator,
die Herzoginmutter Magdalena Sibylla geb. von Hessen-Darmstadt (1652-1712) fungierte als Mitvormund. Die Erziehung Herzog Eberhard Ludwigs lag von 1684 bis
1693 in den Händen des Hofmeisters Johann Friedrich von Staffhorst, und Informator von 1687 bis 1693 war der Durlacher Rat Johann Rudolf Seubert.
Zur Erziehung eines jungen Prinzen gehörten insbesondere Schreiben, Lesen,
Rechnen, Gottesfurcht, Ethik, Geographie, Geschichte, französische, lateinische und
italienische Sprache, Kriegskunst, Staats- und Lehensrecht, Reiten, Fechten, Ballspiele. Friedrich Carl und Magdalena Sibylla waren den schönen Künsten sehr zugetan und Eberhard Ludwig genoss auch Unterricht in Musik und Tanz.
Im Jahre 1681 wurde im Landtag Klage darüber geführt, dass die Prinzessinnen
und der junge Herzog von einer französischen Dame als Landhofmeisterin in der
französischen Sprache und von einem französischen Tanzmeister unterrichtet werden. Diese Leute, die der papistischen (katholischen) Religion zugetan seien, würden
die fürstlichen Kinder »gar ernstlich in ihrer zarten Jugend verführen und corumpieren« (verderben). Der Prälat von Blaubeuren wird beauftragt, bei Hofe vorstellig
zu werden, »dass ihr künftiger Regent, dieser ihr junger Landesfürst, wie auch die gesamte fürstliche Familie in wahrer Gottesfurcht und einer Lehre des heil. Evangeliums als recht christlich und fürstlich und nicht eben allamodisch [nach der Mode]
und französisch auferzogen werde«. Man möge doch diese papistischen Leute entfernen, an ihrer Stelle sollen andere, der evangelischen Religion mit Mund und Herzen zugetane Leute angenommen werden. Der Landtag konnte sich nicht durchsetzen. Der Tanzmeister Courtel blieb bei Hofe.