710 Städtebau, Raumplanung, Landschaftsgestaltung
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Ferdinand Hartmann von Sickingen (geb. 1673; Herr zu Ebnet 1697-1743) begann im Jahre 1707 mit der sich über einen langen Zeitraum erstreckenden Anlage des Schlossparks zu Ebnet. In einem Tagebuch erwähnt er 1740 unter dem Monat Juni: Zue Ebnet den 13. der Erste Stein zue dem neuen sahl und treibhäuser geleget worden. Es darf vermutet werden, dass damit die erst später als solche genannte Orangerie gemeint ist. Man begnügte sich jedoch nicht lange mit diesem ersten Bau. Die von Sickingen gehörten zum vornehmsten Adel des Breisgaus und wollten sich standesgemäß präsentieren. Ferdinand
Sebastian von Sickingen (der Sohn des Vorgenannten; auf Ebnet 1743-1772), Präsident des Vorderösterreichischen Ritterstandes, ließ daher von 1748 bis 1751 das jetzige Schloss Ebnet erbauen. Das ältere, an derselben Stelle stehende Herrenhaus wurde dazu teilweise abgetragen und verlängert.
Friedrich Weinbrenner (1766-1826), der große badische Baumeister, zählt
neben Karl-Friedrich Schinkel (1781-1841) in Preußen und Leo von Klenze (1784- 1864) in Bayern zu den Hauptvertretern des Klassizismus in
Deutschland. Einen Namen hat sich Weinbrenner nicht nur durch die einmalige Bauaufgabe gemacht, die ihm zufiel, nämlich der Ausbau der Residenzstadt Karlsruhe, sondern auch durch die Gründung einer Bauschule,
als Lehrer und Theoretiker, als Verfasser von zahlreichen Schriften, darunter sein „Architektonisches Lehrbuch", das in mehreren Heften ab 1810 erschien, seine „Entwürfe und Ergänzungen antiker Gebäude", eigene „Ausgeführte und projektierte Gebäude" ab 1822 veröffentlicht und sein theaterbautheoretisches Werk „Über Theater" von 1809, das ihn auch über Badens Grenzen hinaus bekannt machte. Als Leiter der obersten Baubehörde
war er von 1801 bis zu seinem Tod 1826 für das badische Bauwesen verantwortlich.
Nach der Durchsicht des Buches „Entdeckung der Mittelalterlichen Stadtplanung" von Klaus Humpert und Martin Scheck (Theiss Verlag) versuchte
ich, die von den Forschern gewonnenen Erkenntnisse auf die Gründungsstruktur von Stollhofen zu übertragen.
Die Forscher gehen davon aus, dass alle Gründungen im 12. bzw. 13. Jahrhundert nach dem gleichen Muster vermessen und angelegt wurden.
Dabei stieß ich ebenfalls auf die erstaunlichen Erkenntnisse, dass auch unser Stollhofen nach dem gleichen Kreisbogensystem, wie auch z.B. Villingen, Rottweil, Offenburg, Freiburg usw. ausgemessen worden war. Auch
ist das Messmaß von damals mit einem Fuß mit 32,4 cm bei allen damaligen Gründungen gleich.
Der Kulturwald als Basis
(2019)
Die frühe Inanspruchnahme des Naturwaldes durch Menschen in Mitteleuropa ist in der Historie, im Naturschutz und im Forstwesen nicht gegenwärtig. Dort heißt es noch, eine erste schwächere Umgestaltung der Natur beginnt in der Baar
um 800 vor Christus, im Schwarzwald 1000 Jahre später um 800 nach Christus. Weiter gilt, die Römerzeit hätte den Schwarzwald nicht wesentlich durch Nutzung verändert; dies sei erst mit der Aufsiedlung durch die Klöster im Mittelalter
erfolgt. Demgegenüber belegen neuere Forschungen, dass der Übergang vom Naturwald zum Kulturwald im Nordschwarzwald etwa um 1200 vor Christus einsetzt. In der Keltenzeit (600–50 v. Chr.) hat der Nordschwarzwald bereits 30 bis 40 Prozent Wald an offene Landschaftsstrukturen verloren. Der verbliebene Wald wurde großflächig genutzt. In der Baar setzt der Übergang vom Naturwald zum Kulturwald um 3000 vor Christus ein. Zur Römerzeit war die Entwaldung weit vorangeschritten; bei Rottweil betrug die Bewaldung nur noch 30 Prozent Anteil an der Landschaft.
Viele tausend Jahre lang genossen Bäume eine besondere Verehrung und kommen deshalb in fast allen Religionen ebenso wie in Märchen, Sagen und Legenden vor. Ihre Schönheit hat Dichter und Maler inspiriert. Aufgrund ihres Alters und ihrer Größe bewunderungswürdig ist auch Sägers „Große Buch" in Schuttertal. Diese Rotbuche (Fagus sylvatica) genießt zwar im Schuttertal keine religiöse Verehrung, der gewaltige Laubbaum wird jedoch von Groß und Klein bewundert. Den Ortskundigen ist die Schuttertäler Baumsehenswürdigkeit oberhalb des alten Sägerhofs vertraut, und sie wird von Generation zu Generation
immer wieder bestaunt. Kein Vater aus Schuttertal versäumt es, seinen Kindern irgendwann einmal diesen Baumriesen zu zeigen.
Das Teufelsloch in Durbach
(2011)
Das weit verzweigte Durbachtal birgt selbst für viele Einheimische immer wieder unbekannte und überraschende Landschaftsbilder. Von der Gemarkungsgrenze Ebersweier beim Zinken
Stöcken zieht sich das Tal von ca. 170 m NN über rund zwölf km
bis zum Mooskopf mit der stattlichen Höhe von 873 m NN.
Dazwischen liegen über 40 bewohnte Seitentäler oder Wohnplätze, die ein Fremder selbst mit einem modernen Navigationsgerät nur schwer erkunden kann. Die alten Gewannbezeichnungen sind in dem vom Weinbau geprägten Tal weitgehend den
heute wichtigen Weinberglagen-Bezeichnungen gewichen. Im
ehemaligen Stab Durbach-Gebirg, der seinen Anfang im Brandeck-Gebiet hat, haben sich noch viele alte Bezeichnungen für
Gewanne oder Flurstücke erhalten. Neben den vielen Moospfaff-Sagen erzählt man sich im Gebirg seit vielen Jahrhunderten die
Sage vom „Teufelsloch".
Die Randenbahn
(2020)
Obwohl die beiden englischen Ingenieure Stephenson und Swinburne 1850 in
einem Gutachten dargelegt hatten, dass die Alpen nicht „überschient“ werden
könnten, setzte auch in der Schweiz, wie im übrigen Europa, bald darauf ein
regelrechter Boom im Eisenbahnbau ein. Durch den gewaltig angeschwollenen
Handelsverkehr reichten die bisherigen schlechten Straßenverbindungen mit ihrer ungenügenden Kapazität nicht mehr aus. Inzwischen war die Schweiz ringsum regelrecht von ausländischen Bahnanschlüssen „eingeschlossen“, die an den
Grenzen nur auf den Anschluss an das Schweizer Eisenbahnnetz warteten. Weitblickende Ingenieure entwarfen nun sogar Pläne für Alpentunnel, um einen
internationalen Eisenbahnverkehr vom italienischen Hafen Genua durch die
Schweiz und Deutschland zum Rotterdamer Hafen zu ermöglichen. Noch bevor
der Verlauf der europäischen Alpentransversale festgelegt war, wurde in Schaffhausen bereits die Herstellung einer grenzüberschreitenden Bahnverbindung
nach Donaueschingen diskutiert.
Das Thema dieses umfangreichen Berichts klingt zwar bescheiden, ist aber ein wichtiger Bestandteil der Ettenheimer Stadtgeschichte, nicht zuletzt durch die vielen Personen, die in Verbindung zu den Gärten genannt werden und von denen
einige eine wichtige Rolle in der Ettenheimer Geschichte spielten. nicht so viel überliefert, wie man es sich wünschen würde. Es handelte sich vor allem um Nutzgärten, die für die ärmeren Familien notwendig waren, die aber auch von den Bessergestellten zum Lebensunterhalt gebraucht wurden. Für einige der Beschäftigten der Landesbehörden und der Stadt war ihre Nutzung Teil ihrer Bezüge (Naturalien). Dies alles schließt aber nicht aus, dass man einige Gärten jeweils im Stil der Zeit im 17. und 18. Jahrhundert anlegte und schmückte. Ein Hauptmerkmal der Gärten jener Zeit waren mit Buchs eingefasste Hauptwege und Gartenbeete. Ein weiterer Zierstrauch, der sich formen ließ, war die Eibe. Zu einem Barockgarten auf dem Land gehörten wenigstens klare Linien und einfache Ornamente. Soweit überliefert, pflanzte man in Ettenheim wie andernorts Gemüse an. Daneben gab es Obstbäume mit Wiesengelände oder angrenzendem Ackerfeld. Über die Blumen ist nur wenig angegeben. Sie spielten bei den Lagebeschreibungen der Gärten auch keine Rolle.
Es handelt sich hier um das heute als „Winterschule" bezeichnete Anwesen. Es ist mehr oder weniger gut bekannt, dass das
alte Haus eine reiche und interessante Vergangenheit aufweist. Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut und diente früher
verschiedenen Familien und Zwecken. Das obere Stockwerk wurde erst im Jahr 1858 „aufgesetzt", sodass man es sich eigentlich „hinwegdenken" muss, um sich das frühere Aussehen des Gebäudes wenigstens ungefähr vorstellen zu können.
Der Marktplatz zu Villingen
(1999)
1000 Jahre Marktrecht Villingen. Villingen-Schwenningen feiert.
Das Jahr 1999 steht in Villingen-Schwenningen ganz im Zeichen dieser Feier. Das Recht, einen Markt zu betreiben, erforderte schon immer einen bestimmten Platz. In der Marktrechtsurkunde vom 29. März 999 ist davon die Rede, dass kraft kaiserlichen Befehls der Markt mit aller öffentlichen Handlung gesetzlich
sei, und zwar „mit der Rechtsbestimmung, dass alle, welche den schon genannten Markt zu besuchen wünschen, unbehelligt und in aller Ruhe und Friedlichkeit hin- und zurückgehen und ohne
jegliche ungerechte Schädigung ihr Geschäft ausüben mögen mit Erwerben, Kaufen, Verkaufen und Betreiben alles dessen, was von solcher Hantierung genannt werden kann."