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In der Orgelstadt Waldkirch im Breisgau sind nach wie vor mehrere Orgel-Werkstätten mit zusammen rund 25 Mitarbeitern äußerst aktiv. Sie tragen dazu bei, dass edle Klänge aus Südbaden weltweit zu hören sind. Das gilt besonders für die Meisterwerkstätte Waldkircher Orgelbau Jäger & Brommer, die am 15. Juli 1988 in die Handwerksrolle eingetragen wurde. Damals wagten Orgelbaumeister Wolfgang Brommer und Heinz Jäger, beide vorher unter anderem bei Fischer + Krämer in Endingen sowie Späth in March-Hugstetten, den Schritt in die Selbständigkeit und planten ihre ersten Projekte am Küchentisch. In den 25 Jahren sind fast 100 Kirchen- und Konzertorgeln entstanden, etwa für die Berghauser Kapelle am Schönberg oder das Zisterzienserinnenkloster Lichtenthal bei Baden-Baden. Hinzu kommen Drehorgeln für den häuslichen Gebrauch und den Jahrmarkt. Inzwischen haben die rührigen Unternehmer sich einen festen Markt in Asien erschlossen. Ihr größtes Werk mit 76 Registern steht in einem Konzertsaal in Quingdao (China).
"Waldkirch klingt gut"
(2018)
»Waldkirch klingt gut« Mit diesem Slogan wirbt die Stadt im vorderen Elztal – völlig zu Recht. Seit 1799 werden dort Kirchen- und Drehorgeln gebaut – Orgeln also für Gott und die Welt. Viele der fast drei Dutzend Wirkungsstätten von Orgelbauern prägen bis heute das Stadtbild. Wir schauen und hören dabei nicht nur auf das bisher Entstandene; viele neue Aktivitäten
weisen in die Zukunft . Schwung bekommt das Ganze dadurch, dass die UNESCO Orgelbau und Orgelmusik in Deutschland im Dezember 2017 in die Liste des immateriellen Weltkulturerbes aufgenommen hat.
Viele evangelische Kirchen Badens wirken in ihrer kargen Ausstattung ernüchternd
- anders dagegen das stattliche, von Friedrich Theodor Fischer entworfene und
1842 vollendete Gotteshaus in Hoffenheim: Vor allem durch die Farbfassung von
1992 und die dezenten Farbfenster aus der Werkstatt von Friedrich Künzler (1934)
strahlt der weitläufige Innenraum nun fast barocke Festlichkeit aus. (Abb. 1)
Die Einweihung der Kirche fand am 22. Oktober 1842 statt: ,,Eine feierliche Musik
mit Blechinstrumenten, welche die noch mangelnde Orgel ersetzen musste, empfing
den Zug bei seinem Eintritt. Als alle Räume der Kirche angefüllt waren, wurde
das ,Ja, Herr' ... angestimmt, was aber leider aus Schuld der Musik, die zu hoch intonierte,
nicht ganz gut ging." 1845 konnte die Gemeinde ein um so bedeutenderes
Instrument in Empfang nehmen: Die Orgel von Eberhard Friedrich Walcker war
technisch, äußerlich und vor allem musikalisch das Fortschrittlichste, was damals
zu haben war. Das überaus solide gebaute und klangschöne Werk lässt sich als
erfolgreicher Prototyp bezeichnen.
Edith Picht-Axenfeld wird mit dem Reinhold-Schneider Preis ausgezeichnet: zum zweiten Mal innerhalb der letzten Jahre geht dieser Preis an eine bedeutende Frau, deren Lebenswerk die Interpretation von Kunst ist. Wurde 1995 Swetlana Geier für ihre Übersetzungsarbeit aus dem Russischen geehrt, so feiern wir heute eine Dolmetscherin der Musik - und es mag erlaubt sein, zu Beginn dieser Lobrede etwas ausführlicher über die Kunst der Übersetzung nachzudenken.
Drei Wochen vor der Kirchweihe wurde am 27.9.1908 das Geläut der neuen Oststadtkirche in Offenburg zur Allerheiligsten
Dreifaltigkeit von Dekan Halbig (Bühl/Stadt) geweiht. Über die fünf Glocken schrieb der damalige Pfarrkurat August Karle in der Festschrift: „Das wegen seines musikalischen Kunstwertes geschätzte Geläute … hat die Firma Bachert in Karlsruhe geliefert. Die Kosten von 16167,92 Mark sind durch milde Gaben gedeckt worden.“
Wenn man unter einem Katechismus ein Unterrichtsbuch zur Vermittlung und zur Erklärung des Glaubens versteht,
so hat das Katechismuslied die Aufgabe, die Auslegung des Katechismus zu vertiefen, „dem Ausbreiten von Gottes Wort [zu] dienen [...], das den Glauben schafft“ und „der Jugend die Grundlagen und Hauptzeugnisse des Glaubens ins Herz [zu] singen.“ Das Katechismuslied hat also im Prinzip eine außerliturgische Funktion im Bereich des Unterrichts und der Mission. Dem entsprechend war der Ort des Katechismusliedes in der lutherischen Kirche der Sonntag-Nachmittags-Gottesdienst, oft auch als „Sonntagsschule“ bezeichnet, in dem der Katechismus und seine Erklärung im Mittelpunkt standen. Damit wird ein wichtiger Unterschied zwischen Lutherischem und Heidelberger Katechismus deutlich, denn in letzterem geht es weniger um „Lehre“ als um „Bekenntnis“, oder anders ausgedrückt: Der Heidelberger ist ein Instrument, um den Glauben zu bilden und zu formen. Das Singen eines Katechismusliedes ist dann – wie bei allen Kirchenliedern – Ausdruck des Glaubens, hier freilich eines reflektierten und verinnerlichten Glaubens, der zum Bekenntnis befähigt.
Seit 1819 war Johann Peter Hebel (1760–1826) als erster Prälat der sich formierenden unierten Landeskirche des Großherzogtums Baden nicht nur deren Vertreter in der Ersten Kammer der Ständevertretung, sondern faktisch auch ihr ranghöchster Geistlicher. In dieser Funktion stand es in seinem Aufgabenbereich, zu Fragen des gottesdienstlichen Lebens, der Lehre und des christlichen Unterrichts Stellung zu nehmen. Dies hat er u. a. in zwei Gutachten getan, in denen er sich über die Einführung einer neuen Biblischen Geschichte und die Einführung eines neuen Gesangbuches äußerte.
In keinem Territorium des Heiligen Römischen Reiches waren Politik und Religion derart eng miteinander verknüpft wie in der Kurpfalz, und kein anderes Territorium litt bis zum Ende des Alten Reiches in ähnlichem Maße unter Konfessionskonflikten wie die Kurpfalz. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Religion und Politik wie zwischen den verschiedenen Konfessionen prägte den Alltag der Menschen in der Region, formte auch Mentalitäten, bestimmte die Erfahrung der Lebenswirklichkeit und ihrer Auswirkungen. Ein Gradmesser der Empfindungen einer Zeit und ihrer
Reaktionen auf die Zumutungen der Gegenwart können auch Gesangbücher und Kirchenlieder sein, zumal in Krisen- und Konfliktsituationen. Gesangbuch und Kirchenlied werden damit zur historischen Quelle. Für die Fragestellung des Historikers
ist das Gesangbuch daher zunächst einmal Ausgangspunkt eines weiter gehenden Erkenntnisinteresses, so etwa beim Blick auf die konfessionellen oder politischen Verhältnisse einer Zeit und einer Region. Voraussetzungen und Auswirkungen der konfessionellen Spannungen und ihr Niederschlag bzw. ihre Transformation im Gesangbuch der Kurpfalz im Zeitalter der
Aufklärung sollen im Folgenden näher untersucht werden. Den zeitlichen Rahmen – und damit die Pole – markieren der Konflikt um die Heiliggeistkirche in Heidelberg 1718/20 und die Union der Reformierten und Lutheraner, nunmehr im Großherzogtum Baden, im Jahre 1821.
Abgesehen von kirchenmusikalischen Beiträgen im Umfeld des Hofes oder in bürgerlichen Kreisen der größeren Städte wies die kirchenmusikalische Praxis zur Zeit der Union 1821 mit Blick auf das Orgelspiel und den Gemeindegesang große Defizite auf, die auch das neue Unionsgesangbuch von 1836 nicht auffangen konnte. Das änderte sich erst, als 1880 im Zusammenhang mit der Herausgabe eines neuen Gesangbuchs (1883) ein Kirchenchorverband gegründet wurde, der nicht nur den Gemeindegesang befördern sollte, sondern eine Vielzahl von Kirchenchören überall im Lande hervorbrachte und mit geeigneter Chorliteratur versorgte. Zur gleichen Zeit entstanden auch die Posaunenchöre, die zu einem besonderen Markenzeichen der Kirchenmusik in Baden avancierten. Zur Verbesserung des Orgelspiels wurden Fortbildungsveranstaltungen organisiert, die zur Keimzelle einer Professionalisierung im Bereich der Kirchenmusik wurden. 1919 wurde mit Hermann Meinrad Poppen der erste Landeskirchenmusikdirektor in Baden bestellt, dessen Bemühungen es u. a. zu verdanken ist, dass 1931 in Heidelberg das Kirchenmusikalische Institut (heute Hochschule für Kirchenmusik) gegründet werden konnte. Seit den 1950er Jahren hatte Baden durch bekannte Vertreter des Neuen Geustlichen Liedes wie Martin Gotthard Schneider und Rolf Schweizer maßgeblichen Anteil an der Etablierung des neuen Liedguts in den Gottesdiensten der Gemeinde und im Evangelischen Gesangbuch von 1993.
1821 fanden sich die Reformierte und die Lutherische Kirche im Großherzogtum Baden zu einer Kirchenunion zusammen. Infolge der Gleichberechtigung von Confessio Augustana, Luthers Kleinem Katechismus und Heidelberger Katechismus
spricht man von der einzigen Bekenntnisunion in Deutschland. Erst fünfzehn Jahre später, 1836, wurden ein neues Gesangbuch und eine neue Agende eingeführt; da kommen Fragen auf: Wie konnte man unter diesen Voraussetzungen Gottesdienst feiern? – Oder blieb doch alles beim Alten? – Warum kam es nicht früher zu einer einheitlichen Regelung des Gottesdienstes? – War man sich doch nicht so einig, wie es schien? – Hatten sich zwar ausgeklügelte Formulierungen gefunden – der Passus zur Abendmahlsfrage in der Unionsurkunde ist wirklich genial – und schaffte man es dann nicht, die Theorie in die Praxis umzusetzen? Noch heute kann man in der Badischen Landeskirche erleben, dass Menschen, sogar aus der Pfarrerschaft, aufgrund ihrer konfessionell geprägten Herkunft – so begründeten sie es zumindest – nicht an einem Gottesdienst teilnehmen zu können glauben! Es war ein Gottesdienst, in dem Psalmen nach Art der klassischen Psalmodie gesungen wurden. Das sei lutherisch; wer aus der reformierten Tradition komme, könne an solch einem Gottesdienst nicht teilnehmen. – Sollten die Konfessionsunterschiede nach mehr als 180 Jahren immer noch nicht überwunden sein? Sollte das
konfessionelle Erbe immer noch von einer Teilnahme am Gottesdienst abhalten? Was war, was ist das für eine unierte Kirche, fragte ich mich. Dass Mentalitäten hartnäckig sein können, ist mir bewusst. Aber: Hätte es unter solchen Voraussetzungen, wie eben im Beispiel geschildert, überhaupt zu einer Union kommen können? Oder gab es seitdem Gegenbewegungen, die sich nicht auf konfessionelle Unterschiede vor der Union, sondern auf „andere“ Einflüsse zurückführen lassen?