900 Geschichte und Geografie
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Auslöser für die folgenden Überlegungen ist die Fahrt mit Studierenden der Theologischen Fakultät Freiburg nach Buchenwald und Auschwitz in der Pfingstpause 2013, die finanziell durch die Erzbischof-Hermann-Stiftung mitgefördert worden ist. Die Gedenkstättenleitung in Auschwitz traute der Gruppe zu und gestattete, dass wir nach einer Führung durch zwei Mitarbeiterinnen auch ohne Museumsaufsicht das Gelände aufsuchten. So konnten wir erneut und gründlicher die in den ehemaligen KZ-Baracken von unterschiedlichen Organisationen und Ländern gestalteten Ausstellungen anschauen. Auffallend, weil neu und modern gestaltet, präsentierte sich die Ausstellung über den Völkermord an den Sinti und Roma in Block 13. Sie war am 2. August 2001 eröffnet worden und wird wesentlich vom Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg, getragen. Die Besucherinnen und Besucher werden mit einem wenig beachteten Ausschnitt der nationalsozialistischen Verbrechen konfrontiert, und sie müssen registrieren, dass auf einer in der Ausstellung präsentierten Namensliste der im Mai 1940 nach Polen Deportierten Personen stehen, die in Walldürn, Heidelberg, Gutach, Bühl oder Freiburg geboren sind. Weil die angegebenen Geburtsjahre von 1884 bis 1939 reichen, wird klar, dass es auch um Kinder ging. Schaut man dann die Tafeln mit Familienfotos an und sieht Bilder von Erstkommunionkindern und Ministranten, dann stellt sich die Frage: Was haben die katholischen Kirchengemeinden und was hat die Leitung der katholischen Kirche – auch die des Erzbistums Freiburg – getan, um ihre Kinder zu schützen? Die Frage bleibt offen, und sie bleibt auch nach einer Abschlussarbeit offen, die nach und aufgrund der Studienfahrt entstanden ist. Hier kann vorläufig nur zusammengetragen werden, welche Wege zu beschreiten sind, um sie in Zukunft zu beantworten.
In diesem der amtlichen Landesforschung und -beschreibung gewidmeten Symposion soll dem badischen Landesteil, der hierbei eine eigene Entwicklung aufweist, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ich bin der Aufforderung, das einleitende Referat zu halten, gerne gefolgt, bin ich doch der Landesbeschreibung seit nunmehr 45 Jahren verbunden, seit ich zunächst an der Kreisbeschreibung von Öhringen, dann an der von Freiburg und jetzt an der von Emmendingen mitgewirkt und dabei selbst viel gelernt habe. Zudem fühle ich mich persönlich den beiden Landesteilen Baden und Württemberg, die nach langer Vorgeschichte zueinander gefunden haben, gleich verbunden. Württemberg ist die Heimat meiner Vorfahren seit 500 Jahren, hier habe ich meine Studien-, Schuldienst- und anfängliche Hochschuldienstzeit in Tübingen, Biberach und Stuttgart verbracht. Doch dann habe ich mich gefreut, nach Freiburg berufen zu werden und fühle mich seitdem in Baden mindestens genau so wohl wie in Württemberg. Dazu trägt auch das österreichische Flair des Breisgaus bei, habe ich doch meine Jugend im Wiener Raum verbracht und kehre nun so im ehemals habsburgischen Freiburg zu meinen Anfängen zurück. So dürfte hinreichend legitimiert sein, daß ich heute über die Landesbeschreibung, speziell Badens, spreche.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.