900 Geschichte und Geografie
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Aus dem Leben der Pfarrgemeinde St. Blasius in Zähringen nach der Pfarrchronik von 1838 bis 1947
(2007)
Von 1999 an wurde das jetzige Pfarrarchiv St. Blasius eingerichtet, geordnet und verzeichnet. Die schriftliche Überlieferung, die es enthält, beginnt 1376 und verdichtet sich etwa ab 1600. Sie bietet sich, in Ergänzung zu den Zähringer Betreffen im Erzbischöflichen Archiv Freiburg, im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Stadtarchiv Freiburg für die Erforschung und Darstellung der acht Jahrhunderte umspannenden Pfarreigeschichte an. Im Bestand des Pfarrarchivs befinden sich chronikalische Niederschriften mehrerer Pfarrer über die Entwicklung und Besonderheiten des Pfarralltags, die zu einer Wiedergabe im Wortlaut animieren.
Das Generallandesarchiv in Karlsruhe verwahrt in seiner Abteilung 64 eine Reihe von Anniversarien und Nekrologien vornehmlich aus dem badischen Raum. Neben Anniversarien bedeutender Kirchen, wie etwa des Konstanzer oder des Basler Münsters, finden sich auch solche kleiner Dorfkirchen. Zu diesen gehört das Seelbuch der Pfarrkirche und Leonhards-Bruderschaft zu Steinmauern bei Rastatt. Interessanterweise wird diese Quelle in der Literatur zur Geschichte der Pfarrei Steinmauern nicht erwähnt. In der ortskundlichen Literatur dagegen wird das Seelbuch abgehandelt. So wird in der 1926 erschienenen Ortsgeschichte von Steinmauern u.a. über die Stiftungsgegenstände, die Stifter und die Flurnamen, die das Seelbuch nennt, berichtet. In ähnlicher Weise, aber ausführlicher, befaßt sich das 1982 erschienene Heimatbuch mit dieser Handschrift.
Fridlini vor 1000 Jahren
(2000)
„Es kam das Fest des heiligen Fridolin. Da strömte aus allen Himmelsrichtungen eine unübersehbare Schar von Leuten nach Säckingen zu seiner Kirche, um seine Hilfe zu erflehen.“ Jahr um Jahr könnte mit solchen Worten ein aktueller Bericht über die Feierlichkeiten zum Fest des hl. Fridolin in Säckingen beginnen - der eben zitierte fährt fort: „Auch ein Lahmer wurde von seinen Eltern in die Kirche gebracht. Während dort nun alle der heiligen Messe beiwohnten, lag dieser Mann der Länge
nach auf dem Grab des Heiligen. Durch Gottes Gnade und durch die Verdienste des heiligen Fridolin gewann er die lang ersehnte Gesundheit wieder, so daß er in derselben Stunde über den Dienst der Zunge, das Fühlen der Hände, den Schritt der Füße und die aufrechte Haltung des ganzen Leibes verfügte. Welch ein Lob sich dort aus den Stimmen der Geistlichkeit und des ganzen Volkes erhob, als dieses großartige und vielfache Wunder ... geschehen war, bedarf keiner Worte.“ So weit Balther, der um das Jahr 970 aufgezeichnet hat, was er aus schriftlich und mündlichen Nachrichten über Leben und Wirken des Säckinger Gründers und Patrons in Erfahrung gebracht hatte. Mit diesem Wunder hält er die erste Heilung fest, die sich der Überlieferung nach auf die Fürsprache des hl. Fridolin nach seinem Tode ereignet hatte. Das Datum dieser Begebenheit nennt Balther nicht. Wir wissen nur, daß das Fridolinsfest am Todestag des Heiligen gefeiert wurde, am 6. März. Und eine Jahreszahl würde schließlich nichts zur Sache tun, Balther geht es allein darum, von diesem Wunder zu berichten. Indirekt sagt er uns Heutigen viel mehr. Er bezeugt, daß dieser Tag im 10. Jahrhundert schon mit großer Feierlichkeit in Säckingen begangen wurde, und zwar in der Kirche über dem Grab des Heiligen, von den Chorfrauen des Säckinger Stifts, den Klerikern, die dort ihren Dienst taten, den Bewohnern des Ortes und vielen Pilgern von nah und fern.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.