920 Biografien, Genealogie, Insignien
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An Allerheiligen (1. November) 1007, vor genau 1000 Jahren, wird in einer zu Frankfurt am Main ausgestellten Urkunde König Heinrichs II. (reg. 1002-1024) mit dem darin erwähnten Sülchgaugrafen »Hessinus« der erste Angehörige der in Südwestdeutschland weit verbreiteten, wohlhabenden und einflussreichen, von der Mittelalterforschung nach ihrem Leitnamen bezeichneten Hochadelssippe der »Hessonen« fassbar. Als in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts die Zeit der Einnamigkeit zu Ende ging und beim Adel die Zubenennung nach den damals aufkommenden Burgsitzen in Mode kam, begannen diese Hessonen sich nach und nach u. a. von Rimsingen, von Blansingen, von Eichstetten, von Üsenberg, von Nimburg, von First, von Sülchen, von Backnang, von Wolfsölden, von Winnenden, von Beilstein und von Schauenburg zu nennen. Wohl im letzten Drittel des 11. Jahrhunderts fiel der für die Hessonen des mittleren Neckarraumes zunächst namengebende Burgberg von Backnang durch die Verheiratung einer Hessonentochter namens Judith an die (Veroneser) Markgrafen von Lintburg (= Limburg bei Weilheim/Teck), die nachmaligen Markgrafen von Baden, denen die Backnanger Stiftskirche St. Pankratius bis weit ins 13. Jahrhundert hinein als Grablege diente.
Das im Frühjahr 1228 in Rom für Konrad von Lorsch, den letzten benediktinischen Fürstabt der Reichsabtei Lorsch, von dem mittellateinischen Dichter Magister Heinrich von Avranches (ca. 1189/90–1262/63) geschriebene Gedicht HvA 43 (R 114-117) war bereits Gegenstand mehrerer Untersuchungen. Abt Konrad galt bisher in seinem Lorscher Amt von 1214 bis 1226 als urkundlich sicher belegt, während die Quellen über seine familiäre Herkunft schweigen. Er dürfte aber einer bisher nicht ermittelten edelfreien, laut des Gedichts Magister Heinrichs von Avranches HvA 43, Vers 36 mit dem dort als consobrinus bezeichneten Mainzer Erzbischof Siegfried II. von Eppstein (im Amt 1200–1230) verwandten oder verschwägerten Familie entstammen, in welcher der Name Konrad in seiner Generation einem nachgeborenen, nicht zu weltlicher Herrschaft bestimmten Sohn verliehen worden war, sei es, dass der Name vom Großvater auf den ältesten Enkel, in der Sohnesgeneration aber auf den Nachgeborenen vererbt wurde, sei es, dass ein Nachgeborener ihn von der Mutterseite ererbt oder von einem Paten erhalten hatte.