920 Biografien, Genealogie, Insignien
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Im Innern der Heiliggeistkirche steht an der Nordwand eine Grabplatte. Sie zeigt eine junge Frau in wohlhabender Kleidung. Von der weithin zerstörten Inschrift sind hauptsächlich noch „Ostfriesland“ und die Jahreszahl „1552“ zu lesen. Gewidmet ist sie der Gräfin Anna Cirksena, geboren 1534 in Greetsiel, gestorben 1552 in Heidelberg. Greetsiel ist heute ein Teilort der Gemeinde Krummhörn an der Emsmündung in Ostfriesland und mit seinem kleinen Hafen und den beiden Windmühlen ein bedeutendes Tourismusziel.
Im Grunde war alles nach Hause geschrieben, in das Nebelland, las ich, Satz am Ende eines Buches wie eines Lebens, und wußte nun auch, daß dies mein Satz war. Er stand bei der Kaschnitz. „Die Kaschnitz“, das hörte sich wie ein schönnamiger südsteirischer Alpengipfel an - oder wie ein Gewässer jenseits der Elbe. Die Kaschnitz: das hätte auch nur eine Anhöhe sein
können oder ein Fluß. Ein Ort. Wahrscheinlich ist Kaschnitz selbst ein Ort. Er stand in meinem Lesebuch. Auch die Gedichte, die unter diesem Namen standen, waren Orte: „Genazzano“ und „Herbst im Breisgau“. Eine ortskundige, ortserfahrene Person muß diese Dichterin gewesen sein. Viel herumgekommen, geboren in Karlsruhe, wenig später schon Potsdam, Berlin, Weimar, Wien, München, Rom, Frankfurt, Rom. Davon konnte ich nur träumen! Dazu schrieb sie auch noch: Gedichte, die Orte waren,
Bücher, die „Orte“ hießen. Und noch genauer: „Engelsbrücke“, zum Beispiel.
Zu 300 Jahren Ludwigsburger Stadtgeschichte gehören auch die Geschichten ihrer Kirchen. Konfessionen und Religionen gestalten das Leben in einer Stadt wesentlich mit, da Kultus und Kultur zusammenwirken. Dass sie als Kirchen hier gleich zu
Beginn im Plural genannt werden, ist zwar aus heutiger Sicht selbstverständlich, keineswegs jedoch aus den Anfängen der Ludwigsburger Geschichte. Als Schloss und Stadt Ludwigsburg heranwuchsen, war das Herzogtum Württemberg ein evangelisches Gemeinwesen lutherischer Prägung. Dies hatte die Reformation seit 1534 so entwickelt und wurde in der Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 und dem Landtagsabschied von 1565 festgeschrieben, gültig als das Grundgesetz des evangelischen Württemberg bis zum Königreich 1806 und prägend weit darüber hinaus. So hatten seit der Reformation alle Landesbeamten in sämtlichen Dienstbereichen die so genannte Konkordienformel, die in Tübingen entstandene Bekenntniseinigung der Lutheraner, bei Dienstantritt zu unterzeichnen. Eine Trennung von Staat und Kirche gab es nicht, Bürgergemeinde und Kirchengemeinde waren eines, die Kirchenleitung eine herzogliche Behörde und der Herzog das Oberhaupt seiner Landeskirche, die damit die Form einer Staatskirche besaß. Dazu kam, dass Württemberg seit dem Tübinger Vertrag von 1514 eine ständische Verfassung hatte, was den Vertretern der Landstände, zu denen die Ehrbarkeit, die Städte und die Vorsteher der großen Klöster gehörten, eine große Machtstellung in der Landespolitik einräumte. Auch nach der Reformation waren unter den insgesamt 83 Mitgliedern des württembergischen Landtags 14 evangelische Prälaten als Leiter der Klosterschulen. Somit hatte die Landeskirche auf diesem Weg starken Einfluss auf die Landespolitik, notfalls auch gegen den Herzog, obwohl dieser Kirchenoberhaupt war! Ob diese Machtposition dem Auftrag der Kirche Jesu Christi, die das Evangelium frei und unabhängig auszurichten hat, dienlich war, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.
Es zeigt sich immer wieder, dass der Schwarzwald dort, wo er am tiefsten vermutet wird, manchmal am stärksten leuchtet, so in Bernau, nicht nur wenn die Sonne ihr Leuchten über das Hochtal der Alb ausbreitet, sondern auch wenn Künstler und Kunstfreunde zusammenkommen, jeweils am zweiten Wochenende im August, um der Verleihung des
Hans-Thoma-Landespreises beizuwohnen und gleichzeitig den großen Sohn der Gemeinde, den Maler Hans Thoma, im Rahmen des zu seinen Ehren ins Leben gerufenen alemannischen Heimatfestes, des Hans-Thoma-Tages, zu ehren.
Die Literatur über Karls Friedrich und seine Zeit füllt Regale. In den letzten Jahren sind zusätzliche Publikationen erschienen, die diese Epoche der Umbrüche noch detaillierter und damit durchsichtiger beschrieben haben. In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird nur in Erinnerung an seinen Todestag skizziert, wie sich ein Regent in dieser Periode voller Umbrüche verhalten hat, wohl verhalten musste.
Daß der Rhein eigentlich keine Trennungslinie ist, zeigte am Oberlauf schon immer die Praxis. Wir sehen dies hier am Beispiel der Grafschaft Hanau-Lichtenberg: Das heute noch sogenannte Hanauerland umfaßt die Landschaften um das rechtsrheinische Kehl und das linksrheinische Buchsweiler und Lichtenberg, nordwestlich der Stadt Hagenau. Dieses Land
am Oberrhein gehörte seit 1480 zur Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Der linksrheinische Teil kam 1763 an Hessen-Darmstadt, die rechtsrheinischen Ländereien an Baden. Im elsässischen Hanauerland waren auch die Herren von Gayling begütert, insbesondere im Gebiet Pfaffenhofen-Niedermodern, Berstett, Zutzendorf etc ... , wo mehrere kleinere Schlösser in ihrem Besitz waren. Die Gemeinde Niedermodern hat auch noch heute das Gaylingsche Wappen in ihrem Siegel. Heute hat die
Familie von Gayling ihren Wohnsitz im Schloß Ebnet bei Freiburg, nachdem sie ihre elsässische Heimat in den Wirren der französischen Revolution 1793 verlassen mußte.
Auf der Höhe seiner Schaffenskraft wird Heinrich Hübsch (1795-1863), der grosse badische Baumeister der Romantik und Leiter der Bauverwaltung des Großherzogtums in der Nachfolge Friedrich Weinbrenners, mit einer Aufgabe betraut, die in der ersten Hälfte des 19. Jh. zu den wichtigsten und technisch anspruchsvollsten öffentlichen Bauaufgaben gehört, nämlich der Erbauung einer zentralen Strafanstalt. Mit der Schaffung des Männerzuchthauses in Bruchsal wird Baden, neben Preußen, eines der führenden Länder der Zeit bei der Entwicklung und Humanisierung des Strafvollzuges und des Strafvollzugsbaues.
Die Zahl junger Mädchen, die schon als kleine Kinder ins Kloster gebracht und
dort aufgezogen wurden, muss auch im ausgehenden Mittelalter noch groß gewesen
sein. Im frühen Mittelalter primär als Akt der Schenkung - Oblation genannt - an Gott
verstanden, wurde die Übergabe an eine monastische Institution im Spätmittelalter vor
allem durch das weibliche Erbrecht und die Rolle der Aussteuer bei der Verheiratung
adliger Töchter bedingt. Männliche Nachkommen, die ihren Erbanspruch durchsetzten,
teilten den Familienbesitz zwar auf, schmälerten ihn aber prinzipiell nicht; hingegen
brachten verheiratete Töchter ihn im Erbfall in fremde Hände. Dies und die Tatsache,
dass adlige Familien aus wirtschaftlichen Erwägungen häufig eine Gesamtsumme festlegten, die weiblichen Nachkommen bei der Heirat als Mitgift ausbezahlt werden konnte,
hatte für die jungen Frauen oft drastische Folgen: Wollte man die Höhe der Aussteuer,
welche eine standesgemäße Eheschließung erst ermöglichte, nicht durch Aufsplitterung verringern, musste die Heiratserlaubnis auf eine oder höchstens zwei Töchter beschränkt werden. Im Hinblick auf die ökonomische Situation der meisten adligen Familien im Spätmittelalter war eine solche Begrenzung sinnvoll, denn mit dem Klostereintritt
war ein Erbverzicht verbunden; dieser wurde mit einer Leibrente abgegolten, die nur einen Bruchteil der üblichen Mitgift ausmachte. Dabei wurde der zukünftige Stand der
Töchter schon häufig im Alter von fünf bis sechs Jahren festgelegt, was dem in verschiedenen monastischen Quellen angegebenen Aufnahmealter für Kinder in den Klöstern
entsprach.
In Überlingen fällt dem Besucher auf dem Münsterplatz ein graues, überlebensgroßes Denkmal mit der Büste eines freundlich dreinblickenden Mannes mit
rundlichem Gesicht auf.
Laut den vier Sockelinschriften ist es „Dem Allverehrten Franz Sales
Wocheler“, „Dem Stadtpfarrer, Decan und Geistl. Rath, Ritter des Zaehringer
Loewen-Ordens“ sowie „Dem Freunde des Volkes, dem Stifter des Schulfond‘s
und d. Bibliothek“, von der „Dankbare[n] Stadt und Seine[n] Verehrer[n]“
„Zum hundertjährigen Geburtstag“ gewidmet. Daneben findet sich noch der
Wahlspruch des Geehrten: „Seid immer
frohen Muthes!“1 Mit diesem klassischen und eher schlichten Denkmal –
Provokationen im Stil von Peter Lenks
Skulpturen waren noch nicht in Mode
– erinnerte die Bürgerschaft von Überlingen 1878 an ihren großen Wohltäter
im 19. Jahrhundert.
Von Baden nach Amerika
(2003)
Das Leben, dessen Lauf hier nachgezeichnet wird, ist beispiellos, ja fast bizarr zu nennen; in ihm traf zusammen, was sonst nie zusammentrifft. Aber zugleich ist es auch beispielhaft für die vielen Biographien derer, die, mit wenig mehr als Gottvertrauen ausgerüstet, im 19. Jahrhundert ihre badische Heimat verließen, um in Amerika eine neue zu suchen; und die nur auf diese Weise den geistlichen Beruf ergreifen konnten, den sie erstrebten — oder denen nur dadurch, dass sie ihn ergriffen, die Ausreise gelang. Von vielen ist nur wenig oder nichts bekannt; aber die Geschichte des Joseph Albrecht handelt auch von ihnen, indem sie die Schwierigkeiten zeigt, die auch sie bewältigen mussten, und die sie oft besser bewältigten als er es tat.