920 Biografien, Genealogie, Insignien
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Bei Schlossführungen in Ludwigsburg und der Solitude erfährt der staunende
Besucher nicht nur etwas über die Mätressen des Herzogs, sondern auch über
die Vielzahl seiner natürlichen Kinder. Vage Angaben beginnen bei über 100,
nach oben bestehen keine Grenzen.
Man erzählt sich, dass alle Rothaarigen von ihm abstammen sollen, wie
Baron von Bühler bei Schlossführungen berichtet und nicht zuletzt sollen alle
Bewohner auf den Fildern von Herzog Carl Eugen abstammen.
Gerhard Raff erwähnte, dass sogar Prof. Decker-Hauff blaues Blut gehabt
habe und Decker-Hauff soll einmal gesagt haben, dass die Anzahl seiner
Nachkommenschaft eine Zahl in vierstelliger Höhe erreicht haben soll. Weiter
zitiert Raff Prof. Peter Lahnstein, der geschrieben habe, dass der Herzog in
unzähligen Stundenliebschaften sein Land mit Bastarden übersät habe.
Andreas Abel schreibt über die Nachkommen des Regierungsrats Feuerlein:
»Zu den offenen Geheimnissen Württembergs gehört die Tatsache, dass
Carl Eugen etwa 300 illegitime männliche und etwa eben so viele weibliche
Nachfahren gezeugt hat.« [2]
Über die Mätressen des Herzogs berichtet u. a. auch Susanne Dieterich in
ihrer Publikation »Liebesgunst. Mätressen in Württemberg«.
Die Kirchenbücher im Herzogtum Württemberg, dem größten Territorium
des nachmaligen Königreichs, dessen Gebiet bis zum heutigen Tag den größten
Teil der Landeskirche bildet, gehen auf das Jahr 1557/58 zurück. [1] In der Visi -
tationsordnung vom 2. Februar 1557 wurde von Herzog Christoph die Führung von Taufbüchern angeordnet. [2] Diese werden auch in der 1559 erschie -
nenen Großen Württembergischen Kirchenordnung erwähnt, denn hier wird
den Visitatoren aufgetragen, den »Catalogum mit den getaufften Kindern« zu
überprüfen. [3] Im Gegensatz zur Einführung der Taufbücher [4] ist ein Erlass für
die Anlegung von Registern der Eheschließungen und Beerdigungen, also der
Führung von Ehe- und Totenbüchern, die alsbald nach den Taufbüchern beginnen, nicht bekannt. [5] In den meisten Fällen wurden diese drei ursprünglichen
Sparten der kirchlichen Register in einem Band eingetragen, der in kleinen
Gemeinden oft hundert und mehr Jahre seinem Zweck diente. Später wurden
dann für jedes der drei Register eigene Bände angelegt.
Die »Orthopädenfamilie Heine« war bereits vor 40 Jahren Thema eines Beitrags in dieser Zeitschrift und wurde auch in der heimatkundlichen und medizingeschichtlichen Literatur, auf die hier nicht eingegangen werden kann, des
Öfteren abgehandelt. [1] Sie umfasst im engeren Sinne fünf Nachkommen des
Bierbrauers Joseph Heine (1732 –1820) in Lauterbach im Schwarzwald, nämlich einen Sohn, drei Enkel und einen Urenkel, die als bedeutende Praktiker
und Wissenschaftler in der mitteleuropäischen Medizingeschichte ihre Spuren
hinterlassen haben. Unter ihnen bildet Jakob Heine (1800 –1879) insofern eine
Ausnahme, als er der Stammvater einer zahlreichen, gesellschaftlich bedeutenden und jetzt noch blühenden Nachkommenschaft ist. [2]
Für Genealogen gehören Wundärzte, Chirurgen, Feldscherer und andere Vertreter dieser handwerklichen Sparte früherer Heilberufe zu den interessanten,
aber auch durchaus problematischen Objekten ihres Forschens. Haftete doch
einem solchen Personenkreis und seiner (oftmals blutigen oder Schmerzen
verursachenden) Tätigkeit, die nicht selten im Umherziehen oder auf Jahrmärkten ausgeübt wurde und manchmal weniger zur Heilung als zu Siechtum
und Tod führte, immer etwas Unheimliches an. Man zählte Arbeiten dieser
Art damals zu den »unehrlichen Berufen«, gleich den Abdeckern oder Scharfrichtern. Vielfach herrschte bei Genealogen daher die Meinung, bei einer
wenig interessanten, sozialen Außenseitergruppe gelandet zu sein.
Mit der Publikation des Ortsfamilienbuches Sulzfeld (OFB) wurden einige
ältere Listen veröffentlicht, die die Möglichkeit bieten, Sulzfelder Familien des
15. und 16. Jh.s bis an den Beginn der Kirchenbücher im Jahr 1638 zu verfolgen. Es handelt sich um zwei Rugzettel (1489 und 1529), dann Lagerbücherauszüge von 1541, 1554, 1570, 1575, die Frongeld und Bodenzinse der
Bevölkerung gegenüber ihrer Herrschaft, den Göler von Ravensburg, verzeichnen. Es folgen eine Prozessvollmacht der Gemeinde Sulzfeld von 1581,
ein Rugzettel von 1584, weitere Lagerbuchauszüge von 1599 und 1606 mit
Zinsabgaben. [1] 1617 brachten die Einwohner Sulzfelds eine Beschwerde gegen
ihre Grundherren, die Göler von Ravensburg, an die Grafen von Öttingen als
Oberlehensherren vor, u. a. wegen Erhöhung der Fron. [2] Dieser Prozess ist
nicht nur wegen der aufgeführten Sulzfelder Zeugen wichtig, sondern auch
deshalb, weil er Auszüge aus älteren Lagerbüchern enthält, die als Original
vernichtet worden sind. Dazu kommen Sulzfelder Untertanenverzeichnisse
von 1626, 1641 und 1650, sowie ein Einwohnerverzeichnis von 1662/64. [3]
Gleichzeitig bietet die folgende Untersuchung die Möglichkeit, strittige
Zuweisungen im OFB von Personen zu diskutieren und zu verbessern.
Im vorliegenden Band werden die beiden Familienverzeichnisse der Pfarreien
Nöttingen und Remchingen der Öffentlichkeit in Druckform zugänglich
gemacht, die Pfarrer Jakob Petri im Jahr 1696 nach kriegsbedingtem Verlust
der alten Kirchenbücher neu anlegte. Die genealogische Forschung für das
Pfinztal wäre ohne diese beiden Verzeichnisse ein gutes Stück ärmer; sie hat
Jakob Petri also bis heute Außergewöhnliches zu verdanken. Doch wer war
dieser Jakob Petri? Als Seelsorger für mehrere Dörfer hat er während seiner
langen Amtszeit auch die schweren Jahre zweier Erbfolgekriege miterlebt. Im
Folgenden soll sein nicht ganz alltäglicher Lebenslauf nacherzählt werden,
wobei auch seine familiäre Herkunft Berücksichtigung findet.
Die Familie Heuß hat ihre Wurzeln unter den Neckarschiffern in Haßmersheim. [1] Der Urgroßvater von Theodor Heuss, Louis Heuss (1800 –1868), »ließ
das erste große Schiff bauen, das über Mannheim hinaus den Niederrhein
befuhr. Als er das Boot selber zum ersten mal in direkter Fahrt von Rotterdam
nach Heilbronn brachte, empfing ihn eine Vertretung der dortigen Kaufmannschaft schon in Wimpfen.« [2] Noch der Großvater war in Haßmersheim
geboren. Theodor Heuss, der in Heilbronn aufgewachsen war und als Kind
öfters zu seinen Verwandten nach Haßmersheim auf Besuch kam, schreibt:
»An der Herkunft aus einer Neckarschifferfamilie hat uns in der Jugend nur
dies ein wenig gestört, daß Haßmersheim bereits badisch war; wir waren gute
württembergische Patrioten und nicht ganz frei von den Gefühlen der Überlegenheit, die von den Schwarzroten gegen die Gelbroten gepflegt wurden.« [3]
Wie komme ich nach Amerika?
(2008)
Der »reiche Onkel aus Amerika« wird von Außenstehenden der Familiengeschichtsforschung gerne als Arbeitsmotivation in den Raum gestellt. Doch
für viele Familien in Oberschwaben sind ausgewanderte Verwandte vor allem
im 18. und 19. Jahrhundert nicht außergewöhnlich.
Am Beispiel des Benedikt Geser/Göser, geboren 1819 in Diepoldshofen,
ehemals Grafschaft (ab 1803 Fürstentum) Waldburg-Zeil, zu jenem Zeitpunkt
zum Oberamt Leutkirch/Allgäu im Königreich Württemberg gehörig, kann
die für die Mitte des 19. Jahrhunderts mehr oder weniger »typische« Auswanderung nach Amerika aufgezeigt werden, möglicherweise auch als Ergänzung
zum »1848er Umfeld«.
Jacob Friedrich Schumacher wurde am 16. April 1825 in Tübingen als zweiter
Sohn von Carl Christoph Schumacher und seiner Frau Marie Magdalene, geb.
Sinner, geboren. Einen Tag später wurde er in der Tübinger Stiftskirche von
Pfarrer Johann Gottfried Pressel (1789 –1848), dem späteren Tübinger Dekan,
getauft. [1] Die Familie Schumacher war eine alteingesessene Steinmetz- und
Maurerfamilie in Tübingen. In den örtlichen Kirchenbüchern finden sich
bereits im 17. Jahrhundert erste Aufzeichnungen über sie.
Der Bestrafung von Eltern unehelicher Kinder wurde im Herzogtum Württemberg besondere Bedeutung zugemessen. Die Verfahren zur Ermittlung der
Väter finden sich teils in den Kirchenkonventsprotokollen, teils in Amtsprotokollen »in causis mixtis« [1]
. Letztere wurden im 19. Jahrhundert unter dem
Titel Skortationsprotokolle weitergeführt, liegen aber nur für wenige Ämter
noch vor. Die Einziehung der teils empfindlichen Strafen ist in den Amtsrechnungen [2]
, für Klosterämter auch in den Landschreibereirechnungen [3] verbucht.