920 Biografien, Genealogie, Insignien
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Im späten 16. Jahrhundert beobachteten kurpfälzische Visitatoren und Pfarrer mit höchstem Befremden die Durchsetzung der calvinistischen Landesreligion mit „Praktiken“, die sie nicht anders denn als paganen Ursprungs bewerteten und die sie längst ausgerottet geglaubt hatten. Dazu hat Bernard Vogler das Folgende bemerkt: „Diese Praktiken einer mündlichen Gesellschaft hinterlassen nur schriftliche Zeugnisse, wenn die Obrigkeit zufällige Vorkommen auch registriert [….]. Es ist wahrscheinlich aufgrund dieser Situation, daß die verurteilten Praktiken eine gewisse Wichtigkeit bewahren und daß die überlieferten Quellen nur einen kleinen Teil des Eisbergs erfassen. Deshalb steht die Arbeit des Historikers in diesem Bereich auf wackligen Füßen, denn das Problem bleibt offen, inwieweit unsere historischen Zeugnisse zentrale oder marginale Begebenheiten beschreiben“. Vogler spricht hier Erscheinungen an, die sowohl in der Erforschung des Untertanenwiderstands nach dem Bauernkrieg als auch in der Reformationsforschung nur wenig Beachtung gefunden haben. Zurecht hat er dies mit der Zufälligkeit und damit Seltenheit der Überlieferung solcher „Praktiken“ erklärt. Um es vorauszuschicken: Die vorliegende Studie thematisiert die Auflehnung von Untertanen des Dorfes Eberstadt (Stadt Buchen, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) im Jahre 1593 gegen den Ortsherrn Hans Rüdt von Bödigheim und
Collenberg. Anders jedoch als die ‚klassischen‘ Ursachen wie Konflikte um die Fronen – solche hatte die Herrschaft der Rüdt in den Siebzigerjahren erlebt – , die Erhebung der Schatzung u. ä. speiste sich hier die Widersetzlichkeit von Untertanen nicht zuletzt aus dem Verbot von Vorstellungen und Bräuchen, die sich in den Augen des Dorfherrn und seines Pfarrers als paganes und vermeintlich altkirchliches Erbe nicht mit dem Luthertum vereinbaren ließen und die eine frappierende Ähnlichkeit mit den von Vogler beschriebenen pfälzischen „Praktiken“ aufweisen.
Die Aldinger Biblia latina
(2013)
Die Aldinger Kirchengeschichte ist noch zu schreiben. Neben den veralteten Angaben der Oberamtsbeschreibung Ludwigsburg bietet der Blick in die politische Ortsgeschichte wertvolle Hinweise. Zur spezifischen Geschichte der Aldinger Kirche
St. Margareta jedoch gibt es bisher ausschließlich bau- und kunsthistorische Veröffentlichungen. Nähere Angaben zur Kirchengeschichte bzw. weitergehend zur
Aldinger Kulturgeschichte liegen nicht vor bzw. sind mir nicht bekannt.
Im Zuge der wissenschaftlichen Katalogisierung der biblischen Handschriften in
Folio (Großformat) der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart im Rahmen
des Handschriftenkatalogisierungsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist nun eine Handschrift aufgetaucht, die Aldingen direkt betrifft und die für
die Kirchengeschichte Aldingens von größtem Interesse sein dürfte. Dieser Codex,
eine lateinische Bibelhandschrift (Cod. bibl. 2o9), beinhaltet die Schriften des Alten
und Neues Testaments inklusive der Apokryphen nach der Vulgata samt den Vorreden
des Hieronymus – also alles in allem eine von zahlreichen überlieferten mittelalterlichen Handschriften mit der lateinischen Vulgata-Textfassung. Daran schließt
sich das »Summarium biblicum«, also die Inhaltsübersicht über die biblischen
Bücher, des Alexander de Villa Dei (Alexander Gallus, *1170) an, die aber hier fälschlicherweise Albertus Magnus (um 1200–1280) zugeschrieben wird (fol. 456 r: »Explicit
glosarium Magistri Alberchti Ratisbonensis Episcopi«).
Er war der populärste deutsche Dichter des 19. Jahrhunderts, in Paris fast so
berühmt wie in Berlin. Sein Bild hing in Bismarcks Schlafzimmer und in Arbeiterstuben. Sein Werk, sein Ruhm – ein Stück Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, so Walter Jens 1987 zum 200. Geburtstag von Ludwig Uhland. [1]
An
anderer Stelle allerdings nennt Jens unsern Uhland einen vergessenen Klassiker. Uhland war aber nicht nur Dichter, meist ist von dem Dreiklang Dichter,
Politiker, Gelehrter die Rede. Mit dem Wirken des studierten Juristen Uhland
als Politiker verbindet sich sein Eintreten für das gute alte Recht im württembergischen Verfassungsstreit von 1815: Wo je bei altem guten Wein / Der
Württemberger zecht, / Da soll der erste Trinkspruch sein. / Das alte, gute
Recht. [2]
Die Ahnen der Familie Ebner
(2006)
Während meiner Kinder- und Jugendzeit wurde ich durch die Ahnenbilder tagtäglich auf meine Vorfahren aufmerksam. So versuchte ich einiges über sie in Erfahrung zu bringen. Das Geschlecht der Ebner läßt sich bis ins 15. Jahrhundert in Tiefenhäusern nachweisen. Johann Michael Ebner, mein fünffacher Urgroßvater, war Vogt und Gastwirt in Immeneich und Einungsmeister der Einung Wolpadingen in der Grafschaft Hauenstein.
Das politische Wirken von Friedrich Daniel Bassermann, einem der führenden liberalen Politiker im Vormärz und während der Revolution 1848/49, Abgeordneten der Zweiten Badischen Kammer, Mitglied des Vorparlaments und der Paulskirche und schließlich Reichsminister, ist in der biographischen Literatur ausführlich gewürdigt worden. Aus der darin weniger dokumentierten frühen Lebensphase haben sich in Privatbesitz einige Schriftstücke erhalten, die die Abgeltung der
Militärpflicht des 21jährigen Friedrich Daniel Bassermann betreffen und die jüngst dem Mannheimer Altertumsverein für seine archivalischen Sammlungen überlassen wurden. Die vier Dokumente aus dem Jahr 1832 sind geeignet, seine Biographie um einen bisher nicht bekannten Aspekt zu ergänzen.
Am 26. September 2013 stieß der Eppelheimer Bildhauer Günter Braun bei Abwasserarbeiten auf seinem Grundstück in der Seestraße 78 auf einen etwa 40 x 40 cm großen, aus Sandstein gemauerten Kanal. Dieser durchquert in ca. 2 m Tiefe vom Eppelheimer Ortskern kommend sein Grundstück und führt von dort hinaus aufs Feld in Richtung Mannheim. Günter Braun legte diesen Kanal auf eine Länge von ca. 2 m frei und schützte ihn durch ein provisorisches Dach. Die hinzugerufenen Experten, der Eppelheimer Heimatforscher Hans Stephan und Dr. Renate Ludwig, Archäologin und Denkmalschützerin im Kurpfälzischen Museum, bestätigten übereinstimmend, dass es sich hier um ein bisher unbekanntes Teilstück der
„Traitteur‘schen Wasserleitung“ handelt. Frau Dr. Ludwig lobte zwar die vorbildlich vorgenommene Freilegung, empfahl aber zugleich, den Fund wieder einzugraben, um ihn so optimal zu konservieren. Letztlich überließ sie es aber Herrn Braun als Grundstückseigner, wie er damit umgehen wolle. Der entschied sich dafür, die Fundstelle offen zu lassen und so zu präparieren, dass sie jederzeit öffentlich einsehbar ist. Dazu hat er inzwischen die Grubenwände befestigt und mit einer Trittleiter versehen, ein wetterfestes Dach darüber gebaut und eine große Schautafel angebracht, in der
anschaulich der geplante Verlauf und die Geschichte der „Traitteur‘schen Wasserleitung“ dargestellt sind.
Unter der Inventar-Nummer 78/ 167 verfügen die Stadtgeschichtlichen Sammlungen Baden-Baden über einen „Schatz“, der manches Licht in das Alltagsgeschehen der mittelbadischen Region im letzten Jahrhundert bringen kann. Es handelt sich um die Tagebücher bzw. die Aufzeichnungen des Bankiers „Franz Meyer, einziger Sohn des Joseph Meyer + Margaretha, geb. Kapferer aus Freiburg“. Franz Meyer - er benutzt nur selten seinen Namen „Simon“ - hatte Bankniederlassungen in Rastatt, Baden(-Baden) und Karlsruhe. Außerdem besaß er über seinen Vetter, Heinrich Kapferer aus Freiburg, Verbindungen beim internationalen Finanzverkehr nach dem elsässischen Saint Blaise, Paris und London. Franz Meyer selbst bezeichnet seine später als „Tagebuchaufzeichnungen“ titulierten Notizen als „Tag und Familien Buch“. Nach dem Tod des Vaters Joseph am 23. Mai 1871 hatte Herrmann Franz Alois Meyer die beiden Bände geerbt. 1897 gingen diese an die Meyer-Tochter Fanny Goebel von Hassart. Als diese dann am 2. August 1903 starb, wurden die Aufzeichnungen als letztem der lebenden Kinder Franz Meyers, Clementine Freifrau von Villiez übergeben. Der Baron von Villiez, letzter Enkel des Verfassers, kam schließlich 1916 in den Besitz des „Tag- und Familienbuches“. Über weitere Stationen folgte 1975 schließlich die vorläufige Endstation für Meyers Aufzeichnungen, als die Stadt Baden-Baden diese erwerben konnte.
Die "Ingram" und ihr Wappen
(2018)
Seit den Forschungen des Genealogen Walther Möller gilt als Konsens, dass es zwei Ministerialenfamilien gab, die sich „von Handschuhsheim“ nannten und in keinerlei Verbindung zueinander standen. Tatsächlich sind für die Rumhart/Ingram und die Swicker/Morhart – so benannt nach den jeweils bei ihnen dominierenden Leitnamen – im 12. und 13. Jahrhundert quellentechnisch keine aussagekräftigen Anknüpfungspunkte nachweisbar. Die Ingram, wie ich sie im Folgenden nennen werde – denn der Name Rumhard verschwindet doch recht rasch aus der Familie – sind die ältere der beiden Sippen. Familienmitglieder nannten sich gesichert ab den 1160er Jahren „von Handschuhsheim“ und tauchen in den Quellen damit rund 40 Jahre vor den Swicker/Morhard auf. Die Ingram orientierten und benannten sich schon ab dem frühen 13. Jahrhundert nach Orten südlich des Neckars. Mehrere Ingram sind mit der Benennung „von Heidelberg“, „von Bergheim“ und „von Wieblingen“ in der Folgezeit nachzuweisen. Ihr Wappen wurde, wenn ich das richtig überblicke, bisher in der Forschung entweder übergangen, falsch rezipiert oder stillschweigend für einen Handschuh gehalten. Zweck dieses Beitrags soll sein, das bzw. ein Wappen der Ingram zu zeigen. Sicher geglaubte Thesen sollen einer Prüfung unterzogen werden. Anschließend soll ein kurzer Überblick über die fast unerforschte Familie selbst folgen.
»Warhafftige und Erschröckliche Geschicht ...« Mit diesen Worten beginnt ein
kleiner, achtseitiger Druck in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. [1]
Er handelt von einer Familientragödie, die sich am 12. Januar 1590 in
Lauffen am Neckar in der Familie des Conrad Hermann zutrug. Der Lauffener Bürger Wendel Rösch hat sie in Gedichtform gebracht und bereits am
1. Februar desselben Jahres veröffentlicht.
Zwischen 1995 und 2010 untersuchte der pensionierte Realschullehrer und
Schulamtsdirektor Fritz Franz aus Freudenstadt die Nachkommen eines 1488
im Lagerbuch des Klosters Alpirsbach zum ersten Mal erwähnten Hanns
Frantz aus Unterehlenbogen. [2]
Fritz Franz nahm an, dass alle Franz aus Unterehlenbogen, welche auch in verschiedenen Lagerbüchern des 16. Jahrhunderts
erwähnt werden, von diesem Hanns Frantz abstammen. Da die Kirchenbücher (KB) der Pfarrei Alpirsbach, zu der Unterehlenbogen damals (wie auch
heute noch) gehörte, erst 1607 durchgängig einsetzen, kann diese Annahme
weder bestätigt noch widerlegt werden. Dagegen hat Fritz Franz zweifelsfrei
festgestellt, dass die über die Jahrhunderte hinweg in Rötenbach (KB Alpirsbach), Marschalkenzimmern, Lombach, Vierundzwanzig Höfe (KB Dornhan)
und Wittendorf wohnhaften Franz von den Unterehlenbogener Franz abstammen. Einzelne Personen verließen ihre engere Heimat und begründeten
andernorts neue »Franz-Linien«. Zu ihnen gehört Friedrich Franz, der 1893 in
ein katholisches Gebiet im Großherzogtum Baden zog und dabei nicht nur
eine Landes-, sondern auch eine Konfessionsgrenze überschritt.
Manfred Boschs siebzigster Geburtstag am 16.10.2017 ist für die Badische Heimat Anlass, an seine Herausgeber- und Redaktionstätigkeit der »alten Allmende« zu erinnern. Die Zeitschrift war der »literarische Ausdruck eines neu erwachten Selbstbewusstseins der Provinz« (2/2008). Ausgangspunkt war das Lokale und Regionale, fand aber sein Korrektiv in einem »europäischen Horizont« (R. Böhme), erstreckte sich das Alemannische doch auf fünf Nationen.
Der Humanist Johannes Reuchlin ging als Verteidiger von Sprache und Schriftkultur des Judentums sowie deren Bedeutung für das christliche Abendland in die Geschichte ein. Mit seinen Überzeugungen und der Begründung einer neuen Wissenschaft (Hebraistik) repräsentiert er die Epoche der Renaissance in besonderer Weise. Seine Biographie und seine Werke ermöglichen uns ein besseres Verständnis seiner Haltung im Streit um die Vernichtung jüdischer Bücher sowie der spätmittelalterlichen Lebenswelt am Vorabend der Reformation. Die virtuelle Ausstellung mit unterschiedlichen Objekten (Handschriften, Portraits, Kupferstichen u. a.) bietet für Schulklassen eine einzigartige Möglichkeit, Informationen aus einem außerschulischen Raum zu bearbeiten und mithilfe eines neuartigen digitalisierten Lernorts in ein weit zurückliegendes Zeitalter, hier den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, einzutauchen. Die Schüler*innen lernen in der Ausstellung einen Mann kennen, dessen Name heute zwar nur noch selten in den Schulbüchern auftaucht, dessen Lebenswerk uns jedoch in mancherlei Weise dennoch begleitet. Die Schüler*innen erhalten einen anregenden Zugang zu Themen wie Antijudaismus, Toleranz, Bibelübersetzung und Medienkrieg.
Der Humanist Johannes Reuchlin ging als Verteidiger von Sprache und Schriftkultur des Judentums sowie deren Bedeutung für das christliche Abendland in die Geschichte ein. Mit seinen Überzeugungen und der Begründung einer neuen Wissenschaft (Hebraistik) repräsentiert er die Epoche der Renaissance in besonderer Weise. Seine Biographie und seine Werke ermöglichen uns ein besseres Verständnis seiner Haltung im Streit um die Vernichtung jüdischer Bücher sowie der spätmittelalterlichen Lebenswelt am Vorabend der Reformation. Die virtuelle Ausstellung mit unterschiedlichen Objekten (Handschriften, Portraits, Kupferstichen u. a.) bietet für Schulklassen eine einzigartige Möglichkeit, Informationen aus einem außerschulischen Raum zu bearbeiten und mithilfe eines neuartigen digitalisierten Lernorts in ein weit zurückliegendes Zeitalter, hier den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, einzutauchen. Die Schüler*innen lernen in der Ausstellung einen Mann kennen, dessen Name heute zwar nur noch selten in den Schulbüchern auftaucht, dessen Lebenswerk uns jedoch in mancherlei Weise dennoch begleitet. Die Schüler*innen erhalten einen anregenden Zugang zu Themen wie Antijudaismus, Toleranz, Bibelübersetzung und Medienkrieg
Es mag kein so ungewöhnliches Gelehrtenschicksal gewesen sein, das dem vor 200 Jahren in Mannheim geborenen Naturwissenschaftler Karl Friedrich Schimper beschieden war, aber schon fast exemplarisch für einen genial begabten Menschen seines Schlages, dessen Herkunft und Zurückhaltung dem Begründer der damals neuen botanischen Morphologie die glänzende akademische Laufbahn versagte. Auch sein um 18 Monate jüngerer Bruder Georg Wilhelm, der sich sein botanisches Wissen als Autodidakt erwarb und dann als Forschungsreisender und als Statthalter des Königs von Tigre in Adua/Abessinien die praktische Seite seiner Begabung auslebte, hat der Wissenschaft nur im Verborgenen gedient.
Wie schwierig ist es doch beides zu sein, deutsch und französisch. Dies zu verstehen und zu akzeptieren, damit kann man sich schwertun. Albert Schweitzer war von der festen Absicht und einem tiefgehenden Verlangen beseelt, den Zwiespalt zwischen den beiden Nationen und den beiden Kulturwelten zu überwinden und zu überbrücken. Sein humanitäres Engagement in
Lambarene gilt es auch in dieser Perspektive zu sehen. Als deutscher Staatsbürger entschied er sich bewusst dafür, sein Lebenswerk in Gabun, einer französischen Kolonie, ins Werk zu setzen. Der folgende Beitrag versucht einige Aspekte dieser besonderen Zweierbeziehung, dieser Doppelkultur nachzuzeichnen, die letztendlich Ausdruck einer zutiefst humanitär geprägten Herzens- und Weltoffenheit war.
Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.
In den Morgenstunden des 13. Juli 1943 wurde ein junger Soldat der deutschen Wehrmacht zu einem Steinbruch nahe der ukrainischen Stadt Melitopol am Asowschen Meer geführt. Dem Mann stand seine Hinrichtung bevor. Ein Feldkriegsgericht
hatte ihn wegen „Fahnenflucht im Wiederholungsfall" zum Tode verurteilt. Mehr als vier Jahrzehnte später berichtete ein Augenzeuge über die nun folgenden Minuten: ,,Zur Verkündigung des Urteils mußte der Hinrichtungszug auf ein Kommando
stramm stehen und das Gewehr präsentieren und die Offiziere mußten grüßen. Eine Fahne war, glaube ich, auch dabei. Dann verlas der Schreiber-Unteroffizier mit lauter Stimme feierlich das Urteil: ,Im Namen des Volkes! Der Soldat Hermann Keller wird wegen Fahnenflucht im Wiederholungsfall und Feigheit vor dem Feind zum Tode verurteilt!"
Zu Anbeginn des Deutsch-französischen Krieges von 1870/71 unternahm eine von Graf Zeppelin geführte Patrouille einen legendär gewordenen Erkundungsritt weit hinein in Feindesland. Die Teilnehmer dieses Fernspähtrupps nannte man Zeppelinreiter. Zu ihnen gehörte der aus Großbritannien stammende 27-jährige Leutnant William Herbert Winsloe. Von seinem Schicksal soll berichtet werden.
Kaum war bei der Leipziger Herbstmesse im September 1522 Luthers „Neues Testament“ – ohne jeden Hinweis auf den Übersetzer – bei Melchior Lotter d. J. erschienen, ging man in Wittenberg wegen des reißenden Absatzes daran, einen zweiten verbesserten Druck zu publizieren, der noch im Dezember desselben Jahres erschien. Doch praktisch gleichzeitig lag auch schon der erste Nachdruck des Baseler Druckers Adam Petri vor: Er enthielt nicht nur den gesamten Text mit den Kommentaren Luthers; er war auch mit großen und kleineren Bildinitialen am Anfang der einzelnen Bücher sowie Initialen entsprechend der Septemberbibel ausgestattet. Damit wurde die Leistungsfähigkeit des Baseler Druckhauses beeindruckend bewiesen: über den Neusatz hinaus gelang es, aus dem Stand die Ausstattung des Druckes durch die von Holbein d. J. entworfenen Holzschnitte der Initialen künstlerisch zu verbessern, Lücken zu schließen und kleinere Unstimmigkeiten zu korrigieren; allerdings fehlten die Illustrationen der Apokalypse, die in der Septemberbibel durch Lucas Cranach gestaltet
worden waren. Insgesamt 12 weitere Nachdrucke erschienen im Folgejahr 1523, von denen nur je eine Ausgabe in Grimma und Leipzig nicht in Süddeutschland entstanden waren, wobei demgegenüber allein in Basel 7, in Augsburg weitere 3 Ausgaben verlegt wurden. 1523 kamen als süddeutsche Druckorte Straßburg und Nürnberg hinzu; 1524, im Jahr der größten Zahl paralleler Bibel(teil)ausgaben, sind in Norddeutschland außerhalb Wittenbergs (8 Ausgaben) nur noch in Erfurt und Leipzig je 1 Druck erschienen, demgegenüber im süddeutschen Raum 36 Ausgaben (Augsburg 8, Basel 9, Hagenau 1, Kolmar 1, Nürnberg 6, Straßburg 8, Zürich 3; zusätzlich o. O. 1).