920 Biografien, Genealogie, Insignien
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Nachdem die deutsche Zeitgeschichtsschreibung sich lange vor allem an den beiden deutschen Diktaturen abgearbeitet hatte, stößt seit einigen Jahren auch die ‚alte Bundesrepublik‘ auf ein wachsendes historiographisches Interesse. Die bis in die jüngste
Vergangenheit angebotenen Deutungen der westdeutschen Geschichte als Erfolgs-, Ankunfts- oder Wundererzählungen beschränken sich jedoch meist auf die Phänomene des Wandels, indem sie beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung oder die Institutionengeschichte in den Blick nehmen. Der Aufbau einer Staats- und Gesellschaftsordnung ist aber nicht nur eine Frage verfassungsrechtlicher Grundlegung und institutioneller Erneuerung, sondern umfasst auch den Bereich des politischen Bewusstseins. Die kulturell-ideelle Prägung bleibt in der bisher eingenommenen Perspektive jedoch oft unhinterfragt. Hierbei geht es auch um die Frage, wer dem sich konstituierenden Gemeinwesen ‚Bundesrepublik‘ eine intellektuell begründete Richtung gab.
Der Nachlass des Prälaten Hans Bornhäuser fand, nachdem bereits 2008 kleinere Teile eines „Nachlasses Bornhäuser“ durch den verstorbenen Prälat i.R. Gerd Schmoll übergeben worden waren, im Februar 2013 mit der Übernahme des Hauptnachlasses von der Witwe Ilse Bornhäuser in Freiburg seinen Weg in das Landeskirchliche Archiv Karlsruhe.
Der Bestand beinhaltet 283 Verzeichnungseinheiten mit einem Umfang von insgesamt 1,9lfden. Metern und
einer Laufzeit von 1900 bis 1987. Er umfasst Dokumente aus dem beruflichen wie aus dem persönlichen Leben.
Hans Bornhäuser entstammte einer religiös geprägten Familie: Am 21. Februar 1908 wurde er als erstes Kind des Pfarrers
Wilhelm Bornhäuser und dessen Frau Helene geb. Gonser in Uiffingen bei Boxberg geboren. 1910 wurde der Vater an die Stiftsanstalten in Freiburg versetzt, wo Hans Bornhäuser seine Kindheit und Jugend verbrachte. 1926 nahm er das
Studium der Theologie, Philosophie und Geschichte an der Universität Marburg auf, wo sein Onkel Karl Bornhäuser als Theologieprofessor wirkte. Während seiner Studienzeit verbrachte Hans Bornhäuser einige Semester an der Theologischen Schule in Bethel und an der Universität Erlangen.
In den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts, vor allem in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts, verstärkten sich die Spannungen in Theologie, Kirche und Gesellschaft. Überall war Unruhe zu spüren. Kirche und Gesellschaft befanden sich in einem fast fiebrig zu nennenden Zustand. Wie die geistlich-theologische und kirchenpolitische Großwetterlage beschaffen war, fand in den Diözesansynoden, heute würden wir sagen: in den Bezirkssynoden des Jahres 1846 ihren Niederschlag. Auf fast allen Synoden wurde das Verlangen nach Veränderung und Ausbau der Kirchenverfassung laut. Das Motto lautete: Mehr Beteiligung der Gemeinde, der Diözesansynoden und der Generalsynode in Leitung und Gestaltung der Kirche! Vor allem die Diözesen in den ehemals kurpfälzisch-reformierten Landesteilen taten sich mit deutlichen Forderungen hervor.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Zuordnung von Schrift und Bekenntnis. Zwölf der siebenundzwanzig Synoden beschäftigten sich damit, und die, die sich damit befassten, lehnten allesamt eine stärkere Verpflichtung auf die Bekenntnisse mehr oder weniger entschieden ab. Dem Evangelischen Oberkirchenrat wurde dabei vorgeworfen, dass er in den Verlautbarungen und Erlassen der letzten Zeit die Bekenntnisbindung zu sehr betont habe.
Michael Sattler (1490-1527)
(2013)
Das Urteil, das im Prozess gegen den ehemaligen Mönch und Täuferführer Michael Sattler am 17. Mai 1527 in der vorderösterreichischen Amtsstadt Rottenburg am Neckar – gleichzeitig Sitz der Grafen von Hohenberg – gefällt wurde, übertraf an Grausamkeit alles Vorstellbare und erfüllte selbst die Zeitgenossen allgemein mit Abscheu und Entsetzen. Der Angeklagte sollte dem hencker an die handt [ge]geben werden, der soll ihn auf den [Markt]platz fuehren, und ihm allda zuerst die zungen abschneiden, danach uff ayn wagen schmiden, im allda zwaymal mit einer eyßnen glueende zangen auß seynem leib reissen. Nachmals, biß man [ihn] auff die malstat bringt, noch fünf griff [mit der Zange] wie vor[her] […] geben. Danach seyn leyb wie ayn ertzketzer zu pulver verprennen. Am 20. Mai 1527 wurde das Urteil vollstreckt. Noch auf der Hinrichtungsstätte habe Sattler Got für seine verfolger gebetten und erklärt, die warhayt bezeugen und mit meinem blut versigeln zu wollen, so der Augenzeugenbericht. Mit Sattler starben neun Männer und zehn Frauen, die mit ihm gemeinsam aufgegriffen worden waren und sich wie er geweigert hatten, den widertauff [zu] widerruff[en]. Unter ihnen war
auch Sattlers Ehefrau Margarete. Einem der Gefangenen, Veit Feringer, welcher auß furcht zum ersten ganntz und gar abgefallen war und widerrieff, sich auch begeben hat, alles zu glauben, was seyn oberkayt wollt, wurde ohne weitere Misshandlungen der Kopf abgeschlagen. Eine der verurteilten Frauen erhielt einen Hinrichtungsaufschub, bis sie ihr ungeborenes Kind entbunden hatte. Die übrigen Gefangenen wurden lebendig verbrannt, die Frauen im Neckar ertränkt.
Der „Familiennachlass Schmitthenner“ ist der überarbeitete und erweiterte Bestand „Abt. 150.028. Nachlässe von Schmitthenner, Adolf (1854-1907) und Schmitthenner, Karl Ludwig Wilhelm (1858-1932)“, der im Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte vorgestellt wurde. Der neue Bestand mit ca. 5 laufenden Metern und 670 Verzeichnungseinheiten hat eine Laufzeit von ca. 1738-2011. Neben den schriftlichen Archivalien gehören zum Nachlass auch Bilder, Fotos und Alben, welche dem Bestand entnommen und der Bilder- und Fotosammlung des Landeskirchlichen Archives (Abt. 08.154.) zugeführt wurden. Die Bücher des Nachlasses wurden geschlossen in den Bestand der
Landeskirchlichen Bibliothek aufgenommen. Elf Ölgemälde wurden in die Grafik- und Gemäldesammlung des Landeskirchlichen Archives (Abt. 08.153.) überführt. Zum Familiennachlass Schmitthenner gehören ferner ein Familienbecher (VZE Nr. 667) und weitere Gegenstände, die als Realien unter VZE Nr. 665 erschlossen sind, z. B.: Lederetui, Brille, Brosche, Druckklischees, Haare von allen den lieben Meinigen (VZE Nr. 107), Wandteller, eine Medaille und ein Abdruck des Petschafts mit dem Schmitthenner-Wappen.
Der Bestand Abt. 064. enthält die Handakten der langjährigen Vorsitzenden der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden, Frieder Schulz und Heinrich Riehm. Frieder Schulz, geboren am 19. Juli 1912 in Bruchsal und verstorben am 25. Dez. 2005 in Heidelberg, war 23 Jahre lang, von 1955 bis 1978, Direktor des Peterstifts, des Predigerseminars der badischen Landeskirche in Heidelberg und seit 1956 Mitglied der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden. Die „Handakten Frieder Schulz“ kamen im Februar 1999 als dienstliche
Akten aus der Tätigkeit als Landeskirchlicher Beauftragter für liturgische Ausbildung, Forschung und Praxis sowie seiner Mitarbeit im Rahmen der Liturgischen Kommission der Landeskirche in das Archiv. Heinrich Riehm, geboren am 22. Aug.
1927 in Haßmersheim und im Ruhestand seit 1. Sept. 1992, war 1965 zur Übernahme einer Professur an der Akademie für Musik und darstellende Kunst in Graz für ein Jahr beurlaubt. Bis Ende 1995 hatte er den Vorsitz der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden. Der vorliegende Bestand „Liturgische Kommission“ dokumentiert durch Protokolle und dazugehörige Unterlagen die umfangreiche und gründliche Arbeit, welche in der badischen Landeskirche und darüber hinaus von Heinrich Riehm und Frieder Schulz vor allem in liturgischer, aber auch in kirchenmusikalischer Hinsicht geleistet worden ist. Unter ihrer Regie entstanden Gottesdienstordnungen, Agenden und Gesangbücher in Zusammenarbeit mit der EKD, weiteren protestantischen Kirchen in Europa und der Ökumene. Im Petersstift waren sie im Fach Liturgik für die liturgische Ausbildung badischer Theologen verantwortlich.
150 Jahre nach Henhöfers Tod stellt sich die Frage, welches war denn seine Wirkung und inwiefern ist er als einer der Lehrer unserer Kirche – ein Doktor, wie er von den Heidelberger Theologen genannt wurde – noch aktuell. Wir tun dies nicht ohne die gebotene Zurückhaltung, wohl wissend, dass uns nur ein begrenztes und vorläufiges Urteil zusteht. Meine innere Nähe zu ihm gestehe ich gerne. Henhöfer gehört für mich zu den theologischen Vätern und Lehrern, von denen unsere Landeskirche nicht allzu viele aufzuweisen hat. Aber ich möchte ihm kein Denkmal errichten und ihn auch nicht verklären. Denkmäler sind doch gleichsam Versteinerungen und verklärende Heiligenbilder, sie entsprechen nicht dem reformatorischen Verständnis jener Lehrer und Zeugen der Wahrheit, zu denen wir Henhöfer rechnen dürfen. Ein lebendiges, ehrendes und ehrliches Gedenken wird die Grenzen achten, die ihm und uns gesetzt waren und sind, einem jeden in seiner Zeit und Welt. Das Wort des Paulus vom Maß des Glaubens (Röm 12,3), das von Melanchthon so oft zitiert wurde, gilt und darum überschreibe ich meinen dritten Abschnitt Henhöfer in seinen Grenzen. Nach dieser Klärung und Eingrenzung möchte ich ihn zum Schluss unter uns neu ins Gespräch bringen, das ist sozusagen das Vermächtnis. Eine Thesenreihe soll diesen Versuch einer Aktualisierung zusammenfassen und zur Diskussion stellen.
Der Hurrapatriotismus des Kaiserreichs und die fast einhellige Kriegsbegeisterung, anfängliche Siegesmeldungen von der Front, bald aber Nachrichten von Verwundeten und Gefallenen versetzten die Pfarrer in den Heimatgemeinden vom August 1914 an unter einen besonderen Erwartungsdruck ihrer Gemeindeglieder. Die Kriegsbegeisterung im Volk musste aufgenommen werden; bei den meisten Predigern geschah es aus Überzeugung. Andererseits galt es zu ermutigen und zu trösten, eine Deutung des Geschehens und Weisung zu bieten. Die Predigten waren somit meistens weniger Text- als Thema- oder Mottopredigten. Die älteren Pfarrer an der „Heimatfront“ wurden, trotz immer wieder neuer Mobilmachungsaktionen, entweder als unabkömmlich eingestuft oder neben ihrem eigentlichen Gemeindedienst als Garnison- oder Lazarettpfarrer eingesetzt. Ihre Kriegspredigten und Kriegsandachten ließen sie oft drucken, damit sie auch ihren Gemeindegliedern im Felde zugesandt werden konnten oder um mit dem Erlös des Druckschriftenverkaufs Hilfsmaßnahmen zu unterstützen.
Johann Peter Hebel
(2013)
„Er ist so sehr als Verfasser der Alemannischen Gedichte und des Rheinländischen Hausfreundes, als Schulmann und Volksschriftsteller bekannt, dass man fast Mühe hat, sich zu erinnern, dass er auch Theologe, Geistlicher gewesen ist“, schreibt der schweizerische reformierte Theologe und Religionspädagoge Johann Müller, ein Schüler von Karl Rudolf Hagenbach in Basel. Johann Peter Hebel (1760 bis 1826) sah sich selbst kaum oder nur gelegentlich als Schriftsteller, sondern in erster Linie als Mann der Kirche. „Das literarische Werk Hebels ist von seinem geistlichen Amt nicht ganz zu trennen. Die alemannischen
Gedichte kann man sich zwar auch ohne dieses vorstellen, schwerlich aber die Kalendergeschichten des Rheinländischen Hausfreundes. Nicht nur, dass die Redaktion des Kalenders auf einen kirchenamtlichen Auftrag zurückgeht, Hebel bekennt sich bei seinen Lesern auch offen dazu, dass er den „lutherischen Kalender“ schreibt“, konstatiert Georg Hirtsiefer.
Im Frühjahr 2013 konnte die Landeskirchliche Bibliothek die Gesangbuchsammlung von Udo Eisenbeiß (1936-2013) aus Offenburg übernehmen. Der gebürtige Straßburger Eisenbeiß war Verwaltungsleiter und stellvertretender Direktor des Paul-Gerhardt-Werkes in Offenburg und leidenschaftlicher Kirchenmusiker. Zugleich war er auch ein passionierter Sammler u.a. von Gesangbüchern, deren Bestand er noch kurz vor seinem Tode der Gesangbuchsammlung der Landeskirchlichen Bibliothek
antrug. Die Gesangbücher wurden als „Sammlung Eisenbeiß“ in die Gesangbuchsammlung integriert. Das Zugangsbuch verzeichnet, nachdem Dubletten ausgeschieden worden waren, 310 Einträge.
Die drei Protagonisten dieser Tagung sind im Abstand jeweils eines halben Jahrhunderts geboren: Friedrich Reiser 1401, Jakob Wimpfeling 1450, Sebastian Franck 1499. Wimpfeling ist Reiser und wohl auch Franck nie begegnet, aber Wimpfeling
wusste von Reiser, und Franck wusste von Wimpfeling. Als Reiser 1458 in Straßburg als rückfälliger Ketzer verbrannt wurde, besuchte der junge Wimpfeling die Lateinschule seiner Heimatstadt Schlettstadt. Erst vierzig Jahre später interessierte ihn jene Ketzerverbrennung aus einem nicht bekannten Grunde sehr. Sein Freund Geiler von Kaysersberg stellte 1497 in Straßburg Nachforschungen über „diesen Friedrich“ an und übermittelte das Ergebnis nach Speyer, wo Wimpfeling damals als Domprediger wirkte. Vier Jahre später machte Wimpfeling, der inzwischen in Straßburg lebte, von den Informationen Geilers Gebrauch im zweiten Buch seiner Schrift „Germania“, mit der er beim Rat der Stadt dafür warb, dass dieser zum Wohle Straßburgs ein Gymnasium für die 15- bis 20jährigen als Ausbildungsstätte für die künftige Führungsschicht einrichten möge. Diese sollte einmal mit derselben Weisheit regieren, die der Stra?burger Rat schon in früheren Zeiten bewiesen habe. Wimpfelings Aufzählung vorbildlicher Maßnahmen schockierte damals nicht, sie entsprach vielmehr gängiger Regierungslehre.
Vor einigen Monaten rief Gustav Löffler bei mir an. Es war ihm zur Kenntnis gekommen, dass ich mich schon seit etwa 1994/95 mit Gertrud Herrmann beschäftigt habe. Ihr Leben bewegt mich bis heute. Ich habe darum mehrfach über sie geschrieben und für meine Arbeiten Einsicht genommen in einschlägigen Archiven. Eigentlich wäre dazu die Genehmigung von Rechtsnachfolgern nötig gewesen. Ich habe zehn Jahre nach solchen gesucht; auch noch weiterhin, als das sogenannte „Lexikon“ bereits erschienen war. Aber irgendwann habe ich meine Suche, die sich bis nach USA erstreckt hatte, doch aufgegeben. Da erhielt ich 2008 überraschend Kontakt zu Gertrud Herrmanns Neffen, Harald Herrmann. Ihn hatte sie zu ihrem Erben eingesetzt, er war ihr Rechtsnachfolger. Zum Glück war er auch im Nachhinein einverstanden mit meinen Recherchen. Es besteht noch immer loser Kontakt mit ihm. – Und letztes Jahr berichtete mir Gustav Löffler, dass die Familien Löffler und Herrmann familiäre Bindungen haben!
Sebastian Franck (1499–1542)
(2012)
In einer 1545, etwa drei Jahre nach Sebastian Francks Tod, publizierten Vorrede zu einem Ehetraktat des Hamburger Pastors Johann Freder beteuerte Luther, er habe bey leben Sebastiani Francken nichts wollen wider jhn schreiben (S. 171). Denn ich solch bösen Menschen zu hoch veracht und allzeit gedacht, sein schreiben würde nichts gelten bei allen vernunfftigen, sonderlich bey Christen leuten, und von sich selbst in kurtz untergehen, wie ein Fluch eines zornigen bösen Menschen. Im Folgenden malt Luther sein Feindporträt weiter bildkräftig aus. Franck, das böse lesterlich maul (S. 172) wird mit einer unfletigen Saw (ebd.) verglichen, und Luther fühlt sich bei ihm erinnert (S. 174) an die schendlichen fliegen, die bei uns zu weilen in der natürlichen noth auff dem heimlichen gemach wollen in den hindern kriechen, und in derselben Rosen
und feinen Blumen sich weiden und jr honig saugen, Und darnach herfur fliegen, wenn sie den russel und fusse daselbst besuddelt haben, wollen sie uns im angesicht, auff der nasen, auff den augen, backen, maul, an dem ehrlichsten Ort sitzen, als kemen sie aus einem wolriechenden lustgarten oder einer Apoteken.
In jüngster Zeit wurden die Nachlässe der badischen Pfarrer Ernst Lehmann (1861–1948) und seines Sohnes Kurt Lehmann (1892–1963) sowie der mit ihnen verwandten Karlsruher Komponistin, Pianistin und Dichterin Clara Faisst (1872–1948) im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe erschlossen und damit für eine zielgerichtete Recherche nutzbar gemacht. Dabei weisen diese drei Nachlässe eine bemerkenswerte Geschichte auf, die nun im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe ihren Abschluss
gefunden hat. Als Luise (Liesel) Lehmann, die zweite Frau von Kurt Lehmann, im Jahre 1996 hochbetagt aus ihrer Wohnung in M 1,1 in Mannheim in ein Seniorenstift umziehen musste, konnte sie nur Weniges mitnehmen. Wertvolle Bände aus der Bibliothek Kurt Lehmanns wurden verschenkt, der größte Teil der Bibliothek konnte jedoch als „Ernst und Kurt Lehmann-Gedenkbibliothek“ von Pfarrer Dr. Johannes Ehmann gesichert und erschlossen werden und in der Konkordienkirche einen neuen Standort erhalten. Splitter aus der Bibliothek Kurt Lehmanns, vor allem Kleinschrifttum zum Kirchenkampf, gelangten auch in die Landeskirchliche Bibliothek in Karlsruhe. Einer sehr viel größeren Gefährdung war hingegen das persönliche Schriftgut aus dem Besitz von Kurt Lehmann ausgesetzt, vor allem Korrespondenzen, Manuskripte und Fotos, die für die Vernichtung frei gegeben waren. Der weitaus größte Anteil dieser Unterlagen konnte glücklicherweise durch Dr. Udo Wennemuth, der seinerzeit mit der Fertigstellung seiner Geschichte der evangelischen Kirche in Mannheim beschäftigt war und auch in Kontakt zu Liesel Lehmann stand, gerettet und zunächst im Kirchengemeindeamt Mannheim in einem völlig ungeordneten Zustand gelagert werden. Als Wennemuth im Mai 1999 die Leitung des Landeskirchlichen Archivs
übernahm, wurde der Bestand als Nachlass Ernst und Kurt Lehmann in das Landeskirchliche Archiv nach Karlsruhe übergeben.
In einem Überblick über den Stand der Erforschung der badischen Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts benennt Udo Wennemuth zahlreiche Desiderate, nicht zuletzt über die eigentlich gut und breit erforschte Zeit des „Dritten Reiches“. Unter anderem führt Wennemuth aus: „Die Arbeit der Kirche im ‚Untergrund‘ ist noch unerforscht. Manches weiß man vom Hörensagen.“ Eine Auswertung von Quellen stünde jedoch aus. Auf Grund der Aktenlage bleibt es schwierig, das real Erlebte zu rekonstruieren – selbst dann, wenn zahlreiche Materialien vorliegen. Ehemalige „Deutsche Christen“ (DC), sofern sie den Krieg überlebten, verwahrten nach 1945 zahlreiche Dokumente und haben diese nicht selten noch zu Lebzeiten vernichtet, um weitere eigene Verstrickungen nicht bekannt werden zu lassen. Auch bei der Bekennenden Kirche (BK) können, so Wennemuth, nicht „[d]ie gesamten internen Prozesse“ beschrieben werden. Hier fehlt oft das Material, das vor 1945 ja außerordentlich belastend gewesen wäre. Die volkskirchliche „Mitte“ dagegen hat ihre Positionen nicht detailliert begründet und eher versucht, sich nicht zu äußern, so dass nur das Archivmaterial des traditionellen kirchlichen Alltags entstand. Manfred Gailus resümiert forschungsgeschichtlich zu Recht: „Eine Sozialgeschichte des Kirchenvolkes im NS-Staat steht sowohl für den Protestantismus als auch für den Katholizismus noch aus.“
Der Nachlass von Otto Raupp kam als einer der ältesten in das Landeskirchliche Archiv und ist wahrscheinlich um 1960 hier deponiert worden. Der Bestand umfasst 92 VE mit einer Laufzeit von ca. 1886 bis 1944 und einen Umfang von ca. 0,30 lfde. Metern. Otto Heinrich Raupp wurde am 25. Mai 1867 als Sohn des Pfarrerehepaares Adolf Raupp und Elisabeth, geb. Mayer in Schwörstadt-Dossenbach im Kirchenbezirk Schopfheim geboren. Er studierte in Jena und Heidelberg Evangelische Theologie und wurde 1888 unter die Kandidaten der Evangelischen Landeskirche aufgenommen. Nach bestandener theologischer Vorprüfung im Jahr 1888 und abgelegter theologischer Hauptprüfung im Jahre 1889 folgte das Vikariat in Eberbach (1889), Berwangen (1890), Müllheim (1891), Freiburg (1892) und Mannheim (1894). 1898 wurde er Pfarrverwalter in Auggen und am 8. Januar 1899 in sein Amt als Pfarrer der Gemeinde Mundingen eingeführt. 1907 folgte die Wahl zum Dekan des Kirchenbezirkes Emmendingen. Ab dem 1. November 1919 war Otto Raupp Pfarrer in Denzlingen und seit 1919 weitere 6 Jahre Dekan der Diözese Emmendingen. 1909–1920 war Otto Raupp Mitglied der Generalsynode. Am 11. November 1927 erfolgte in Anerkennung der langjährigen Tätigkeit im geistlichen Amt und als Dekan des Kirchenbezirks Emmendingen die Ernennung zum Kirchenrat. 1925 wurde Otto Raupp nochmals für weitere 6 Jahre zum Dekan des Kirchenbezirkes Emmendingen bestätigt. Am 1. August 1938 wurde Otto Raupp in den Ruhestand versetzt, er verstarb am 2. November 1945 in Freiburg (im Breisgau).
Am 12. März 1458 werden die Einwohner von Straßburg Zeugen eines Schauspiels; mitten in der Stadt auf dem Rossmarkt, wo hin und wieder auch Turniere stattfanden, werden Gerüste oder Tribünen aufgebaut, die höchste Tribüne für die Gelehrten, dann eine etwas niedere für den Rat und schließlich die niederste Tribüne für drei angeklagte Ketzer, zwei Frauen und ein Mann. Das Schauspiel hat verschiedene Akte: Zuerst eine Predigt des Ketzermeisters, dann die Verlesung der Anklage mit dem Hinweis Friedrich Reiser wäre ein Ketzer dreier Sekten nemlich ein Waldenser, genant die Armen von Lucdun; ein Beheimscher und ein Taborischer und schließlich der Widerruf und Abschwur der Ketzer. Im Anschluss daran muss der Hauptangeklagte seine vielen Bücher dem Feuer übergeben. Nun stellt der Inquisitor fest können die Angeklagten vom Bann gelöst werden, d.h. ihre Exkommunikation wird aufgehoben.
Johann Peter Hebel war schon im Jahre 1801 mit einem größeren katechetischen Projekt befaßt, nachdem er von Geheimrat Nikolaus Friedrich Brauer den Auftrag erhalten hatte, den Katechismus Johann Gottfried Herders für den Schulgebrauch in
Baden zu bearbeiten. Zu einer Publikation dieser Bearbeitung, die in Hebels Nachlass bedauerlicherweise nicht überliefert ist, kam es allerdings nicht. Dass sich Hebel der ihm übertragenen Aufgabe nur widerwillig stellte und er der Herderschen Vorlage
sehr kritisch gegenüberstand, ist ersichtlich aus einem Brief an seinen Freund Friedrich Wilhelm Hitzig vom 14. April 1801
Im Wintersemester 1984/85 war im Vorlesungsverzeichnis der Theologischen Fakultät folgende Lehrveranstaltung angekündigt: „Dr. Scheible, Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Ich nahm teil und habe bis heute Bilder der Sitzungen im Übungsraum in der Karlstr. 16 im Kopf. In diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar habe ich den Unterschied zwischen dem Augsburger und dem Leipziger Interim gelernt und vieles mehr. Ich sage das mit ausdrücklicher Dankbarkeit: Ich hatte das Glück, von Heinz Scheible in die erste tiefere Beschäftigung mit Melanchthon geführt zu werden. Und bis heute hat mein Melanchthon-Studium ja nicht aufgehört. Schon der Titel der Lehrveranstaltung zeigte die besondere Qualität der Lehre Herrn Scheibles: „Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Den Theologiestudierenden sollte die erhebliche gegenwärtige Relevanz der Auseinandersetzungen um das Augsburger bzw. Leipziger Interim deutlich werden. Und das geschah keineswegs unter Vernachlässigung eingehender Quellenarbeit. Ich habe noch einmal in den alten Seminarunterlagen nachgesehen. Das sind nicht nur zahlreiche Kopien von Melanchthon-Briefen aus dem Corpus Reformatorum, sondern auch Kopien von Drucken aus dem 16. Jahrhundert, alles
intensiv bearbeitet, mit Bemerkungen und Buntstift-Unterstreichungen. Nach meiner Erinnerung habe ich in diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar zum ersten Mal überhaupt mit Kopien von Originaldrucken aus dem 16. Jahrhundert gearbeitet.
„Semper Apertus“
(2012)
On 5 August 1947, two years after the occupying American army had shut it down, the University of Heidelberg recognized Prälat Hermann Ludwig Maas (1877–1970) on his seventieth birthday with a doctorate honoris causa. The document which the Rektor, Prof. Hans Freiherr von Campenhausen, presented to Maas supported the honor with half a dozen reasons why he was worthy of the title Doktor, but the laudatio made no mention of the university’s debt to Hermann Maas that arose in the summer of 1945. Years later, when Maas was a walking, living legend in his own city, the popular press remembered that Maas and members of the Theological Faculty taught uninterruptedly during the Summer Semester of 1945 while other faculties
slumbered. Maas and his colleagues helped the university live up to its heralded motto: semper apertus.