920 Biografien, Genealogie, Insignien
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (38) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (38)
Gehört zur Bibliographie
- nein (38)
Schlagworte
- Nationalsozialismus (38) (entfernen)
Wir schreiben das Jahr 1973, als sich in einem Strafprozess im Heidelberger Amtsgericht zwei Parteien gegenüber stehen – allesamt Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg (PH): der ASTA-Vorsitzende Wilhelm Pauli auf studentischer Seite sowie die Professoren Karl Kollnig und Wilhelm Schwab als Vertreter des Lehrkörpers. Gegenstand des Strafprozesses ist eine Anklage gegen den Studenten wegen beleidigender Äußerungen in einem Artikel der Hochschulzeitung „Asta-Info“ vom 30. April.
Otto Ehrlich (1909–1971) schloss sein Medizinstudium in Heidelberg im Dezember 1936 mit dem Staatsexamen ab. Bald darauf reichte er seine Dissertation ein und bestand die Doktorprüfung, doch der Erhalt des „Diploms“ war zu diesem Zeitpunkt keine Selbstverständlichkeit mehr. Ehrlich musste vielfältige Anstrengungen unternehmen und bürokratische Hürden überwinden, „um das Doktordiplom zu erhalten, da dies für mich für meine Auswanderung von lebenswichtiger Bedeutung ist“. Seine Bemühungen spiegeln sich in umfangreicher Korrespondenz und führten letztlich zum Ziel. Exemplarisch zeigen die von uns bearbeiteten Dokumente die sich verstärkenden Einschränkungen für jüdische Promovierende, die detaillierte bürokratische Regulierung und die verschiedenen Stellen, die mit dem Anliegen zu befassen waren – diese reichten von der Ebene der Universität mit Dekanat und Rektorat über das Badische Ministerium für Kultus und Unterricht in Karlsruhe bis zum Reichserziehungsministerium. Bürokratische Spielräume auf lokaler Ebene scheint es aufgrund
der direkten Kontrolle durch das Reichsministerium im Einzelfall kaum gegeben zu haben. Dennoch stellt sich die Frage nach der Umsetzung der Vorgaben an der Heidelberger Medizinischen Fakultät. Welchen Einfluss hatten die beteiligten Ministerien und die verschiedenen Ebenen der Universitätsverwaltung? Handelten sie streng nach Vorschrift? Versuchten sie, eigene Handlungsimpulse umzusetzen, entweder
um den Betroffenen zu helfen oder um die Aushändigung des Doktordiploms zu verhindern? Wir gehen den genannten Fragen an zwei Beispielen nach. Zunächst stellen wir kurz die Entwicklung der Gesetzeslage dar, um dann die „Fallgeschichten“ von Otto Ehrlich und Lore Hirsch einordnen zu können.
Im Juni 1940 geht bei dem „Herrn Obmann der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Heidelberg“ das vom 11. Juni 1940 datierende Schreiben des Oberbürgermeisters Dr. Otto Gönnenwein in Schwenningen am Neckar ein, mit dem dieser um „Zulassung zur Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät“ nachsucht. Dem Gesuch sind beigefügt ein ausführlicher Lebenslauf, ein vorläufiges Zeugnis der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen über die Erlangung der juristischen Doktorwürde, der wissenschaftliche Aufsatz „Das Normenprüfungsrecht der Verwaltungsbeamten und die Grenzen der Gehorsamspflicht“ sowie als Habilitationsschrift das Buch „Das Stapel- und Niederlagsrecht“.
Die Häß ist ein ausgesprochen schwatzhaftes, vorlautes Weib, die über alles zu meckern und zu kritisieren hat und vom Nationalsozialismus nicht das Geringste wissen will. Genau so steht es im Original des Ermittlungsberichts der Geheimen Staatspolizei vom 1. Juli 1942 an den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht in Freiburg. Wenige Tage zuvor, am 16. Juni 1942, hatte die damals 49-jährige Gast- und Landwirtin Lina Häß aus Ottenheim in einer Gastwirtschaft im elsässischen Erstein bei der Ankündigung einer Sondermeldung des Oberkommandos der Wehrmacht mit einer abweisenden Handbewegung folgende Äußerung gemacht: Ach was, es ist ja doch nicht wahr, was gesagt wird. Johann Klumpp, ein Oberwächter der Festungsdienststelle Karlsruhe und vermutlich ein überzeugter Nationalsozialist, hatte den Ersteiner
Gendarmerieposten über den Vorfall unverzüglich fernmündlich informiert. Lina Häß wird festgenommen und am 26. August 1942 vor dem Sondergericht Freiburg wegen eines Vergehens nach dem „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz von Polizeiuniformen“ angeklagt. Nicht einmal drei Monate nach „der Tat“, am 10. September 1942, wird sie vom Sondergericht Freiburg zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Ausmaß der Verbrechen, die im Nationalsozialismus begangen wurden, übersteigt die Vorstellungskraft jedes Einzelnen. Mit Hilfe von Zahlen versucht man das Leid zu quantifizieren, aber letztendlich sind es hilflose Versuche, das Unfassbare zu begreifen. Anhand von Einzelschicksalen lässt sich natürlich nicht das gesamte Unrechtssystem erklären, aber Einzelschicksale ermöglichen zumindest einen Einblick in ein zutiefst menschenverachtendes und im wahrsten Sinne
gnadenloses Justizsystem. Am Beispiel des Schicksals von Raimund Faller aus Unadingen und seiner Ehefrau Ida wird dargestellt, wie sich die politische Justiz in Deutschland in den letzten Kriegsjahren dramatisch verschärfte und zu einer Rechtsprechung führte, die bei geringsten Vergehen die Todesstrafe verhängte und vollstreckte. Die sehr gute Quellenlage ermöglicht eine detaillierte Beschreibung der letzten Monate Fallers, bevor er am 23. März 1944 wegen Verstoß gegen das Rundfunkgesetz im Gefängnis Brandenburg (Havel)-Görden hingerichtet wurde. Für den Autor selbst hat das Schicksal Raimund Fallers eine besondere Bedeutung, da seine Urgroßmutter Lucia Marx eine Schwester von Raimund war. Sie war mit dem damaligen Bürgermeister Emil Marx verheiratet, der bei der Verhaftung Raimund Fallers auch in Erscheinung trat. Die Forschungen zu dessen Schicksal sind somit nicht nur von akademischer Bedeutung, sondern es stellt sich auch die Frage, ob die eigene Verwandtschaft eine Mitschuld am Tode Fallers hatte. Diese Fragen konnten durch das Einsehen der Gerichtsakten im Bundesarchiv in Berlin geklärt werden.
Dr. med. Hans Foerster (Förster) (5. Juni 1894–30. April 1970), geboren in Barmen, Wuppertal, als Sohn des Chemikers und Dendrologen Dr. phil. Hans Foerster (1864– 1917) und seiner Frau Elise Mayer (1871–1963). Aufgewachsen und Abitur in Barmen. 1914 freiwillige Meldung zum Kriegsdienst, Feldhilfsarzt 1918. Auszeichnungen: EK II (1916), Verwundetenabzeichen in Schwarz (1915). Nach 1918 Mitglied des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten und Parteimitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). 1912 Beginn des Studiums der Humanmedizin in Heidelberg und Marburg. Im Sommersemester 1920 ärztliche Hauptprüfung (Examen) in Heidelberg, Approbation 1920; Promotion zum Dr. med. bei Prof. Carl Menge, Universitätsfrauenklinik Heidelberg. 1922 Eheschließung, Umzug von Heidelberg nach Radolfzell und Gründung einer Arztpraxis, seit 1926 Wohnräume und Praxis in der Seestraße 57. In zweiter Ehe 1928 verheiratet mit Charlotte Peters (1903–1980) aus Abtlöbnitz, Kreis Naumburg a. d. Saale. Am 5. Dezember 1928 Geburt des Sohnes Wolf-Dietrich Foerster in Radolfzell; bis 1944 bekommt das Paar sechs weitere Kinder. 1934 Bezug des eigenen Hauses in der Walther-Köhler-Str. (heute: Mettnaustr.) 23; 1938 Erwerb des angrenzenden Baugrundstücks Scheffelstr. 42. Arztpraxis weiter in der Seestr. 57 (seit 1933, nach Umbenennung und Neunummerierung, Schlageterstr. 27). Ab 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP, seit 1933 auch im Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund (NSDÄB).
Die katholische Kirche mit ihren Gläubigen war die Institution in Meßkirch, die den Nationalsozialisten während ihrer 12-jährigen Herrschaft wohl die meisten Unannehmlichkeiten bereitete. Zu Beginn war es vor allem der Redakteur Albert Zimmermann von der katholischen Zentrumszeitung „Heuberger Volksblatt“, welcher schon lange vor 1933 offen gegen die Nationalsozialisten Stellung bezog. Leider ist dieser mutige Mann bis heute in Meßkirch verkannt, wie die Straßennamendebatte um die Jahreswende 2013/14 beweist. Vorgeschlagen von der SPD-Fraktion und vom gesamten Meßkircher Gemeinderat bereits beschlossen, wurde eine Albert-Zimmermann-Straße wenige Wochen später vom gleichen Gremium revidiert. Nach zum Teil polemischen Leserbriefen, die nachweislich falsche Behauptungen enthielten, wurde die
Straßenbenennung von den beiden anderen Gemeinderatsparteien nun abgelehnt. Bemerkenswert daran sind zwei Dinge: Einmal, dass der Vorschlag zur Zimmermannstraße von der Meßkircher SPD kam, der Partei, die zu Zimmermanns Zeiten seine erklärte Gegnerin war. Zum anderen, dass die CDU, deren Wurzeln in der von Zimmermann vertretenen katholischen Zentrumspartei liegen und für deren Überzeugungen er sein Leben lang eintrat, den Vorschlag ablehnte.
Nachdem bereits 1927 unter Vorsitz des Nazivordenkers Alfred Rosenberg der „Kampfbund für Deutsche Kultur“ gegründet worden war, begann mit dem Aufstieg der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) Anfang der 1930er-Jahre, die Intoleranz gegenüber avantgardistischen Künstlern einen zunehmend repressiven Charakter anzunehmen. Gleich nach der sogenannten „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 wurde der gesamte Kulturbereich zentralisiert und im Interesse der neuen Machthaber durchstrukturiert. Dem im März 1933 eingerichteten Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Leitung von Joseph Goebbels kam dabei eine zentrale Rolle zu. Durch das wenige Wochen später erlassene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurden zahlreiche jüdische und nicht systemkonforme Lehrende an den Akademien sowie Mitarbeiter von Museen in ganz Deutschland entlassen. Schließlich wurden im Juli auf Erlass des Reichsministeriums alle Künstlervereinigungen und Kunstvereine gleichgeschaltet und in das Reichskartell der bildenden Künste überführt. Wenige Wochen später erfolgte die Gründung der Reichskulturkammer. Sieben Einzelkammern erfassten sämtliche kulturellen Bereiche: Musik, Theater, Schrifttum, Presse, Rundfunk, Film und auch die bildenden Künste. Wer der Reichskulturkammer bis zum 15. Dezember 1933 nicht beitreten wollte oder konnte, hatte fortan keine Möglichkeit mehr, seinen Beruf auszuüben. Voraussetzung für die Aufnahme war die deutsche Staatsangehörigkeit und der Nachweis einer „arischen“ Abstammung, doch auch aus politischen oder anderen Gründen „unerwünschte“ Künstler konnten mit dieser perfiden Maßnahme auf Einfachste ausgegrenzt werden.
Dieser Beitrag befasst sich mit der Person Richard Kuenzers, eines eher weniger bekannten Beteiligten des aktiven Widerstands gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime. Ausgewertet wurde dabei seine umfangreiche Privatkorrespondenz aus den Jahren 1888 bis 1945, die die Familie dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat. Beim Lesen dieses schriftlichen Nachlasses ist ein Bild entstanden, das seine herausragende Persönlichkeit verdeutlicht. Nach einem unter verschiedenen thematischen Gesichtspunkten gewährten Einblick in die Briefe Kuenzers insbesondere aus der Haftzeit wird allgemein der Frage nachgegangen, wie der Widerstand gegen das NS-Regime aus christlicher Überzeugung zu verstehen ist, wie er sich in die Gesamtbetrachtung über den Widerstand einordnet, welche Beweggründe die Betreffenden zu ihrem Handeln motiviert haben, ja auch, welche Rolle das Verhalten dieser christlichen Männer und Frauen für die Beurteilung der Rolle der Kirche in der Zeit des NS spielt. Im Anschluss hieran soll in einem weiteren Abschnitt der christliche Widerstand unter juristischen Gesichtspunkten vertiefend betrachtet werden. Dabei wird der Anklageschrift gegen Richard Kuenzer in dem Verfahren vor dem Volksgerichtshof besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Die in Berlin ansässige Familie Zwillenberg verbrachte seit den 1920er-Jahren ihren Urlaub winters wie sommers mehrheitlich in deutschsprachigen Feriendestinationen, während sie sich in ihrer übrigen Freizeit meist auf ihrem Landgut Dominium Linde im Westhavelkreis aufhielt. Zweimal weilte sie zwischen 1933 und 1938 zum Urlaub im Hochschwarzwald auf: vom 23. Januar bis 16. Februar 1936 in Hinterzarten sowie vom 26. Juni bis 21. Juli 1938 in Titisee. Hermann Hugo Zwillenberg kam am 26. Mai 1885 in Lyck, Masuren (Ostpreußen), zur Welt. Nach seinem Abitur in Rastenburg studierte er Rechtswissenschaften und schlug die Richterlaufbahn ein, welche durch seinen Dienst als Frontkämpfer in Frankreich und Flandern 1914 bis 1918 unterbrochen und im Laufe des Jahres 1919 durch seinen Eintritt in den Warenhauskonzern Hermann Tietz beendet wurde. Im Mai 1919 verlobte er sich mit Elise Tietz, der Tochter des Firmengründers Oscar Tietz; die Heirat erfolgte im November 1919. Das Paar hatte zwei Kinder: Lutz Oscar und Helga. Auf Jahresbeginn 1920 wurde er neben seinem Schwiegervater sowie seinen beiden Schwägern Georg und Martin Tietz Mitglied der Konzernleitung. Nach der Machtergreifung drängten Reichsregierung und Gläubigerbanken auf eine Arisierung der Konzernleitung, weswegen Zwillenberg Ende Juli 1933 aus dieser austrat, allerdings noch bis Dezember 1934 in der Firmenverwaltung verblieb. Von Sommer 1933 bis Herbst 1938 führte er ein ausführliches Tagebuch. Bis zur Immigration im Frühjahr 1939 in die Niederlande lebte die Familie von den Erträgnissen seiner Investitionen. Die ersten Kriegsjahre lebten sie dank seines Status als Honorarkonsul von Nicaragua in Rotterdam weitgehend unbehelligt, bis sie im Herbst 1943 verhaftet und in mehreren Internierungslagern festgehalten wurden. Nach einem Gefangenenaustausch verbrachten sie die Zeit vom Mai 1944 bis zum Kriegsende in nordafrikanischen Lagern der Alliierten, ehe sie Ende August 1945 in die Niederlande zurückkehren konnten. Im Frühjahr 1964 zog er mit seiner Gattin nach Wabern bei Bern um, wo er am 31. Oktober 1966 verstarb.
Die Haltung des Freiburger Pastoraltheologen Linus Bopp (1887-1971) zum und im Nationalsozialismus
(2007)
Die Freiburger Albert-Ludwigs-Universität, zu deren historischen Kernfächern die (Katholische) Theologie gehört, kann 2007 auf ihr 550-jähriges Bestehen zurückblicken. Ein Jubiläum dieser Art ist immer auch ein Anlass zum historischen Rückblick. Dabei hängt die Qualität eines solchen Rückblicks wesentlich von der Bereitschaft ab, sich auch kritischen Phasen und Ereignissen zu stellen, zu denen zweifelsohne die Zeit des Nationalsozialismus gehört. Dieser Aufsatz richtet den Blick auf Linus Bopp, der in diesen Jahren Professor für Pastoraltheologie an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg war. Zunächst soll ein kurzer Überblick über seine Person und sein Werk gegeben werden (1). Danach wird Bopps Haltung zum Nationalsozialismus im Kontext der gegenwärtigen kirchengeschichtlichen Forschung thesenartig umschrieben (2). In einem dritten Schritt ist darauf zu schauen, in welche Richtung die Weichen in Bopps pastoraltheologischem Denken vor 1933 gestellt waren (3). Anschließend wird geschildert, wie der Freiburger Pastoraltheologe im „Dritten Reich“ zu einem „Brückenbauer“ wurde, aber auch, wie er zum nationalsozialistischen Regime zunehmend auf Distanz gegangen ist (4). Überlegungen, wie sich der Freiburger Theologieprofessor Bopp nach Ende des Zweiten Weltkriegs über den Nationalsozialismus geäußert hat und wie diese Erfahrungen sein (pastoraltheologisches) Denken beeinflusst und verändert haben, schließen diesen Beitrag ab (5).
Der im Schwarzwald geborene Erwin Mülhaupt (1905‒1996) hat von seinen mehr als 90 Lebensjahren, von kurzen vorübergehenden Arbeitsaufträgen vorher und nachher abgesehen, nur zehn Jahre, und zwar von 1933 bis 1943, als Pfarrer in einer Gemeinde verbracht: als Pfarrer des Kirchspiels Haag im Kirchenbezirk Neckargemünd mit den drei Filialen Schönbrunn, Moosbrunn und Allemühl und mit drei Kirchen. Mehr als doppelt so lange, nämlich 21 Jahre, von 1949 bis 1970, war Mülhaupt Professor für Kirchengeschichte an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal. Es liegen drei verschieden lange autobiographische Texte von ihm vor: ein kurzer von 1949, verfasst zum Dienstantritt in Wuppertal; ein langer von 1975 als Rückblick auf 50 Jahre theologische Existenz; und ein aus Anlass der Diamantenen Hochzeit geschriebener von 1993.
Für die Darstellung der Biographie von Wilhelm Holzwarth kann nicht nur auf die überlieferte Spruchkammerakte zurückgegriffen werden, sondern auch auf persönliche Dokumente, die sowohl das Privatleben als auch die Parteifunktionen
widerspiegeln. Diese Dokumente gelangten bei Kriegsende im Zuge einer Hausdurchsuchung vor der Verhaftung von Wilhelm Holzwarth am 8. September 1945 an die amerikanische Besatzungsmacht und wurden später an die zuständige Spruchkammer Ludwigsburg übergeben. Nach der Aufösung der Spruchkammer wurden die Unterlagen dem Staatsarchiv Ludwigsburg
abgeliefert und stehen dort heute der Forschung zur Verfügung. Wilhelm Holzwarth wurde am 27. März 1889 in Oberderdingen geboren, wuchs dort unter »kleinbäuerlichen Verhältnissen« auf und besuchte die Volksschule. Das eigene Elternhaus beschrieb er als »pflichtgetreu« und »vaterländisch gesinnt«.
Auf einer Tagung im März 2010 in Bad Herrenalb, bei der der „Fall“ des „nichtarischen“ Pfarrers Kurt Lehmann (er zählte nach den Gesetzen des NS-Staates als „Halbjude“) eine besondere Rolle spielte, kam es immer wieder zur Frage der Kontinuität im Verhalten der Badischen Landeskirche in ihrer Haltung zum NS-Staat bis 1945 und, damit in unmittelbarem Zusammenhang stehend, der anschließenden Auseinandersetzung der Landeskirche mit ihrem Verhalten (und ggf. einem etwaigen Versagen) gegenüber den Übergriffen des NS-Staates. Symptomatisch für das Verhältnis der Kirche zu einer etwaigen Schuld schien dabei ihre Handlungsweise gegenüber den „nichtarischen“ Pfarrern Ernst (Vater) und Kurt Lehmann (Sohn) zu sein.
Im ersten Band des Jahrbuchs für badische Kirchen- und Religionsgeschichte hat Prälat Gerd Schmoll als Zeitzeuge berichtet, wie er Krieg und Nachkriegszeit und die Kirche in dieser Zeit erlebt hat. Wie schon oft stellte sich mir die Frage: Wie habe eigentlich ich dies alles erlebt, 1929 in Mannheim geboren und dort aufgewachsen, zuerst als Kind, dann als Mädchen, und noch später als Heranwachsende, als Frau? Wie vermag ich heute in der Rückschau dies zu sehen? Ich bin viereinhalb Jahre älter als Gerd Schmoll und habe fast immer in Mannheim gelebt und auch gearbeitet, wobei allerdings die nicht einmal zwei Jahre, die ich aus Kriegsgründen in St. Blasien verbringen musste, von nachhaltiger Bedeutung für mich waren. Viereinhalb Jahre Altersunterschied kommen für die Zeit des „Dritten Reiches“ und der Nachkriegszeit geradezu einem Generationen-Unterschied gleich. So will ich es wagen, will einiges von meinem Erleben oder Erspüren versuchen zu benennen.
Sehr geehrte Frau Lehmann, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass die Evangelische Stadtkirchengemeinde Durlach gemeinsam mit der Evangelischen Erwachsenenbildung Karlsruhe und Durlach und dem Freundeskreis Pfinzgaumuseum/Historischer Verein Durlach des 70. Jahrestages der Reichspogromnacht mit einer außerordentlich eindrucksvollen Veranstaltungsreihe gedenkt. Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe bin ich gern heute zu Ihnen nach Durlach gekommen. Dies gibt mir die Gelegenheit, öffentlich und im Namen unserer Evangelischen Landeskirche in Baden zu jener schweren Schuld zu stehen, die unsere Kirche in den Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft auf sich geladen hat. Darum ist es mir ein besonderes und persönliches Anliegen, Ihnen, verehrte Frau Lehmann, die Grüße unserer
Kirchenleitung zu überbringen und sie in ihrem Namen um Vergebung zu bitten für das, was die badische Kirchenleitung Ihrem Vater an schwerem Unrecht zugefügt hat.
Als „Zeitzeuge“ soll ich erzählen, wie ich die Kriegs- und Nachkriegszeit und die Kirche in dieser Zeit erlebt habe. Ich will es versuchen. Es ist allerdings für mich gewöhnungsbedürftig, Zeitzeuge für Nachgeborene zu sein. Es ist ein deutliches
Zeichen des Alters! Allzu viel darf man von mir nicht erwarten, wenn es um die Kriegs- und unmittelbare Nachkriegszeit geht. Ich bin 1934 in Freiburg geboren und in Lahr in einem kleinbürgerlichen Elternhaus aufgewachsen. Am Kriegsende war ich 11 Jahre, gehöre also zu der bevorzugten Generation, die am Kriegsgeschehen nicht mehr aktiv beteiligt war. Es sind darum nur Kindheitserinnerungen, die ich aus der Kriegszeit weitergeben kann. Auch in den ersten Jahren der Nachkriegszeit war ich noch ein Junge, dann Heranwachsender, der allerdings in der kirchlichen Jugendarbeit, vor allem durch die Schülerarbeit, als Jugendleiter und als Helfer im Kindergottesdienst entscheidend geprägt worden ist und intensive Erfahrungen mit Kirche gemacht hat. Als ich 1953 mit dem Theologiestudium begonnen habe, waren immer noch Nachwirkungen des Krieges zu spüren. Man freute sich, wenn man am Studienort ein nahrhaftes Paket von zu Hause bekommen hat. Man begegnete noch Kommilitonen, die spät aus der Kriegsgefangenschaft entlassen worden waren oder als Flakhelfer die letzte Kriegszeit erlebt und in dieser Zeit sich dann für den Beruf des Pfarrers entschieden hatten. In die Studienzeit fallen auch die ersten Begegnungen mit der Landeskirche – durch den damaligen Ausbildungsreferenten Heidland, später mit Oberkirchenrat Hof.
Die Kirchenbücher im Herzogtum Württemberg, dem größten Territorium
des nachmaligen Königreichs, dessen Gebiet bis zum heutigen Tag den größten
Teil der Landeskirche bildet, gehen auf das Jahr 1557/58 zurück. [1] In der Visi -
tationsordnung vom 2. Februar 1557 wurde von Herzog Christoph die Führung von Taufbüchern angeordnet. [2] Diese werden auch in der 1559 erschie -
nenen Großen Württembergischen Kirchenordnung erwähnt, denn hier wird
den Visitatoren aufgetragen, den »Catalogum mit den getaufften Kindern« zu
überprüfen. [3] Im Gegensatz zur Einführung der Taufbücher [4] ist ein Erlass für
die Anlegung von Registern der Eheschließungen und Beerdigungen, also der
Führung von Ehe- und Totenbüchern, die alsbald nach den Taufbüchern beginnen, nicht bekannt. [5] In den meisten Fällen wurden diese drei ursprünglichen
Sparten der kirchlichen Register in einem Band eingetragen, der in kleinen
Gemeinden oft hundert und mehr Jahre seinem Zweck diente. Später wurden
dann für jedes der drei Register eigene Bände angelegt.
Das nachfolgend abgedruckte, zeitgeschichtliche Gutachten wird zur Dokumentation der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinen Folgen im Bodenseeraum veröffentlicht. Es wurde am 5. Februar 2014 im Rahmen einer Pressekonferenz auf der Insel Mainau der Öffentlichkeit übergeben.1 Das Gutachten unter dem
Titel »Lennart Bernadotte (1909–2004) während der Zeit des Nationalsozialismus und
in den unmittelbaren Nachkriegsjahren« wird hier in vollem Umfang abgedruckt. Zur
besseren Anschaulichkeit wurde es um Abbildungen aus dem Gräflich Bernadotte’schen
Familienarchiv und aus anderen Archiven ergänzt.
Ein monströser städtebaulicher Entwurf, der zum Glück nur eine kurze Episode geblieben ist, sollte vor 80 Jahren Straßburg
näher an Offenburg heranrücken: Hitlers Pläne zur Neugestaltung Straßburgs als Hauptstadt des neuen Doppelgaus Baden-Elsass am Oberrhein nach dem deutschen Sieg über Frankreich im Jahre 1940.