920 Biografien, Genealogie, Insignien
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Am 10. Januar 2011 beging die Erzdiözese Freiburg die formale Eröffnung des Erhebungsverfahrens für den Heiligsprechungsprozess des seligen Bernhard von Baden, Landespatron im badischen Teil des Erzbistums. Am 21. November 2012 fand es mit einem von Erzbischof Robert Zollitsch geleiteten Gottesdienst im Freiburger Münster seinen Abschluss auf diözesaner Ebene. Im Zuge unserer Arbeiten als Mitglieder der Historikerkommission stießen wir auf eine Quelle, die bislang von der Bernhardsforschung völlig unberücksichtigt blieb. Es handelt sich um einen fragmentarischen Nachruf auf den Seligen, der vom Augsburger Bürger Sebastian Ilsung († 1468 oder 1469) aufgeschrieben wurde. Er gehört zum Bestand der Bibliotheca Palatina unter der Signatur „Cod. Pal. germ. 677“ der Universitätsbibliothek Heidelberg und wird digitalisiert auf deren Internetseite unter der persistenten URL http:/ /digi.ub.uni-heidelberg.de/ diglit/cpg677/0005 verfügbar gemacht. Bei dem Codex handelt es sich um eine Handschrift, deren Erstellung der Augsburger Lohnschreiberin Clara Hätzlerin zugeordnet werden kann und die vermutlich von Sebastian Ilsung in Auftrag gegeben wurde oder sich in seinem Besitz befand. Eigenhändig fügte Ilsung zwei Texte an, nämlich die auf den Seiten 45v/46v befindlichen Exequien auf die Kaiserin Eleonore, sowie den hier erstmals edierten Nachruf auf Bernhard von Baden. Auf die Existenz des Textes verweisen in anderen Zusammenhängen und demzufolge ohne darauf einzugehen Franz Fuchs und Inta Knor.
Dem Nachruf auf Franz-Xaver Lender (1830-1913) im „Necrologium Friburgense“ ist es anzumerken, dass der Verfasser nur sehr ungern und mit ziemlichem Unbehagen die Beteiligung Lenders an der Badischen Revolution 1848 erwähnt. Ein Revolutionär, der von der Schule flog, sich der Hecker-Truppe anschloss und in die Schweiz fliehen musste, und ein späterer Dekan, Doktor der Theologie, Geistlicher Rat, Päpstlicher Hausprälat - das schien nicht zusammenzupassen. Lenders Kritiker und Gegner in Politik und Kirche benutzten gerne diesen vermeintlich schwarzen Punkt in seiner Biografie, um ihn in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Nach der Priesterweihe 1853 war Lender vom 7. September 1853 bis 10. Mai 1854 Vikar bei seinem Onkel, dem Pfarrer von Gengenbach. 1854 übernahm Lender die Verwaltung der Pfarrei Breisach und mit Beschluss vom 5. Mai 1854 wurde der junge Vikar nach Offenburg in die Pfarrei Hl. Kreuz versetzt.
Mit Worten hoher Anerkennung würdigt ein Chronist des 18. Jahrhunderts die Persönlichkeit Johannes Egons, der in den Jahren 1626 bis 1643 Prior des Reichenauer Klosters gewesen ist: „Er war zweifellos ein überaus würdiger Prior, dem das Leben nach der Ordensregel und die Verehrung Gottes, der Gottesmutter und der Heiligen in einzigartiger Weise am Herzen lag, dazu ein nach dem Zeugnis der Gelehrten ungewöhnlich gründlicher Historiker, wie sich an seiner Abhandlung über die bedeutenden Männer der Reichenau und an verschiedenen anderen Schriften erkennen läßt. In seiner gewinnenden und freundlichen Art im Umgang mit Leuten jeglichen Standes war er bewundernswert. Da er in hohem Maß die Gunst des erlauchten Fürsten und Bischofs genoß, erlangte er zum Wohl unseres Reichenauer Konvents die Freiheit, wie ein erfahrener Verwalter eigene Güter hinzuzukaufen.“ Obwohl der Reichenauer Mönch und Historiker Januarius Stahel diese kurze Würdigung erst etwa hundert Jahre nach dem Tod des Priors Johannes Egon niederschrieb, spürt man doch, wie die Erscheinung und das Wirken eines bedeutenden und integren Mannes noch nichts von ihrem Glanz verloren hatten. Frömmigkeit, wissenschaftliches Talent, die Ausstrahlung einer souveränen und gewinnenden Persönlichkeit, diplomatisches Geschick und erfolgreiche Tätigkeit als Verwalter: Es sind viele Facetten, die hier zur Sprache kommen.
Kleine Landgemeinden hoben in der Vergangenheit nur sehr selten einzelne Persönlichkeiten durch Ehrungen hervor, zu eng war man im Leben miteinander verbunden und kannte gemeinhin persönliche Stärken wie auch die vielfältigen menschlichen Schwächen. Das trifft auch auf Liggeringen zu, eine bis weit ins 20. Jahrhundert rein agrarisch geprägte Gemeinde - am Bodensee gelegen zwischen Radolfzell und Bodman auf dem höchsten Punkt der bis Konstanz reichenden Landzunge namens Bodanrück. Es war daher kein gewöhnlicher Anlass, als am 19. Januar 2013 - dem 100. Todestag des einzigen Ehrenbürgers - des langjährigen „Pastor rusticus“ Georg Braun (1835-1913) gedacht wurde. Zum einen zelebrierte der emeritierte Weihbischof Paul Wehrle, seit Dezember 2012 neuer „Pfarrherr“ in Liggeringen, zusammen mit dem Leiter der Seelsorgeeinheit St. Radolt, Pfarrer Michael Hauser, sowie dem Subsidiar Pfarrer Karl Hermanns einen festlichen Gedenkgottesdienst in der von Georg Braun 1905 erweiterten und grundlegend umgestalteten Kirche St. Georg. Zum anderen erinnerte anschließend die politische Gemeinde mit einem Vortrag des stellvertretenden Ortsvorstehers Jürgen Klöckler an den ehemaligen Seelsorger, zu dessen ehrendem Gedenken in den frühen 1970er-Jahren auch eine parallel zu Pfarrhaus und Pfarrgarten verlaufende Straße benannt worden war („Pfarrer-Braun-Straße“). Der Zeitpunkt der Straßenbenennung ist Ausweis dafür, dass Georg Braun rund 60 Jahre nach seinem Tod im kollektiven Gedächtnis der Gemeinde präsent war.
Adlige, Begine, Bettlerin
(2013)
Die Verehrung der Heiligen verweist den gläubigen Menschen auf Alternativen zum alltäglichen Leben und macht deren Lebensform als Weg zum Heil konkret, also wahrnehmbar. Ein solches Leitbild verkörperte Elisabeth von Thüringen seit ihrem frühen Tod 1231. Schon wenige Monate, nachdem die junge Landgräfin in der Nacht vom 16. zum 17. November 1231 gestorben war, bemühte sich ihr Beichtvater Konrad von Marburg darum, die singuläre Stellung seiner ihm anvertrauten Beichttochter durch ein offizielles Heiligsprechungsverfahren zum Ausdruck zu bringen. Er entwarf einen kurzen Lebensabriss Elisabeths und schickte ihn an die Kurie, zusammen mit Aufzeichnungen von Wunderberichten, die nach Zeugenverhören notiert wurden. Dieses Beweismaterial wurde in mehreren Schritten noch ergänzt, zumal man an der Kurie einem vorbildhaften Lebenswandel mehr Aufmerksamkeit schenkte als Wundern. Deshalb erhielten die Aussagen von vier Dienerinnen Elisabeths, die sie zum Teil seit ihrer Kindheit begleitet hatten, einen besonderen Stellenwert. „Unter Eid“ berichteten sie ausführlich über Begebenheiten aus dem Leben ihrer Herrin. Alle späteren Lebensbeschreibungen Elisabeths beziehen sich auf diese Befragung der Dienerinnen im Rahmen des Kanonisationsverfahrens.
Tagebücher weisen eine jahrhundertealte Tradition in der europäischen Kultur auf. Eine ihrer Wurzeln liegt in der Gattung der Chroniken, die zu den ältesten literarischen Formen zählen. Wie diese bestehen Tagebücher aus einer Vielzahl von Einträgen, die nummerisch sortiert sind und zeitlich aufeinander folgen. Tagebücher ermöglichen so dem Lesenden, eine zeitliche Entwicklung nachzuvollziehen und sind damit Teil eines spezifischen linearen Zeit- und Geschichtsverständnisses. Doch dies allein macht ein Tagebuch noch nicht zum Tagebuch. Vielmehr besitzen Tagebücher eine weitere Dimension. Sie dienen der Selbstreflexion und sind damit aufs Engste mit der allmählichen Herausbildung eines modernen Verständnisses menschlicher Individualität verbunden, die sich in den europäischen Kulturen seit dem Spätmittelalter vollzog. Dabei entwickelten sich im Laufe der Jahrhunderte und abhängig vom jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld des bzw. der Schreibenden sehr unterschiedliche Formen des Tagebuchs. Neben Formen, die noch stark der Gattung Chronik verhaftet blieben wie manche Kriegstagebücher des Ersten Weltkrieges, die als Vorwegnahme späterer Regimentsgeschichten geschrieben wurden, fanden während der Aufklärung entstandene Tagebücher der gesellschaftlichen Eliten ihren Bezugspunkt in einem beständigen Nachdenken über Moral und moralisch richtiges Handeln. Eine besondere religiöse Bedeutung besaßen Tagebücher für viele pietistisch geprägte Protestanten, für die das Verfassen eines Tagebuches ein wichtiger Bestandteil ihres religiösen Lebens war und eine Möglichkeit bot, sich täglich religiös Rechenschaft abzulegen.
1923: im Ruhrgebiet herrscht Elend. Der Bischof von Münster, Johannes Poggenburg, schreibt im kirchlichen Amtsblatt von Münster vom 21. 2. 1923: „Die Not im besetzten Gebiete erheischt von neuem und besonders dringlich die Unterbringung unterernährter Kinder in ländlichen Familien. Die übermäßige Steigerung der Lebensmittelpreise, die wachsenden Schwierigkeiten der Zufuhr, vor allem der große Mangel an Milch gefährden Gesundheit und Leben vieler Kinder. Die Unterernährung nimmt in erschreckendem Masse zu. In einer Stadt des neu besetzten Gebietes ist ermittelt worden, dass 35% der Schulkinder unterernährt sind ( ... ) [Daher] richte ich an die ländliche Gemeinden die dringende väterliche Mahnung und Bitte, mit erneuter Bereitwilligkeit unterernährte Kinder bei sich aufzunehmen.“ In der gleichen Ausgabe wird gemeldet: „Im Jahre 1922 [sind] einige tausend Kinder aus Stadt und Industrie in den ländlichen Gemeinden des Bistums untergebracht worden.“ Gleichartige Berichte und bischöfliche Aufrufe findet man in diesen Jahren in den Amtsblättern der Bistümer Paderborn und Köln. In 1922 hört Kaplan Josef Merk - ein junger, lungenkranker Priester, der als Hausgeistlicher im Krankenhaus zu St. Blasien arbeitet - zum ersten Mal durch seine Kontakte mit den Kranken von Rhein und Ruhr von dem großen Elend und der Kindernot im Ruhrgebiet und wird nach Horst-Emscher (bei Gelsenkirchen) eingeladen.
Wie behält man den Überblick über das kirchliche Recht? Woher weiß man verlässlich, welche Normen gelten und welche nicht mehr anzuwenden sind? Heute suchen wir schnelle Antwort auf diese Fragen per Mausklick auf www.kirchenrechtbaden.de. Dort wird sogar das außer Kraft getretene Kirchenrecht archiviert. Rechtssammlungen – ob in digitaler oder in gedruckter Form – sind also das Mittel der Wahl. Sie ergänzen das amtliche Bekanntmachungsorgan, das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Landeskirche (GVBl.). Rechtssammlungen zum kirchlichen Recht unserer Landeskirche (vor und nach der Union von 1821) gibt es bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert. Nach einer
Darstellung des badisch-lutherischen Kirchenrechts durch P. L. Roman von 1806, unternahm es Jakob Heinrich Rieger, evangelischer Pfarrer zu Willstätt, eine „Sammlung von Gesetzen und Verordnungen über das evangelisch-protestantische Kirchen-, Schul-, Ehe- und Armenwesen im Großherzogthume Baden von 1806-1835“ herauszugeben. Riegers Werk „schließt sich an Roman’s oben erwähnte Schrift der Zeit nach an. Inhaltlich ging Rieger anders vor. Er gab die Normen im Wortlaut wieder, während Roman das Kirchenrecht seiner Zeit unter Angabe von Quellen darstellte, also quasi ein Lehrbuch verfasste. Im Bemühen um Aktualität seiner Sammlung ließ ihr Rieger weitere Bände folgen. So entstanden bis 1863 insgesamt zehn Bände, zuletzt herausgegeben von K. L. Schmidt.
„Zu Unrecht Vergessene“ heißt eine Buchreihe. Zu ihnen gehört auch Karl Hagner. Er wäre in diesem Jahr 100 Jahre alt geworden. Wäre er nicht 32jährig am Kriegsende gefallen, wäre er vielleicht ein „badischer Dichterpfarrer“ geworden.
Hagner gehörte in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts zu den jungen evangelischen Dichtern im Umfeld des Eckart-Kreises und des Furche-Verlags, auf die hoffnungsvolle Erwartungen gerichtet waren. Schon als Student schrieb er einen Roman und veröffentlichte Gedichte. Seine Begabungen wurden jäh abgebrochen durch die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs. Diese Skizze soll mithelfen, dass er nicht vergessen bleibt. Als Kindergottesdienstkind habe ich ihn erlebt, als er 1937 als Vikar an die Weinheimer Stadtkirche kam. Ich mochte ihn sehr und freute mich, wenn er Kindergottesdienst hielt. Einmal in der Woche kam er zum Mittagessen zu uns. Hager war Hagner, mit einer randlosen Brille – und sehr zugewandt.
Er stammte aus einer bäuerlichen Familie im Kraichgau, studierte Theologie, wurde Vikar, Soldat, Offizier. Kurz vor Kriegsende, im März 1945 fiel er. Hagner hatte nicht lange vor seinem Tod noch geheiratet. Anfang der Neunzigerjahre entdeckte
ich, dass seine Witwe in Langensteinbach lebt.
Am 5. Dezember 2012 ist hier in Spöck des 150. Todestages Aloys Henhöfers gedacht worden. Und heute, am Sonntag und zweiten Advent vor 150 Jahren, ist der Pfarrer und Theologe der Erweckung von seiner Gemeinde zu Grabe getragen worden. Wer war dieser Aloys Henhöfer? Evangelischer Pfarrer und vormals katholischer Priester, wissen die einen. Ein gläubiger Mensch, ein Erweckter oder „Pietist“, wie es damals hieß, wissen die andern. Und wieder andere wissen von dem volksnahen Mann zu erzählen, der Groß und Klein, Hoch und Einfach ins Gewissen reden konnte. In der Tat ist Henhöfer ein Mann gewesen, von dem man Beeindruckendes erzählen konnte, wahre Geschichten und auch Legenden, jedenfalls Geschichten, in denen man nicht nur erfuhr, wie sich seine Lebensgeschichte zugetragen hat, sondern auch, wie
ein Mensch seine persönliche Geschichte in die Führungen Gottes einzeichnen konnte. Wer war Aloys Henhöfer? Die Überschrift dieses Vortrages will es schon zum Ausdruck bringen: Mutiger Bekenner und Prediger des lauteren Evangeliums. Mutig also war er und hat gelernt, seinen Glauben auf das Bekenntnis des Augsburger Reichstags von 1530 zu beziehen und zur Geltung zu bringen. Ein begnadeter Prediger war er, der Scharen von Auswärtigen zu seinen Gottesdiensten zog. Und schließlich war er ein Lehrer des Evangeliums, sicherlich in dem ihn prägenden Verständnis aus der ihm widerfahrenen Erweckung. Zum väterlichen Lehrer wurde er an seinen Vikaren, die die Frömmigkeit der Erweckung zu einer Bewegung innerhalb der Landeskirche werden ließ, die bis heute spürbar ist in der Diakonie bzw. Inneren Mission, dem AB-Verein oder auch einfach in der Prägung der Gemeinden in der Hardt, im mittelbadischen Ried oder auch im Kraichgau.