920 Biografien, Genealogie, Insignien
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Ehrendes Gedenken anlässlich seines 450. Todesjahres veranlasst diese Darstellung seines Lebens, seines Wirkens, seiner überzeugenden, ja gewinnenden Persönlichkeit anhand überlieferter schriftlicher Zeugnisse über ihn und von ihm. Diese ihrerseits haben 1558 auch dokumentarischen Ausdruck gefunden in den Darstellungen an den Chorwänden des Reichenauer Münsters.
Bedeutung und Auswertungsmöglichkeiten der Konstanzer Investiturprotokolle des 16. Jahrhunderts
(2011)
Ende Juni 2010 konnte nach Abschluss der Redaktions- und Registerarbeiten der Kommentarband zu der schon 2008 im Druck erschienenen, von Franz Hundsnurscher bearbeiteten Regestenedition der Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert ausgeliefert werden. Damit liegt eine fast das gesamte 16. Jahrhundert abdeckende historische Quelle vor, die das Zeitalter der Reformation und Konfessinalisierung aus der verwaltungstechnisch-fiskalischen Perspektive der Konstanzer Kurie beleuchtet. Die Investiturprotokolle des Bistums Konstanz, eines der größten Bistümer nördlich der Alpen, und damit eine bis ins 16. Jahrhundert und darüber hinaus zentrale Instanz für Teile des heutigen Baden Württemberg, der Schweiz und des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg, sind eine wichtige Quelle für unterschiedlichste Fragestellungen. Das in den Protokollen dokumentierte bischöfliche Recht zur Investitur der von den Patronatsherrschaften präsentierten Kleriker lässt sich auf die Trennung geistlicher und weltlicher Anteile an der Pfründenbesetzung in der Folge des Investiturstreits zurückführen. Die Anlage von Investiturprotokollen seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts steht in Zusammenhang mit Verwaltungsrationalisierungen. Wichtige quellenkritische Aspekte ergeben sich durch die Untersuchung der verschiedenen Schritte des Pfründenbesetzungsvorgangs und der dabei entstandenen Schriftdokumente. Wie die Quelle prosopografisch genutzt werden kann, soll exemplarisch anhand von Belegen für Kirchenmusiker des 16. Jahrhunderts gezeigt werden.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Melanchthon 2010
(2011)
Wir sind zum wechselseitigen Gespräch geboren – so hieß das Motto für das Melanchthonjubiläum 1997, ein kraftvoller Satz aus Melanchthons Rede Über die notwendige Verbindung der Schulen mit dem Amt des Evangeliums, der es seit dem
Jubiläum zum 500. Geburtstag zu einer erstaunlichen Verbreitung gebracht hat. 1997 wurde das Motto in einer Auflage von vier Millionen auf dem Revers der Jubiläumsmünze (in Kurzform: Zum Gespräch geboren) ganz handfest unter das Volk gebracht. Auch 2010 behielt dieses Motto in Gottesdiensten, Veranstaltungen, Zeitungsartikeln, Publikationen etc. seine Aussagekraft. So begann der Rundfunkgottesdienst des Deutschlandfunks in der Konstantin-Basilika in Trier zur Eröffnung des Melanchthonjahres am Reformationstag 2010 mit einer Dialogansprache: Wir sind zum wechselseitigen Gespräch geboren. So hat Philipp Melanchthon das gesagt, immer wieder. Das war sein Lebensmotto. Dass der Wahlspruch Melanchthons nach Römer 8, 31 vielmehr lautet: Ist Gott für uns, wer mag wider uns sein, gerät zunehmend in Vergessenheit und scheint offenkundig in der zunehmend säkularisierten Welt immer weniger „anschlussfähig“ zu sein, so dass die Einladung, die Bereitschaft und die Fähigkeit zum Gespräch sich immer mehr zur Signatur Melanchthons ausprägen. 1997 entfaltete sich das Jubiläum in vier thematischen Facetten, nämlich ‚Bildung‘, ‚Ökumene‘, ‚Politik‘ und ‚Europa‘. Mit der Überschrift des Jahres 2010 Reformation und Bildung wurde der Fokus eingeengt, zugleich aber auch die Möglichkeit eröffnet, das Melanchthonjahr 2010 in die Lutherdekade zu integrieren und mit einem historischen und zugleich aktuellen Proprium zu profilieren.
Der Professor der Staatswirtschaft Dr. med. (Straßburg 1772) und Dr. phil. h.c. (Heidelberg 1786) Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817) hat sich immer wieder zu geistigen, politischen und sozialen Entwicklungen seiner Zeit geäußert, schon als
Professor in Kaiserslautern (1778–1784) und in Marburg (1787–1803), besonders aber seitdem er von 1794 an und seit 1803 nur noch mehr und mehr ein vielgelesener, zuerst in Heidelberg, dann seit 1806 in Karlsruhe lebender Erbauungsschriftsteller der Erweckung wurde. 1814 schrieb er selbst rückblickend von seiner Vergleichung der Zeitgeschichte. Mit der Frage nach Jung-Stillings Verhältnis zur Aufklärung und insbesondere zum Revolutionsgeist seiner Zeit hat sich eine beachtliche Zahl von Forschern befasst. Dennoch wurden von diesen nicht alle infrage kommenden Quellen in ausreichender Weise berücksichtigt.
Johann Ludwig Ewalds Leben und Wirken dürfen als vergleichsweise gut erforscht gelten. Ähnliches gilt für Carl Ullmann, wenngleich wir über zahlreiche Aspekte von dessen Œuvre noch nicht genug wissen. In vorliegendem Beitrag wird ein bislang
unbekannter Brief Ewalds an Ullmann mitgeteilt, der aufschlußreich nicht nur bezüglich seines Adressaten, sondern auch hinsichtlich seines Verfassers ist. Doch zuvor seien der Schreiber des Briefes und sein Adressat knapp vorgestellt.
Am 23. Dezember 1572 wurde Johannes Sylvanus vor dem Heidelberger Rathaus enthauptet. Begründet wurde seine Hinrichtung mit seiner Hinwendung zum Antitrinitarismus, die sich in einem – leider nicht überlieferten – antitrinitarischen Bekenntnismanuskript zeigte. Aufgrund vorheriger Vorkommnisse in Heidelberg und der Reformationsgeschichte der Kurpfalz ist es sinnvoll, die Hinrichtung des Sylvanus einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Hierbei ist einerseits die reichsrechtliche Stellung der Kurpfalz, die aufgrund ihres Bekenntnisses „das erste deutsche evangelisch-reformierte Territorium“ war, bedeutsam. Andererseits ist das Schicksal Sylvans für eine kirchenpolitische Frage der Reformationszeit bedeutsam, nämlich die Frage der Ordnung der Kirche und der Reinhaltung der Gemeinde, der sogenannten Kirchenzucht. Daher sollen in diesem Aufsatz die Vorgänge um die Hinrichtung des Sylvanus unter reichs- und religionspolitischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Es wird aufgezeigt, dass die Motive für die Hinrichtung des Sylvanus nicht nur in
seiner Häresie des antitrinitarischen Bekenntnisses zu finden sind, sondern ein Cluster verschiedener Interessen diverser Personen beziehungsweise unterschiedlicher Personengruppen zu Grunde liegt. Der Fokus dieses Aufsatzes wird dabei auf die Vorgänge um die Kirchenzucht gerichtet. Die ebenfalls bedeutsame Entwicklung der Reformation in der Kurpfalz wird nur schlaglichtartig beleuchtet. Der Sprachgebrauch bei Beschreibungen von Lehrmeinungen, besonders bis zur Ausbildung offensichtlicher Glaubensgruppen, orientiert sich an der jeweiligen Belegliteratur, so dass der attributive Gebrauch der Begriffe nicht definitorisch gesichert ist.
Der gesamte Nachlass von D. Karl Ludwig Bender umfasst eine Laufzeit von 1818 bis 1966 und hat einen Umfang von 0,75 lfde. Meter mit 106 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE). Er besteht aus insgesamt vier Teilnachlässen von Prof. D. Carl Ullmann (1796-1865), Pfarrer Hugo Ullmann (1827-1916), Oberkirchenrat D. Karl Ludwig Bender (1881-1961) und einem unbekannten Autor. Der Teilnachlass von Prof. D. Carl Ullmann betrifft die VE 1-38, 40-43, 47-55, 57-80, 82 und 84-99 und nimmt mit 91 VE den größten Teil des Gesamtnachlasses ein; er umfasst einen Zeitraum von ca. 1818 – 1858, also aus seiner Zeit des Studiums der Philosophie in Heidelberg bis wenige Jahre vor seinem Tod. Die Hinterlassenschaft von Pfarrer Hugo Ullmann umfasst lediglich eine einzige Einheit (VE 81) und stammt aus dem Jahre 1848, als er nach bestandenem theologischem Examen im Jahr 1849 unter die Pfarrkandidaten aufgenommen wurde. Der Nachlass von Oberkirchenrat D. Karl Ludwig Bender beinhaltet Dokumente aus den Jahren 1929 bis 1935 und umfasst neun Einheiten: die VE 56, 83 und 100-106, wobei VE 103 nicht belegt ist. Hinter den VE 39 und 44-46 verbirgt sich ein unbekannter Autor aus den Jahren
1854-1874.
Der vorliegende „Bestand Bauer“ ist kein Privat-Nachlass, sondern eine Sammlung kirchenamtlicher Dokumente, welche der Geheime Kirchenrat Prof. Dr. Johannes Bauer aus offiziellen Aktenbeständen gesammelt hatte. Mit einen Umfang von etwa
0,5 lfde. Metern mit 34 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE) erstreckt er sich über einen Zeitraum von 1683 bis 1882.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Dokumente dieser Sammlung im Blick auf ihre Herkunft unterschiedlichen Verwaltungsbereichen bzw. Institutionen zuzuordnen sind: 1. Dekanat Boxberg 2. Dekanat Sinsheim mit Korrespondenz in Sachen Leininger Kirchenrat (vgl. VE 19) 3. Dekanat Mosbach 4. Dekanat Neckargemünd 5. Kurpfälzisch-reformierter Kirchenrat Heidelberg 6. Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe 7. Ministerium des Innern, Evangelische Kirchensektion
In den verschiedenen Korrespondenzen findet sich Schriftverkehr mit dem Fürstlich Leiningschen reformierten Kirchenrat (vgl. VE 19), den südlich gelegenen Dekanaten Emmendingen, Mahlberg, Lahr, Kork, Bischofsheim und Hornberg (VE 27/5ae), den Inspektionen des ehemals linksrheinischen Gebietes der Kurpfalz, Neustadt an der Weinstraße (vgl. VE 17 und 23) und der nördlich gelegenen Inspektionen in Wertheim (VE 29) und Mildenberg (VE 15), den Dekanaten Adelsheim, Bischofsheim, Bretten, Gochsheim, Heidelberg, Mannheim, Oberheidelberg und Unterheidelberg (VE 26) sowie den Großherzögen von Baden (VE 6/9/26 u. 27) und den Kurfürsten von der Pfalz (VE 23).
Wenn einer der Fürsten in Babylon gehört hätte, dass die Juden im Exil sich rühmten, ihnen sei von Gott Freiheit geschenkt worden, würde er urteilen, es sei purer Wahnsinn, so etwas zu predigen. Mit diesem Satz begann Melanchthon den letzten Abschnitt in der Letztausgabe (1559) seines dogmatischen Hauptwerks, den „Loci praecipui theologici“ mit der Überschrift: „Über die christliche Freiheit“. Er fuhr fort: Ebenso, denke ich, werden auch wir heute von den Politikern verlacht, wenn wir
angesichts der trostlosen Ruinen der politischen Reiche, in denen die Knechtschaft überall wächst; wo wir sehen, dass viele Tausende frommer Menschen von den Türken fast vor unseren Augen deportiert werden; wo gleichzeitig ungerechtes Wüten gegen die Frommen geübt wird: wenn wir also angesichts alles dessen von Freiheit sprechen und unsere Freiheit rühmend verkündigen. Melanchthon unterstrich also zunächst einmal pointiert den widersinnigen Charakter der Bezeugung der christlichen Freiheit. Genauer gesagt: Hier wurde von anderen Voraussetzungen aus argumentiert als den vertrauten, vernünftigen. Dass es sich dabei nicht wesenhaft um den Rückzug aus den diesseitigen Realitäten handelte, wird uns noch beschäftigen müssen. Jetzt ist lediglich festzuhalten, dass die Christen, die christliche Gemeinde, nach der Überzeugung Melanchthons stets und ständig bedrängt, belastet und bedrückt sind, weil sie auf der Seite Jesu Christi stehen – des
gekreuzigten und auferstandenen lebendigen Sohnes Gottes. Von dieser Wirklichkeit müsse man ausgehen, urteilte Melanchthon, wenn man angemessen von der christlichen Freiheit handeln wolle.
Im Jahr 2010 hat unser Verein das ehrwürdige Alter von 90 Jahren erreicht.
Dies möchte ich zum Anlass nehmen, im Folgenden zwar nicht in epischer
Breite, aber doch verständlich und übersichtlich über die wahrhaft stolze und
bisher erfolgreiche Geschichte unserer Organisation zu berichten. Dabei
möchte ich mich auf vier Schwerpunkte konzentrieren:
1. den Aufbau des Vereins (die Gründung, die Organisation, Standorte u. a.),
2. die Personen (Vorstand, sonstige Aktive),
3. Entwicklungen, wichtige Ereignisse und
4. die Vereinsarbeit (Publikationen, Vorträge, Beratung, Ausflüge usw.).
Diese vier Punkte spiegeln sich in der Satzung des Vereins wider.
Die »württembergische Ehrbarkeit«, seit der 1946 vorgelegten Dissertation
von Hansmartin Decker-Hauff [1]
über »Die Entstehung der altwürttembergischen Ehrbarkeit 1250 –1534« ein gängiger, wenn auch nicht sehr präziser
Begriff, bildet neuerdings wieder einen Mittelpunkt der landeskundlichen
Forschung. Zwei kürzlich erschienene Monographien widmen sich dem
Thema: Die Historikerin Gabriele Haug-Moritz [2]
schreibt über »Die württembergische Ehrbarkeit. Annäherungen an eine bürgerliche Machtelite der Frühen Neuzeit«, der Nationalökonom Otto K. Deutelmoser [3]
über »Die Ehrbarkeit und andere württembergische Eliten«. Auch in genealogischen Studien
findet sich der schillernde Begriff der Ehrbarkeit häufig, und es liegt nahe, dass
gerade genealogische Beziehungen eine Führungsschicht schaffen bzw. erhalten können. Unverständlich ist daher eine Bemerkung auf der Umschlagrückseite des Buches von Deutelmoser, dass man »kurioserweise« versucht habe,
die Ehrbarkeit mit Mitteln der Genealogie zu erklären. Dies führt der Autor
aber selbst ad absurdum, wenn er auf der letzten Textseite seines Buches 25
Familien mit Namen nennt, die seiner Meinung nach – als Familie in mehreren
Generationen – zur Ehrbarkeit zu rechnen sind, darunter Uhland, Gmelin,
Schwab, Autenrieth, Moser, Rümelin, Bilfinger, Harpprecht, Köstlin, Osiander und Zeller.
Auf der Internetseite der Stadt Leinfelden-Echterdingen kann man einen ortsgeschichtlichen Rundgang durch Echterdingen machen. [1]
Unter Nr. 27 gibt es
Informationen zum Gasthaus »Hirsch«. Durch sie erfährt man, dass der damalige Schultheiß Johann Ludwig Stäbler (1719 –1781, seit 1756 im Amt) das
Gasthaus 1772 mit Unterstützung des Herzogs Carl Eugen wiederaufgebaut
habe: »Der Landesherr [...] verkehrte nämlich gerne im Hause des schlagfertigen Schultheißen Stäbler, was nicht zuletzt an dessen junger, gut aussehender
Tochter Anna Katharina (geb. 1753) lag, der er ausgesprochen herzlich zugetan war. Als sie ein Kind von ihm erwartete, führte ihr der Herzog den Plieninger Wirtssohn Johann Friedrich Bayha als Ehemann zu. Sie waren tüchtig
und betrieben den Hirsch mit viel Erfolg. Auch der Herzog selbst war dort
noch oft als Gast, wenn er zur Jagd ging. [...] Das großformatige Ölgemälde
mit seinem Portrait, das der Herzog Karl-Eugen nach der Fertigstellung des
Hauses als Zeichen seiner besonderen Gunst gestiftet hatte, hängt noch heute
an seinem Platz im schön renovierten ›Saal‹ des Hirschs.«
»Warhafftige und Erschröckliche Geschicht ...« Mit diesen Worten beginnt ein
kleiner, achtseitiger Druck in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. [1]
Er handelt von einer Familientragödie, die sich am 12. Januar 1590 in
Lauffen am Neckar in der Familie des Conrad Hermann zutrug. Der Lauffener Bürger Wendel Rösch hat sie in Gedichtform gebracht und bereits am
1. Februar desselben Jahres veröffentlicht.
Aus den vorläufigen Erkenntnissen der derzeit im Entstehen begriffenen
Familienchronik Rommel (Teil 1, Ostalb-/Denkendorfer Linie) lässt sich über
die Jahrhunderte hinweg der Beruf des Maiers oder »Beständers« quasi als
Familienmerkmal der Rommel bis zum Ende der agrarisch geprägten Wirtschaftszeit feststellen. Die jeweils auf drei, sechs oder auch neun Jahre gepachteten Maierhöfe blieben jahrzehntelang im unternehmerischen Zugriff der
Rommel-Familie(n), häufig auch generationenübergreifend. Einige Beispiele
hierzu sind das Hofgut des Klosters Lorch in (Stuttgart-)Münster am Neckar,
der Adelbergische Tennhof bei (Fellbach-)Öffingen, die Lorchischen Landachtgüter und Einzelhöfe in (Ludwigsburg-)Oßweil, der Lorcher Maierhof
in Bissingen an der Enz, der Sturmfedersche Maierhof in Großingersheim
(ursprünglich zwei Maierhöfe: Sichlingshof und Münchhof) und der Kloster-Maierhof in Denkendorf. [2]
Das Thema »Auswanderer« hat für die Familienforscher mithilfe der leichteren Suche im Internet nach Nachkommen von ausgewanderten Württembergern eine ganz neue Dimension bekommen. Manche Genealogen hatten bisher
das Thema einfach »links liegen« lassen, weil sie sich davon keine interessanten
Erkenntnisse versprachen. Unsere eigene Familienforschung hat aber durch
die neuen Kontakte auch ganz neuen Schwung bekommen. Wir fanden es sehr
spannend, plötzlich eine große Zahl »neuer« Hartenstein in Übersee zu entdecken, deren Vorfahren in Balingen, Cannstatt und Dornstetten ansässig waren.
Inzwischen haben sich sehr schöne freundschaftliche Kontakte mit den Hartenstein in den USA, in Australien und Südamerika entwickelt. Im Folgenden
seien beispielhaft der Lebensweg und die Familienverhältnisse des Auswanderers Gottlieb Hartenstein dargestellt.
Die heute weit verbreitete Gesamtfamilie Nestle stammt aus Nagold, wo der
Name seit 1373 als Nästlin und seit etwa 1400 als Nestlin vorkommt. Die
Schreibweise Nestle erscheint in Nagold erstmals in der Musterungsliste von
1523, doch kommen auch später noch Namensformen wie Nestlin, Nästlin,
Nestlen und Nästle (die letzteren beiden bis heute) vor. Heinrich Nestle
(Henri Nestlé) aus Frankfurt am Main und die von ihm begründete Firma
Nestlé in Vevey (Schweiz) führ(t)en als Familienwappen bzw. als Firmenemblem ein Vogelnest. [1]
Die Namensforscher Bahlow und Udolph leiten den Familiennamen Nestle nicht von »Nest«, sondern von »Nestel« (für Schnürsenkel)
ab, sodass es sich um einen Übernamen nach dem Beruf des Nestlers handeln
würde. [2]
Da in Hunderten von frühen Belegen aus dem Raum Nagold allerdings so gut wie nie die Namensform Nestelin (mit einem zweiten »e«)
vorkommt, [3]
ist diese Ableitung aber unwahrscheinlich. Dagegen kann Nestlin/Nästlin auch die Verkleinerungsform zu »Nast« sein, das eine schwäbische
bzw. mittelhochdeutsche Nebenform für »Ast« ist und in Württemberg ebenfalls als Familienname vorkommt (eine Analogbildung zu Nestle/Nästle wäre
dann der Familienname Zweigle). [4]
Dementsprechend führte der Nürnberger
Vikar Johann Nast 1524 einen Ast im Wappen. [5]
Zwischen 1995 und 2010 untersuchte der pensionierte Realschullehrer und
Schulamtsdirektor Fritz Franz aus Freudenstadt die Nachkommen eines 1488
im Lagerbuch des Klosters Alpirsbach zum ersten Mal erwähnten Hanns
Frantz aus Unterehlenbogen. [2]
Fritz Franz nahm an, dass alle Franz aus Unterehlenbogen, welche auch in verschiedenen Lagerbüchern des 16. Jahrhunderts
erwähnt werden, von diesem Hanns Frantz abstammen. Da die Kirchenbücher (KB) der Pfarrei Alpirsbach, zu der Unterehlenbogen damals (wie auch
heute noch) gehörte, erst 1607 durchgängig einsetzen, kann diese Annahme
weder bestätigt noch widerlegt werden. Dagegen hat Fritz Franz zweifelsfrei
festgestellt, dass die über die Jahrhunderte hinweg in Rötenbach (KB Alpirsbach), Marschalkenzimmern, Lombach, Vierundzwanzig Höfe (KB Dornhan)
und Wittendorf wohnhaften Franz von den Unterehlenbogener Franz abstammen. Einzelne Personen verließen ihre engere Heimat und begründeten
andernorts neue »Franz-Linien«. Zu ihnen gehört Friedrich Franz, der 1893 in
ein katholisches Gebiet im Großherzogtum Baden zog und dabei nicht nur
eine Landes-, sondern auch eine Konfessionsgrenze überschritt.
Angehörige der Familie Senft von Sulburg bestimmten das Geschehen in der
Reichsstadt Schwäbisch Hall in verschiedenen Funktionen als Sulmeister,
Münzmeister, Schultheißen, Richter und Pfleger der Stadtkirche St. Michael
vom 14. bis ins 16. Jahrhundert mit. Frühe Namensträger mit unklaren Verwandtschaftsverhältnissen sind: Burkhard Sulmeister (zuerst 1216, Magister
salsuginis 1228, Salzmagister 1236); Walter Sulmeister (»der Alte«, 1249 Ratsherr, ein großer Wohltäter des Spitals); Heinrich Sulmeister (1263 Ratsherr);
Burkhard Sulmeister (1278 ein Guttäter des Spitals, 1304 Ritter des Johanniterordens); Otto Sulmeister (1310 ein Guttäter und Stifter). Walter Sulmeister
(1317 Stättmeister, 1346 Senator) hat das Kleinod des Wappens geändert und
den Namen Senft oder Senfft eingeführt. [1]
Die direkte Stammfolge beginnt mit
Walter († 1400), dem sein Sohn Konrad († 1434) und drei Enkel, die eigene
Linien begründeten, folgten. [2]
Gilg († 1514), ein Sohn von Konrad, dem
Begründer der älteren Linie, hat von 1492 bis 1494 ein Haus in der Oberen
Herrengasse erbaut, an dem sich noch heute das Familienwappen befindet
(Abb. 1). [3]
Fünf Monate, nachdem Herzog Friedrich I. von Württemberg (* 19. 8. 1557)
am 29. Januar 1608 gestorben war, erstellten die württembergischen Räte, insbesondere Melchior Jäger von Gärtringen (1544 –1611), [2]
ein Gutachten über
dessen Konkubinen und Kupplerinnen, die damals in Haft saßen. [3]
Mit den
sogenannten Ehebrecherinnen gingen die Räte erstaunlich milde um; sie wiesen auf deren Jugend hin und rieten, »die Strafe in Gottes Hand fallen zu lassen«. Bezüglich der sechs verhafteten Kupplerinnen meinten sie, zwei von
ihnen seien weniger belastet, nämlich die Schulmeisterin in Freudenstadt und
die Ketterlin im Harnischhaus. [4]
Strenge Strafen empfahlen sie dagegen bei der
Möringerin in Urach, der Lichtkämmerin in Tübingen, der Hausschneiderin
zu Heidenheim und der Anna Maria im Harnischhaus. Ihre Haushalte sollten
aufgelöst, sie selbst »aus den Augen geräumt« werden. Über Magdalene
Möringer habe ich bereits ausführlich berichtet. [5]
Anna Maria im Harnischhaus, Ehefrau des Trabanten Hans Jacob Stählin, [6]
und die Ketterlin [7]
finden
sich später nicht mehr in den Akten. Über die drei anderen Kupplerinnen hingegen erfährt man verhältnismäßig viel, da sie, ebenso wie Magdalene Möringer, beim Reichskammergericht (RKG) in Speyer gegen Herzog Johann Friedrich (1582–1628), den Sohn und Nachfolger Herzog Friedrichs, geklagt haben.