920 Biografien, Genealogie, Insignien
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Hilteboltzwilre - ein Name für einen Weiler im Bann von Offenburg, der nach seiner Ersterwähnung - oder besser: nach dem bisher frühesten bekannten Namensbeleg - im Jahr 1398 bislang nur recht lückenhaft zu verfolgen ist. 1401, 1504 und 1727 wird dieser Name jeweils im Zusammenhang mit einem Wald genannt, wobei es dem Kontext nicht sicher zu entnehmen ist, wo sich dieser kleine Wald genau befand. Die lateinisch abgefaßte Urkunde von 1401 berichtet vom Hildboltsweiler Wäldchen, gelegen in der Pfarrei der Stadt Offenburg, zwischen dem Dorfbann von Hofwei(l)er und dem Stadtwald von Offenburg; es zieht sich unten bis zu diesem Wald hin und oben bis zur Reichsstraße beim Wald von Elgersweier.
In der Sinzbeimer Überlieferung erscheinen vereinzelt zwei Häusernamen
mit Rechtscharakter: das Haus zum Bock und das Gefängnis die Katze. Zunächst das Haus zum Bock: ,Die Heimburgen geben 4 1/2 gulden zins zu
sanct lucien tag vom Gerichthuse genannt zum Bock by der Lynnden'
1510/f. 53 r. Dieses Haus war das Gerichtshaus, in dem die Heimbürgen
des Amts Sinzheim zu ihren Sitzungen zusammenkamen. Heimbürge,
mhd. heimbürge m. ,Gemeindevorsteher'~ ist der Inhaber eines (ländlichen)
Gemeindeamts, dessen näherer Inhalt von Fall zu Fall zu bestimmen war.
(Bad.Wb. 2, S. 603). Für die Nutzung mussten die Heimbürgen einen bestimmten Zins zahlen, und zwar auf ,sanct lucien tag', 13. Dezember, ein
Tag, der im Volksglauben nicht unbedeutend war. Das Gerichtshaus stand
bei der Linde, mitten im Ort. Diese Linde wird immer wieder erwähnt:
,bey der Linden uff dem Bühel vor der Kirchen' J 575 Il/f. 171 v; ,bey der
Linden vorm Rathaus' 1654/f. 313 v. Der Bestand dieses Gerichtshauses
lässt auch eine Verbindung zur Büttelmatte zu. Diese bei der Hilsmatte gelegene Wiese war dem Büttel zur Nutzung überlassen. Büttel ist der Gerichtsbote, der Gerichts- oder Amtsdiener, später der Ortsdiener.