920 Biografien, Genealogie, Insignien
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„Unser Anteil am Westen“
(2019)
Am Ende seines Lebens konnte Wilhelm Hausenstein, der 1882 in Hornberg geboren worden war, von sich sagen, er habe „seit Kindesbeinen von meiner schwarzwäldischen Heimat her immer nach dem Elsaß auf die natürlichste und nächste Weise hinübergelebt“. Der Blick ging talabwärts, den Bächen und Flüssen nach, hin zum Rhein, ins Offene, Weite. Und nicht von ungefähr folgte dieser Blick dem Weg, den einst die Flößer genommen hatten, unter ihnen einer der Urgroßväter Hausensteins, der legendäre Johann Armbruster aus Wolfach. Er folgte zugleich der alten Poststraße, die von jeher Wien mit Paris verband. – Dagegen hat Hausenstein „oft erzählt, wie die Hornberger Schulbuben zur nahegelegenen Staatsgrenze, nach Schramberg zu, hinaufstiegen und den jenseits vermuteten württembergischen Bundesbrüdern ins Blaue hinein Beschimpfungen zuriefen“. Es war klar, wem die Sympathien galten, und wem nicht.
Ein monströser städtebaulicher Entwurf, der zum Glück nur eine kurze Episode geblieben ist, sollte vor 80 Jahren Straßburg
näher an Offenburg heranrücken: Hitlers Pläne zur Neugestaltung Straßburgs als Hauptstadt des neuen Doppelgaus Baden-Elsass am Oberrhein nach dem deutschen Sieg über Frankreich im Jahre 1940.
Der Scharfrichter, der mit der Schärfe des Schwertes richtet, wird, da er nach dem Spruch des „Hohen Gerichts“ richtet, auch als Nachrichter bezeichnet. Die lateinische Bezeichnung für ihn ist: „carnifex“. Für das „Römische Reich deutscher Nation“ gilt als früheste Nennung eines „professionellen Scharfrichters“ das Jahr 1276 für die Stadt Augsburg. Just in diese Zeit fällt auch die Loslösung der Straßburger Bürger von der bischöflichen Herrschaft des Straßburger Bischofs Walther von Geroldseck, ausgelöst durch die Schlacht bei Hausbergen im Jahre 1262. Damit kann man davon ausgehen, dass in der Folge mit diesem Jahr nicht nur die Reichsunmittelbarkeit, sondern auch der Blutbann verliehen worden ist. Wer die „Hohe Gerichtsbarkeit“ innehat, ist rechtlich befugt, einen Scharf- oder Nachrichter in seinen Dienst zu stellen. Der Straßburger Scharfrichter tritt im Jahre 1286 ans Licht der Geschichte.
„Die Gegensätze der grossen Revolution, der Widerspruch zwischen der theoretischen Freiheitsphrase und der praktischen
Gewissenstyrannei spiegelte sich in den Geschicken des Strassburgers Priesterseminars während jener unruhigen Zeiten mit
drastischer Deutlichkeit wider. Die praktische Folge war, dass die treugläubigen Professoren und Seminaristen in der Verbannung ein kümmerliches Dasein fristen musssten.“ Das Problem entstand, als am 21. Januar 1791 der Vorstand des Seminars, mit Ausnahme Franz Anton Brendels, Professor des Kirchenrechts, den Eid zur Zivilkonstitution des Klerus
verweigerte. Nachdem Brendel, aus Lohr am Main (Unterfranken) gebürtig, am 6. März im Münster zum konstitutionellen
Bischof gewählt worden war, wurde er am selben Tag von Regens Hirn und den Seminaristen nicht als Bischof anerkannt. Bald hernach mussten sie selbstverständlich dem konstitutionellen Seminar den Platz räumen.