920 Biografien, Genealogie, Insignien
Colligere fragmenta ne pereant, diese Christus-Worte, die im Evangelium des Johannes 6,12 aufgezeichnet sind) begleiteten Pater Alban Dold
sein ganzes Priester- und Mönchsleben. Er übertrug dieses Herrenwort auf seine Arbeit und beschäftigte sich jahrelang mit größter Konzentration, „diese alten unlesbaren, übriggebliebenen
Stücke, damit sie nicht verlorengehen” zu entziffern und liturgisch einzuordnen. Aber das Unbekannte und Rätselhafte zog Pater Alban Dold immer wieder in seinen Bann) und er scheute keine
Anstrengung, dieses zu entdecken und wissenschaftlich zu erforschen
„Diße ding hon ich nitt vß fürwiz geschriben sunder vs bitt ettlicher andächttiger schwestern. War sölches listt oder hörtt, der bitt gott och für mich arms schwesterle, ich sy lebendig oder tod.“ Diese ausdrucksstarken Worte Sr. Euphrosinas zeigen in knapper Form einen wesentlichen Teil ihres Ordenslebens. Sie schrieb nicht aus Neugierde, sondern aus Demut und Pflichterfüllung ihren Mitschwestern gegenüber und bittet Gott um das Gebet der Lesenden. Es sind vor allem zwei Aufgaben, die das Leben eines Ordensmitglieds bestimmen. Die Zwiesprache mit Gott im Gebet und die selbstlose Arbeit im Geist der Evangelien.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
„Ein trüber Geist hat sich ins Haus geschlichen
und hält den Rundgang in dem weiten Raum.
Kein Freudenstrahl will mehr die Brust durchdringen,
sie seufzt gefangen, wie im schweren Traum.
Mein Herr und Gott, o lass’ mich nicht verzagen,
an dir nicht wanken und auf dich vertraun.
Als Glaubende in froh und trüben Tagen
mit Mut und Hoffnung in die Zukunft schaun“.
„Spätestens nach den Verordnungen Kaiser Joseph II. († 1790) wurden im Villinger Münster keine Gräber mehr eingebracht; die weitgehende Umgestaltung des Innenraumes des Münsters in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhundert mit ihrer Fußbodenerhöhung ließ die alten Gräber überschütten, einplanieren und vergessen – bis in unsere Tage“, schrieb 1979 der Archäologe Thomas Keilhack. Dabei ist man mit den herausgenommenen steinernen Grabplatten nicht sehr pietätvoll umgegangen. Dem Vernehmen nach landeten sie als Hauseintrittsteine oder gar als „starke Steindeckel“ über den neuen Entwässerungskanälen der Innenstadt. Damit verschwanden Zeugnisse für eine identifizierbare, individuelle Zuweisung an eine bestimmte Person, deren Gebeine im Kirchenboden verblieben waren.
In der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden die
aus der Aufklärung stammenden Ideen von der
absoluten Souveränität des Staates rigoros verschärft.
Aus dieser Staatsform entwickelte sich der
Josephinismus, dessen Hauptvertreter Joseph II.
(1741–1790) war (Abb. 1).
Das von den Habsburgern praktizierte sogenannte
Staatskirchentum griff in die Unabhängigkeit der Kirche ein. In dieser aus dem
Absolutismus stammenden Regierungsform übte
der Monarch die Staatsgewalt allein aus. Den
Untertanen war jede Art politischer Aktivität verboten.
Die Vorstellung von der absoluten
Souveränität des Staates wurde schon unter Maria
Theresia verschärft, und danach unter ihrem
Sohn Joseph II. zur vollen Geltung gebracht.
Eine begnadete Mystikerin
(2014)
Ursula Haider wurde 1413 in Leutkirch geboren
und kam als neunjährige Vollwaise in die Klause
der 1420 verstorbenen Elisabeth von Reute,
einer oberschwäbischen Mystikerin. Obwohl Elisabeth
bereits gestorben war, wurde Ursula Haider
ganz im Sinne der „Guten Beth“ erzogen. Die
Schwestern betrachteten das Leiden des Erlösers
mit großer Intensität unter dem geistlichen Einfluss
ihres Beichtvaters. In dieser Klause wuchs
Ursula Haider heran. Ihre Passionsmystik ist bis
zu einem bestimmten Punkt auf ihre Erziehung
zurückzuführen, obwohl ihre Offenbarungen stark
von Heinrich Seuse OP beeinflusst waren. Sie trat
1431 in das Klarissenkloster in Valduna ein und
wurde mit 36 Jahren zur Äbtissin gewählt. Dieses
Amt übte Ursula Haider 13 Jahre aus, und es
gelang ihr, das Kloster zu einem vorbildlichen Ort
der Frömmigkeit zu gestalten.
Ursula Haider
(2015)
In der Klosterkirche von St. Ursula zu Villingen
befindet sich auf der rechten Seite des Altarraumes
die letzte Ruhestätte der Reformäbtissin Ursula
Haider. Es ist ein bedeutender Ort, der zum Nachdenken
herausfordert. Leider ist die Erinnerung in
Villingen an diese außergewöhnliche Frau nicht
mehr so lebendig, wie es noch vor Jahrzehnten
und Jahrhunderten der Fall war. Dabei bewirkte
die erste Äbtissin des Villinger Klarissenklosters
durch ihr Charisma, ihre Visionen und tiefe Frömmigkeit,
dass das Klarissenkloster in Villingen zu
einem Zentrum mystisch-religiösen Lebens wurde.