920 Biografien, Genealogie, Insignien
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (23)
Gehört zur Bibliographie
- nein (23)
Schlagworte
- Villingen im Schwarzwald (23) (entfernen)
Im 18. Jahrhundert wurden die Mönche moderner. Angeregt von den französischen Maurinern und infrage gestellt von Aufklärern verschiedener Couleur, verschoben vor allem die Prälatenorden, allen voran die Benediktiner, die Rechtfertigung ihres Daseins von weltabgewandter Frömmigkeit hin zu intellektueller Leistung für die Welt. Die neuere Forschung zu diesem Thema hebt unter Leitbegriffen wie „benediktinische Gelehrtenrepublik“ und „monastische Aufklärung“ eine von Mönchen getragene eigenständige Geisteskultur hervor, die im Humanismus und sogar noch im Mittelalter wurzelt und zugleich wesentliche Ansätze der Aufklärung aufnimmt. Durch die klösterlichen Netzwerke verbreitet sie sich über die höfischen und urbanen Zentren hinaus auch in den ländlichen Regionen Oberdeutschlands. Allenthalben sehen wir „enlightened monks“ am Lese- und Schreibpult, die sich die Ideen der Epoche anverwandeln. Sie sammeln Quellen und verfassen Kloster-, Bistums- und Landesgeschichten, die zu den bedeutenden Werken der Geschichtswissenschaft des 18. Jahrhunderts gehören; ihre Theologie lässt die jesuitische Scholastik hinter sich und wendet sich historisierend den
Kirchenvätern zu; sie bringen die Mathematik voran und konstruieren Maschinen und astronomische Uhren; die Äbte treiben Aufwand für Bibliotheken und Naturalienkabinette. Im Zusammenhang damit ergriff nach der Jahrhunderthälfte ein Geist der Kritik und der „Verdiesseitigung“ viele Benediktiner und verwandelte mancherorts die Konvente fast schon in bürgerliche Gelehrtenzirkel. Das Dilemma des Aufklärungskatholizismus zwischen Freisetzung schöpferischer Kräfte und
Verlust an religiöser Tiefe und konfessionellem Profil wird auch hier sichtbar.
In den etwa 150 Jahren seines Bestehens durchliefen Hunderte von Schülern das Villinger Benediktinergymnasium. Sie brachten Leben an diesen Ort, erfüllten ihn mit Eifer und Hoffnungen und gewiss auch mit ihren Launen und Streichen.
Doch im Gedächtnis der Nachwelt sind viele nicht einmal mehr mit Namen bekannt, und hinter vielen Namen werden keine Person und keine Biografie mehr greifbar. Einige aber sind als die Persönlichkeiten, die sie später geworden sind, noch in Erinnerung – an den Orten, aus denen sie stammten, an den Stätten, an denen sie eine besondere Wirksamkeit entfalteten, und durch die Werke, die sie hinterlassen haben. Sie sollen in
elf Kurzbiografien, geordnet nach Geburtsjahren, vorgestellt werden.
Der Johanniter- oder Malteserorden führt seinen
Ursprung auf das gegen Ende des 6. Jahrhunderts
gegründete Pilgerspital und Hospiz in
Jerusalem zurück. Die Sarazenen zerstörten das
Hospiz mehrmals. Karl der Große stellte diese
wohltätige Einrichtung wieder her. Im Jahre 1048
gelang es italienischen Kaufleuten in der Nähe der
Kirche des Heiligen Grabes Grund und Boden
als Eigentum zu erwerben. Hier bauten sie vorerst
zwei Kapellen und zwei Hospitäler und weihten sie
dem hl. Johannes. In diesen Herbergen erhielten
die Pilger Ruhe, Pflege, ärztlichen Beistand und
Ausrüstung für die Heimkehr ins Vaterland. Viele
fromme Christen zogen es indessen vor, ihr Leben
fortan der Krankenpflege zu weihen und an dem
Orte zu sterben, wo auch Gott gestorben war.
Das Gymnasium der Villinger Benediktiner wurde in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gegründet und
entwickelte sich nach der Zusammenlegung mit dem Gymnasium der Franziskaner 1774 zu einer Schule mit
Ausstrahlung weit über die Stadt hinaus.
Vieles ist erforscht, manches liegt noch im Dunkeln. Um an die bedeutendste Bildungsstätte des alten Villingen
zu erinnern, sollen in diesem und in folgenden Jahresheften in loser Folge Streiflichter und Momentaufnahmen
aus ihrer Geschichte dargeboten werden.
Der Abt des „Gotteshauses” St. Georgen zu
Villingen stand unter Druck. Ihn beschäftigte
die neue einheitliche Ordnung für die höheren
Schulen, die die staatliche Obrigkeit in Wien
1764 erlassen hatte. Der Villinger Magistrat hatte
ihn am 2. Mai im Auftrag der vorderösterreichischen
Regierung in Freiburg von dieser „Instructio
pro scholis humanioribus” in Kenntnis gesetzt.1
Sie brachte zahlreiche Veränderungen mit sich:
neue Bücher mussten beschafft, der Fächerkanon
erweitert, das Prüfungswesen ausgebaut werden.
Fraglich war, ob er die Schulleitung behalten und
weiterhin Mönche als Professoren würde einsetzen
können.
Dietrich Rollmann von Dattenberg war von
1624 bis 1632 Johanniterkomtur zu Villingen,
Trier und Niederwesel. Er war einer der bedeutendsten
Komturen in Villingen.
Mitten im 30jährigen Krieg gab er für die Erhaltung und Ausstattung der Kirche 30.000 Gulden.
Der Betrag reichte nicht nur für die Kirche und
deren Ausstattung, sondern erhöhte sich durch
Zinsen bis 1805 auf 35.000 Gulden. Auch war er
ein vortrefflicher Verwalter seiner großen Einkünfte, die sowohl aus seinem Familienbesitz als
auch aus dem Orden stammten. So hat er die Kirche
der Kommende renoviert, sie mit Bildern,
Paramenten und einer Orgel neu ausgestattet.
Am 9. August 1715 wurde Zacharias Xaver
Kegel als Sohn von Meinrad Kegel und seiner Frau
Maria Anna geb. Mayer aus Freiburg geboren. Wie
auch sein Vater studierte Kegel in Freiburg kirchliches und weltliches Recht. Von 1742 bis 1750
hatte er das Amt des Stadtschreibers und Syndikus
inne. Ab 1750 war er mehrfach Bürgermeister bzw.
Altbürgermeister. Kegel war von 1757 bis zu seinem
Tod am 28. Oktober 1778 Amtsbürgermeister
von Villingen. Es war eine politische Umbruchphase.
Die habsburgischen Verfassungs- und Verwaltungsreformen fanden auf drei Ebenen statt. Neben
den Wiener Zentralbehörden wurden auch die
Stellen der einzelnen Länder und die lokalen
Gewalten erfasst. 1756 erhielten die städtischen
Ämter neue Instruktionen vom Präsidenten der
Regierung und Kammer, Anton Thadäus Freiherr
von Sumeraw, so auch Zacharias Xaver Kegel als
Amtsbürgermeister.
Die Originalzeichnung (in Schwarz-Weiß) fertigte
Jakob Kallenberg, gesicherte Tätigkeit in Bern
von 1535 bis 1565. Kallenberg war ein Holzschnittmeister, Maler und Illustrator aus Bern.
Seine Initialen (IK) vermerkte er in den Darstellungen meist auf einem Stein (siehe Villinger
Fahnenträger hinter dem rechten Fuß).
Den Vordergrund des jahrhundertealten Holzschnitts dominiert in stehender Haltung eine martialische
Gestalt. Mit der Hand ihres nach oben
gereckten rechten Armes hält sie den Schaft einer
Fahnenstange. Hinter ihrem Rücken entfaltet sich,
von der Stange wegführend, ausschnitthaft über die
ganze Bildbreite, das geblähte Tuch eines Symbols:
eine Fahne.
Deren Sinngehalt wird aus heraldischer Sicht im
Folgenden nachzugehen sein.
Zwischen der Verleihung Villingens als Reichslehen an die Grafen von Fürstenberg (1283) und dem Übergang der Stadt an die habsburgisch-österreichischen Herzöge (1326) liegt die fürstenbergische Zeit des Baarortes. Zwar hatten die Fürstenberger schon seit den 1250er-Jahren (bedeutenden)
Einfluss auf Villingen gehabt, doch erst 1283 war – zusammen mit der Übernahme der Baargrafschaft – ihre Herrschaft allgemein anerkannt. Das Nachfolgende will einführen in die Geschichte der
Fürstenberger Grafenfamilie und in die fürstenbergische Zeit Villingens.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .