920 Biografien, Genealogie, Insignien
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Religionsverantwortung
(2013)
Mit dem Stichwort Religionsverantwortung übersetze ich denjenigen Begriff und Sachverhalt, den Philipp Melanchthon zum Ausgangpunkt einer reformatorischen Verhältnisbestimmung von Religion und Obrigkeit gewählt hat. Dabei stellt sich
zunächst ein grammatisches Problem: Geht es bei der Religionsverantwortung um die Verantwortung, die der Religion selber zukommt, die sie zu übernehmen und wahrzunehmen hätte? Und wenn ja, dann aber wofür? Für das Heil? Für Sitte und Moral? Für Werte und Normen? Für die Welt? Für die gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftliche, kulturellen Verhältnisse, in welchen wir leben? Oder ist unter Religionsverantwortung eher diejenige Verantwortung zu verstehen, welche – aber von wem? – für Bestand, Entfaltung und Ausübung von Religion überhaupt erst zu übernehmen ist? Und wenn aber wiederum dies letztere sollte gemeint sein: Wer hat dann diese Verantwortung zu übernehmen? Ist es die Gemeinschaft der
Religiösen, also das, was im Staatskirchenrecht die Religionsgesellschaft heißt? Sie ganz allein und sie ganz für sich, ohne jeden Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterstützung und Wirksamkeit – das französische, das laizistische Modell, Religion und Kirche als Vereins- oder Privatangelegenheit? Oder liegt diese Verantwortung bei den Gläubigen selber, bei jedem Einzelnen unter ihnen, so dass der Fromme selber, sie oder er, jeweils für die Religion, für ihren Bestand und ihre Ausübung in Pflicht zu nehmen ist – Herzensreligion, Herzenskirche, das privatistisch-pietistische Modell?
Also, Morgens um 4 Uhr ist die Welt in der Nähe
von Mailand wie immer noch in Ordnung. Morgennebel,
Rauchfahnen von glimmenden Wachfeuern,
der Morgenstern funkelt romantisch. Aber
dann: Zong! Dong! Crash! Puff! Peng! Zack! Uups!
Ein rabenschwarzer Tag, der sich blitzartig blutrot
färben soll.
Es muss ein Massaker an diesem denkwürdigen
Montag, 6. Juni 1513 stattgefunden haben wie es
selbst das kriegsgewohnte Oberitalien bis dahin
selten erlebt hat, wo jeder gegen jeden um die Vorherrschaft
kämpft.
Es läuft eigentlich bis dahin bayernmäßig für die 14.000 Franzosen, darunter 3.500 Oberdeutsche
(das sind die Süddeutschen) Landsknechte, „3 ½
tußend lantzkneht”, darunter wiederum ein Villinger
Fähnlein, 80 Mann, „wier hattend fon Fillingen
wol achzig by der schlacht”, ungeduscht und
schlecht ernährt. Alles Kerle, die man auch im
Dunklen riecht. Das weiß-blaue Ballett wird angeführt
von Michael Maler (28) und Remigius Mans
(53). Sie haben sich gegen den Befehl von Kaiser
Maximilian I. und gegen den Willen des Villinger
Rates auf den Musterungsplätzen in Oberdeutschland
in französischen Diensten verdingen lassen.
„Meine Herkunft ist mein Schicksal", sagte Rene Schickele, 1883 geboren. Er verkörpert die Situation des im Elsass Geborenen, der ein Leben lang den Ausgleich über den Rhein hinweg sucht, der ihn literarisch bauen will, mit literarischen Brücken, die diesen Brückenbau für immer dokumentieren: "Der Fremde", "Hans im Schnakenloch", "Das Erbe am Rhein", "Die Witwe Bosca", ,,Himmlische Landschaft" u. a., dazu viele Essays, vielfältige lyrische Belege, geschrieben von einem französischen Staatsbürger und einem deutschen Literaten.
Der kürzere Teil des Tagebuchs von Clara Faisst, der die unmittelbare Nachkriegszeit bis zur Jahreswende 1919/20 umfasst und mit der Novemberrevolution beginnt, weicht deutlich von den Schilderungen der Kriegszeit ab, die neben der scharfsichtigen und scharfzüngigen Schilderung gesellschaftlicher Erscheinungsformen und Defizite in anekdotenhaftem Stil zahlreiche Einzelschicksale vorstellte. Wer nun eine Reflexion der Revolutionsereignisse in Baden erwartet, wird enttäuscht, denn über die Revolution weiß Clara Faisst nur wenig zu berichten. Klar wird indessen ihre Ablehnung der revolutionären Umwälzung insbesondere dort, wo sie die Minister der neuen Regierung in despektierlicher Weise „vorführt“. Vielmehr geht es Clara Faisst um die Frage, wie die katastrophale Niederlage zu bewältigen ist, und
wie sie vor allem aus christlicher Perspektive zu verstehen ist. Dabei wird deutlich, dass Gott für die Bewältigung der gesellschaftlichen und politischen Krise der Gegenwart in gleicher Weise in Anspruch genommen wird, wie dies bereits in der Kriegszeit mit der Hoffnung auf Gottes Beistand und den Sieg geschehen war.
Dem Augenmerk kenntlich, glaubhaft im Tatbeweis als Garant und Bürge für die anhaltende Fortdauer der Bildüberlieferung eines alten Gemeinwesens, so erscheint uns Richard Ackermanns geistige Gestalt. Unbeugsam, knorrig, selbstsicher, eigengeprägt, versehen mit der Überzeugungskraft einer unnachahmlichen Stilgebärde steht er vor uns, aufragend wie ein Schutzpatron im Scheitelpunkt eines Brückenbogens, der aus vergangenen Jahrhunderten in unsere Jetztzeit herüberschwingt. Dieser Mittlerrolle wegen wird sich das Gedenken an ihn im Bewusstsein jener Villinger erhalten, die in kundiger Zuneigung wissentlich und nicht bloß von ungefähr hier leben. Ist dieser Maler doch der späte Spross einer kunstreichen Sippe, die im großen Schemenschnitzer Dominikus Ackermann, dem legendären Ölmüller, ihr historisches Oberhaupt hatte. Der ererbte Kunstfleiß, die lautere Werkgesinnung bewähren sich noch im Urenkel als gleichsam angeborene Tugenden. Doch der würdige Nachfahre ist kein Nachahmer. Er schafft das originäre Werk, nicht die Stilkopie.
Nachdem ich in früheren Zeitschriften der
Badischen Heimat einige Parlamentarierinnen
des Badischen Landtags der ersten Stunde vorgestellt
habe, werde ich nun einen wirtschaftlich
einflussreichen Abgeordneten des badischen
Parlaments würdigen.
Richard Freudenberg wurde am 9. Februar
1892 in Weinheim geboren, besuchte seit 1901
das Weinheimer Realgymnasium und schloss
dieses 1911 mit dem Abitur ab. Vom Wintersemester
1911/12 an studierte er zuerst in
Bonn, dann in den USA, Berlin und Frankfurt
a. M. Botanik. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges
brach er sein Studium ab und trat in die
elterliche Lederfabrik Carl Freudenberg in
Weinheim ein. 1918 wurde er hier Prokurist
und 1921 Geschäftsführer. Er trat am 19. 11.
1919 für den Mannheimer Rechtsanwalt Friedrich
König in den Badischen Landtag als Abgeordneter
der Deutschen Demokratischen Partei
(DDP) ein und war von 1920–1925 Mitglied
des Haushaltsausschusses.1 Im Jahr 1919 begann
auch seine kommunalpolitische Arbeit in
Weinheim.
Dieser Beitrag befasst sich mit der Person Richard Kuenzers, eines eher weniger bekannten Beteiligten des aktiven Widerstands gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime. Ausgewertet wurde dabei seine umfangreiche Privatkorrespondenz aus den Jahren 1888 bis 1945, die die Familie dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat. Beim Lesen dieses schriftlichen Nachlasses ist ein Bild entstanden, das seine herausragende Persönlichkeit verdeutlicht. Nach einem unter verschiedenen thematischen Gesichtspunkten gewährten Einblick in die Briefe Kuenzers insbesondere aus der Haftzeit wird allgemein der Frage nachgegangen, wie der Widerstand gegen das NS-Regime aus christlicher Überzeugung zu verstehen ist, wie er sich in die Gesamtbetrachtung über den Widerstand einordnet, welche Beweggründe die Betreffenden zu ihrem Handeln motiviert haben, ja auch, welche Rolle das Verhalten dieser christlichen Männer und Frauen für die Beurteilung der Rolle der Kirche in der Zeit des NS spielt. Im Anschluss hieran soll in einem weiteren Abschnitt der christliche Widerstand unter juristischen Gesichtspunkten vertiefend betrachtet werden. Dabei wird der Anklageschrift gegen Richard Kuenzer in dem Verfahren vor dem Volksgerichtshof besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Der evangelische Theologe Richard Rothe ist am 28. Januar 1799 in Posen geboren worden und am 20. August 1867 hier in Heidelberg verstorben. Rothe hat in Heidelberg und Berlin studiert und wirkte seit 1823 als Gesandtschaftsprediger an der
preußischen Botschaft in Rom, was ihn in bleibende Verbindung zum preußischen Botschafter Karl Josias Bunsen (1791-1860) brachte. Nach kurzer Lehrtätigkeit in Heidelberg 1827 folgte er einem Ruf an das von dem erweckten Theologen Heinrich Heubner (1780-1853) geleitete Wittenberger Predigerseminar, wo Rothe seine prägende – zu seinem späteren Liberalismus durchaus spannungsvolle – mystisch-wundergläubige Frömmigkeit entwickelte. Am 27. April 1837 wurde er nach Heidelberg berufen, zum ordentlichen Professor und zum Direktor des hiesigen Predigerseminars. 1849-1854 wirkte er in Bonn, um nach seiner Rückberufung (1853) nach Heidelberg von 1854 bis zu seinem Tode 1867 als Universitätsprofessor und Universitätsprediger zu fungieren. 1861 ist er zum außerordentlichen Mitglied des Oberkirchenrats ernannt worden, das auch in der Generalsynode der Landeskirche eine erhebliche Rolle spielte; seit 1863 war er Mitglied der Ersten Kammer, also des Oberhauses des badischen Parlaments. Somit stand Rothe seit 1861 auf dem Gipfel seines Einflusses, zugleich aber im Schatten der Trauer um seine Frau Luisa, geb. von Brück, einer chronisch kränkelnden und depressiven Frau, die er 1823 geheiratet hatte. Friedrich Nippold (1838-1918), ein beinahe schon postumer Verehrer und dann Biograph Rothes, berichtet, Rothe habe seine Frau „mit einer geradezu unvergleichlichen Hingabe gepflegt“. Die Ehe blieb kinderlos. Rothe wohnte in der heutigen Friedrich Ebert-Anlage, woran noch heute eine Tafel am Haus erinnert.
Bisher hatte der Verfasser verschiedene Abgeordnete der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung, die die eigentliche Volksvertretung war, bearbeitet. Nun erscheint eine Abhandlung der Tätigkeit eines Abgeordneten der Ersten Kammer. Diese war bei der parlamentarischen Gesetzgebung beteiligt gewesen. Der Abgeordnete Dr. Richard Rothe war ein evangelischer Theologieprofessor, den der Großherzog für zwei Parlamentsperioden wegen dessen Verdiensten zum Abgeordneten ernannte. Richard Rothe trat nicht häufig ans Pult der Ersten Kammer, er setzte sich vor allem für Fragen der Religion und der Schule ein. Seine nationale Einstellung in diesem Artikel zur beginnenden Reichsgründung 1871 ist bemerkenswert.
Ringen um Erfolg
(2009)
Ringen ist ohne Zweifel eine der ältesten Kampfsportarten. Ausgehend von den klassischen Mittelmeer- und früheuropäischen Bauernkulturen des Nordens, genossen erfolgreiche Kämpfer hohes Ansehen, dienten sie doch als geschickte Krieger und Taktiker zu Leitbildern für die Jugend. Ringen war bereits im Jahre 708 vor unserer Zeitrechnung olympische Disziplin. Von den alten Ägyptern, Griechen - Platon und Pythagoras waren aktive Ringkämpfer - bis zu den Römern und sogar den Rittern im
Mittelalter wurde Ringen betrieben.