920 Biografien, Genealogie, Insignien
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (1564)
- Buch (Monographie) (11)
- Teil eines Buches (Kapitel) (1)
- Konferenzveröffentlichung (1)
- Ausgabe (Heft) zu einer Zeitschrift (1)
- Preprint (1)
- Bericht (1)
Sprache
- Deutsch (1580) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (1580)
Schlagworte
- Biografie (168)
- Geschichte (61)
- Familie (59)
- Nachruf (59)
- Karlsruhe (47)
- Freiburg im Breisgau (37)
- Hebel, Johann Peter 〈1760-1826〉 (36)
- Nationalsozialismus (36)
- Rezeption (33)
- Villingen im Schwarzwald (23)
Graf Johann II. von Montfort-Rothenfels, bekannt als der »Kammerrichter«, ist
bis heute biographisch nur sehr unzureichend erfasst. Wie kaum ein anderes Mitglied
des Hauses Montfort war Graf Johann II. nicht nur persönlich durch seine Ehe mit der
Gräfin Johanna von Arenberg, sondern auch beruflich als kaiserlicher Kämmerer und
Rat mit der großen Welt im Reich Karls V., in dem die Sonne nicht unterging, mit den
Niederlanden und Spanien verbunden. Über die Heirat seiner Stieftochter Margaretha
knüpfte Johann II. ein familiäres Band zu dem niederländischen Adelsgeschlecht van
Montfoort. Graf Johanns Porträt bewahrt die National Gallery of Ireland in Dublin. Mit
großer Liebe hing er aber auch an seiner schwäbischen Heimat, besonders am Schloss
Rothenfels, wohin er immer wieder zurückgekehrt ist. Der Schüler des großen Juristen
Ulrich Zasius pflegte den Umgang mit den Humanisten, u. a. mit dem gelehrten polnischen Diplomaten Johannes Dantiscus. Und wie alle Mitglieder des Hauses Montfort
hielt auch Graf Johann II. unbeirrt an der katholischen Lehre fest.
Wer sich mit dem „Bundschuh" befasste, galt lange Zeit als gut beraten, sich den Arbeiten von
Albert Rosenkranz und Günther Franz anzuvertrauen.[1] Albert Rosenkranz hatte 1927 die vorhandenen Quellen zu den Bundschuh-Verschwörungen von 1493, 1502, 1513 sowie 1517
veröffentlicht und zugleich eine eingehende Schilderung jener vier „Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes" gegeben. Sechs Jahre später ordnete Günther Franz den Bundschuh
- sich inhaltlich auf das „grundlegende" Werk von Rosenkranz stützend - in den Gang der
bäuerlichen Erhebungen vor dem Bauernkrieg von 1525 ein.
Die wissenschaftliche Tagung in Bruchsal 2002 (Anlass war die 500-jährige Wiederkehr des
Bundschuhs zu Untergrombach) machte erstmals Abstriche am gültigen Bild des Bundschuhs.
Rolf Köhn urteilte über die Arbeit von Rosenkranz: ,,Während seine Quellenausgabe bis heute
maßgeblich blieb, genügt seine Darstellung nicht mehr den Anforderungen der Geschichtswissenschaft."[2] Claudia Ulbrich leitete ihren Beitrag über den Untergrombacher Bundschuh sogar
mit dem Satz ein: "[ ... ] die Quellen lassen eine Rekonstruktion dessen, was sich 1502 in Untergrombach abgespielt hat, nicht zu."[3] Ich selbst habe eine Darstellung des Lehener Bundschuhs
von 1513 gegeben und dabei einige ältere Aussagen infrage gestellt.[4] Im Folgenden
greife ich die Ansätze von 2002 erneut auf und unterziehe den Lehener Bundschuh einer
nochmaligen kritischen Betrachtung. Ich glaube, dass ich die ältere Interpretation in zentralen
Punkten und mit größerer Bestimmtheit als 2002 revidieren kann.
Als Klara, Pfalzgräfin von Tübingen, geborene Gräfin von Freiburg, am 9. Juni 1358 die Herrschaft Freiburg an ihren Stiefonkel Egen II. von Freiburg verkaufte, fand nach nur 18 Monaten die erste und einzige weibliche Regentschaft über Freiburg ihr Ende. Dem Verkauf gingen eineinhalb Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Rechtsanspruch der beiden Parteien auf die Adelsherrschaft voraus, deren Druck Klara letztendlich weichen musste. Es stellt sich die Frage, worauf Klara und Egen ihre jeweiligen Ansprüche gründeten, doch darüber hinaus gilt es zu bewerten, ob die Position Klaras als Stadtherrin vor dem Hintergrund der Chancen von Frauen auf Partizipation an Herrschaft allgemein eine außergewöhnliche Ausnahme darstellt.
Im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat Dr. Leonie Beiersdorf für die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe die kuratorische Begleitung der Ausstellung 1898 des Thoma-Preisträgers Prof. Marcel van Eeden 2023 in Bernau im Schwarzwald übernommen (Hans-Thoma-Kunstmuseum, Bernau, 13.8.-15.10.2023) und eine begleitende Publikation herausgegeben. Im Zuge der Ausstellung kamen unter anderem neue antisemitische Äußerungen Hans Thomas zum Vorschein, welche eine erneute öffentliche Debatte zum Künstler und der Namensgebung des Preises entzündeten. Über die Benennung des Staatspreises hat die Politik zu entscheiden, nicht die Kunsthalle Karlsruhe. Für 2024, dem Jahr des 100. Todestags des Künstlers, plant die Kunsthalle eine öffentliche Veranstaltung zu den Diskussionen um Hans Thoma und eine konzentrierte Präsentation zu seiner Amtszeit als Direktor der Kunsthalle Karlsruhe. Dr. Christian M. Geyer, im Ruhestand befindlicher Kunsthistoriker in Frankfurt am Main, fühlte sich durch die Diskussionen um den Hans-Thoma-Preis angeregt, nicht nur eine 52-seitige Schrift gegen Marcel van Eeden und Dr. Beiersdorf zu verfassen, sondern diese auch auf diversen fachöffentlichen Plattformen zu publizieren und ungefragt an einen großen Kreis von Mitarbeiter:innen von Museen, Ministerien, Förder- und Freundeskreisen sowie weiterer Privatpersonen in Deutschland und der Schweiz zu verschicken. Da sich die Kunsthalle Karlsruhe grundsätzlich nicht einer öffentlichen Debatte über Hans Thoma und die eigene Arbeit verschließen will, zugleich aber massive Verletzungen von Standards des guten wissenschaftlichen Arbeitens in der Schrift Christian M. Geyers feststellt, und da er der Kunsthalle auch nicht Gelegenheit gab, den aus Sicht des Museums falschen Thesen im Vorfeld seiner Publikation zu begegnen und diese kritisch zu diskutieren, sieht sich die Kunsthalle Karlsruhe nun veranlasst, der an Diffamierung grenzenden Schrift in aller Form öffentlich zu widersprechen. Der Text und das Vorgehen von Christian M. Geyer sind emblematisch für eine Debattenkultur, die anstelle der sachlichen Auseinandersetzung die Beschädigung der Person zum Ziel hat. Falschbehauptungen sind kein Instrument des wissenschaftlichen Diskurses und Angriffe ad personam nicht nur kein guter Stil, sondern tragen nicht
zur Stärkung demokratischer Aushandlungsprozesse bei.
Am 28. November 1486 vollendete der zu jenem Zeitpunkt am Hof des Konstanzer Bischofs
Otto von Sonnenberg (1474-1480 Electus, 1480-1491 Amtsinhaber) als procurator (Sachwalter, Fürsprech) tätige Augustin Tünger den ersten (und wohl auch einzigen Band) seiner „Facetire Latinre et Gerrnanicre", eine in gesamt 54 Textstücke umfassende Sammlung von anekdotischen Erzählungen, die dem Grafen Eberhard V. (,,im Bart") von Württemberg (1445-1496)
gewidmet war. Ungeachtet der Tatsache, dass das schmale literarische Oeuvre des Konstanzer Würdenträgers für die Entwicklung des Genre als durchaus bedeutsam eingestuft wird
und der Autor somit auch in biographischer Hinsicht näher untersucht zu werden verdiente, hat
sich die Forschung mit Tüngers Leben und Wirken bislang nur am Rande beschäftigt und im
Rahmen erster Sondierungen eine ganze Reihe von Resultaten zutage gefördert, die sich bei
näherem Hinsehen als eher fragwürdig erweisen und korrekturbedürftig sind. Die folgenden
Ausführungen sollen anhand der Herkunftsproblematik verdeutlichen, dass eine vertiefte Diskussion dieser Frage nicht zuletzt auch bei der Klärung der literaturgeschichtlichen Zusammenhänge, in denen der Dichter anzusiedeln sein dürfte, hilfreich sein kann.
„Goethe war, glaube ich, ein ziemlich wichtiger deutscher Dichter. Er lebt schon lange nicht
mehr. Es gibt viele schöne Gedichte von ihm, die, soviel ich weiß, manchmal sehr kunstvoll gereimt sind. Sie wirken zwar altertümlich, und man versteht sie auch nicht immer gleich auf Anhieb, trotzdem werden manche dieser Texte vor allem von älteren Leuten heute noch auswendig
aufgesagt, zum Beispiel auf Hochzeiten, bei Geburtstagsfeiern oder bei anderen festlichen Anlässen.“
Die grellbunte Palette solcher und ähnlicher Antworten von Schülerinnen und Schülern
selbst auf Oberstufenniveau auf die Frage, wer Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832) gewesen sei, ließe sich beliebig erweitern. Dabei ist das eigentlich Erstaunliche an derlei Spontanentgegnungen seitens der ‚Generation Facebook‘ weniger deren offensichtliche Unbekümmertheit, sondern vielmehr der Umstand, dass der Dichterfürst vergangener Tage inzwischen
überhaupt noch als Bestandteil des thematischen Spektrums des Deutschunterrichtes wahrgenommen wird und sein literarisches Werk in den Schulzimmern nach wie vor sogar weitgehend
widerspruchslos auf eine gewisse Akzeptanz stößt.
Im Rahmen eines anlässlich des 70. Geburtstags von Professor Hermann Brommer (1926-2012)
entstandenen Beitrags zu einer bis dahin nahezu unbeachtet gebliebenen Gruppe von Archivalien, die sich im verwandtschaftlichen Umfeld des aus Merdingen (bei Freiburg) stammenden
Barockbildhauers Johann Baptist Sellinger (1714-1779) ansiedeln ließen, nahm ich vor einigen
Jahren die Gelegenheit wahr, beiläufig auf einen aus der Nachbargemeinde Gündlingen gebürtigen Johann Georg Binz hinzuweisen, der in den 60er-Jahren des 18. Jahrhunderts als Freiburger
Student bezeugt ist.' Da mir zum damaligen Zeitpunkt weder verlässliche Informationen zur genealogischen Zugehörigkeit noch nähere Hinweise zu späteren Lebensstationen des Genannten
vorlagen, beließ ich es seinerzeit vorläufig bei einer knappen Randnotiz. Nicht zuletzt dank der
Recherchemöglichkeiten, die das moderne Internet heute bietet, war es mir in der Zwischenzeit
möglich, nicht nur die Lebensspuren Johann Georgs weiterzuverfolgen, sondern auch einige
weiterführende familiengeschichtliche Daten und Fakten zu seinen direkten Nachfahren zu
eruieren. Die folgenden Ausführungen stellen eine erste Zusammenfassung der dabei erzielten
Resultate dar.
Im Sommer 1999 stieß ich im Verlauf von Archivrecherchen, die im Zusammenhang mit Nachforschungen zur Literatur des südwestdeutschen Frühhumanismus standen, in der Colmarer Stadtbibliothek auf ein schmales Konvolut deutschsprachiger
Briefe bzw. Brieffragmente. Dabei weckte vor allem das erste der insgesamt zehn Stücke umfassenden 'Sammlung' mein Interesse, lieferte dieses nahezu vollständig erhalten gebliebene Schreiben doch nicht nur wertvolle Hinweise zur Identität
sowohl der Absenderin als auch der Empfängerin, sondern auch zum familiären Hintergrund und zu weiter reichenden verwandtschaftlichen Beziehungen der Adressantin wie auch der Adressatin. Und da ergänzende Sondierungen zum sozialgeschichtlichen Umfeld des Briefzeugnisses darüber hinaus einige auch in literaturgeschichtlicher Hinsicht interessante Einblicke gewährten, liegt es nahe, die wichtigsten Resultate, die im Zusammenhang mit der Erschließung dieses bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt kaum beachteten Briefes gewonnen werden konnten, im Rahmen übergeordneter Zusammenhänge ins Blickfeld zu rücken.
Im Jahr 1957 erschien im 37. Band der 'Ortenau' ein Beitrag von Joseph Ludolph Wohleb (1892-1960), der sich mit einer Reihe von Quellenzeugnissen zur historischen Persönlichkeit des 1873 verstorbenen 'Bauernfürsten' Andreas Harter aus Kaltbrunn (Dorf nordwestlich von Haslach im Kinzigtal), dem Protagonisten der 1899 erstmals im Druck erschienenen Erzählung 'Der Vogtsbur' des aus Haslach stammenden Volksschriftstellers Heinrich Hansjakob (1837-1916), auseinandersetzte. Darin wurde der Versuch unternommen, auf der Basis einschlägiger Akten aus dem Fürstlich Fürstenbergischen Archiv in Donaueschingen hinter dem von Hansjakob angeblich verzeichneten Bild eines Kinzigtäler Großbauern des 19. Jahrhunderts, den die dichterische Phantasie zu einer geradezu tragischen Heldengestalt emporstilisiert hatte, den wirtschaftsgeschichtlichen Hintergrund auszuleuchten, vor dem sich der steile Aufstieg und tiefe Fall Harters abgespielt hatte, um sodann, im Rahmen eines vergleichenden Zugriffs nicht nur auf die aktenkundig gewordenen Fakten, sondern auch auf deren poetische Ausgestaltung im Kontext des Literarischen die grundlegenden Einflussfaktoren zu bestimmen, die auf Hansjakobs tendenziöse Wiedergabe der historischen Realität zumindest punktuell eingewirkt zu haben scheinen. Das vorläufige Resultat dieses interpretatorischen Zugriffs fällt einigermaßen ernüchternd aus, resümiert Wohleb doch die von ihm vorgenommene Aufdeckung der geschichtlichen Sachverhalte einerseits und die dem Dichter quasi zur Last gelegte Überformung der historischen Ereignisse andererseits mit der lapidaren Feststellung: Bei seiner Darstellung des Harterschen Konkurses ließ sich Hansjakob vermutlich von der Familientradition beraten, keinesfalls von Akten.
Johannes Glotter
(2008)
Im Jahr 1989 erschien anlässlich eines dreifachen Jubiläums der Tuniberggemeinde
Merdingen (westlich von Freiburg) eine Festschrift, die unter anderem einen Abriss
der Lokalgeschichte des unweit der deutsch-französischen Grenze gelegenen Weinbaudorfes bot. Dabei nahm im Rahmen eines „Streifzugs“ durch die bewegte Ortshistorie der in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sowohl diesseits als auch
jenseits des Rheins durch eine Vielzahl kunstgeschichtlicher Veröffentlichungen bekannt gewordene Autor, Professor Hermann Brommer,2 auch die Gelegenheit wahr,
auf eine, wie es scheint, heute nahezu vergessene Persönlichkeit der Reformationszeit aufmerksam zu machen, deren biographische Spuren nicht nur nach Basel, sondern auch in den elsässischen Raum führen: Johannes Glotter.
Am 23. Januar 1846 greift im südrussischen Nowotscherkassk (Stadt nordöstlich von Rostow
am Don, Donkosakengebiet) ein erboster Johannes Wittwer zu Feder und Papier, um sich sowohl
mit Nachdruck beim in Sankt Petersburg residierenden Schweizer Honorargeneralkonsul Johann
Bohnenblust (1785–1859, Konsul 1837–1847) über seinen früheren Arbeitgeber, Generalleutnant
Vasilij Dmitrievič Ilovajskij (1785–1860), zu beschweren als auch – und zwar in der gleichen
Angelegenheit – bei der diplomatischen Vertretung der Schweiz um tatkräftige Unterstützung
nachzusuchen. Im Rahmen eines mehrere Seiten umfassenden, ausführlich gehaltenen Briefes
an seinen aus Aarburg (südlich von Olten, Kanton Aargau) stammenden, in der einschlägigen
Literatur wohl zu Unrecht als einstigen Zögling des Erziehers und Sozialreformers Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) erwogenen Landsmann bringt der sich selbst als unterthänigster
Diener bezeichnende Verfasser des Schreibens in dezidierter Form seinen tiefen Unmut über die
– zumindest aus seiner persönlichen Perspektive – geradezu betrügerischen Machenschaften und
das lügenhafte Gebaren seines früheren Dienstherrn zum Ausdruck. Allerdings: Im Mittelpunkt
des kurze Zeit später (am 13./1. Februar 1846) in der damaligen Hauptstadt des Zarenreiches
eingetroffenen Briefes stehen nicht etwa Vorwürfe, die einen Arbeitskonflikt zwischen Johannes
Wittwer und Ilovajskij betreffen, sondern das angebliche Unrecht, das Wittwers Gattin Maria
vonseiten des hohen russischen Offiziers widerfahren zu sein scheint.
Im Januar 2004 gewährte mir das Ehepaar Cäcilia und Walter Müller (Merdingen) Einsicht in
eine verhältnismäßig gut erhaltene, auf den ersten Blick allerdings eher unscheinbare Archivalie, die sich gemäß Auskunft der aktuellen Eigentümer von alters her in Familienbesitz befunden hat und sich aufgrund zahlreicher handschriftlicher Einträge, die von verschiedenen
Händen herrührten, zwanglos in die Geschichte der erstmals vor rund einem halben Jahrhundert durch Hermann Brommer erforschten Merdinger Familie(n) Selinger einordnen lässt. Wie
eine vor Ort vorgenommene Autopsie des kleinformatigen Notizbuchs - denn um ein solches
handelt es sich im vorliegenden Fall - alsbald ergab, stammen die frühesten Einträge, also quasi
der ,Grundstock' der Notizen, von einem nicht mit letzter Sicherheit identifizierbaren Herrn
Seefinger, der als Voyageur (Handelsreisender) im Auftrag einer in der französischen Stadt
Reims (Dep. Marne) ansässigen Firma unterwegs war und die im Verlauf einer ausgedehnten
Reise aufgenommenen Bestellungen, die, soweit erkennbar, Spirituosen umfasste, sukzessive
in sein als Livre de Commission betiteltes Auftragsbuch aufnahm ( oder - etwa von einem der französischen Sprache kundigen Bediensteten - aufnehmen ließ).
In Sachen Benedikt Gillmann
(2004)
Im 122. Jahresheft der Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins »Schau-ins-Land«
erschien kürzlich ein Aufsatz, in dessen Mittelpunkt Benedikt Gillmann (1823-1897), ein in
den Jahren 1871 bis 1874 als Verwalter (>Verweser<) der Schwarzwaldpfarrei Wittichen (nordöstlich von Haslach i.K.) nachweisbarer Priesterkollege des Kinzigtäler Volksschriftstellers
Heinrich Hansjakob (1837-1916), stand. Die im Rahmen dieses Beitrags referierten Forschungsergebnisse konfrontierten uns unter anderem mit dem Problem, ob ein Hinweis dieses über Jahre hinweg auch am Bodensee tätigen Heimatdichters, der sich in seiner im Todesjahr Gillmanns veröffentlichten Erzählung >Der Fürst vom Teufelstein< findet, unabhängig
von der schon seit geraumer Zeit kontrovers diskutierten Frage nach den illegitimen Nachkommen des Autors zu interpretieren ist oder aber Bezüge erahnen läßt, die, recht besehen,
neue Aspekte dieser berühmt-berüchtigten »wunden Stelle« im Leben Heinrich Hansjakobs
zu Tage fordern könnten. Vor allem die im Erzbischöflichen Archiv Freiburg lagernde Personalakte Benedikt Gillmanns erwies sich nun bei der fortgesetzten Spurensuche als außergewöhnlich ergiebig, so daß ich mich im Anschluß an die weitere Durchsicht dieses in jeder
Hinsicht als gewichtig zu bezeichnenden Konvoluts nun in die glückliche Lage versetzt sehe,
das bewegte - um nicht zu sagen: spektakuläre - >Vorleben< des Witticher Pfarrverwalters, den
Hansjakob in seiner Erzählung >Der Vogtsbur< an markanter Stelle in Erscheinung treten läßt,
eingehender würdigen zu können, als dies auf der Basis der bislang bekannt gewordenen
Quellenzeugnisse möglich war.
Helden unter Bauern
(2001)
Neueren literaturwissenschaftlichen Bemühungen zufolge will es scheinen, als sei
Heinrich Wittenwilers komisch-didaktisches Versepos >Der Ring< um 1408/10 in
Konstanz' entstanden und einem gleichnamigen adligen Advokaten und - wohl
späteren - Hofmeister am bischöflichen Hof zuzuweisen, der zwischen 1387 und
1395 in mehreren historischen Quellenzeugnissen namentlich aufgeführt wird.
Dabei lassen die von der jüngeren Forschung mit guten Gründen erwogene Autorzuweisung, der auf der Basis plausibler Argumente vorgeschlagene Datierungsspielraum sowie die Lokalisierung des Textes, aber auch seine produktions- und
rezeptionsgeschichtliche Einordnung in das Umfeld des Konstanzer Bischofshofes
zugleich die wichtigsten Determinanten der Entstehung und Primärrezeption des
>Ring< erkennen, nämlich ein anscheinend sehr spezifisches Eingebundensein dieses Werkes innerhalb eines Kreises von Klerikern, Adligen, Patriziern und ihnen
nahestehenden Bürgern, der wenige Jahre vor dem Beginn des Konstanzer Konzils
(1414-1418) Bischof Albrecht Blarer (Amtszeit: 1407 -1410 , gest. 1441)tS umgeben haben könnte.
Einmal Russland und zurück
(2019)
Vor wenigen Jahren wurde mir die Gelegenheit zuteil, im „Alemannischen Jahrbuch“ einen längeren Beitrag über Leben, Werk und verwandtschaftliches Umfeld des im Frühjahr 1843 in Moskau verstorbenen Komponisten und Musikpädagogen Franz Gebel zu veröffentlichen.
Dabei
hatten sich die im Vorfeld der Entstehung des besagten Artikels vorgenommenen Sondierungen
teilweise als äußerst diffizil erwiesen, zumal – nicht zuletzt aufgrund der wechselnden Wirkungskreise des genannten Künstlers und seiner nächsten Verwandten – nicht unerhebliche sprachliche
sowie administrative Barrieren zu überwinden gewesen waren. Dies war mit ein Grund dafür,
dass eine ganze Reihe von Resultaten nur mit enormer zeitlicher Verzögerung zutage gefördert
werden konnten, die nichtsdestotrotz unerwartet neue musik- und familiengeschichtliche Einblicke gewähren und daher durchaus eingehendere Berücksichtigung verdienen. Einige aus heutiger
Sicht interessante und weiterführende Aspekte sollen im Folgenden in Form einer „erweiterten
Nachlese“ gewürdigt werden.
Im Nachgang zu einem im Wiener Stadt- und Landesarchiv ergebnislos verlaufenen Rechercheauftrag, der den mutmaßlichen Wohnsitz des Komponisten, Musikpädagogen und Kapellmeisters Franz (Xaver?) Gebel (geb. um 1783/84 in Milin/Fürstenau bei Breslau, gest. 1843 in Moskau) betraf, erhielt ich im Dezember 2017 von Frau Oberarchivrätin Dr. Michaela Laichmann (Magistrat der Stadt Wien) einen irritierenden brieflichen Hinweis zu einer Nachlassakte, die im Zuge der besagten Nachforschungen im Bestand des sogenannten Magistratischen Zivilgerichts zum Vorschein gekommen war: Gemäß schriftlicher Auskunft der Magistratsabteilung 8 war man bei der routinemäßigen Konsultation der einschlägigen archivalischen Findmittel auf eine Verlassenschaftsabhandlung gestoßen, in deren Mittelpunkt das Ableben einer gewissen Barbara Gebel
stand, die in dem genannten Dossier explizit als Musikerswitwe bezeichnet wird.
Im Landesarchiv Baden-Württemberg/Staatsarchiv Freiburg lagern zwei insgesamt 44 beschriebene Seiten umfassende, in sachlicher Hinsicht unmittelbar zusammengehörige Auswanderungsakten, in denen sich im Wesentlichen verschiedene amtliche Vorgänge des Jahres 1832 dokumentiert finden. Die beiden ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrten Dossiers, die, soweit erkennbar, in der einschlägigen Forschungsliteratur bislang weitgehend unbeachtet geblieben sind, verdienten bezüglich ihrer – zumindest auf den ersten Blick – doch eher banalen Inhalte wohl kaum eingehendere Aufmerksamkeit, lieferten sie im Rahmen übergeordneter Zusammenhänge nicht weiterführende Hinweise zur Lösung eines nachweislich seit Ende 1890 bestehenden genealogischen Problems, das den aus Boston (Massachusetts) stammenden Kunstmaler Jean Paul (eigentlich John Paul) Selinger über einen längeren Zeitraum hinweg regelrecht umgetrieben zu haben scheint, ohne doch jemals grundlegend angegangen und definitiv behoben werden zu können. Mehr noch: Die schon seit längerem in den „Smithsonian Archives of American Art“ in Washington (District of Columbia) archivierten Teile der Privatkorrespondenz des genannten Künstlers, die unter anderem auch eine Vielzahl von Briefen von dessen „cousin“ Joseph Selinger (1859-1938) umfassen, lassen die vermeintlich engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden besagten Personen vor dem Hintergrund der im Folgenden behandelten Auswanderungsakten in unerwartet neuem Licht erscheinen. Worum geht es im Einzelnen? Da sich die soeben skizzierten Zusammenhänge am besten in chronologischer Reihenfolge erschließen lassen, scheint es zunächst naheliegend, die eingangs ins Feld geführten Archivalien einer kursorischen Durchsicht zu unterziehen.
Peter Rieks Werke trifft man nicht ohne Weiteres an. Zwar finden sich in seinem Atelier in Heilbronn Arbeiten auf Leinwand und Papier, aber das Eigentliche verbirgt sich seinen Auseinandersetzungen vor Ort. So hat der 1960 geborene Künstler nach seinem Studium an der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart zwar zunächst ein umfangreiches malerisches und grafisches
Werk geschaffen, in dessen Malerei Zeichnerisches und in dessen Zeichnungen Malerisches zu entdecken ist, doch dann nach mehreren Einzelausstellungen die Aufgabe unternommen, mit seiner künstlerischen Arbeit auf Orte zu korrespondieren.
Besonders zu nennen wären hierbei seine Installation 1995 im Royal Albert Memorial Museum, Exeter, die „Private Suite" im Mannheimer Kunstverein 1996, wie auch „Der Saal der Hirsche" Nationalpalast Pena, Portugal 1998 und sein „Hotel Eden" 2000 in den Städtischen Museen Heilbronn.
Am 17. Januar 2018 jährte sich zum 700. Mal der Todestag Erwins von Steinbach. Während dieses Datum in seinen beiden hauptsächlichen Wirkungsorten Straßburg und Freiburg unbeachtet verstrich, wurde es in Bühl, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft der überlieferte Geburtsort Meister Erwins liegt, durch eine besondere Ausstellung begangen. Der vorliegende Aufsatz ist die Zusammenfassung eines Vortrags, den der Verfasser aus diesem Anlass im Juni 2018 im Bühler Friedrichsbau gehalten hat.