920 Biografien, Genealogie, Insignien
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Das 12. Jahrhundert zählt zweifellos zu den besonders fruchtbaren und ereignisreichen Zeiten der europäischen Geschichte. Damals fanden in allen wichtigen Belangen
durchgreifende Veränderungen statt; innerhalb weniger Generationen verwandelte sich
die Lebens- und Gedankenwelt so fundamental wie davor nicht und danach auf Jahrhunderte hinaus nicht mehr. Ein anhaltendes Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum ermöglichte einerseits das Entstehen der europäischen Städtelandschaft und ihres Bürgertums, andererseits trug es die Entfaltung der höfischen und ritterlichen Kultur. In der
Kunst und der Architektur erlebte die Romanik ihre späte Blüte, doch wurde sie bereits,
von Nordfrankreich ausgehend, von der Gotik abgelöst. Die Dialektik, also die Kunst des
rationalen Argumentierens, war die Leitwissenschaft dieser Zeit; sie erlaubte es, das
Recht, die Philosophie und die Theologie zu verwissenschaftlichen. Zugleich organisierte sich der Wissenschaftsbetrieb selbst in den ersten Universitäten. Auf der politisch-herrschaftlichen Ebene setzte der allmähliche Aufstieg der Nationalstaaten ein; und mit
den Kreuzzügen griff Europa erstmals weit über seine Grenzen hinaus.
Johann Nepomuk Zürcher
(2019)
Am Mittwochabend des 11. Dezember 1844 starb in Wil/St.Gallen der dortige Pfarrer Johann Nepomuk Zürcher. Der katholische »Wahrheitsfreund« brachte zwei Tage später eine kurze Nachricht über den Tod des Geistlichen, der »nach einer langwierigen
Krankheit« eingetreten sei. Nach mehreren Pfarrstellen sei er als Mitglied des St.Galler
Domkapitels »zum Kapitels- oder Bisthums-Vikar« ernannt worden. »Wenn er damals
seine richtige Stellung verkannte, so erschien er immerhin nur als ein mißbrauchtes
Werkzeug der kirchenstürmischen
Fraktion, die noch manchen seiner
Amtsbrüder in ihre Netze zu verstricken wußte, wovon später die meisten
wieder zur enttäuschenden Erkenntnis
geführt wurden« [1]
. Der liberale »Erzähler« schrieb: »In Wyl verstarb der
ehemalige Bisthumsverweser J. Nep.
Zürcher, ein Mann der älteren Toleranzschule. Darum wurde ihm viel Intoleranz zu Theil« [2]
. Auch die »Schweizerische Kirchenzeitung« erwähnt
Zürchers Amt als Bistumsverweser,
»in welchen Stellung er von Uebelgesinnten sich mißleiten ließ. Er wurde
nach Errichtung eines apostol. Vikariates dieses Amtes entledigt und zog
sich von dem Pfarrrektorat in St.Gallen auf die Pfarrei Wyl zurück. Guter
Wille wird ihm nicht abgesprochen,
wiewohl seine Wirksamkeit nicht immer verdienstlich war« [3].
Man sollte annehmen, dass die Quellen zur Geschichte der Welfen vollständig publiziert und wissenschaftlich untersucht sind. Das gilt gerade auch für die in Weingarten, dem ältesten nachweisbaren Welfensitz und welfischen Hauskloster, aufgezeichneten Quellen. Sie wurden zusammengestellt vor allem in einer Handschrift aus der Zeit um 1200, die heute als Hs. D 11 in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda (= Hs. D 11) verwahrt wird, allgemein bekannt durch die Darstellung des Welfenstammbaums und durch die Abbildung Kaiser Friedrichs I. Barbarossa mit seinen Söhnen. Kaum beachtet und zum größten Teil seit 300 Jahren unpubliziert ist aber ein Werk, das an die Welfen-Texte der genannten Handschrift anschließt: »De Romanis imper[ator] ibus«, die »Weingartner Kaiserchronik«. Sie ist außerdem in einer zweiten, ebenfalls aus
Weingarten stammenden Handschrift aus derselben Zeit überliefert, heute Hs. B 3 der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda (= Hs. B 3). Die »Weingartner Kaiserchronik« aus dem Ende des 12. Jahrhunderts stellt sich dar als eine chronologisch angeordnete Liste der »römischen« Kaiser von Julius Cäsar bis zu Heinrich VI. († 1197). Als Grundlage hatte die Weltchronik des Honorius Augustodunensis »De imagine mundi« gedient. Bereits dort waren in die Kaiserliste einige herausragende Ereignisse oder Personen eingefügt worden. Die »Weingartner Kaiserchronik« erweiterte dieses Konzept durch die Aufnahme der Ahnen des Welfenhauses.
Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.
In der Frühneuzeitforschung, zumal der sozialwissenschaftlich orientierten, werden Ereignisse, Institutionen und Vorgänge der Vergangenheit gerne darauf hin untersucht, welchen Beitrag sie zur »Modernisierung« der abendländischen Welt leisteten. Nun sind die sozialwissenschaftlichen Modernisierungskonzepte nicht ohne weiteres auch für die geschichtswissenschaftliche Analyse geeignet. Augenfällig ist dies bei der Definition R. Bendix’, wonach »Modernisierung« überhaupt erst im 18. Jahrhundert eingesetzt habe; andere sozialwissenschaftliche Ansätze redefinieren den fraglichen Begriff mittels so fragwürdiger Kategorien wie der des »Fortschrittes«. Dabei wird häufig ein Bezugspunkt der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Entwicklung konstruiert, auf welchen der Modernisierungsvorgang hinauslaufe. Unausgesprochen - oder auch ausgesprochen - sind es recht häufig die sozialen Zustände der Vereinigten Staaten von Amerika, die als vorbildlich »modern« angesehen werden und nun als Ziel einer gelungenen »Modernisierung« gelten. Problematisch hieran ist die unterschwellig positive Bewertung der Modernisierung, die zu einer Blindheit gegenüber dem Eigenwert und der geschichtlichen Relevanz vermeintlich »unmoderner« Phänomene führen kann.
Ratperts Casus sancti Galli wurden bis heute dreimal ediert: 1606 von Melchior Goldast, 1829 von Ildefons von Arx für die Scriptores-Reihe der Monumenta und 1872, nur dreiunddreißig Jahre später, nochmals von Gerold Meyer von Knonau in der sanktgallischen Reihe der MVG. Obwohl später keine neuen Textzeugen aufgetaucht waren, nahmen die MGH noch unter ihrem Präsidenten Friedrich Baethgen in den frühen fünfziger Jahren die St. Galler Klosterchronistik, deren Beginn Ratperts Text markiert, erneut in ihr Editionsprogramm auf. Die weniger infolge ihrer zahlreichen Verlesungen und Druckfehler, als aufgrund der Vermischung von Kommentar und Apparat als ungenügend empfundene Edition im Scriptores-Band II, die auch nach 1872 bis heute - da leichter greifbar als die MVG - von vielen Gelehrten herangezogen wurde und wird, war dabei nur ein Motiv für diesen Entscheid. Ein gewisses Unbehagen gegenüber der Sichtweise der St. Galler Frühgeschichte, wie sie in den ausgedehnten historischen Kommentaren und Exkursen Meyers von Knonau zum Ausdruck kam, hatte sich nämlich schon in den Arbeiten von Caro und Ganahl angemeldet und verdichtete sich in den Forschungen der Nachkriegszeit zur offenen Kritik. Meyer von Knonau, der seinen Text, um eine Bemerkung des früheren Stiftsbibliothekars von St. Gallen, Johannes Duft, aufzugreifen, »überkritisch kommentiert« hatte, investierte seine editorische Energie in den Nachweis, dass Ratpert in den ersten 15 Kapiteln seiner Casus überhaupt nicht zu trauen sei, dass hier vielmehr eine Tendenzschrift vorliege, deren Absicht sei, den ursprünglichen Status St. Gallens als konstanzisches Eigenkloster zu leugnen und im Sinne der sanktgallischen Hagiographie eine frühe Eigenständigkeit und die Privilegierung durch Karl Martell und Pippin zu konstruieren.
Am 11. März 2010 jährt sich zum 90. Male der Tag des Abschlusses der großen Reichsfinanzreform Matthias Erzbergers. Es ist uns ein willkommener Anlass, diesen Aspekt des Wirkens des Biberacher Reichstagsabgeordneten in den Vordergrund zu stellen. In vorangegangenen Veranstaltungen der VHS Biberach waren Erzbergers Rolle als Delegationsleiter bei den Verhandlungen des Waffenstillstands am Ende des Ersten Weltkriegs und sein Beitrag zum Völkerbundgedanken behandelt und gewürdigt worden.
Matthias Erzberger wurde am 21. Juni 1919 zum Reichsfinanzminister berufen. Um erfassen zu können, was Erzberger mit der Reichsfinanzreform geleistet hat, müssen wir uns knapp und stichwortartig seinen politischen Werdegang, der aufs engste mit der deutschen Politik am Ende des Ersten Weltkriegs verknüpft ist, nochmals vergegenwärtigen. Erzbergers Steuerreform und Außenpolitik greifen - wie wir sehen werden - so eng ineinander, dass eine Darstellung, die diesen Zusammenhang vernachlässigt, unmöglich ist.
Jeder große Erfolg hat seine Voraussetzungen. Gerade die Politik unserer Tage zeigt uns, wie schwierig die Umsetzung intellektuell noch so überzeugender Konzepte notwendiger Steuerreformen ist. Die besten und schönsten (Bierdeckel-) Konzepte bleiben Chimären, wenn sie nicht realisiert werden. Dem Mann aus Biberach, Matthias Erzberger, ist die Durchsetzung der großen Reform gelungen - gegen alle Widerstände.
Man kann es nicht anders sagen: die Lektüre von Heideggers “Sein und Zeit” versetzt heute noch in innere Unruhe, in ein forttreibendes Suchen und bestürzendes Für-Wahr-Halten. Es gilt Hegels Satz, Philosophie sei ihre Zeit, in Gedanken gefasst. Auch heute noch, rund 80 Jahre nach Erscheinen des Werks. Gerade für Historiker im Blick auf den Zweiten Weltkrieg und die Nazi-Zeit.
Heidegger repräsentiert wie wenige die geistige Aristokratie des damaligen Deutschland, er ist der große Exponent einer Philosophie, die ohne den Fundus und die Tradition deutscher Philosophie undenkbar ist. Er ist ein Deuter seiner Zeit mit internationaler Ausstrahlung, ein Meister aus Deutschland. Und doch ist er abgestürzt in die Gläubigkeit an einen Zeitenbruch 1933.
Guntram von Schenck
(2011)
Als Grenzgänger zwischen Geschichtswissenschaft, aktiver
Politik und Diplomatie sind mir Erfahrungen zugefallen, die
verhältnismäßig selten sind. In meine Tätigkeit in der aktiven
Politik ist immer geschichtliches Wissen eingeflossen, es hat
mich bereichert und gestützt. Historische Kenntnisse und
konkrete, politische Erfahrung waren mir in der Diplomatie
gleichermaßen von Nutzen.
Meinen Weg habe ich mit Publikationen begleitet - soweit das
möglich war. Vieles konnte und einiges kann heute noch nicht
veröffentlicht werden. Die Publikationen sind Teil dieser
Lebenserinnerungen, sie sind unverändert eingearbeitet.
Vom "Aufrührer" in der Studentenrevolte 1966-1969 zum
Deutschen Botschafter in Rom, vom promovierten Historiker
über die Politikberatung und kritische Publizistik zur aktiven
Politik und (spät) in das Auswärtige Amt führt in Deutschland
kein gerader Weg, keine vorgezeichnete Karriere. Die
Bundesrepublik war und ist Werdegängen nicht günstig, die
hergebrachten Vorstellungen zuwider laufen.
Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert.