920 Biografien, Genealogie, Insignien
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Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.
In der Frühneuzeitforschung, zumal der sozialwissenschaftlich orientierten, werden Ereignisse, Institutionen und Vorgänge der Vergangenheit gerne darauf hin untersucht, welchen Beitrag sie zur »Modernisierung« der abendländischen Welt leisteten. Nun sind die sozialwissenschaftlichen Modernisierungskonzepte nicht ohne weiteres auch für die geschichtswissenschaftliche Analyse geeignet. Augenfällig ist dies bei der Definition R. Bendix’, wonach »Modernisierung« überhaupt erst im 18. Jahrhundert eingesetzt habe; andere sozialwissenschaftliche Ansätze redefinieren den fraglichen Begriff mittels so fragwürdiger Kategorien wie der des »Fortschrittes«. Dabei wird häufig ein Bezugspunkt der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Entwicklung konstruiert, auf welchen der Modernisierungsvorgang hinauslaufe. Unausgesprochen - oder auch ausgesprochen - sind es recht häufig die sozialen Zustände der Vereinigten Staaten von Amerika, die als vorbildlich »modern« angesehen werden und nun als Ziel einer gelungenen »Modernisierung« gelten. Problematisch hieran ist die unterschwellig positive Bewertung der Modernisierung, die zu einer Blindheit gegenüber dem Eigenwert und der geschichtlichen Relevanz vermeintlich »unmoderner« Phänomene führen kann.
Ratperts Casus sancti Galli wurden bis heute dreimal ediert: 1606 von Melchior Goldast, 1829 von Ildefons von Arx für die Scriptores-Reihe der Monumenta und 1872, nur dreiunddreißig Jahre später, nochmals von Gerold Meyer von Knonau in der sanktgallischen Reihe der MVG. Obwohl später keine neuen Textzeugen aufgetaucht waren, nahmen die MGH noch unter ihrem Präsidenten Friedrich Baethgen in den frühen fünfziger Jahren die St. Galler Klosterchronistik, deren Beginn Ratperts Text markiert, erneut in ihr Editionsprogramm auf. Die weniger infolge ihrer zahlreichen Verlesungen und Druckfehler, als aufgrund der Vermischung von Kommentar und Apparat als ungenügend empfundene Edition im Scriptores-Band II, die auch nach 1872 bis heute - da leichter greifbar als die MVG - von vielen Gelehrten herangezogen wurde und wird, war dabei nur ein Motiv für diesen Entscheid. Ein gewisses Unbehagen gegenüber der Sichtweise der St. Galler Frühgeschichte, wie sie in den ausgedehnten historischen Kommentaren und Exkursen Meyers von Knonau zum Ausdruck kam, hatte sich nämlich schon in den Arbeiten von Caro und Ganahl angemeldet und verdichtete sich in den Forschungen der Nachkriegszeit zur offenen Kritik. Meyer von Knonau, der seinen Text, um eine Bemerkung des früheren Stiftsbibliothekars von St. Gallen, Johannes Duft, aufzugreifen, »überkritisch kommentiert« hatte, investierte seine editorische Energie in den Nachweis, dass Ratpert in den ersten 15 Kapiteln seiner Casus überhaupt nicht zu trauen sei, dass hier vielmehr eine Tendenzschrift vorliege, deren Absicht sei, den ursprünglichen Status St. Gallens als konstanzisches Eigenkloster zu leugnen und im Sinne der sanktgallischen Hagiographie eine frühe Eigenständigkeit und die Privilegierung durch Karl Martell und Pippin zu konstruieren.
Im April dieses Jahres wurde landesweit des 100. Geburtstages von Dr. Gebhard
Müller (1900-1990), 1948 bis 1952 Staatspräsident von Südwürttemberg-Hohenzollern, 1953 bis 1958 Ministerpräsident von Baden-Württemberg, 1958 bis 1971
Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, gedacht. Am 14. April fand
im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart ein Gedenkakt statt, dem sich die
Eröffnung der Wanderausstellung »Gebhard Müller. Christ - Jurist - Politiker«
im Landtag anschloss. Am 17. April, Müllers Geburtstag, veranstaltete die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg im Gobelin-Saal
der Villa Reitzenstein, dem Sitz der Landesregierung, ein Symposium mit dem
Titel »Gebhard Müller. Ein Leben für das Recht und die Politik«. Dabei referierte
der Verfasser über das Thema »Gebhard Müller - ein Politiker aus dem katholischen Milieu«.
Am Abend dieses Tages wurde am langjährigen Wohnhaus von Gebhard Müller
in Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 25, durch Oberbürgermeister Dr. Christof
Eichert eine Gedenktafel angebracht, wobei meinerseits in einem kurzen Vortrag
das soziale Umfeld der Familie Müller vorgestellt wurde. Es sollte dabei das
Milieu in der Stadt Ludwigsburg verdeutlicht werden, in dem Gebhard Müller
seine Grunderfahrungen für das Leben erfuhr. Ohne diesen Hintergrund ist
Leben und Wirken des Ehrenbürgers von Füramoos (1953), New Orleans (1955),
Stuttgart (1975) und Tübingen (1978) nicht fassbar.
Die »Allgemeine Deutsche Biographie« von 1880 nennt Ludwig Hofacker »einen
der bedeutendsten und eingreifendsten Prediger dieses Jahrhunderts«. Während
Hofacker in »Meyers Konversationslexikon« von 1876 noch keine Erwähnung findet, würdigt ihn das Nachschlagewerk 1897: »Schwäbischer Theologe, ... hat in
ungemein viel gelesenen Predigten (1827) auf Verbreitung einer ernst pietistischen,
den Sühnetod Jesu zum Mittelpunkt machenden Gläubigkeit hingewirkt.«
Zum Umfeld legte Karl Müller 1925 zum ersten Mal eine wissenschaftliche
Untersuchung vor. Er zeigt darin den Gegensatz einer Gruppe eingeschworener
junger Pfarrer zum Rationalismus und Supranaturalismus und die Nähe zur Brüdergemeinde, die gewissermaßen neutral und von beiden Strömungen nicht
betroffen war. Im Mittelpunkt sieht er den älteren Christian Adam Dann, Albert
Knapp und vor allem Ludwig Hofacker mit der größten Resonanz in der Öffentlichkeit. Müller führt die Wirksamkeit der Gruppe weiter bis in die Politik, so
z.B. beim Eintreten für Preußen als deutsche Führungsmacht.
Eine treffende Charakterisierung verfasste Hermann Ehmer einleitend in seinem Lebensbild Hofackers: »Knapp zweieinhalb Jahre, von 1826 bis 1828, war
Ludwig Hofacker Pfarrer von Rielingshausen. Er war schon ein bekannter Prediger, als er hierher kam und hat weit über Rielingshausen hinaus gewirkt, wo er im
Alter von 30 Jahren starb. Hofackers Predigten haben noch lange nach seinem Tod
durch das Predigtbuch, das von seinem Bruder herausgegeben wurde, in Dutzenden von Auflagen unzähligen Menschen im deutschen Sprachraum und darüber
hinaus als Andachts- und Erbauungsbuch gedient. Sein kurzes Wirken als Prediger und die Wirkung seines Predigtbuches machen die Bedeutung Hofackers
aus.«
Dass erst im Jahre 1961, über 160 Jahren nach seinem Gebrauch, erstmals ein bis
dahin noch unbekannter Manufakturmarkentyp auffiel, war schon ein Anlass zur
Verwunderung. Obendrein wurde er entdeckt von einem Kunsthistoriker und Privatforscher einer Porzellanmanufaktur, der diese Marke fälschlicherweise zugeschrieben worden war und für die sie infolgedessen abgelehnt werden musste.
Ernst Kramer aus Fulda war es, der das Zeichen für die fuldische Porzellanmanufaktur zurückwies und es richtigerweise der Ludwigsburger Manufaktur als deren
erste F-Marke zuordnete. Kramer hatte damit für Ludwigsburg einen bis dahin
unbekannten Markentyp entdeckt. Sein Fund schloss eine Lücke, da nunmehr
nicht nur für die Herzöge Carl Eugen und Ludwig Eugen, sondern auch für einen
dritten der vier württembergischen Regenten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Verwendung einer eigenen Manufakturmarke nachgewiesen war.
Bei dem Markenfund von 1961 wurde ein F einer - pinselbedingt serifenlosen -
Linearantiqua-Schrift von einer Krone überdeckt, sofern man die von
den Marken der 35-jährigen Manufakturzeit unter Herzog Carl Eugen von Württemberg bekannte und auch bei der Kramer-Marke noch verwendete Ludwigsburger »Krone« als eine solche bezeichnen darf. Denn sie ist streng genommen ein
kronenähnlicher Herzogshut, ein Mixtum aus Krone und Fürstenhut.
Die Form des gemarkten Stückes in Zusammenhang mit dem Dekor - einer
polychromen Blütenmalerei - gab die Sicherheit, dass das Stück und damit die
Marke aus Ludwigsburg stammen musste. Denn eine Tasse identischer
Form und in stilistisch gleicher Malerei war mit Doppel-C-Marken des Herzogs
Carl Eugen im Württembergischen Landesmuseum Stuttgart bekannt. Nach dieser Information und auf Zuraten von Mechthild Landenberger, der damals in diesem Museum für Keramik zuständigen Konservatorin, schrieb Kramer die Marke
dem Herzog Friedrich II. zu. Dieser war am 23. Dezember 1797 durch den Tod
seines Vaters Herzog von Württemberg geworden, wurde 1803 Kurfürst und am
1. Januar 1806 durch Napoleons Gnaden als Friedrich 1. erster König von Württemberg.
Die bürgerlichen Kollegien der Stadt Ludwigsburg beschlossen in ihrer Sitzung
am 15. Mai 1907 einstimmig, »dem Herrn Oberbaurat von Sehaal in Stuttgart in
Anerkennung seiner Verdienste um das Wohl der Stadt durch die Förderung von
Verkehrswegen und Beseitigung der Überschwemmungsgefahr für die Stadt das
Ehrenbürgerrecht der Stadt Ludwigsburg zu verleihen«. Die beiden Werke, an
deren Zustandekommen der neue Ehrenbürger einen hervorragenden Anteil
hatte, waren die Hochberger Neckarbrücke, eingeweiht 1903, und die Tälesbachkorrektion in Ludwigsburg, ausgeführt in den Jahren 1904 bis 1908.
Friedrich Wilhelm von Sehaal ist heute weitgehend unbekannt. Im Folgenden
wird versucht, anhand von archivalischen Aufzeichnungen und Zeitungsberichten
dem Lebensweg dieses Mannes nachzugehen, den die »Deutsche Bauzeitung«
1909 als einen der »besten technischen Beamten Württembergs« bezeichnete.
Eglosheim, Amsterdam, Antwerpen, Paris, Tübingen, Hohenasperg, Schaffhausen, Ludwigsburg, Kirschenhardthof, Haifa in Palästina. So lesen sich die Stationen des bewegten Lebens von Georg David Hardegg. Den größten Teil seiner 67
Lebensjahre verbrachte er - teils freiwillig, teils gezwungenermaßen - in Ludwigsburg und der nächsten Umgebung von Ludwigsburg. Mit den politischen und
sozialen Bewegungen seiner Zeit, die sich gerade hier lebhaft entwickelten, war er
auf verschiedenste Weise verbunden: Ein Revolutionär mit zwei Anläufen.
Georg David Hardegg kam am 2. April 1812 in Eglosheim zur Welt. Er war der
zweitälteste Sohn des »Hirsch«-Wirts Johann Friedrich Hardegg und dessen zweiter Frau Sabine, geborene Eiselen. Außer David, wie er genannt wurde, hatte die
Familie noch sieben Kinder, drei davon starben jedoch im Säuglingsalter. Die
Großfamilie Hardegg war in Ludwigsburg und Umgebung alteingesessen und
angesehen, ihr entstammten Kaufleute und Gastronomen. Davids Onkel Johann
Georg Hardegg war Medizinalrat und königlich württembergischer Leibarzt; von
seinen Söhnen, also Davids Cousins, wurde der eine später Militärschriftsteller
und Erzieher des Kronprinzen Karl, der andere gar württembergischer Kriegsminister.
Diese Umstände, die gesicherte wirtschaftliche Lage der Familie und ein aufgewecktes Wesen ermöglichten David den Besuch der Lateinschule bzw. des
Lyzeums in Ludwigsburg. Dort erhielt er die klassische humanistische Bildung,
und auf sein »Studium der alten griechischen und römischen Geschichte« verwies
er auch noch viel später. 1829 - David hatte gerade nach dem Willen seiner Eltern
eine Lehre als Kaufmann bei seinem Onkel in Ludwigsburg begonnen - starb sein
Vater. Die Mutter heiratete zwei Jahre später den Gutsbesitzer Jacob Friedrich
Schiedt, mit dem sie das Eglosheimer Wirtshaus weiterführte.
Der 15. Juli 1942 war ein Mittwoch. Reinhold Birmele, achtundzwanzigjähriger Gehilfe in der Gärtnerei Rappenecker, bearbeitete ein Grundstück in der Freiburger Beethovenstraße. Wegen epileptischer Anfälle in der Vergangenheit hatte er nicht als Soldat in den Krieg ziehen müssen. Nebenan, Nr. 9, lag der Garten, der zur Villa des ehemaligen Bankdirektors Hein gehörte. Birmele hatte schon oft dort gearbeitet. Nur flüchtig war er hingegen bisher der achtundfünfzigjährigen Hausgehilfin der Familie Hein, Maria Weber [Name geändert, H. H.], begegnet, die gerade in den Garten trat; er wußte nicht einmal ihren Namen. Sie kamen ins Gespräch. Dabei stellte sich heraus, daß Frau Weber in St. Peter beheimatet war und Reinhold Birmele ihre dort verheiratete Schwester kannte. Sie habe jetzt Ferien und wolle ihre Schwester wieder einmal besuchen, meinte Birmele die Hausgehilfin zu verstehen. Ihm kam die Idee, sie zu fragen, ob sie nicht gemeinsam dorthin wandern wollten. Er war ein großer Naturfreund und jeden Sonntag draußen in den Bergen. Birmele wollte dann, nach dem Besuch der Bekannten in St. Peter, über den Kandel zurück nach Kollnau laufen, wo er wohnte. Eine richtige Verabredung war es wohl nicht, aber Birmele dachte, Maria Weber habe seinem Plan zugestimmt.
Ein Akt der Verzweiflung
(2000)
Die von langer Hand und unter strikter Geheimhaltung vorbereitete Deportation von 350 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus Freiburg nach Gurs schlug sich im Tagebuch der Polizeidirektion, das für den 22. Oktober 1940 auch den Besuch der Sicherheitsdienste (SD) von Mülhausen und Freiburg vermerkt, in einer siebenzeiligen Notiz nieder: ,,Dienstag, 22. Oktober und Mittwoch, 23. Oktober 1940: An beiden Tagen wurden die jüdischen Familien abtransportiert. Hierbleiben durften nur diejenigen Juden, bei denen entweder der Mann oder die Frau arischer Abstammung sind. Weiter blieben auch die Mischlinge hier. Zwei Juden haben Selbstmord verübt; eine Jüdin hat sich die Pulsadern durchschnitten und starb in der Klinik, ein Jude hat sich erhängt. Der Abtransport ging in aller Ordnung vor sich."