940 Geschichte Europas
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Manchmal gibt es auf komplizierte Fragen Antworten, die so einfach sind, daß man sich nur wundern kann, warum man nicht selbst darauf gekommen ist. Es gibt aber auch Fragen, die scheinen so banal, daß niemand auf die Idee kommt, sie zu stellen. Für die Frage nach „Zwangsarbeitern in kirchlichen Einrichtungen“ gilt beides: Gestellt hatte sie fast ein halbes Jahrhundert lang niemand, sondern sie wurde erst im Sommer des Jahres 2000 aktuell — dann aber sogleich mit großer öffentlicher Resonanz, verbunden mit weitreichenden Vorwürfen — und die Antwort darauf war so einfach wie naheliegend. Ausgelöst hatte die Debatte eine Sendung des Fernseh-Magazins „Monitor“, in der an einigen Fallbeispielen aufgezeigt wurde, daß auch in kirchlichen Einrichtungen — so etwa im Kloster Ettal — Zwangsarbeiter eingesetzt worden sind. Die folgenden Wochen waren erfüllt von hektischer Betriebsamkeit in der Deutschen Bischofskonferenz, in Diözesan- und Ordensleitungen, in kirchlichen Archiven aller Art, aber auch in den Redaktionsstuben von Massenmedien, die, teils aus echtem Aufklärungsinteresse, teils aus purer Sensationslust, hier ein lohneswertes Betätigungsfeld für Recherche und Berichterstattung sahen. Bis heute vermag niemand so recht zu erklären, warum die ganzen Jahre zuvor keiner wissen wollte, ob es auch in kirchlichen Einrichtungen Zwangsarbeiter gegeben habe, obwohl doch das Thema „Zwangsarbeit“ schon längst Gegenstand der historischen Forschung geworden war.
„Geschichte vollzieht sich in Raum und Zeit“ – das bekannte Diktum von Johann Gustav Droysen, das er an mehreren Stellen seiner „Historik“ (1857/58) in verschiedenen Wendungen gebraucht hat – hat im letzten Jahrzehnt die Historiker ganz verschiedener Fachrichtungen beschäftigt. Karl Schlögel hat 2003 in seinem Essay unter dem Titel „Im Raume lesen wir die Zeit“ ein geistreiches Plädoyer für die „Räumlichkeit der menschlichen Geschichte“ gehalten. Dieser Feststellung wird kaum ein Historiker widersprechen, schon gar keiner, der sich dem interdisziplinären Anspruch einer geschichtlichen Landeskunde verpflichtet weiß, die die Raumbezogenheit als konstitutives Element ihrer Arbeit versteht.
Als Ludwig XIV., der seit 1682 in Versailles residiert hatte, 1715 starb, meldete
der löbliche Stand Zürich diesen »Todesfall Ihrer Königlichen Majestät in Frankreich«
nach St. Gallen. Dass der Tod dieses mächtigen Potentaten und die Übernahme der
Regierung durch den fünf Jahre alten Ludwig XV. (1710 -1774 ) die Stadt und Republik
interessierte, erstaunt nicht, wenn man weiß, dass die französischen Könige - auch
der Sonnenkönig - immer wieder aus St. Gallen Darlehen von Kaufleuten oder Bankiers
bezogen.
Das »humanitäre Wirken« der neutralen Schweiz begann schon wenige Wochen
nach dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Am 24. September 1914 nahm das zivile
»Schweizerische Bureau für die Heimschaffung internierter Zivilpersonen« seine Tätigkeit
auf. »Zunächst vereinzelt oder in kleineren Gruppen trafen die Zivilinternierten an
der Schweizergrenze ein, die Deutschen und Österreicher aus Frankreich in Genf, die
Franzosen aus Österreich in Rorschach und aus Deutschland in Singen-Schaffhausen.«3
Bis Mitte März 1915 wurden über 20’000 »vom Feind bisher zurückgehaltene Franzosen,
Deutsche, Österreicher und Ungarn durch die Schweiz in ihre Heimat« zurücktransportiert.
Für die nach Westen vorrückenden deutschen Armeen bildete die belgische und
französische Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten eine Gefahr. Sie war ihnen
u. a. wegen Ernährungsschwierigkeiten lästig; diese Menschen mussten abgeschoben,
evakuiert werden. Ihren Transport organisierten militärische Dienste der Schweiz. Bis
Kriegsende wurden rund 500’000 evakuierte Personen durch die Schweiz transportiert. Zur Hilfe für die Zivilbevölkerung kamen Heimtransporte von französischem und
deutschem Sanitätspersonal sowie Hilfsmassnahmen für Kriegsgefangene und Kriegsverletzte.
Geköpft, gehängt, verbrannt und ertränkt wurde in früheren Zeiten auch in der
Reichsstadt und Republik St. Gallen. Dabei war die Justiz in Stift und Stadt St. Gallen
vergleichsweise human. So kann beispielsweise in der Stadt nicht von Hexenwahn gesprochen werden. Während der schlimmsten »Hexen- und Teufelszeit« im 17. Jahrhundert fanden hier rund 30 eigentliche Zauberei- und Hexenprozesse statt; in »nur« 13 Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Zwischen 1465 und 1595 wurden in St. Gallen etwa
zehn Männer und vor allem Frauen durch Ertränken hingerichtet – eine Todesstrafe, die
in der Regel bei Kindesmord vollzogen wurde.
Bei vielen Völkern war der Kindesmord »ein vielgebrauchtes und wahrscheinlich
notwendiges Mittel, um einem unerwünschten Wachsen der Volkszahl oder einer relativen Überbevölkerung zu Zeiten plötzlich einbrechender Hungersnot« vorzubeugen. [1]
Die
Lex Frisionum, das Gesetz der Friesen, gestand der Mutter noch das Recht zu, »ihre Kinder gleich nach der Geburt zu töten«. Später konnte dann nur noch der Vater »die Tötung
eines neugeborenen Kindes« verfügen. [2]
Das Chräsrecht
(2003)
Als während des 13. und 14. Jahrhunderts das Kloster St. Gallen an Bedeutung
einbüsste, herunterkam und verarmte, war es gezwungen, unter anderem seine
Einkünfte aus Gaiserwald zu verpfänden. Damals erwarben Bürger der Stadt
St. Gallen, die durch das Leinwandgewerbe und den Fernhandel reich geworden
waren, eine Liegenschaft nach der andern. Unter dem Titel »neuere Dienst- und
Edelleute« schrieb Ildefons von Arx, es seien nach der Reformation »an die Stelle
des nach und nach hinwelkenden Adels« andere Geschlechter getreten, die zum
Teil seine Zwinge, Lehen, Schlösser und Stellen einnahmen. Für Stift und Stadt
St. Gallen waren die Wälder in der Umgebung aus wirtschaftlichen Gründen wichtig. Es ist deshalb verständlich, dass die Stadt St. Gallen, die über kein Um- oder
Hinterland verfügte, schon früh in ihrer näheren Umgebung - besonders auch in
Gaiserwald - Wälder erwarb.
Wärme in der Weihnachtszeit
(2014)
Eine aktuelle Karte Mitteleuropas, welche in einheitlicher Farbe die Staaten zeigt, welche Mitglied der EU sind, und eine historische Karte, welche die in den Ersten Weltkrieg verwickelten Länder ebenfalls kenntlich macht, zeigen das gleiche Bild: Mitten drin ein weißer Fleck: die Schweiz. Es wäre nun natürlich eine verfehlte Annahme, dass während den gut vier Kriegsjahren in der Schweiz alles seinen normalen Gang genommen hätte. Sie konnte sich zwar aus der Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts heraushalten, aber sie war vom Großen Krieg doch in vielfacher Hinsicht betroffen. Der Beitrag analysiert die Belastungen (inklusive harten Rationierungen und Anbauschlacht) vor denen die Alpenrepublik stand.
Schweizer am Schwarzen Meer
(2019)
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht jeweils gegen
Ende Februar eine Auslandschweizerstatistik.1 Demnach lebten am Silvestertag 2016 insgesamt
774.923 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einer Zunahme von 2,9 Prozent, was deutlich mehr war als in der Vorjahresbilanz. Bei der vorgenannten Gesamtsumme an Auslandschweizerinnen und -schweizern ist zu beachten, dass nur jene
Personen erfasst sind, die sich bei einer schweizerischen Vertretung irgendwo im Ausland angemeldet haben. Mitgezählt sind bei den rund 775.000 Personen auch die Doppelbürger, welche
beachtliche 73,5 Prozent der Gesamtzahl ausmachen. Nicht erfasst sind indes alle jene Schweizer
und Schweizerinnen, die heute keinen Schweizer Pass mehr besitzen, aber schweizstämmig sind
und auch die Traditionen ihrer alten Heimat – zumindest bei Festlichkeiten – mit Herzblut pflegen. Entsprechendes ist uns vor allem bekannt aus einschlägigen Schweizer Gründungen in den
USA und in Südamerika.
Im April 1933 - mit Aufkommen des Frontismus in der Schweiz, also des Pendants zum deutschen Nationalsozialismus - vollzog die in Stein am Rhein (Kanton Schaffhausen) erscheinende Zeitung >Grenzbote< einen Wandel vom unbedeutenden Lokalblatt zum frontistischen Parteiblatt. Sie wurde in der Folge von der Erneuerungsbewegung Neue Front Schaffhausen (NeF), die sich kurz zuvor formiert hatte, immer mehr instrumentalisiert und ging, nachdem die bisherigen Eigentümer zuerst noch geblieben waren, später sogar ganz in deren Besitz über. Mit der Erneuerungsbewegung war der >Grenzbote< in der Folge eng verknüpft, sowohl personell als auch in punkto finanzieller Ressourcen. Um gekehrt war aber auch die Fronten-Zeitung ein entscheidender Faktor für die Entwicklung der Erneuerungsbewegung, der sie als Mitteilungs- und Kampforgan diente und deren Aufkommen und Niedergang sie, in einer Art Symbiose, gewissermassen zyklisch nachvollzog. Als einzige rechtsextremistische Zeitung der Schweiz wurde der >Grenzbote< - anders auch als die >Front<, das spätere Partnerblatt - während des Zweiten Weltkrieges ohne Unterbruch herausgegeben und erst im Sommer 1943, zusammen mit den letzten verbliebenen frontistischen Gruppierungen, endgültig verboten. In vorliegender Arbeit soll nun aber vor allem die erste Zeit des >Grenzboten< als Frontenblatt, also jene in Stein am Rhein, und dann die Zeit in Schaffhausen bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges etwas näher betrachtet werden.
Ab Ende des Jahres 1939, praktisch mit Kriegsausbruch, waren >Grenzbote< und >Front< - letztere allerdings mit einem zwischenzeitlichen Unterbruch von sieben Monaten - die einzigen verbliebenen Presseorgane der rechtsextremen Nationalen Front (NF), die weiterhin regelmäßig erschienen. Zusehends hatten sich die in der Grenzstadt Schaffhausen produzierten Zeitungen, zusätzlich zum ökonomischen Überlebenskampf, nun auch mit der staatlichen Pressezensur, der Abteilung für Presse und Funkspruch (APF) und deren Lektoren, auseinanderzusetzen. Allerdings wurden >Grenzbote< und >Front< erst erstaunlich spät, im Sommer 1943, endgültig verboten, und zwar - ohne Erwähnung inhaltlicher Verfehlungen, nota bene - gemeinsam mit den letzten verbliebenen frontistischen Gruppierungen.