940 Geschichte Europas
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Geköpft, gehängt, verbrannt und ertränkt wurde in früheren Zeiten auch in der
Reichsstadt und Republik St. Gallen. Dabei war die Justiz in Stift und Stadt St. Gallen
vergleichsweise human. So kann beispielsweise in der Stadt nicht von Hexenwahn gesprochen werden. Während der schlimmsten »Hexen- und Teufelszeit« im 17. Jahrhundert fanden hier rund 30 eigentliche Zauberei- und Hexenprozesse statt; in »nur« 13 Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Zwischen 1465 und 1595 wurden in St. Gallen etwa
zehn Männer und vor allem Frauen durch Ertränken hingerichtet – eine Todesstrafe, die
in der Regel bei Kindesmord vollzogen wurde.
Bei vielen Völkern war der Kindesmord »ein vielgebrauchtes und wahrscheinlich
notwendiges Mittel, um einem unerwünschten Wachsen der Volkszahl oder einer relativen Überbevölkerung zu Zeiten plötzlich einbrechender Hungersnot« vorzubeugen. [1]
Die
Lex Frisionum, das Gesetz der Friesen, gestand der Mutter noch das Recht zu, »ihre Kinder gleich nach der Geburt zu töten«. Später konnte dann nur noch der Vater »die Tötung
eines neugeborenen Kindes« verfügen. [2]
Eine zuverlässige Wasserversorgung ist für eine erfolgreiche Stadtentwicklung unverzichtbar. In der mittelalterlichen Stadt gehörten Beschaffung, Nutzung und Entsorgung des Wassers zu den zentralen Aufgaben der Obrigkeit. In St. Gallen stellte diese
Herausforderung die Stadtbehörde indes vor erhebliche Probleme. Für eine kontinuierliche Wasserzufuhr sah sich die Kommune mit ungünstigen geologischen und topografischen Bedingungen konfrontiert. Anders als die Städte im Mittelland – wie Zürich, Bern
oder Luzern – konnte St. Gallen weder auf einen See, noch auf einen größeren Bach oder
Fluss als zuverlässige Wasserreserve zurückgreifen. St. Gallens Terrain setzt sich aus undurchlässigen Schichten von Mergel, Sandstein- und Nagelfluhfelsen zusammen, bedeckt mit mehr oder weniger tiefen Kies- und Sandbetten. Die südliche Talseite besteht
aus undurchdringlichen Schichtflächen, auf denen das Regenwasser, nachdem es die
Schutt- und Kiesmassen durchflossen hat, talwärts rinnt. An verschiedenen Stellen entspringt es in zahlreichen kleinen Quellen Richtung Stadt. Die nördliche Talseite hingegen ist unter der Schuttschicht aus sogenannten Schichtköpfen, nach oben weisenden,
abgebrochenen Felsschichten aufgebaut. Auf diesen Flächen fliesst das eindringende
Wasser in nördlicher Richtung von der Stadt weg und macht größere Quellbildungen
Richtung Talsohle unmöglich. Nur vereinzelt konnten am Nordhang kleinere Wasservorkommen wie beispielsweise die Leimatquelle genutzt werden. [1]
Zudem erlaubte die
erhöhte Lage der Stadt auf 670 Metern aus technischen Gründen lange Zeit die Nutzung
von tiefergelegenen, größeren Gewässern wie den Bodensee nicht. [2]
Zur Verfügung standen vorerst nur Grundwasser in geringen Mengen und kleinere Stadtbäche wie die Steinach und der Irabach. Ab dem 15. Jahrhundert wurden zunehmend Quellen außerhalb
der Stadt gefasst und ins Zentrum geführt.
Das Chräsrecht
(2003)
Als während des 13. und 14. Jahrhunderts das Kloster St. Gallen an Bedeutung
einbüsste, herunterkam und verarmte, war es gezwungen, unter anderem seine
Einkünfte aus Gaiserwald zu verpfänden. Damals erwarben Bürger der Stadt
St. Gallen, die durch das Leinwandgewerbe und den Fernhandel reich geworden
waren, eine Liegenschaft nach der andern. Unter dem Titel »neuere Dienst- und
Edelleute« schrieb Ildefons von Arx, es seien nach der Reformation »an die Stelle
des nach und nach hinwelkenden Adels« andere Geschlechter getreten, die zum
Teil seine Zwinge, Lehen, Schlösser und Stellen einnahmen. Für Stift und Stadt
St. Gallen waren die Wälder in der Umgebung aus wirtschaftlichen Gründen wichtig. Es ist deshalb verständlich, dass die Stadt St. Gallen, die über kein Um- oder
Hinterland verfügte, schon früh in ihrer näheren Umgebung - besonders auch in
Gaiserwald - Wälder erwarb.