940 Geschichte Europas
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Seit Anfang 2016 ist die Region Elsass nicht mehr existent. Sie ist nun Teil der Megaregion Grand Est. Im Elsass hat die von Paris aus verfügte Fusion, die ohne Volksbefragung durchgeführt wurde, heftige Proteste ausgelöst. Die Forderung, das Elsass als eigenständige Region zu erhalten, fand in der Bevölkerung nahezu ungeteilte Zustimmung. Der Verlust der Eigenständigkeit hat eine öffentliche Debatte über die elsässische Identität ausgelöst. Die Wertschätzung der Regionalsprache und der eigenen regionalen Kultur verzeichnen einen deutlichen
Aufschwung.
Ernst Leube
(2018)
Betritt man Ludwigsburgs »Alten Friedhof« vom Eingang an der Schorndorfer Straße aus, stößt man 20 Schritte hinter der alten neogotischen Friedhofskapelle – heute Mahnmal für die Toten des Zweiten Weltkriegs – auf eine Familiengruft. Drei Grabsteine stehen in Nord-Süd-Ausrichtung nebeneinander, deren Zusammengehörigkeit durch eine gemeinsame, mit Efeu überwucherte Umfriedung erkennbar ist. Im »Verzeichnis der Begräbnis-Plätze für Erwachsene auf dem Friedhof in Ludwigsburg vom 19.11.1870 an« ist die Lage der Gruft mit »Feld A, Reihe III« bezeichnet. Links auf der Gruft sieht man die von einem antikisierenden Henkelpokal gekrönte Grabstele von Luise Leube, welche die Inschrift »Luise Leube/geb. Dieterich/Witwe des/Oberst Max von Leube/*6. Oct. 1816/† 3. März 1905/in Ulm« trägt. Rechts auf der Gruft steht ein schlichtes, hohes Kreuz auf einem quaderförmigen Unterbau. Auf einer hellen Platte am Sockel liest man: »Marie Leube/geb. den 28. September 1840/gestorben den 12. Juli 1861«. Neben dem Grab Marie Leubes sieht man eine kleine, etwa 50 cm hohe, auf dem Boden liegende, mit Moos überwucherte Steinplatte. Kratzt man das Moos behutsam ab, liest man auf dem Stein den Namen »Adolph« ohne weitere Angaben zum Geburts- oder Todestag.
Als Ludwig XIV., der seit 1682 in Versailles residiert hatte, 1715 starb, meldete
der löbliche Stand Zürich diesen »Todesfall Ihrer Königlichen Majestät in Frankreich«
nach St. Gallen. Dass der Tod dieses mächtigen Potentaten und die Übernahme der
Regierung durch den fünf Jahre alten Ludwig XV. (1710 -1774 ) die Stadt und Republik
interessierte, erstaunt nicht, wenn man weiß, dass die französischen Könige - auch
der Sonnenkönig - immer wieder aus St. Gallen Darlehen von Kaufleuten oder Bankiers
bezogen.
Der schweizerische Kanton Freiburg ist aus einer Stadt hervorgegangen, die
mit der Stadt Freiburg im Breisgau durch mancherlei geschichtliche Beziehungen
verbunden ist. Beide verdanken dem gleichen Fürstengeschlecht Entstehung
und Stadtrecht. Sie gehören zur gleichen Städtefamilie und tragen den
gleichen Namen. Beide sind Bischofsstädte, beide sind stolz auf ihre Hochschule,
hier auf eine altehrwürdige, dort auf eine junge. Früh jedoch sind beide Städte
in ihrer Entwicklung eigene Wege gegangen, so daß sie heute nicht mehr viel
Gemeinsames haben. Durch nichts unterscheidet sich Freiburg im Üchtland
mehr von Freiburg im Breisgau - wie übrigens von allen andern Städten
namens Freiburg (Freiburg in Lothringen, Freiburg an der Unstrut in Thüringen,
Freiburg an der Polsnitz in Schlesien und Freiburg nahe der Elbemündung)
- als durch die eigenartigen Sprachverhältnisse, die manchem fremd und
sonderbar erscheinen mögen. Ähnlich wie das Verhalten eines Menschen durch
sein Erbgut und seine Umwelt weitgehend begreiflich erscheint, werden diese
Eigentümlichkeiten erst aus der Geschichte dieses Staatswesens, eines Schweizer
Kantons, verständlich. Wir müssen deshalb zu den gemeinsamen Anfängen
hinabsteigen und diesem Bericht eine kurze geschichtliche Einführung vorausschicken.
Dieser Artikel ist ein Zwischenbericht über Dr. Maulhardts Forschungen zum Leben und Sterben von Marian Lewicki (Marian) in Villingen. Er ist eine Zusammenfassung seines Vortrags am 24. April 2015 im Villinger Fidelisheim. Seine Recherchen, insbesondere was Lewickis Ermordung anbetrifft, sind noch nicht abgeschlossen. Die nachfolgende Darstellung
nutzt zum ersten Mal Quellen, die bisher verschlossen waren. Sie beinhalten vor allem zeitgenössische Dokumente, die beim International Tracing Service (ITS) in Bad Arolsen archiviert
sind, sowie Aussagen der nächsten Angehörigen, die Dr. Maulhardt ausfindig machen konnte. Der ITS ist ein Zentrum für Dokumentation, Information und Forschung über die nationalsozialistische Verfolgung, Zwangsarbeit, den Holocaust sowie die Überlebenden nach dem Ende des Dritten Reichs.
Ein Datum muss vor allem korrigiert werden: Der Todestag von Marian ist der 5. März 1942. Auf dem Sühnekreuz steht fälschlicherweise 1943. Aber auch die Gestapoakten enthalten Fehler: So wird in diesen Unterlagen das Geburtsjahr mit
1908 angegeben, was mich beim Anblick des Fotos, auf dem Marian als Soldat zu sehen ist, irritiert hat. Tatsache ist, dass er am 29. April 1918 geboren wurde.
Gedenken gestalten
(2015)
Am 22. Oktober 2015 jährt sich die NS-Deportation der Heidelberger Juden in das südfranzösische Internierungslager Gurs zum 75. Mal. Im Rahmen der ersten planmäßigen Massendeportation von Juden aus dem Deutschen Reich wurden auf Betreiben des Gauleiters von Baden, Robert Wagner, sowie des saarpfälzischen Gauleiters Josef Bürckel über sechstausend jüdische Bürgerinnen und Bürger aus Baden, der Pfalz und dem Saarland von der Gestapo und französischen Behörden nach Gurs verschleppt. Viele dieser Opfer wurden daraufhin weiter in Konzentrationslager und Vernichtungslager im Osten deportiert. Darunter waren auch mindestens 299 Heidelbergerinnen und Heidelberger. Frühmorgens am letzten Tag des jüdischen Laubhüttenfestes „Sukkoth“ wurden sie von Gestapobeamten in ihren Wohnungen verhaftet und unter den Augen der Öffentlichkeit zum Gleis 1a des alten Hauptbahnhofes transportiert. Mit Sonderzügen erfolgte gegen 18.15 Uhr ihre vier Tage andauernde Deportation ins südfranzösische Lager Gurs. 208 der Heidelberger Jüdinnen und Juden, die nach Gurs deportiert worden waren, starben dort oder in anderen Lagern.
Vor genau 100 Jahren war jene Zeit, in welcher auch die Lahrer ganz besonders stolz waren auf „ihre Garnison“. Als nicht nur in den Kasernen mit „Kaisers Rock“ geglänzt wurde, sondern sich auch mancher junge Leutnant vorkam wie ein glänzend schimmernder Pfau - und vor der Dienstvilla des kommandierenden Generals, auch bei uns in Lahr, der Posten noch „unters Gewehr“ trat, wenn der Hausherr eintraf. Doch die Zeit der „schimmernden Wehr“ hatte auch ihre, heute oft vergessenen, Schattenseiten.
Es wird erzählt, dass ein Lustenauer 1919, als die von Ferdinand Riedmann initiierte Vorarlberger Anschlussbewegung an die Schweiz ihren Höhepunkt erreichte, gefragt wurde, zu welchem Staat er denn künftig am liebsten gehören würde, zur Schweiz, zu Österreich oder gar zu Deutschland; er soll geantwortet haben: »As ischt mör gliech, hoptsach an ar Gränz«. Mit dieser Anekdote wird - unausgesprochen - angedeutet, dass die Lustenauer ihre Grenzlage vor allem wegen der Möglichkeit des Schmuggelns zu schätzen wissen. Interessanterweise hörte man denselben Ausspruch in abgewandelter Form vor ein paar Jahren in Zusammenhang mit Österreichs Beitritt zur EU wieder, als manch einer scherzhaft meinte, die Hauptsache sei doch, dass weiterhin eine Grenze, nun sogar eine EU-Außengrenze, bleibe, und mithin weiterhin die Möglichkeit bestehe, dem Schmuggel zu frönen. Ziel dieses Beitrages ist es, den historischen Wurzeln der Orientierung und des Grenzempfindens der Lustenauer nachzuspüren, die vielleicht dafür mitverantwortlich sind, dass in der Vergangenheit das Schmuggeln und die
Schmuggler in dieser Gemeinde einen Stellenwert erlangen konnten, der es berechtigt erscheinen lässt, in diesem Zusammenhang von »sozialem Rebellentum« zu sprechen. Abschließend soll auch die Frage gestellt werden, welche Identitäten sich daraus ergeben konnten.
Fort mir der 5. Kolonne! Raus mit den deutschen Nazis" hieß es Anfang Juni 1945 auf öffentlichen Kundgebungen der Schweizer Sozialdemokraten und Kommunisten (PdA) in Arbon und Kreuzlingen. Massiv wurden die Thurgauer Behörden wegen ihrer Langsamkeit bei der Ausweisung deutscher Nationalsozialisten kritisiert. Das Thurgauer Kantonsparlament forderte die Kantonsregierung auf, streng durchzugreifen. Es befasste sich zudem mit der Forderung, wie man deutsche Wehrmachtssoldaten, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten, an der Rückkehr in die Schweiz hindern könnte. In den Ausweisungen sah man hier wie auch in der übrigen Schweiz die Chance, das heikle Thema „Nationalsozialismus und Schweiz" rasch zu bewältigen und abzuschließen. Bestraft wurden auch aktive Schweizer Nationalsozialisten, die sich für den Anschluss der Schweiz an Deutschland ausgesprochen hatten. Wenn sie sich nach Deutschland abgesetzt hatten, wurden sie ausgebürgert.
Am 22. April 1940 erschien in der »Volksstimme«, der sozialdemokratischen Tageszeitung für die Kantone St. Gallen, Appenzell, Graubünden und Glarus, folgende
kurze Notiz: »Unter dem Druck eines kürzlichen, inzwischen formell erledigten Konfliktes mit der Militärzensur und wegen tiefgehender Meinungsverschiedenheiten mit
den maßgebenden Instanzen über den politischen Kurs der schweizerischen Sozialdemokratie hat sich Genosse Dr. H. Kramer genötigt gesehen, der Sozialdemokratischen
Pressunion seinen Rücktritt als Redaktor der >Volksstimme< zu erklären. Er war seit
1. Mai 1926 an unserem Blatte tätig.»