943 Geschichte Deutschlands
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Das Hambacher Fest, das am 27. Mai 1832 auf dem Hambacher Schlossberg bei Neustadt stattfand und bei dem sich 20 000 Teilnehmer versammelten, galt lange als die größte politische Kundgebung des Vormärz. Weniger bekannt ist das „badische Hambach“, die Feiern zum 25-jährigen Bestehen der badischen Verfassung am 22. August 1843. An der „Centralfeier“ in Bad Griesbach und an den zahlreichen in fast allen badischen Städten und Amtsbezirken abgehaltenen Festen beteiligten sich weit über 100 000 Menschen. Allein bei der Feier des Bezirks Ettenheim in Kappel am Rhein waren über 10 000 Personen anwesend. In Schwetzingen folgten 3000 Personen der Rede des liberalen Abgeordneten und Publizisten Karl Mathy. Diese
Zahl der Festteilnehmer wurde in Mannheim um ein Mehrfaches übertroffen. In Bad Griesbach fanden sich trotz der Entlegenheit des Badeortes „mehrere tausend Menschen“ ein, um den Worten des liberalen Führers in der zweiten Kammer, Johann Adam von Itzstein, zu folgen.
Für die Zeitenwende 1918/1919, den Zusammenbruch des Kaiserreichs, die Revolution und die Einführung einer neuen
Staatsverfassung, hat sich in Kehl eine einzigartige Quelle erhalten, die es ermöglicht, die Geschehnisse vor Ort aus einer ganz persönlichen Perspektive zu rekonstruieren: das Tagebuch von Mathias Nückles V.
Die Gemeinde hat ungefähr 2000 Einwohner, 3 prot. Familien, 4 Schulhäuser, 7 Lehrer, 370 Kinder, 10 Wirtshäuser, 308 Wohnhäuser […] im Rathaus 1 Bürgermeister, 1 Ratschreiber, 1 Hilfsratschreiber, 1 Rechner, 1 Ratsdiener. So nüchtern beschreibt Pfarrer Johann Busse nach dem Ersten Weltkrieg seine Pfarrgemeinde, die er von 1911 bis 1927 betreute. Diese Gemeinde versuchte nun nach über vier Kriegsjahren zum Alltag in Friedenszeiten zurückzukehren. Not und Entbehrungen hatten die letzten Monate und Jahre bestimmt, dazu kam die dauernde, quälende Ungewissheit um das Schicksal des Ehemannes, des Vaters, des Bruders.
Im Herbst 2018 sind es 100 Jahre seit Ende des Ersten Weltkrieges. Mit der Ablösung des Reichskanzlers Georg von Hertling durch den Prinzen Max von Baden vom 3. Oktober 1918 zeichnete sich das Ende der Monarchie in Deutschland ab. Deswegen wird dieses Datum die zeitliche Grundlage für den Beginn der Darstellung sein. Der Versailler Vertrag bildet den zeitlichen Endpunkt der Darstellung, da mit ihm die völkerrechtlichen Auswirkungen des Ersten Weltkrieges in Kraft
traten. Nachdem Prinz Max von Baden das Amt des Reichskanzlers übernahm, folgte die Ausrufung der Republik durch Philip Scheidemann am 9. November 1918. Zwei Tage danach dankte der letzte deutsche Kaiser Wilhelm II. ab und begab sich in das niederländische Exil nach Doorn. In einem ersten Schritt soll dargestellt werden, wie dieses Ereignis – gewissermaßen der Übergang in eine neue Zeit – von den in Bühl und Umgebung lebenden Menschen aufgenommen wurde. Es folgte ein durch soziale Not geprägtes Jahr 1919. Auch dieser Aspekt wird in der nachfolgenden Schilderung seine Würdigung erfahren. In
einem letzten Schritt werden die Reaktionen der Menschen in Bühl und Umgebung auf den Versailler Vertrag im Vordergrund der Darstellung stehen.
Gerade das 100. Jubiläumsjahr des Kriegsbeginns 2014 und das Gedenken an 100 Jahre deutsche Revolution von 1918 führten zu einem Schub frischer sozialgeschichtlicher Untersuchungen zu den damaligen Ereignissen, auch jenseits der Fronten. Rege wird geforscht und publiziert. Doch während die Ereignisse in den größeren Städten im Mittelpunkt stehen, bleiben ländliche Regionen weitgehend außen vor. Selbst die grundlegende Darstellung des revolutionären Geschehens im Land Baden 1918/19 von Markus Schmidgall blickt vor allem auf die städtischen Zentren, voran Mannheim und Karlsruhe, während der ländliche Raum lediglich am Rande Erwähnung findet. Es scheint so, als wäre in den kleineren Orten nichts Erzählenswertes passiert. Dabei lebten 1918 in Baden über 62 Prozent aller Menschen in Gemeinden unter 5000 Einwohner, in der „Provinz“. Der Blick soll daher auf eine dieser kleinen Gemeinden, das Industriestädtchen Schiltach, gelenkt werden – ein
beispielhafter Blick auf die Ereignisse jenseits der politischen und ökonomischen Zentren.
Mitten im Ersten Weltkrieg, im Jahr 1916, pflanzte ein junger Zwangsarbeiter aus der Ukraine bei einem Bauernhof in Nordrach ein kleines Bäumchen. Daraus ist eine stattliche Fichte geworden, deren Entstehungsgeschichte zum 100-jährigen
Ende des Ersten Weltkrieges im Jahr 2018 einer Erinnerung würdig ist. Den im Laufe der Jahrzehnte etwas windschief gewordenen markanten Baum oberhalb des Ortszentrums der Schwarzwaldgemeinde Nordrach haben wohl die meisten Einwohner schon mal unbewusst gesehen, wenn sie etwa beim Gräberbesuch oder bei Beerdigungen auf dem Friedhof nach oben auf die Felder blicken. Auch Besuchern der traditionellen Kilwi immer am letzten Augustwochenende könnte der Baum beim Bummel zwischen den Marktständen rund um die neugotische Pfarrkirche St. Ulrich schon mal aufgefallen sein. Die große Fichte erhebt sich auf einer kleinen Anhöhe neben dem Hermerhansenhof im Dorf. Wind und Wetter haben sie in den
100 Jahren, in denen sie dort steht, etwas zerzaust, die Spitze oben ist von Stürmen gekappt.
Zwei geschichtspolitische Themen bestimmen seit fast vierzig Jahren die lokale Erinnerungskultur der Stadt Offenburg: Die
Erinnerung an und die Auseinandersetzung mit der badischen Revolution von 1847–1849 sowie „Verfolgung und Widerstand“
in der NS-Zeit. In den beiden vergangenen Jahren zog die Kulturverwaltung gemeinsam mit dem Kulturausschuss und dem
Gemeinderat eine Bilanz über die städtische Erinnerungskultur der letzten vier Jahrzehnte und setzte die inhaltlichen Schwerpunkte für die zukünftige städtische Erinnerungspolitik. Gemeinsam entschied man sich bewusst dafür, dass auch in Zukunft „NS-Vergangenheit“ einerseits und „Demokratiebewegung des Vormärz“ andererseits Schwerpunkte der Erinnerungskultur in Offenburg bilden sollen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich ausführlich mit der kommunalen Erinnerungskultur und ihrer Zukunft.
Das Judengrab von Steinach
(2017)
Wie kommt die Ruhestätte eines Juden auf einen christlichen Friedhof? Steinach war in seiner langen Geschichte nie Heimstätte von Angehörigen mosaischen Glaubens. Außerdem bestatteten die Juden ihre Toten traditionsgemäß auf Sammelfriedhöfen außerhalb christlicher Siedlungen. Nachforschungen im Archiv der Gemeinde bestätigten die Existenz eines Juden: Nikolaus Klein, 22 Jahre, geboren in Bukarest, gestorben in einem Transportzug am 5. März 1945. Handschriftlich hat
jemand nach Ende des Krieges die wenigen Angaben in die Lageskizze der Ehrengräber eingetragen. Vom Internationalen
Suchdienst in Bad Arolsen liegt eine Bestätigung vor. Damit konnte zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass Nikolaus Klein
nicht zu den Häftlingen der drei Haslacher Außenlager des KZs Natzwiller-Struthof im Elsass gehörte. Zeitzeugenberichte untermauerten das Ganze zusätzlich. Seinen Weg in die Vernichtung nachzuzeichnen, gestaltete sich indessen viel schwieriger.
Im Dezember 1935 gründete Heinrich Himmler den Lebensborn e. V., dessen Zielsetzung auf NS-rassenideologischen und
bevölkerungspolitischen Faktoren basierte. Mit dem Status eines eingetragenen Vereines, organisatorisch in die SS eingegliedert, konnte der Lebensborn damit als juristische Person Eigentümer von Grundstücken, Häusern und anderen Besitztümern werden. Entsprechend der Satzung wurden Zweck und Organisation dahingehend festgelegt, „rassisch und erbbiologisch wertvolle, werdende Mütter“ zu betreuen und für ihre Kinder zu sorgen. Diese Unterstützung galt, obwohl die Heime auch verheirateten Frauen offenstanden, insbesondere ledigen Müttern, um so die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren und die Geburtenrate zu erhöhen. Im Rahmen der Antrags- und Aufnahmeformalitäten erfolgte eine umfangreiche Überprüfung der „rassischen und erbbiologischen“ Faktoren. Mittels ärztlicher Atteste und Formulare musste belegt werden, dass Mutter und Vater den Auslesekriterien der SS entsprachen. Da uneheliche Schwangerschaften seinerzeit noch in hohem Maße stigmatisiert wurden, richtete man für die Lebensbornheime eigene, geheime Standes- und Meldeämter ein. Gleichzeitig übernahm der Lebensborn für alle ledigen Kinder die gesetzliche Vormundschaft, womit die staatlichen Jugendämter ausgeschaltet wurden. Ebenso setzte der Verein Vaterschaftsanerkennungen juristisch durch und machte im Namen der Kindesmutter Unterhaltsansprüche geltend. Sofern nötig, war der Lebensborn nach der Entbindung auch bei einer Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche behilflich. Mütter, die ihre Kinder nicht mit nach Hause nehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Säuglinge zunächst entweder noch einige Monate im Entbindungsheim zurückzulassen oder später in lebensborneigenen Kinderheimen unterzubringen. Die vermeintliche Fürsorge beschränkte sich jedoch nur auf gesunde Kinder. Körperlich oder geistig behinderten Kindern, die trotz dieser vermeintlichen biologischen Auslese geboren wurden, entzog der Lebensborn unmittelbar seine Vormundschaft. Schwerbehinderte Säuglinge wurden in sogenannte Kinderfachabteilungen überwiesen, wo sie, von der NS-Rassenideologie als „unwertes Leben“ klassifiziert, getötet wurden.
Bei der Deutschen Feldpost im Zweiten Weltkrieg unterscheidet man zwischen militärischen Feldpost-Sendungen, die von
Wehrmachtsdienststellen abgesandt wurden und den Abdruck des Briefstempels oder Dienstsiegels auf der Außenseite trugen, und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten verschickt wurden. Die Feldpost war uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht. Die postfachliche Aufsicht oblag dem Reichspostministerium in Berlin. Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen bis 250 g, Päckchen bis 1 kg, Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld und vom Felde, Zeitungen und Telegramme. Der Heeresfeldpostmeister im OKH ließ gelegentlich Sondermarken für (Luft-)Feldpostbriefe und Feldpostpäckchen herausbringen.