943 Geschichte Deutschlands
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Seit 100 Jahren in Geltung
(2019)
Am 14. August 1919 trat „Die Verfassung des Deutschen Reichs“ in Kraft, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV). Sie war die erste republikanische Reichsverfassung und trat nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Monarchie an die Stelle der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Trotz der staatsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1933, 1945 und 1989/90 sind Teile dieser Verfassung bis heute in Kraft geblieben und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollgültiges Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, die nicht etwa gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes auf einer Stufe minderen Ranges stehen. Es handelt sich um Bestimmungen, die das institutionelle Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften betreffen, welche durch Art 140 zum Bestandteil des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 erklärt worden sind.
Das Bauland hat in seiner Geschichte immer wieder Bauernunruhen erlebt. So war die Region
sowohl im Bauernkrieg als auch bei den Unruhen zu Beginn der 1848er-Revolution eine Hochburg.
Aber auch später erwies sich die Region als rebellisch. Ausdrückliche Bezugnahmen auf
den Bauernkrieg gab es auch im 20. Jahrhundert, besonders bei Protesten nach dem Ersten
Weltkrieg und im Zuge der Auseinandersetzung um die Daimler-Benz-Teststrecke in Boxberg.
Es gibt nur wenige Aufzeichnungen von ehemaligen Kriegsgefangenen, die während des II. Weltkriegs in Deutschland arbeiten mussten. André Thomas (1911–2008), geboren in der Nähe von Clermont-Ferrand, von Beruf Konditor, kam am 23. Juni 1940 in St. Dié (Lothringen) in deutsche Gefangenschaft. Mitte Juli brachte man ihn mit etwa hundert Gefangenen nach Offenburg ins Stammlager (Stalag) am Holderstock. Er wurde mit zwei Kameraden dem Gärtnermeister Franz Wiedemer zugeteilt. Dort arbeitete er bis zu seiner Flucht im Dezember 1941. Wie es ihm gelang, sich über die streng bewachte Rheinbrücke, Straßburg, das Breusch-Tal, den Donon, Lunéville und Belfort ins unbesetzte Inner-Frankreich durchzuschlagen, hat er auf Drängen seiner Kinder nach alten Tagebuchnotizen 1980 niedergeschrieben. Sein Enkel Eric hat 2018 bei Familienforschungen den Sohn jenes Gärtnermeisters – das ist der Verfasser – per Internet aufgespürt, um vielleicht noch mehr über die Zeit in Offenburg zu erfahren. Der Wissensgewinn lag dabei mehr auf meiner Seite und ich bringe Andrés Aufzeichnungen gern einem größeren Leserkreis zur Kenntnis, zunächst um weitere Zeitzeugen zu ermutigen, ihre Erinnerungen an die Zeit der „Erbfeindschaft“ festzuhalten. Zum Zweiten aber sollte man die deutsch-französische Aussöhnung und Freundschaft nicht für selbstverständlich nehmen, weil gerade heute populistische und nationalistische Stimmen wieder erschreckend laut werden.
Am 16. Januar 819 stellt ein Schreiber namens Hiltiger in „villa, que dicitur leffinga“ eine Urkunde aus, die auf einem unscheinbaren Pergament in einfachem Urkundenlatein eine für die damaligen Verhältnisse unspektakuläre Gütervereinbarung festhält. Obwohl diese Urkunde für die Geschichte Löffingens von besonderer Bedeutung ist, da sie die früheste Erwähnung des Ortsnamens „leffinga“ dokumentiert, ist eine intensivere oder gar monografische Auseinandersetzung mit ihr bisher ausgeblieben. Mit Blick auf das Löffinger Festjahr 2019, das sich immerhin auf das Datum der Urkunde stützt, ist es Zeit, diesem Mangel ein wenig abzuhelfen. Das soll im Folgenden versucht werden.
Die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Republik wird häufgi unter dem Blickwinkel der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen wahrgenommen, in denen konservativen Kräfte sich zunehmend durchsetzten und liberale und sozialistische Pfarrer wie Hermann Maas oder Erwin Eckert in das Fadenkreuz der Kirchenleitung gerieten und mit disziplinarischen Maßnahmen gemaßregelt wurden. In der konservativ-nationalistischen Grundhaltung des Großteils der Pfarrerschaft sehen viele Forscher eine Ursache für ihre Anfälligkeit für Gedankengut, wie es von völkischen Gruppen und den Nationalsozialisten vertreten wurde. Schon 1932 traten die der NS-Ideologie oder eher -Propaganda nahe stehenden evangelische Christen mit einer eigenen Kirchenpartei auf, die 1933 in die „Glaubensgemeinschaft Deutsche Christen“ mündete. Doch die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Zeit ist keineswegs eindimensional. Den rückwärtsgewandten Tendenzen und Träumen eines nationalen und völkischen Christentums und einer neu erwachenden umfassenden Volkskirche sowie der Trauer über die verlorene Monarchie stand ein verstärktes soziales Engagement der Kirche gegenüber, auch eine Öffnung für andere, bisher weitgehend marginalisierte Gruppen wie die Frauen und die Arbeiterbewegung.
Am 1. Advent 1930 trat die neue Agende, das „Kirchenbuch für die Vereinigte evangelisch-protestantische Landeskirche Badens“, in Kraft. Bis dahin war offiziell die Agende von 1877 gültig. Dieser lange Zeitraum ihrer Verwendung war keineswegs vorgesehen und tatsächlich wurde die Benutzung der 1877er Agende schon lange nicht mehr praktiziert. Schon 1909 hatte die Generalsynode den Wunsch ausgesprochen, es möge die Agende [vom Jahre 1877] einer Revision in der Weise unterzogen werden, daß sie in ihrem Inhalt nach den jetzt vorhandenen kultischen Bedürfnissen erweitert und ergänzt und in ihrer Form dem liturgischen Geschmack und Takt unserer Zeit entsprechend überarbeitet werde. Vorgesehen war eine grundlegende Überarbeitung der Agende, ein Ergebnis wurde wegen des Arbeitsaufwandes nicht vor der nächsten Generalsynode, die erst für 1914 einberufen wurde, erwartet. Anstelle des verstorbenen Heinrich Bassermann übernahm Johannes Bauer, Universitätsprofessor und Direktor des praktisch-theologischen Seminars in Heidelberg, der dem kirchlichen Liberalismus zuzuordnen ist, schließlich diese Aufgabe, die er im Einvernehmen mit dem Oberkirchenrat ausführte.
Der „Altenheimer Hof“
(2019)
Der „Altenheimer Hof“, auch „Altenau“ genannt, lag ursprünglich auf einer großen Insel im Flusslauf. Das Land links des
Mühlbaches bei Altenheim war damals noch nicht in Kultur genommen, außer diese Rheininsel „Altenau“. Sie gehörte der
Gemeinde Altenheim, und diese verpachtete den sich darauf befindenden Hof mit den Feldern. Seit der Rheinkorrektion lag der Hof nun auf der französischen Rheinseite, blieb aber vorerst im Besitz der Gemeinde. Erst nach dem Ersten Weltkrieg fiel er infolge des Versailler Vertrages endgültig an Frankreich.
Burgen rund um Schiltach
(2019)
Bereits im vorigen Band wurden vier Burgen rund um Schenkenzell vorgestellt, die für einen Vortrag am 29. September 2017 in Schiltach durch Begehungen neu erforscht und beurteilt wurden. Es folgen nun drei Burgen im Bereich Schiltach sowie eine Anlage, die schon zu den Schramberger Burgen zu rechnen ist. Aus der Zusammenschau ergibt sich schließlich ein Modell der Laufzeiten und des zeitlichen Verhältnisses der einzelnen Burgen zueinander.
Am 29. November 1940 erhielten die Landräte und Polizeidirektoren der entsprechenden badischen Städte, sowie der Polizeipräsident von Mannheim ein Informationsschreiben des „Generalbevollmächtigten für das jüdische Vermögen in Baden“ (abgekürzt G.J.V.) in Karlsruhe, Carl Dornes. Auslöser war die Deportation der badischen und saarpfälzischen Juden am 22. Oktober 1940 in das südfranzösische Lager Gurs. Einen Tag später hatte Gauleiter Robert Wagner in einem Erlass deren Vermögenswerte als dem Land Baden verfallen erklärt. Nun konzentrierte sich die Verwaltung und Verwertung des jüdischen Vermögens – so der Betreff im oben genannten Schreiben – auf die Sicherstellung von Kunstgegenständen in den verlassenen Wohnungen. Um zu vermeiden, dass wertvolle, d. h. museumswürdige Kunstgegenstände und Bibliotheken in öffentliche Versteigerungen gelangten, sollten solche Objekte von fachkundigem Personal der Landeskommissarbezirke Karlsruhe und Mannheim erkannt, aussortiert und gesondert gelagert werden. In Karlsruhe waren der kommissarische Leiter des Badischen Landesmuseums, Ludwig Moser, und ein zunächst namentlich nicht genannter Vertreter der Badischen Landesbibliothek für die Bewertung der Gegenstände vorgesehen. In den Städten Heidelberg, Freiburg und Konstanz
sollten ebenfalls Museumsmitarbeiter diese Aufgabe übernehmen. Für Karlsruhe wurde bestimmt, solcherart ausgesonderte Kunstgegenstände, Sammlungen und Teppiche im Badische Landesmuseum zu deponieren.
Neuanfang nach 1945?
(2019)
In der deutschen Nachkriegsgeschichte spielte immer wieder die Frage eine Rolle: Wie konnte es dazu kommen, dass ehemalige überzeugte Nationalsozialisten nach dem Kriegsende 1945 in Politik und Regierung bald ihre Tätigkeit in herausgehobener Position fortsetzen konnten? Zwei der bekanntesten Beispiele waren Hans Globke und Hans Filbinger. Globke, Jurist und hoher Regierungsbeamter im Dritten Reich, war unter Bundeskanzler Adenauer ein einflussreicher Politiker; bei der Entnazifizierung 1947 aufgrund unwahrer persönlicher Angaben als „unbelastet“ eingestuft, wurden seine – auch judenfeindlichen ‒ Verstrickungen in das NS-Regime erst spät, zu spät, öffentlich bekannt. Filbinger, als NSDAP-Mitglied vielfach aktiver Marinerichter im Dritten Reich, einschließlich der Verhängung von politischen Todesurteilen, war nach 1945 dann CDU-Politiker und baden-württembergischer Ministerpräsident, der erst 1978 zurücktreten musste, als seine Vergangenheit bekannt geworden war („Filbinger-Affäre“). Zwei andere Beispiele: Das „Rosenberg-Projekt“ des Bundesjustizministeriums untersuchte personelle und sachliche Kontinuitäten nach der NS-Zeit. Daran schließt sich jetzt eine institutseigene Studie „Die Bundesanwaltschaft und die NS-Zeit“ an.