943 Geschichte Deutschlands
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,,Die heutige deutsche Reichsregierung könnte sich an dem Senat von Harmersbach, dessen Oberhaupt ein Metzger und dessen Mitglieder Bauern waren, ein Muster nehmen." So lautete der Kommentar zu einer von Reichsvogt und Altern Rat erlassenen„ zeitgemäßen Bekanntmachung, die der Pfarrer auch von der Kanzel verlesen soll". Man ahnt schon, aus wessen Feder der Kommentar stammt: Heinrich Hansjakob schrieb ihn in seiner 1891 erschienenen Erzählung „Der letzte Reichsvogt". Er schildert darin die Geschichte des Hansjörg Bruder, der, von Beruf Metzger, 1771 Wirt der „Stube" in Oberharmersbach wurde. Hansjakob nennt sie „das politische Zentrum", ,,das Kasino der Reichsbauernschaft vom Harmersbachtal". Hier konnte der Mann hinterm Schanktisch offensichtlich erfolgreich mitmischen, sodass er 1776 vom Zwölferrat als Kandidat für das Amt des Reichsvogtes aufgestellt wurde, allerdings unter der Bedingung, dass er im Falle seiner Wahl abe der stuben sein sollte. Ein Teil der Gemeinde hatte sich für einen Gegenkandidaten stark gemacht. Die Entscheidung musste der Abt von Gengenbach treffen. Er sprach sich für den Hansjörg Bruder aus. Der neu ernannte Reichsvogt erwirkte beim Rat sogar einen weiteren Fünfjahresvertrag als Stubenwirt. Unter seinem Dach tagte, wie gewohnt, das Vogtsgericht, während der Abt an seinem üblichen Gerichtstag den offenen Platz vor der Kirche bevorzugte.
Eine Rekonstruktion (früh-) mittelalterlicher Geschichte Villingens und der Baar ist ohne die auf uns gekommenen Urkunden aus dem St. Galler Kloster nicht denkbar. Zu reichhaltig ist die Überlieferung gerade aus der Zeit vom 8. bis 10. Jahrhundert, zu einmalig das Überlieferte, als dass wir achtlos an den Schriftstücken einer bedeutenden Benediktinerabtei vorbeigehen könnten. So stehen im Folgenden im Mittelpunkt unserer Überlegungen die St. Galler Traditions- und Königsurkunden der Karolingerzeit, die Aufschluss geben über Villingen, die Baar und die Orte auf der Baar. Vom frühen Mittelalter aus blicken wir dann hinsichtlich des St. Gallens und der Baar auf die Entwicklungen im hohen und späten Mittelalter.
Unser Bild der Burgen des unteren Neckartals, vor allem das der geschichtsinteressierten
Touristen, ist geprägt von vielen, heute oft einsam oder romantisch wirkenden
Höhenburgen, von denen etliche noch im 16. Jahrhundert eine letzte größere
bauliche Umgestaltung erfuhren. Die vorhandenen Burgen und Burgruinen besitzen
eine funktionale Einteilung in Kern- oder Hauptburg, in der Bergfried oder
Schildmauer und ein Palas die prägenden Teile sind, sowie in die davor gesetzte
Vorburg, in der die notwendigen Wirtschaftsgebäude stehen. Die gesamte Anlage
ist von Mauerwerk und (Eck-)Türmen umgeben. Dieser (ausgebildete) Burgentyp
verstellt als „Endprodukt" des Burgenbaus fast zwangsläufig den Blick zu Vorgängerformen.
Eine bereits in optischer Hinsicht auffällige Bauform stellt die auf einer
Felsplatte stehende, aber kleine Burgruine Dauchstein (am Neckar, bei Binau) vor.
Bei ihr ist der relativ kleine Wohnturm von hohem Interesse, der gleichzeitig als
Bergfried gegen den Kamm des Berges schützte. Nicht nur sein Mauerwerk von 2,3
Meter Stärke gegen den Berg, auch die hochgelegene Eingangstür und seine
Grundfläche von nur 6 auf 6 Meter, weisen auf ältere Zusammenhänge hin. Die
wohnlich ausgebildete Form des an sich schlichten Wohnturms auf Dauchstein ist
ein weiterer, wichtiger Gesichtspunkt: Der Wohnturm besitzt Küche und Rauchfang,
Abort und Wohnraum sowie steinerne Sitzbänke an den Fenstern, die zur Innenseite
der Burg gerichtet waren. Die vorhandenen Stockwerke des Wohnturms
sind quasi über ein abgemauertes Treppenhaus, d. h. über eine schmale Steintreppe
im Innern des Gebäudes gut zu erreichen.
Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert
viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker
noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen
und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen.
Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl
von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so
bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren
Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer
Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach
befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an
einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte
liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge
der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten.
Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung
der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei
Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden.