943 Geschichte Deutschlands
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125 Jahre Stadtrechte
(2020)
Im Jahr 1895 erhob Großherzog Friedrich I. Hockenheim zur Stadt. Zu diesem Zeitpunkt war der Ort eines der größten Dörfer im Großherzogtum und hatte in den Jahrzehnten zuvor eine dynamische Entwicklung durchlebt. Die Anbindung an die Rheintalbahn sowie der Hopfen- und Tabakanbau machte den Ort für Zuwanderer attraktiv. Infrastrukturmaßnahmen wie
die Ausweitung des Siedlungsgebiets, die Anlage von Kanalisation sowie nicht zuletzt der Bau eines neuen Rathauses verliehen dem Ort zunehmend ein städtisches Gepräge.
Eppingen gehört nachweislich zu den ältesten Stauferstädten Baden-Württembergs. Die früheste
urkundliche Erwähnung als civitas ist allerdings nicht im Original erhalten, sondern
nur in einer 1234 angefertigten Abschrift einer Urkunde Kaiser Friedrichs II., in der Eppingen
zusammen mit Sinsheim, Durlach, Ettlingen und Waibstadt bereits für das Jahr 1219 als
civitas erwähnt wird. Die vergleichende Analyse der darin geschilderten Vorgänge ergibt, dass
diese fünf Stauferstädte nicht erst durch Friedrich II., sondern bereits 1192 durch dessen Vater
Heinrich VI. Stadtrechte erhielten.
Im August 1878 verfasste der ‚obrigkeitlich entlassene Bürgermeister‘
Adolf Heinrich Raußmüller ein Gutachten, dessen Grundlagen die älteste
Urkunde über die Verleihung der
Stadtrechte an Eppingen von 1303,
die Urkunden über den Erwerb von
Mühlbach von 1365 und 1372, Dokumente über die Waldteilung zwischen
Eppingen und Kleingartach sowie die
schriftlich niedergelegten Privilegien
der Stadt Eppingen gewesen sein
müssen „so derselben von Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht Herr Karl
Theodor, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Ober- und Niederbayern … unterm 10. Oktober 1781 gnädigst
ertheilet worden.“ Der Verfasser nennt
weder den Anlass noch den Adressaten
bzw. Auftraggeber des Gutachtens,
doch der Inhalt lässt keinen Zweifel
aufkommen: Das ‚Gutachten‘ beschäftigt sich mit den althergebrachten
Nutzungsrechten am Eppinger Wald
und sollte vermutlich der Klärung noch
offener Fragen dienen.
Im Jahre 1154 erscheint der Ort Stollhofen erstmalig in einer Schwarzacher Urkunde mit dem Text: ,,curia dominicalis cum basilica", der Herrenhof mit Kirche. Eine ältere Urkunde aus dem Jahre 961 mit dem Ortsnamen „Staden" erwies sich als Fälschung und kann somit nicht gewertet
werden.[2] Die Siedlung Stollhofen bildete den Mittelpunkt einer Mutterpfarrei, die zunächst von Schwarzach im Süden bis an den Sandbach im
Norden reichte. Zu dieser Pfarrei gehörten die Orte Stollhofen, Söllingen,
Hügelsheim, eine ganze Anzahl von Rheininseln und Schiftung. Bis um das
Jahr 1250 war das Dorf Schwarzach zwischen den Urpfarreien Stollhofen
und Scherzheim aufgeteilt. Die Michaelskapelle in Schwarzach, die spätere
Pfarrkirche, war zunächst Filiale von Stollhofen.[3]
Verfaßte menschliche Gemeinschaften, wie es seit dem Hochmittelalter mitteleuropäische Städte nun einmal sind, kommen ohne eine gemeinsame Erinnerung nicht aus. Diese bündelt sich, wenn man wie heute, Anlaß hat, sich auf den Ausgangspunkt dieser Verfaßtheit zu besinnen, sich also der Bedeutung der Stadtrechtsverleihung für das Selbstverständnis des
Gemeinwesens zu vergewissern. Unserer Veranstaltung haftet daher etwas - im wohlverstandenen Sinn - Rituelles an, sie ist Teil der städtischen Erinnerungskultur. Daß es eine solche gibt und diese ihrerseits traditionsbildend wirkt, das bezeugt auch die draußen zu sehende Ausstellung mit Fotografien des Festumzugs zur 600-Jahrfeier.